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BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen : , Thema: FAQ

Mehr Geld, leichtere digitale Antragstellung, mehr Berechtigte: Seit Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2022/23 gibt es viele Verbesserungen für BAföG-Geförderte. Was genau sich durch die BAföG-Reform geändert hat, lesen Sie in unseren FAQ.

Was hat sich beim BAföG 2022 geändert?

Was hat sich beim BAföG 2022 geändert?

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Das BAföG wird digitaler, flexibler und moderner. Die erste Stufe der BAföG-Reform ist 2022 in Kraft getreten. Doch was heißt das für die BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger? Wie wirkt sich die Reform auf jeden Einzelnen aus? Einen Überblick und Hintergründe zum 27. BAföG-Änderungsgesetz – so die offizielle Bezeichnung des Gesetztes – gibt es hier.

Ab wann profitieren BAföG-Empfänger von den Änderungen?

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist am 21.07.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Studierende, Schülerinnen und Schüler werden somit schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren.

Was ändert sich bei den Bedarfssätzen für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger?

Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.

Wird die Altersgrenze für den Bezug von BAföG geändert?

Ja, die Altersgrenze wird angehoben: künftig profitieren Menschen auch dann noch von einer Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung

Wie ändern sich die Freibeträge?

Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren.

Was ändert sich bei der digitalen Antragstellung?

Beim bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ musste für eine gültige Antragstellung bisher der digitale Antrag entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Künftig reicht die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.

Müssten angesichts der aktuellen Inflationsraten die Bedarfssätze nicht noch stärker steigen?

Die Bedarfssätze wurden um 5,75 Prozent erhöht. Zudem ist der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in einer schulischen Berufsausbildung nach den Sommerferien bzw. zum Wintersemester 2022/23 überproportional um 11 Prozent gestiegen (von 325 auf 360 Euro). Der Förderungshöchstsatz (inkl. Wohnkostenzuschlag) ist damit von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen, das ist eine Steigerung von über acht Prozent. Das heißt: Für die rund 3/4 der mit BAföG geförderten Studierenden, die außerhalb des Elternhauses leben, beträgt die Erhöhung de facto über 8 Prozent.

Im Übrigen erhalten BAföG -Geförderte, die auswärts wohnen, als Einmalzahlung einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022, der 230 Euro beträgt, und einen Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro für die Heizperiode 2022/23.

Eine Wohnkostenpauschale in Höhe von 360 Euro ist nicht immer bedarfsdeckend. Warum können Extrakosten gegen Nachweis nicht übernommen werden, wenn es zum Beispiel in Metropolen kaum günstigen Wohnraum gibt?

Dass bei den Bedarfssatzregelungen notwendigerweise pauschalierende Massenleistungsgesetz BAföG hat einen Mittelweg gewählt zwischen einer sehr verwaltungsaufwändigen individuellen Festsetzung des Bedarfs und der Festsetzung eines für alle Geförderten gleich hohen Bedarfs. Der individuelle Bedarf wird deshalb im Gesetz weitgehend mit pauschalen Bedarfssätzen abgedeckt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Das gilt auch für den Wohnzuschlag.

Wann kommen die angekündigten weiteren Reformschritte und wie sollen sie aussehen?

Für die weiteren Reformschritte steht der Zeitplan noch nicht endgültig fest. Hintergrund ist, dass gerade bei strukturellen Änderungen oder neuartigen Instrumenten, wie zum Beispiel der Studienstarthilfe, auch relevante Stakeholder noch stärker einbezogen und die nötigen Abstimmungen angemessen durchgeführt werden sollen.

Im Koalitionsvertrag steht auch, dass das BAföG elternunabhängiger werden soll. Wie sehen hier die Planungen aus?

Der Einstieg in eine elternunabhängigere Förderung im BAföG kann sinnvollerweise nur im Zusammenspiel mit der Kindergrundsicherung geplant werden, die ja ebenfalls teilweise elternunabhängig und unter anderem auch für die Zielgruppen des BAföG eingeführt werden soll. Die Bundesregierung hat zur Kindergrundsicherung eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des BMFSFJ eingerichtet, an der auch BMBF beteiligt ist.

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Ob Bildung, Weiterbildung oder Forschung: All unsere FAQ finden Sie unter www.bmbf.de/FAQ. Dort beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unseren Themen.