Förderaufruf Deutsch-ukrainische Forschungskooperationen für den nachhaltigen Wiederaufbau : Datum:
Vom 01.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4).
Die kriegsbedingte Zerstörung der Forschungsinfrastruktur sowie Flucht und Vertreibung beeinträchtigen die gesamte Wissenschaftslandschaft der Ukraine. Dies ist von besonderer Bedeutung, da ein modernes und leistungsfähiges Wissenschafts- und Innovationssystem essenziell für den Wiederaufbau und die Bewältigung der Kriegsfolgen ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen sind entscheidend für die effiziente Wiederherstellung der Wirtschaft, Infrastruktur, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung.
Deutschland hat sich sowohl vor als auch während des russischen Angriffskrieges als wichtiger Partner der Ukraine in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation etabliert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich intensiv, die bilaterale deutsch-ukrainische Zusammenarbeit auszubauen und die Ukraine beim Wiederaufbau ihres Wissenschaftssystems zu unterstützen. Neben der Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der Ukraine zielt die bilaterale Kooperation auch darauf ab, die ukrainische Wissenschaft bei ihrer Integration in europäische und internationale Wissensnetzwerke zu begleiten.
Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die ukrainische Wissenschaftslandschaft dabei zu unterstützen, das vorhandene wissenschaftliche Potenzial zu erhalten und die Forschungskapazitäten zu erweitern. Dadurch soll auch die Abwanderung aus dem ukrainischen Wissenschaftssystem reduziert und die "brain circulation" zwischen Deutschland und der Ukraine gefördert werden. Gleichzeitig soll die Position der Bundesrepublik als Schlüsselpartner der Ukraine im Bereich Forschung und Innovation gestärkt und deutschen Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, neue Kooperationsansätze mit Partnern aus der Ukraine zu erarbeiten.
Mit diesem weitgehend themenoffenen Förderaufruf werden in einem wettbewerblichen Verfahren Pilotprojekte gefördert, bei denen deutsche und ukrainische Partnerinstitutionen gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsthemen von beiderseitigem Interesse bearbeiten. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben könnten beispielsweise einen Bezug zu wiederaufbaurelevanten Schlüsselsektoren des Ukraine-Plans oder den Schwerpunktbereichen der bilateralen deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation aufweisen. Dies könnte unter anderem, aber nicht ausschließlich, folgende Themenbereiche umfassen:
- Forschung mit Bezug zum Energie-, Gesundheits-, Agrar- oder Transportsektor
- Informations-, Fertigungs- oder Biotechnologie
- Erforschung neuer Materialien
- Interdisziplinäre Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, z. B. in Bezug auf Reformen in den Bereichen Politik, Recht oder Wirtschaft
- Green Transition oder Umweltschutz
Neben der Bearbeitung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens wird der Erhalt und Ausbau von Forschungskapazitäten in der Ukraine durch die Möglichkeit der Weiterleitung eines Teils der Förderung an die Partnerinstitution in der Ukraine angestrebt. Besonders begrüßt wird dabei die Weiterleitung (siehe Rahmenbekanntmachung, Punkt 3, Modul 7) der Ausgaben für Kleingeräte, Forschende (vorrangig Doktoranden) und Open-Science-Maßnahmen des ukrainischen Partners. Forschenden in der Ukraine soll auch der Zugang zu den Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen in Deutschland ermöglicht werden (z. B. durch Remote- und Datenbankzugriff). Besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine.
Die Forschungsvorhaben sollen zur Etablierung bzw. zum Ausbau von langfristig tragfähigen Partnerschaften der beteiligten Einrichtungen beitragen, sodass sie nachhaltig und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu sollten auch die Fachprogramme des BMBF, die Fördermöglichkeiten deutscher und internationaler Stiftungen, die Programme der EU und nationaler sowie internationaler Organisationen oder gegebenenfalls die nationalen Programme der Ukraine berücksichtigt werden.
Förderberechtigt sind internationale Einzel- oder Verbundprojekte, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck und Modul 7 der Rahmenbekanntmachung das Potenzial aufweisen, nachhaltige Kooperationen mit ukrainischen Partnern zu etablieren.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Maßnahme ist mindestens eine Partnereinrichtung aus der Ukraine verpflichtend. Nach Modul 7 beträgt die Förderung in der Regel bis zu 300.000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Im Rahmen dieser Höchstfördersumme besteht die Möglichkeit, Teile der Zuwendung an die ausländischen Partner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. In Ergänzung zu mindestens einem ukrainischen Partner ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten ohne Förderung grundsätzlich möglich.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB‑GUS/RUS&b=FF_WIEDERAUFBAU_UKR&t=SKI vorzulegen. Die Projektskizzen sind bis spätestens 31.01.2025 einzureichen. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen aus der Ukraine eingereicht werden.
Die Projektskizze ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern,
- Darstellung des Projektziels und des Arbeitsplans
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
- Maßnahmen zur Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern aus Deutschland und der Ukraine,
- Maßnahmen zur Kommunikation des Forschungsprozesses und der Forschungsergebnisse (soweit zutreffend),
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf sowie gegebenenfalls Projektpauschale)
Der Umfang der Skizzen sollte 10 Seiten (zuzüglich Anlagen) DINA4 nicht überschreiten.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Fragen richten Sie bitte an:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartner/innen:
Dr. Bojan Hörnich:
E-Mail: bojan.hoernich@dlr.deTelefon: +49 30 67055 8016
Laura Barking
E-Mail: Laura.Barking@dlr.deTelefon: +49 228 3821 2725
Administrative/r Ansprechpartner/in:
Natalia Polischuk
E-Mail: Natalia.Polischuk@dlr.deTelefon: +49 228 3821 2437
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/forschungsperspektiveost
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (Banz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.
Bonn, den 01.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Florian Frank