1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Der asiatische Forschungsraum entwickelt sich mit großer Dynamik: In vielen Ländern steigen die Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, die Zahl der Studierenden und Forschenden wächst ebenso wie die von Forschungsinfrastrukturen, Publikationen und Patentanmeldungen. Asien ist neben Nordamerika und der EU zur dritten bestimmenden Säule der weltweiten Wissensproduktion und Innovation geworden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beobachtet die forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen in dieser Region auch im Rahmen seiner wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit besonderem Interesse.
Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“ und der Leitlinien zum Indo-Pazifik.
Ziel der Förderung ist, neues Wissen über relevante forschungs-, innovations-, sozial- oder geopolitische Entwicklungen im Zielgebiet zu generieren und in den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext einzuordnen. Es sollen dabei stets übergreifende Entwicklungen in der Region, auch innerhalb der Partnerschaften mehrerer Länder, betrachtet werden. Dabei ist insbesondere die Relevanz der Entwicklungen für Deutschland und Europa einzuordnen und ein Bezug zur deutschen Wissenschaft und Wirtschaft herzustellen. Die Vorhaben sollen auf diese Weise dazu beitragen, die vorhandenen Kenntnisse über den asiatischen Forschungsraum zu erweitern und die Asienkompetenz in Deutschland zu erhöhen. Die Projektakteure sollen ihre Ergebnisse dafür möglichst breit und vernetzt kommunizieren, um Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und der interessierten Öffentlichkeit ein evidenzbasiertes Verständnis der Entwicklungen im asiatisch-pazifischen Forschungsraum zu ermöglichen. Das BMBF strebt an, die Ergebnisse für die Weiterentwicklung der eigenen Zielsetzungen und der Wissenschaftskooperation mit dieser Region zu nutzen.
Die Forschungsergebnisse werden unter anderem durch die Veröffentlichung, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften, mit Konferenzbeiträgen sowie Wissenschaftskommunikation in die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dokumentiert.
1.2 Zuwendungszweck
Der Zuwendungszweck besteht in der Förderung von Forschungsprojekten zu innovationspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im asiatischen Forschungsraum mit geeigneten und innovativen Methoden.
Um relevante Fragestellungen aus unterschiedlichen Forschungsperspektiven zu beleuchten und neues Wissen zu generieren, werden im Rahmen dieser Richtlinie interdisziplinäre Projektteams gefördert, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Regional-, Sozial-, Politik-, Geistes- und Naturwissenschaften oder weiteren Fachbereichen zusammenbringen.
Die Vorhaben sollen ihre Ergebnisse über die Projektbeteiligten hinaus einem breiteren Personenkreis zur Verfügung stellen. Durch eine intensive Wissenschaftskommunikation der Projektakteure sind Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und die breite Öffentlichkeit anzusprechen und zu informieren.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme interdisziplinäre und innovationspolitische Forschungsprojekte, sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, mit Relevanz für Deutschland und Europa unter Verwendung geeigneter und innovativer Methoden (Trend- und Foresight-Analysen, Workshops, Daten- und Datenbank-Analysen, KI-Anwendungen, Interviews, Fact-finding Missions oder änliches).
Beispiele für mögliche Themengebiete sind:
- gesellschaftliche Wandlungsprozesse und soziale Innovationen;
- Umgang mit globalen Herausforderungen;
- Innovationen und Anwendung/Verbreitung von Schlüsseltechnologien;
- Rahmenbedingungen der internationalen Forschungskooperation, wie zum Beispiel Forschungsstrategien, Forschungssicherheit und ihre Umsetzung.
Die Projekte sollen die regionale Integration, das heißt Partnerschaften, Abhängigkeiten und/oder Antagonismen, beleuchten sowie einen Bezug zu deutschen beziehungsweise europäischen Entwicklungen und Interessen herstellen. Im Fokus der Projekte muss mindestens eines der folgenden Länder stehen: Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Philippinen, Singapur, Südkorea, Thailand, Vietnam. In die Betrachtungen sollen stets auch weitere Länder der asiatisch-pazifischen Region einbezogen werden, bei Fragen zur regionalen Integration können auch Staatenbünde wie ASEAN und regionale Kooperationsnetzwerke einbezogen werden.
