04.07.2024 - 18.08.2024

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von „Wissenschaftlichen Voruntersuchungen“ zur Zukunft der Wertschöpfung in Deutschland, Bundesanzeiger vom 04.07.2024

Vom 5. Juni 2024

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ ( zukunft-der-wertschoepfung.de) betrachtet Forschungsfragen zur Wertschöpfung der Zukunft in Deutschland. Der Begriff der Wertschöpfung bezeichnet das koordinierte Zusammenspiel von Kompetenzen, Schlüsseltechnologien und sozialen Prozessen, aus dem Produkte und Dienstleistungen hervorgehen – die Basis von Wohlstand. Technologische Souveränität ist die Voraussetzung dafür, neue Wertschöpfungsprozesse zu entwickeln und abzusichern. Für die Wettbewerbsposition ist es zudem entscheidend, neue beziehungsweise kommende Entwicklungen, Bedarfe und Veränderungen zu antizipieren. Die vorliegende Bekanntmachung setzt hier an.

1.1 Förderziel

Es ist die fortlaufende Aufgabe des lernenden Programms „Zukunft der Wertschöpfung“, die Bereiche und Themen zu identifizieren, die kommende Wertschöpfungsprozesse prägen (können). Deshalb nutzt das Programm Instrumente der Vorausschau, um seine Schwerpunkte zu aktualisieren. Die hieraus entstehenden Erkenntnisse sollen zugleich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Ziel der Förderung ist es entsprechend,

  • wissenschaftsgetriebene Untersuchungen zur Zukunft der Wertschöpfung zu unterstützen: jedes Projekt entwickelt mindestens eine These, die sich deutlich vom Stand der Technik abhebt.
  • thematische Anregungen zentraler Akteure und Interessensträger zu Fragen der Wertschöpfung der Zukunft aufzugreifen und zu untersuchen: jedes Projekt entwickelt ein bis vier neue Ansätze zum Forschungsbedarf.
  • Ergebnisse der Projekte für (weitergehende) Diskussionen zur Zukunft der Wertschöpfung bereitzustellen.
  • frühzeitig Potenziale für die Wertschöpfung in den in Nummer 2 genannten Themenfeldern zu ermitteln, aus denen neue Grundlagen für gesellschaftlichen Wohlstand und technologische Souveränität erwachsen.

Dazu werden diese Themenfelder definitorisch erfasst, mögliche Auswirkungen auf die Wertschöpfung beschrieben und die Bedeutung der Themenfelder für die Wertschöpfung der Zukunft sowie deren Wirkungen auf die technologische Souveränität dargestellt.

Dabei werden die im Programm formulierten sechs Perspektiven der Wertschöpfung berücksichtigt, um einen umfassenden Überblick über das jeweilige Wertschöpfungssystem zu erhalten:

  1. Dynamik von Wertschöpfungssystemen,
  2. Menschen in der Wertschöpfung,
  3. Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen,
  4. Ressourcen,
  5. Soziotechnische und methodische Innovationen sowie
  6. Vernetzung und Kollaboration.

Die Ergebnisse werden für die Nutzung durch Unternehmen, Verbände und andere Interessenvertreter öffentlich zur Verfügung gestellt und für die inhaltliche Weiterentwicklung des Programms genutzt. In der aktuellen Förderbekanntmachung sollen die in Nummer 2 vorgestellten Themen bearbeitet werden.

Im Kontext des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ sollen entsprechende Untersuchungen circa einmal pro Jahr gefördert werden, um kontinuierlich aktuelle Entwicklungen aufzugreifen.

1.2 Zuwendungszweck

Zweck dieser Richtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben von Forschungseinrichtungen zur Erreichung der in Nummer 1.1 beschriebenen Ziele. Gefördert werden Forschungsvorhaben zu sechs Themenfeldern (vergleiche auch Nummer 2). Diese Untersuchungen weisen einen explorativen Charakter auf. Sie erfordern ein interdisziplinäres Zusammenwirken und werden daher in Verbundprojekten durchgeführt, um eine fachlich breit aufgestellte Herangehensweise zu ermöglichen.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind vorausschauende Projekte gemäß Nummer 1.2. Ein interdisziplinärer Ansatz adressiert jeweils alle in Nummer 1.1 genannten Perspektiven und deren Zusammenspiel in der Gesamtschau. Ausgehend vom Status quo erforschen die Projekte den jeweiligen Bedarf für künftige Forschung und Entwicklung.

