Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm vom 23. Mai 2024 (BAnz AT 10.06.2024 B3) wird berichtigt.
Nummer 7.2.1 lautet richtig wie folgt:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) bis spätestens zum 4. September 2024 zunächst eine gemeinsame Projektskizze in elektronischer Form (siehe Abschnitt 7.1) vorzulegen.
Die berichtigte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.
Bonn, den 4. Juli 2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Gisela Cramer von Clausbruch