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Förderaufruf Wasserstoffforschung mit Uruguay : Datum:

Vom 08.10.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

Richtlinie zur Förderung von Projekten

in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022.

Das BMBF strebt den Ausbau der bilateralen Kooperation mit Uruguay an. Zu diesem Zweck wurde im November 2023 eine Vereinbarung (MoU) mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie und Bergbau (MIEM) der Republik Uruguay unterzeichnet. Der vorliegende Förderaufruf ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der im MoU beschlossenen Aktivitäten.

In den vergangenen Jahren hat sich die Regierung Uruguays neue Ziele zum Ausbau der Wasserstoff- und Erneuerbare-Energie-Kapazität gesetzt. Das Land will Wasserstoff-Elektrolyseure installieren und diese mit Strom aus Wind- und Solarkraftwerken betreiben. Deutschlands Nationale Wasserstoffstrategie betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Dies bildet eine gute Basis für gemeinsame Anstrengungen beider Länder, der Wasserstofftechnologie international zum Durchbruch zu verhelfen (https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/energiewende-und-nachhaltiges-wirtschaften/nationale-wasserstoffstrategie/nationale-wasserstoffstrategie_node.html).

Vor oben genanntem Hintergrund ist das Ziel dieses Förderaufrufs, die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und Uruguay im Bereich grüner Wasserstoff zu intensivieren. Die Maßnahme soll eine langfristig wirksame, mit den Zielen der Nationalen Wasserstoffstrategie passfähige Vernetzung der deutschen Forschungslandschaft bei Forschung zu Wasserstofftechnologien mit Partnern in Uruguay ermöglichen und befördern. Der Förderaufruf bedient Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffinnovations- und Wertschöpfungskette.

Bezüglich der weiteren Ziele wird

aktualisierte Form verwiesen, die die Grundlage für diesen Förderaufruf darstellen. Es sind insbesondere die Hinweise zu Modul 3 „Internationale Forschungs- und Innovationsprojekte“ zu berücksichtigen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3) gemeinsam mit Partnern aus Uruguay. Die Projekte müssen eines oder mehrere der nachfolgenden Teilgebiete der grünen Wasserstoffforschung adressieren:

  • Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyse,
  • Verfahren zur direkten Wasserstofferzeugung aus Solarenergie wie Photokatalyse oder thermochemische Aufschlussverfahren mithilfe von Hochtemperatur-Sonnenkollektoren,
  • Integration und Kombinationen der Erzeugung Erneuerbarer Energien mit Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten einschließlich Fragen der elektrischen Netzintegration,
  • Power-to-X-Prozesse einschließlich Verfahren zur CO2-Nutzung und
  • Verfahren und Konzepte für Wasserstofftransport und -lieferketten einschließlich Lebenszyklus-Analysen, Speicherung und Umwandlungspfaden.

Begleitende Techno-ökonomische Analysen sind von Vorteil.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Koordination der Projekte soll bei den Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen liegen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Höhe und Dauer der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutschem Projekt kann in der Regel bis maximal 200.000 €, mit Laufzeit von bis zu 24 Monaten betragen.

Hochschulen und Universitätskliniken können eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der Zuwendung pauschal beantragen (maximale Förderhöhe von 200.000 Euro beachten), wenn im Gesamtfinanzierungsplan Bundesmittel für Personal, Vergaben von Aufträgen, Mieten und Rechnerkosten und / oder Investitionen gewährt werden.

Förderfähige Ausgaben/Kosten

Gemäß den Vorgaben für das Modul 3 der Rahmenbekanntmachung können Mittel für Reisen und Aufenthalte für deutsche Projektteilnehmende - auch in Zusammenhang mit einer Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, für Workshops in Deutschland , für vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte sowie Mittel für Aufträge an Dritte gefördert werden.

Gefördert werden kann außerdem vorhabenbedingt erforderliches Personal in Deutschland (in der Regel bis maximal 50% der Gesamtzuwendung). Darüber hinaus sind die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben während der Laufzeit des Vorhabens grundsätzlich zuwendungsfähig (für Unternehmen/KMU siehe Anlage zur Beihilfe).

Verfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig (siehe 2. Änderungsbekanntmachung der Rahmenbekanntmachung Lateinamerika Punkt 7.2:

Anträge müssen durch den/die deutsche/n Antragsteller/in in deutscher Sprache über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ beim DLR Projektträger eingereicht werden.

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=URY24WTZ

Der Antrag enthält u. a. die inhaltliche Beschreibung des Projekts und wird zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Förderung herangezogen. Darzustellen sind insbesondere der konkrete Mehrwert für den deutschen Antragsteller durch die Zusammenarbeit mit Uruguay, ein projektbasierter Zeitplan, mittel und langfristige Ziele der Kooperation auch mit Blick auf die Zielsetzung der Fördermaßnahme sowie die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten der Kooperation. Darüber hinaus sollen geplante Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation beschrieben werden.

Auf deutscher Seite können Einzelvorhaben oder Verbünde mit maximal zwei Teilvorhaben gefördert werden. Ein Verbund muss mindestens eine Forschungseinrichtung (universitär oder außeruniversitär) einbinden. Verbünde müssen als solche gekennzeichnet sein (gleicher Titel und gleiches Akronym). Die maximale Fördersumme von 200.000 Euro bleibt unverändert. Bei Verbundprojekten sind die Anträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Antragsfrist auf deutscher Seite ist der 19. Dezember 2024. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es können nur solche Projekte gefördert werden, die sowohl in Deutschland, als auch in Uruguay positiv evaluiert und zur Förderung empfohlen wurden.

Kooperationserklärung

Der uruguayische Partner erklärt schriftlich (Letter of Intent in englischer oder deutscher Sprache), dass er sich an der Kooperation beteiligt und einen entsprechenden Antrag bei der Nationalen Agentur für Forschung und Innovation (ANII) in Uruguay einreicht. Diese Erklärung ist dem Projektträger bei Antragstellung vorzulegen (siehe auch: Verfahren im Partnerland).

Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung des Antrags die konkreten Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung u.a. zu den Anforderungen und den Kriterien zur Bewertung zu konsultieren unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html und sich mit dem Projektträger in Verbindung zu setzen.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger

Europäische und internationale Zusammenarbeit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Internet: http://internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner:

Jonas Kliesow

Telefon: +49 2 28 38 21 14 38

Telefax: +49 2 28 38 21 14 44

E-Mail: jonas.kliesow@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Eva Gerhards

Telefon: +49 2 28 38 21 2595

Telefax: +49 2 28 38 21 14 44

E-Mail: Eva.Gerhards@dlr.de

 

Verfahren im Partnerland:

Projektpartner aus Uruguay müssen ihren Antrag beim der Nationalen Agentur für Forschung und Innovation (ANII) einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.anii.org.uy.

Ansprechpartner bei ANII:

Nancy Ghan

E-Mail: nghan@anii.org.uy

 

Hinweis:
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19.12.2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung sowie die oben genannten Änderungen finden auf eingereichte Anträge unverändert Anwendung.