Jeweils eine wissenschaftliche Voruntersuchung („Projekt“) wird in folgenden Themenfeldern gefördert:

  1. Potenziale der Automatisierung als Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels:
    Das Projekt greift gesellschaftliche, ökonomische und technologische Rahmenbedingungen auf und bewertet Chancen und Risiken der Automatisierung industrieller Wertschöpfung. Reine Software-Automatisierungen ohne industrielle Anwendungsperspektive sind nicht Gegenstand der Untersuchung.
  2. Einsatz von künstlicher Intelligenz und digitaler Assistenz in Unternehmens- und Arbeitsprozessen:
    Das Projekt adressiert Bedarfe und Potenziale von KI-Technologien und digitalen Assistenzsystemen in Bezug auf unternehmensinterne Prozesse sowie auf Aspekte des jeweiligen Wertschöpfungssystems.
  3. Digitalisierung und Virtualisierung in Wertschöpfungssystemen, wie beispielweise digitaler Zwilling und „Industrial Metaverse“:
    Im Sinne einer lebenszyklusorientierten Wertschöpfung analysiert das Projekt die Rahmenbedingungen und Potenziale von Digitalisierung und Virtualisierung für eine systemorientierte Entwicklung und Optimierung von Produkten, Produkt-Service-Systemen, Dienstleistungen und Produktionssystemen.
  4. Kompetenzvermittlung, neue Wege der Lernförderlichkeit und Arbeitskulturen im Wandel – Reaktionsfähigkeit in dynamischen Wertschöpfungsstrukturen:
    Vor dem Hintergrund des technologischen, ökologischen und gesellschaftlichen Wandels sucht das Projekt systemische Ansätze und Forschungsbedarfe für die Kompetenzentwicklung im betrieblichen Kontext. Reine Qualifizierungskonzepte ohne Verbindung zu Systemen der Wertschöpfung sind ausgeschlossen.
  5. Arbeitswelten und Nutzenversprechen von gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen – Interaktion, ökonomische Wertschöpfung und gesellschaftlicher Nutzen:
    Das Projekt ermittelt die Potenziale und Herausforderungen der digitalen und plattformbasierten Integration verschiedener, miteinander verbundener Dienstleistungen, die vor dem Hintergrund des Wandels auch in Zukunft ein funktionierendes Gemeinwesen sicherstellen.
  6. Dienstleistungsinnovationen und Geschäftsmodelle im Kontext regionaler Wertschöpfung und Nachhaltigkeit:
    Das Projekt untersucht Bedarfe und Potenziale regionaler Wertschöpfungsstrukturen, um Lösungsansätze für Kollaboration und neue Geschäftsmodelle im Hinblick auf eine ökologische und ökonomische Entwicklung der Region zu erarbeiten. Nicht Gegenstand der Untersuchung sind (historische) Analysen von Wirtschaftsregionen ohne direkten Bezug zu regionalen Wertschöpfungssystemen und Dienstleistungen der Zukunft.

Der identifizierte und zu untersuchende Handlungs- und Forschungsbedarf ist durch eine geeignete Methodik zu validieren. Dabei sollen mindestens folgende Instrumente zum Einsatz kommen:

  • Fachgespräche
  • Experteninterviews in aussagekräftigem Umfang anhand eines Leitfadens für Vergleichbarkeit

Nicht gefördert werden

  • reine Literatur- beziehungsweise Internetrecherchen
  • die Entwicklung neuer Vorausschau-Methoden

Die Interdisziplinarität des Projekts ist darzustellen. Sichtweisen und Bedarfe von Unternehmen, Verbänden und anderen relevanten Interessenvertretern sind zu berücksichtigen, auch mit der Maßgabe, dass die Ergebnisse der Untersuchung für diese Zielgruppen nutzbar sind.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Vorgesehen ist die Förderung von Verbundvorhaben zur Lösung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Projekt mit mehreren Partnern muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).2

Die Dauer einer Voruntersuchung beträgt maximal zwölf Monate.

