Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2025 – Zukunftsenergie, Bundesanzeiger vom 10.07.2024

Vom 28.06.2024

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage


1.1 Förderziel


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren1 aus Politik, Zivilgesellschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. Durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen und dialogischen Formaten zielen die Wissenschaftsjahre darauf ab, bestmögliche Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsbetrieb zu ver­ankern und neue methodische Wege zu gehen.


Die Wissenschaftsjahre widmen sich interdisziplinären Zukunftsthemen und greifen dabei unterschiedliche Perspektiven auf. Sie leisten einen Beitrag für eine resiliente und nachhaltige Gesellschaft. Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit (siehe auch Nummer 1.2 zu Zielgruppen des Wissenschaftsjahres) stärker für Wissenschaft zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungsprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich kommuniziert werden, um das Vertrauen in Wissenschaft und die Wissenschaftsmündigkeit der Bevölkerung zu steigern. Dabei soll eine möglichst große Anzahl an Personen mit dem Wissenschaftsjahr und seinen Angeboten in Berührung kommen und aktiv daran teilnehmen. Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.


Die Wissenschaftsjahre zielen zudem darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Ein weiteres Ziel ist die Wirkung in die Wissenschaft: Die Institutionen sollen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres eigene Aktivitäten entwickeln, Methoden qualitativ weiter­entwickeln und diese auch über das Jahr hinaus nachhaltig in ihren Einrichtungen implementieren. Wissenschaftskommunikation findet zunehmend auch außerhalb des Wissenschaftssystems und an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und (Zivil-)Gesellschaft statt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen entsprechend Institutionen der organisierten Zivilgesellschaft, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung und Vermittlungsarbeit sowie nichtstaatliche Organisationen mit Formaten und Methoden der Wissenschaftskommunikation in Berührung kommen und diese innerhalb ihrer Wirkungsbereiche initiieren und testen. Zudem soll die Vernetzung der geförderten Projekte angestoßen werden.


2025 widmet sich das Wissenschaftsjahr der Zukunftsenergie. Über die Förderrichtlinie im Wissenschaftsjahr 2025 sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation Bürgern Einblicke in die neusten Erkenntnisse und Lösungsstrategien der Wissenschaft zu Zukunftstechnologien geben, die Bedeutung der Energiewende vermitteln und Räume für Austausch mit der Wissenschaft schaffen.


1.2 Zuwendungszweck


Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld „Zukunftsenergie“ anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und in ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind.


Es werden Vorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte erfüllen:

  • Die Förderprojekte sollen sich an verschiedene Zielgruppen der interessierten Öffentlichkeit richten: insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder (ab Kindergartenalter), Studierende und Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Zivilgesellschaft, Medien und Politik. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Zielgruppen, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten.
  • Förderfähig sind methodisch innovative Formate der Wissenschaftskommunikation, die auf Vermittlung, Dialog oder Partizipation abzielen. Die Vorhaben sollen die Wissenschaftsmündigkeit von Bürgern (scientific literacy) und insbesondere von den oben genannten Zielgruppen fördern und die Relevanz von Wissenschaft und Forschung bei der gesellschaftlichen Zukunftsgestaltung vermitteln. Es sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die einen trans- und interdisziplinären Ansatz verfolgen.
  • Geförderte Formate sollen über Begeisterung für Technologie die Beschäftigung mit Themen und Methoden der Wissenschaft anregen – vermittelnd, spielerisch oder partizipativ.
  • Geförderte Formate sollen eine große Reichweite haben und möglichst breit wahrgenommen werden.
  • Geförderte Formate sollen sich auch nach dem Wissenschaftsjahr weiternutzen oder durchführen lassen.


Die geförderten Vorhaben kommunizieren unter dem Dach des Wissenschaftsjahres. Um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres und der beteiligten Fördervorhaben zu erhöhen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte kommunikativ einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich dabei am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


1.2.1 Wissenschaftsjahr 2025 – Zukunftsenergie


Der weltweit steigende Energiebedarf, begrenzte Ressourcen und Klimaveränderungen stellen uns vor neue Herausforderungen. Wir brauchen Ideen und Lösungen aus der Wissenschaft, um in Zukunft eine moderne Energieversorgung gestalten zu können – insbesondere neue Technologien im Umgang mit Energie und Umwelt.