Die Vorhaben sollen:
- Aktuelle forschungs-, innovations-, sozial- oder geopolitische Entwicklungen in den genannten Zielländern untersuchen, die eine hohe Relevanz für Deutschland beziehungsweise Europa haben und einen Erkenntnisgewinn für Entscheidungsträger in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft schaffen.
- Im Rahmen einer im Sinne der Förderbekanntmachung ausgearbeiteten Wissenschaftskommunikationsstrategie in die Politik, (Wissenschafts-)Verwaltung und die interessierte Öffentlichkeit wirken.
- Von interdisziplinären Projektteams (zum Beispiel aus den Regional-, Asien-, Sozial-, Politik-, Geistes-, Naturwissenschaften und weiteren Fachbereichen) mit einer bereits vorhandenen entsprechenden Expertise umgesetzt werden; die Expertise ist durch bereits vorhandene Publikationen zu belegen.
- Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der modernen Asienforschung in Deutschland stärken und auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Projektteams in Bezug auf das Geschlecht achten.
- Eine Risikoabschätzung für die geplanten Arbeiten bezüglich des Zugangs zu Informationen (und gegebenenfalls möglicher Alternativen) durchführen.
- An Vernetzungsworkshops teilnehmen und einen Policy Brief (maximal drei Seiten) im Vorfeld des letzten Vernetzungsworkshops innerhalb der Laufzeit des Vorhabens erstellen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge im nichtwirtschaftlichen Bereich liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung und Institutionen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen. Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen2.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).3
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit maximal 300 000 Euro je Vorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten möglichen Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4
Grundsätzlich beantragt werden können:
- Mittel für projektbedingt erforderliches Personal.
- Vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte in Deutschland.
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (zum Beispiel Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Patente, Transportkosten von Material et cetera) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. - In begründeten Fällen können Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.
- Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten.
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten gilt:
Grundsätzlich sind Reisen innerhalb Deutschlands und dem EWR sowie der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorgesehen.
In begründeten Fällen können auch Reisen nach und von Asien bezuschusst werden (maximal eine Person und Reise pro Jahr im Rahmen der Projektlaufzeit).
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben bis zum und vom Zielort, die Aufenthaltsausgaben/-kosten sowie die Kosten innerdeutscher Reisen werden gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung übernommen (bei Flugtickets: gegebenenfalls abweichend von den Regularien der Einrichtung ausschließlich Economy-Class). - Reisemittel für internationale Veranstaltungen in Europa und Asien.
Es können Reisemittel und Teilnahmegebühren für internationale Veranstaltungen (in Europa oder Asien) zwecks Aufbaus weiterer Kooperationen und Wissensaustausch wie zum Beispiel für Teilnahme an Konferenzen mit unmittelbarem fachlichem Projektbezug in begründeten Fällen (maximal eine Reise und eine Person je Projektjahr) gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung gefördert werden (bei Flugtickets: gegebenenfalls abweichend von den Regularien der Einrichtung ausschließlich Economy-Class). - Workshops in Deutschland.
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben beziehungsweise Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden zum Beispiel die Unterbringung der Gäste (in der Regel maximal 89 Euro pro Nacht/Person), der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und gegebenenfalls die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste. - Mittel für Wissenschaftskommunikation.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
CO₂-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Die finanzielle Abwicklung der Förderprojekte ist über profi-Online vorzunehmen.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitaktivitäten und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation5 im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vielfalt in Wissenschaft und Forschung sind Voraussetzung für Innovations- und Zukunftsfähigkeit in Deutschland sowie entscheidende Qualitätsmerkmale und Wettbewerbsfaktoren im Wissenschaftssystem. Vor diesem Hintergrund soll die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung erhöht und Nachwuchswissenschaftlerinnen in ihrer Forschung unterstützt werden. Es sind auch innerhalb der Projekte geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (zum Beispiel DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Ansprechpartnerinnen sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Carolin Lange
Telefon: +49 2 28/38 21-20 81
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Paria Yousefi
Telefon: +49 2 28/38 21-20 41
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind bei dem Projektträger zunächst Projektskizzen über das Skizzentool bei „easy-Online“: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ASIEN&b=AS024MAFZ1&t=SKI in digitaler Form und unter Beachtung der dort hinterlegten Informationen einzureichen.