Antragsteller sind zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich bereit. Es wird erwartet, dass sie im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen disziplinübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitgestalten und an öffentlichkeitswirk­samen Maßnahmen des BMBF (zum Beispiel Tagungen des BMBF, Workshops) mitarbeiten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Gefördert werden vorrangig Personalausgaben. Gefördert werden auch Sachmittel zur Sicherstellung von Fach­gesprächen sowie zur Wissenschaftskommunikation (siehe unten). Weitere Sachausgaben können nicht gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten dürfen grundsätzlich 400 000 Euro inklusive Projektpauschale je Vorhaben nicht überschreiten und richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ansprechpersonen, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, sind

Frau Ulrike Klaus
Telefon: +49 (0)721/608-31428
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

und

Herr Michael Eggert
Telefon: +49 (0)721/608-23629
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Der Projektträger ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens 18. August 2024 eine Projektskizze ausschließlich in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist vom Verbundkoordinator eine gemeinsame, mit den Partnern abgestimmte Skizze vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Einreichung der Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline. Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie dazu der Menüauswahl:

Ministerium: BMBF beziehungsweise Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)

Fördermaßnahme: ZdW – Wissenschaftliche Voruntersuchungen (wiVoWert)

Die Projektskizze soll maximal zwölf DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt, zusätzlich Deckblatt und gegebenenfalls Verzeichnisse) umfassen und mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

1. Titel des Vorhabens und Akronym

2. Ziele

  • Zuordnung zu genau einem der in Nummer 2 genannten sechs Themenfelder
  • Motivation
  • Wissenschaftliche Arbeitsziele und Ergebnisse des Vorhabens, Relevanz des durch die Voruntersuchung eröffneten, beschriebenen Forschungsraums, einschließlich erwarteter Erkenntnisgewinne

3. Stand der Wissenschaft und Forschung sowie eigene Vorarbeiten im ausgewählten Themenfeld

  • Darstellung des Stands der Wissenschaft und der Forschung
  • Erkannter weiterer Forschungsbedarf

4. Kurzdarstellung der beantragenden Institute

  • Referenzen: Bisherige Arbeiten der Förderinteressenten zu Art und Thema der Voruntersuchung; tabellarische Darstellung bei mehreren Referenzen
  • Darstellung der Interdisziplinarität und Kompetenzverteilung innerhalb des Projekts

5. Arbeitsplan und Verbundstruktur

  • Darstellung des methodischen Ansatzes zur Voruntersuchung (eingesetzte Methoden, Verfahren, Techniken)
  • Beschreibung der Arbeitspakete und Aufgabenteilung im Projekt, gegebenenfalls der Zusammenarbeit mit Dritten
  • Darstellung von Aufwänden (Mensch-Monate) und Zeiten (Balkenplan)
  • Im Verbundprojekt: Kurze Darstellung der Strukturen zur Zusammenarbeit

6. Verwertungsplan

  • Wissenschaftliches und wirtschaftliches Anwendungspotenzial der angestrebten Ergebnisse
  • gegebenenfalls Bedeutung der Ergebnisse für Bereiche abseits der betrachteten Anwendung

7. Finanzierungsplan

  • Geschätzte Kosten/Ausgaben (Angabe von Kostenarten) mit Bezug zum Arbeitsplan

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Förderbekanntmachung, Relevanz und Neuheit des Forschungsansatzes
  • Systematik und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts und der angewandten Methoden zur Ermittlung konkreter künftiger Potenziale der Wertschöpfung, Qualität und Belastbarkeit des Durchführungskonzepts
  • Eignung der Skizzeneinreicher für die im Vorhaben geplanten Arbeiten im Hinblick auf die gesetzten Ziele, Interdisziplinarität in Bezug auf die betrachteten Perspektiven der Wertschöpfung
  • Darstellung der angestrebten Dokumentation der Ergebnisse der Voruntersuchung
  • Nutzbarkeit der Ergebnisse durch unterschiedliche Interessensgruppen für Aktivitäten hin zu mehr gesellschaft­lichem Wohlstand, technologischer Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • ausführlicher Verwertungsplan
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Anträge, die nach der in der Mitteilung zum Auswahlergebnis der ersten Verfahrensstufe angegebenen Frist eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Festlegung konkreter Projektziele (Welcher Stand soll zu Projektende erreicht sein?)
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Die Zuwendungsempfänger erklären sich damit einverstanden, im Fall der Bewilligung das Verfahren profi-Online zu nutzen. Mit dem Verfahren profi-Online wird die Zuwendung elektronisch unterstützt abgewickelt.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 gültig.

Bonn, den 5. Juni 2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Otto F. Bode

1 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
3 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.