Ziel für die Zukunft ist eine Energiewende, die Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sichert, ein Energiemix, der sauber, verlässlich und ressourcenschonend ist. Wegweisend sind dabei neue Technologien, welche die Energie­gewinnung und -bereitstellung revolutionieren können, insbesondere Wasserstoff und Geothermie sowie Fusion.


Der Wissenschaft kommt bei der Gestaltung der Zukunft der Energie eine zentrale Rolle zu: Sie steht für Innovation in der Energieerzeugung, beim Transport und der Speicherung ebenso wie für die Entwicklung verbrauchsarmer Prozesse in der Industrie, Kommunen und Privathaushalten. Innovative Forschung liefert die Basis für die Reduktion klimaschädlicher Emissionen (zum Beispiel Einsatz von Wasserstoff in der Stahl- oder Betonproduktion). Die Lösung komplexer energiebezogener Probleme erfordert mitunter eine interdisziplinäre Herangehensweise, die verschiedene wissenschaftliche Disziplinen wie Ingenieurwissenschaften, Umweltwissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik zusammenbringt.


Im Sinne einer nachhaltigen Transformation des Energiesystems soll zudem die Bevölkerung an Forschung und Wissenschaft teilhaben, um im Dialog wertvolle Impulse für Wissenschaft und Politik zu geben. Gleichermaßen soll die Wissenschaft Impulse in die Bevölkerung geben und zur Wissenschaftsmündigkeit der Öffentlichkeit beitragen. Auch neue Energiepartnerschaften in aller Welt sind essentiell und tragen zu unserer sicheren Energieversorgung bei, sorgen für Win-Win-Situationen und können Abhängigkeiten auflösen. Ein innovatives Energiesystem ist somit ein gemeinsames Interesse von Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft.


Das Wissenschaftsjahr 2025 ermöglicht Einblicke in die neuesten Erkenntnisse und Lösungsstrategien der Wissenschaft, vermittelt Wirkung und Nutzen von Energietechnologien der Zukunft (insbesondere von Wasserstoff, Fusion und Geothermie) und bietet Raum für Austausch zwischen Wissenschaft, Politik, Industrie und Gesellschaft. Außerdem bieten lebensnahe Fragestellungen Ausgangspunkte für Diskussion und Dialog, etwa der Umgang mit Energie im Alltag oder zukünftige Möglichkeiten der Temperaturregulation von Gebäuden. Übergeordnetes Ziel ist es, Entwicklungen in Forschung und Wissenschaft transparent und zugänglich zu machen, um die Wissenschaftsmündigkeit in der Bevölkerung zu stärken.


Ziele des Wissenschaftsjahres 2025 – Zukunftsenergie:

  • Dialoge zwischen Öffentlichkeit und Wissenschaft, aber auch mit Politik und Industrie/Wirtschaft zur Zukunft der Energie anstoßen
  • Verständnis für Forschungsmethoden erhöhen
  • Notwendigkeit neuer Energielösungen aufzeigen
  • Nutzen der Energieforschung erlebbar machen
  • Relevanz von Wissenschaft und Technologie für unser Leben aufzeigen
  • Interesse von jungen Menschen für Ausbildungen und Studiengänge im Energiebereich wecken
  • Bürger für Energietechnologien begeistern
  • Bürger in ihrer Lebensrealität abholen, um lebensnahe Fragestellungen zu diskutieren.


Die Förderrichtlinie zum Wissenschaftsjahr 2025 organisiert sich inhaltlich in vier Themenfeldern, die disziplinübergreifend und im Verbund unterschiedlicher Forschungsbereiche behandelt werden:

  1. Lösungen für die Energiewende: Forschung zu Zukunftstechnologien
    • Forschung zu Zukunftstechnologien: Welche Lösungen brauchen wir im Energiebereich? Wie schaffen diese den Sprung aus dem Labor in die Wirtschaft?
    • Zukunftstechnologie Wasserstoff: Wie kann Wasserstoff Deutschland klimaneutral machen? Wie funktionieren Herstellung, Transport und Nutzung? Wie will Deutschland Leitanbieter für Wasserstoff werden? Welche Berufe entstehen dabei?
    • Zukunftstechnologie Fusion: Was ist Fusion? Welche Chancen und Risiken sind mit ihr verbunden? Woran wird in Deutschland im Bereich der Fusion geforscht? Welche Vorteile hat die Fusion im Vergleich zu bereits genutzten Energiequellen?
    • Zukunftstechnologie Geothermie als neue Energiequelle für die Wärmeversorgung: Wie funktioniert Geothermie? Was sind ihre Potenziale? Wie viel CO2 spart das?
    • Potenziale von Emerging Technologies: Welchen Beitrag können Emerging Technologies zur Gestaltung der Energiezukunft leisten? An welchen forscht Deutschland?
  2. Energie im globalen Kontext: Geopolitische Perspektive
    • Energie und Sicherheit: Wie kann Deutschland Energiesicherheit und -unabhängigkeit sicherstellen? Mit welchen Technologien ist das weltweit möglich? Welche Infrastruktur brauchen wir in Zukunft (zum Beispiel Pipelines, Häfen oder Seerouten)?
    • Energie und globale Vernetzung: Wie profitieren alle von Energiepartnerschaften?
  3. Zukunft der Energie im Alltag: Partizipation und Bildung
    • Energietransformation im Alltag: Wo beeinflussen die Energien der Zukunft unser Leben? (Beispiele: Power-to-X für Medikamente, Pflegemittel und Kunststoffe; Akkutechnologien im Verkehrssektor; E-Fuels zum Antrieb von Flugzeugen)
    • Lokale Ansätze für Transformation: Wie können wir erneuerbare Energien lokal erzeugen und nutzen? Wie können dabei neue Technologien integriert werden? Welche Technologien lassen sich schon jetzt testen? Wie können öffentliche Räume umgestaltet werden, um neue Energietechnologien sinnvoll zu integrieren?
    • Partizipation und Teilhabe: Wie kann partizipative Forschung dazu beitragen, praxisnahe Lösungen zu ent­wickeln, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen?
    • Bildung und Berufsorientierung: Welche neuen Berufsfelder und Arbeitsplätze schaffen Innovationen in der Energietechnologie? Welche beruflichen Möglichkeiten und Karrierewege stehen Jugendlichen im Bereich der erneuerbaren Energien offen?
  4. Transformationen in der Energieversorgung: Historische und gesellschaftliche Perspektive
    • Transformationen im historischen Kontext: Wie hat sich die Energieversorgung und der Energiebedarf im Laufe der Zeit gewandelt?
    • Transformation und Gesellschaft: Wie beeinflusst die Energieversorgung unsere Gesellschaft?


Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.


1.3 Rechtsgrundlagen


Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Über diese Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen stellen keine staatliche Beihilfe dar.


2 Gegenstand der Förderung


Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben genannten Fragestellungen des Wissenschaftsjahres 2025 befassen. Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Formate der Wissenschaftskommunikation:

  • Dialog- und Partizipationsformate
  • Informations- und Vermittlungsformate
  • Online- und Gamificationformate
  • künstlerische und kulturelle Projekte
  • Reallabore und vergleichbare Formate


Insbesondere werden gefördert:

  • Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, zum Beispiel für Adressaten im ländlichen Raum, in dem weniger Angebote der Wissenschaftskommunikation zugänglich sind. Die anzusprechenden Zielgruppen müssen dabei begründet und analysiert und die gewählten Methoden auf die spezifischen Zielgruppen abgestimmt werden.
  • Formate, die lösungsorientiert für Energietechnologien begeistern und die zur Arbeit im Bereich Energie motivieren.
  • Formate, die das Verständnis für die Energieforschung und den Prozess wissenschaftlichen Arbeitens erhöhen.
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.


Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate mit lokalem Fokus, aber auch Vorhaben mit überregionaler Ausrichtung.


Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2025 – Zukunftsenergie entwickelt werden.


Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen für aktuelle Forschungsinhalte zu wecken.


Nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen in Fachliteratur
  • nichtöffentliche Tagungen, die sich an ein Fachpublikum richten
  • Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen
  • Werbe- und Marketingkampagnen
  • kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Formate
  • die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte


3 Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte usw.). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.


Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel an Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.


Die Förderinteressierten sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2025;
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des Rechnungswesens;
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.


Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Institut usw.), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen. Zu den Bedingungen, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3


Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.


4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen


Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die den Zielen des Wissenschaftsjahres 2025 entsprechen, sich inhaltlich an den oben aufgeführten Themenfeldern orientieren und die genannten Zielgruppen ansprechen.


Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.


Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).5


Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.


Darüber hinaus sind folgende Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen:


Das BMBF verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Projektlaufzeit bis zu zwei Vernetzungstreffen (analoge Treffen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands) geplant. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen und punktuell Ergebnisse und Erfahrungen in die Vernetzungstreffen einzubringen, wird vorausgesetzt.


Außerdem sind die Zuwendungsempfänger gehalten, für die Evaluation ihres Projekts die Tools der Impact Unit zu nutzen (https://impactunit.de/).


5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 Prozent gefördert werden können.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten6 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.


Gefördert werden ausschließlich Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.


Zuwendungsfähig sind

  • Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial usw.)
  • Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind
  • Reisekosten
  • Personalausgaben beziehungsweise -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.


Förderfähig sind zudem Reisekosten zu den zwei geplanten Vernetzungsveranstaltungen.


CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.


Höhe der Zuwendung


Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 30 000 Euro bis 100 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.


6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).


Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2025


Das im Rahmen des Projekts zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (zum Beispiel Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen und Ähnliches) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation beim DLR Projektträger abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2025, das allen Zuwendungsempfängern zur Verfügung gestellt wird. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ zu erstellen. Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2025 zu unterstützen und zur Vernetzung mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.


Erfolgskontrolle/Evaluation


Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten wie Teilnehmerzahl oder/und Reichweite dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation von Formaten der Wissenschaftsjahre verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.


Für die Evaluation benennen die Vorhaben klare Indikatoren, die sich idealerweise auf die drei Ebenen Output (zum Beispiel Publikationen, Kommunikationsmittel), Outcome (zum Beispiel Kompetenzzuwachs, Impulse für Folgeprojekte) und Impact (Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene) beziehen.


Für die Planung und Durchführung der Evaluation des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger angehalten, die Tools des BMBF-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter www.impactunit.de.


Open Access-Klausel


Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.


Verbundvorhaben


Die Verbundpartner sollen eventuell Zwischenberichte und im Rahmen des Verwendungsnachweises den abschließenden Sachbericht gemeinsam verfassen und einreichen. Für die Erstellung und Einreichung ist der Verbundkoordinator verantwortlich.


7 Verfahren


7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin


Ansprechpartnerinnen:


Frau Maria Habigsberg für fachlich-inhaltliche Fragen 
Telefon: +49 30/67055-785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de 


Frau Carola Hänel für administrative und förderrechtliche Fragen 
Telefon: +49 30/67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de 


Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.


Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.


Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline


Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.


7.2 Zweistufiges Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen


In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis spätestens 4. September 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen.


Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.


Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSENSCHAFTSJAHR25


Skizzeneinreichungen ohne TAN-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur müssen umgehend nach dem 4. September 2024 ausgedruckt und unterzeichnet auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden, um Bestandskraft zu erlangen:


DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben beziehungsweise Kosten beinhalten.


Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:

  • Projekttitel
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess. Bei Verbundvorhaben Angaben zum Verbundkoordinator
  • Kurzzusammenfassung des Vorhabens auf maximal einer Seite
  • Ausführliche Vorhabenbeschreibung:
    • Thema und Idee: Die zu behandelnde Thematik sollte möglichst genau erläutert werden
    • Kommunikationsziele: Es soll mindestens ein klares sowie qualitativ und quantitativ messbares Kommunikationsziel (Botschaft, Reichweite, Wirkung usw.) definiert werden
    • Zielgruppendefinition: detaillierte Zielgruppenanalyse (Herleitung der Zielgruppe, Benennung von quantitativen und qualitativen Merkmalen der Zielgruppe)
    • Partnerstruktur und Vernetzung mit anderen Akteuren
    • Kommunikationsstrategie und Vermittlungsansatz: Wie sollen die Zielgruppen konkret angesprochen und erreicht werden? Welche Formate und Methoden wurden gewählt, um die avisierte Zielgruppe zu erreichen? Welche Anreize werden für eine Beteiligung am geplanten Format gesetzt?
    • Grober Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen)
    • Projekt- und Zeitplan
    • Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle
    • Nachnutzung, Übertragbarkeit
  • Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur


Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind (zum Beispiel letter of intent).


Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze mit der oben genannten Gliederung im Umfang von insgesamt maximal acht DIN-A4-Seiten ein (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,3; Ränder links und rechts: mindestens 1,5 cm).


Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien (auf einer Skala von 1 bis 7) bewertet:

  1. Thematischer Zuschnitt und Ziele des Wissenschaftsjahres
    1. Das Projekt befasst sich mit relevanten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres.
    2. Das Projekt lässt sich gut in die übergeordneten Ziele einbetten (dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgern, Weiterentwicklung von Methoden der Wissenschaftskommunikation).
  2. Methodik und Zielgruppenadressierung
    1. Die Methode der Vermittlung beziehungsweise das gewählte Format berücksichtigt zentrale Kriterien guter Wissenschaftskommunikation (siehe Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung FAQ [bmbf.de]). Der Vermittlungsansatz ist innovativ und entwickelt Methoden der Wissenschaftskommunikation gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiter.
    2. Die Vermittlungsstrategie ist geeignet, mindestens eine der in Nummer 1.2 Zuwendungszweck genannten Zielgruppen des Wissenschaftsjahres 2025 zu erreichen. Dazu adressiert das Projekt eine oder gegebenenfalls mehrere möglichst klar definierte Zielgruppe/n, analysiert diese in der Skizze und zeigt plausibel und möglichst genau auf, wie diese erreicht und zur Teilnahme motiviert werden soll/en.
  3. Projektskizze und Konzept
    1. Die quantitativen und qualitativen Kommunikationsziele (Botschaft, Reichweite, Wirkung usw.) und die Wege zu ihrer Erreichung werden überzeugend dargelegt.
    2. Die Projektplanung ist nachvollziehbar: Die einzelnen Projektschritte bauen plausibel aufeinander auf und der Zeitplan ist realistisch.
    3. Das Projekt hat noch nicht begonnen und wurde explizit für das Wissenschaftsjahr 2025 entwickelt.
  4. Antragsteller
    1. Der Antragsteller ist qualifiziert, das Projekt durchzuführen, und verfügt über nachgewiesene Expertise und Erfahrung in der wissenschaftlichen Bearbeitung von Themen im Bereich Energie und/oder im Bereich Wissenschaftskommunikation.
    2. Der Antragsteller verfügt über nachgewiesene Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise stellt sicher, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projektes zur Sicherstellung der Kommunikation nach außen zur Verfügung stehen.
  5. Kommunikation des Projekts
    Das Projekt wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und verspricht, öffentlichkeitswirksam zu sein.
  6. Ergebniskontrolle und Nachnutzung
    1. Das Projekt sieht geeignete Maßnahmen der Ergebniskontrolle vor, die das Erreichen der formulierten Kommunikationsziele (qualitativ und quantitativ) und der Ziele des Wissenschaftsjahres überprüfen.
    2. Das Projekt kann übertragen beziehungsweise nachgenutzt werden. Nachnutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind in der Skizze enthalten und nachvollziehbar und plausibel dargestellt.
  7. Finanzplanung
    Der grobe Finanzierungsplan ist nachvollziehbar und die ausgewiesenen Finanzpositionen sind zur Durchführung des Projekts notwendig und der Höhe nach angemessen.


Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. In Einzelfällen behält das BMBF es sich vor, für fachliche Einschätzungen weitere externe Expertise in die Auswahl einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.


Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.


7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.


Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.


Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und mindestens einem zeitlichen Balkenplan (alternativ Meilensteinplanung)


Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.


Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien erneut bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
  • Stringenz: Die entsprechend den Auflagen aktualisierte Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
  • Evaluation: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Ergebniskontrolle und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.


Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.


7.3 Zu beachtende Vorschriften


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.


8 Geltungsdauer


Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2025 umgesetzt werden und können eine Laufzeit von sechs bis neun Monaten haben. Sie können frühestens am 1. April 2025 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2025 enden.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2026 gültig.


Bonn, den 28. Juni 2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag


Cordula Kleidt


1 - Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen.
2 - EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
3 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1)
4 - Vergleiche Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.
5 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
6 - Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.