Einreichungsstichtage sind:
1. Stichtag: 15. Oktober 2024
2. Stichtag: 15. Juni 2025.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Umfang der Projektskizze darf acht Seiten (zuzüglich Anlagen) nicht überschreiten.
In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:
- Informationen zu (ca. eine Seite):
- Projektkoordinatorin/Projektkoordinator,
- bisherigen Arbeiten des Antragstellers (Übersicht relevanter Publikationen und Projekte ist im Anhang beizufügen),
- möglichen deutschen Verbundpartnern sowie sonstigen eingebundenen Akteuren (CVs und Übersicht relevanter Publikationen und Projekte sind im Anhang beizufügen),
- Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern innerhalb des Projekts.
- Aussagekräftige Zusammenfassung (circa eine halbe Seite):
Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse. - Fachlicher Rahmen des Vorhabens (circa viereinhalb Seiten):
- Angaben zum Stand der Forschung (circa eine halbe Seite),
- Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels gemäß Förderbekanntmachung (circa eine halbe Seite),
- geplante Maßnahmen und konkrete Arbeitsschritte des Vorhabens (circa zweieinhalb Seiten),
- Beiträge der Partner/eingebundenen Akteure, Zugang zu Ressourcen (circa eine halbe Seite),
- Risikoeinschätzung bezüglich des Zugangs zu Informationen/Daten (zum Beispiel Ausführungen zur Datenerhebung, Backup bei Verlust des Datenbankzugangs) sowie zum Umgang mit internationalen Datenflüssen im Rahmen des Projekts und daraus resultierenden Risiken (circa eine halbe Seite).
- Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan (circa eine Seite):
- erwartete wissenschaftliche Ergebnisse und deren Verwertung,
- Relevanz der Ergebnisse für Deutschland beziehungsweise Europa.
- Entwurf eines Konzepts zur Wissenschaftskommunikation (circa eine halbe Seite).
- Geschätzte Ausgaben/Kosten (circa eine halbe Seite).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen.
- Übereinstimmung mit den in Nummer 1 genannten Förderzielen der Bekanntmachung sowie mit Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“ und der Programmatik des BMBF und der Bundesregierung.
- Fachliche Kriterien:
- fachliche Qualität und erwarteter Erkenntnissprung des Vorhabens,
- belastbare Risikoeinschätzung sowie Kurzkonzept zur Datenerhebung,
- wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse,
- Qualität des Konzepts hinsichtlich der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation.
- Projektmitarbeitende:
- Qualifikation des Antragstellers, der beteiligten Partner und weiterer Akteure; Zusammensetzung der Projektteams in Bezug auf das Geschlecht,
- Maßnahmen zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Interdisziplinarität (in der Regel Regional-, Sozial-, Politik-, Geistes-, Naturwissenschaften und weitere Fachbereiche).
- Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung, Arbeitsschritte).
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der/dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Diese sollte maximal zwölf Seiten umfassen und folgende Inhalte darstellen:
I. Ziele
I.1 Gesamtziel des Vorhabens mit Bezug zu den förderpolitischen Zielen (insbesondere Förderrichtlinie, Förderprogramm)
I.2 Arbeitsziele des Vorhabens
II. Stand der Wissenschaft
III. Konzept zur Wissenschaftskommunikation
IV. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans (inklusive Umsetzung des Wissenschaftskommunikationskonzepts)
IV.1 Vorhabenbezogene Ressourcenplanung inklusive Kapazitätsplan
IV.2 Meilensteinplanung
IV.3 Plan für Forschungsdatenmanagement und Konzept bezüglich der Datenzugänge und -transfers (auf Basis der Risikoevaluierung aus der Skizze)
V. Verwertungsplan (inklusive Aufarbeitung des Wissens für die Öffentlichkeit/Politik)
V.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Zeithorizont
V.2 Wissenschaftliche Erfolgsaussichten mit Zeithorizont
V.3 Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
VI. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
VII. Notwendigkeit der Zuwendung.
Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen beziehungsweise Empfehlungen aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.
Entsprechend den oben in Nummer 7.2.1 angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über eine Förderung entschieden.
Die Antragsunterlagen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.
Bonn, den 23. Mai 2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Stertz
1 - EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
5 - Siehe hierzu https://www.wissenschaftskommunikation.de/formate/