09.04.2024 - 07.06.2024

Gemeinsamer deutsch-italienischer Förderaufruf

“Green Hydrogen Research: A Collaboration to Empower Tomorrow's Energy”

Vom 9. April 2024

im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem italienischen Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit (MAECI) und dem italienischen Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR)

Einreichungsfrist: 07. Juni 2024, 17:00 Uhr MESZ.

Kurzfassung

Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das italienische Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit (MAECI) und das italienische Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) beabsichtigen die Fortsetzung ihres Innovationsdialogs und haben sich auf eine gemeinsame Maßnahme im Bereich Forschung und Innovation (FuI) verständigt. Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 07.06.2024, 17:00 Uhr (MESZ).

Ansprechpartner Projektträger Jülich (für das BMBF)

Projektträger Jülich
Nachhaltige Entwicklung und Innovation, Energie- und Wasserstoff-Forschung
E-Mail: Nachricht schreiben

BMBF-Webseite: https://www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html

Ansprechpartner MAECI und MUR

Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale
Direzione Generale Promozione Sistema Paese, Ufficio IX-Cooperazione Scientifica Bilaterale
E-Mail: Nachricht schreiben

MAECI Webseite: https://www.esteri.it/it/trasparenza_comunicazioni_legali/bandi-gara-contratti/atti-amministrazioni-aggiudicatrici/avvisi-bandi-ed-inviti/italia-germania-avviso-raccolta-progetti-italia-germania-ambito-ricerca-su-idrogeno-verde-2024-2027

MUR Webseite: https://www.mur.gov.it/it/stampa/notizie-e-comunicati-stampa

Förderziel

Grüner Wasserstoff und dessen Markthochlauf sind entscheidend für nachhaltiges Wirtschaften sowie die Energie- und Klimawende. Deshalb wollen das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das italienische Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit (MAECI) und das italienische Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) die gemeinsame Forschung zu Grünem Wasserstoff voranbringen.

Forschung und Entwicklung spielen in diesem Prozess eine zentrale Rolle, da sie die Lösungen für Grünen Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette bieten. Mit dieser Förderbekanntmachung wollen die deutschen und italienischen Ministerien BMBF, MAECI und MUR daher die deutsch-italienische Zusammenarbeit in der Forschung zu Grünem Wasserstoff stärken und Innovationsprozesse in diesem Bereich in beiden Ländern anregen.

Die gemeinsame Forschungskooperation ermöglicht das effizientere Erzielen von Ergebnissen und Innovationen, da länderübergreifende Forschung „Hand in Hand“ ausgeführt und durch die Expertise beider Länder gestärkt wird. Zudem kann durch die Zusammenarbeit die Wettbewerbsfähigkeit und die Sichtbarkeit von Forschungseinrichtungen und KMU stetig gesteigert werden. Des Weiteren kann die gemeinsame Arbeit die Verknüpfung von Wirtschaft und Forschung stärken und gibt die Möglichkeit Forschungskapazitäten und -expertise weiter auszubauen. Insgesamt kann durch die Zusammenarbeit ein zentrales Element einer gemeinsamen europäischen Wasserstoffwirtschaft erreicht werden.

Diese Bekanntmachung fußt auf dem 7. Energieforschungsprogramm der deutschen Bundesregierung und auf dem italienischen „Piano Nazionale per la Ricerca del MUR – PNR 2021-2027“. Dieser gemeinsame Forschungs- und Innovationsaufruf dient als nationale und regionale Forschungsplattform für die Bereitstellung des benötigten Wissens zur Stärkung der Anstrengungen im Bereich Grüner Wasserstoff. Daher bietet die Fördermaßnahme Universitäten, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen (insbesondere KMU) die Möglichkeit, an Verbundforschungsprojekten mit Partnern aus Deutschland und Italien mitzuwirken und das bestehende Kooperationspotenzial in beiden Ländern zu nutzen. Die Förderung zielt darauf ab, deutsch-italienische Partnerschaften in innovativen Forschungsbereichen zu beleben, die dazu beitragen, die Beziehungen zwischen den Partnern zu intensivieren.

Einzelheiten sind dem deutschen Bekanntmachungstext und der italienischen Förderrichtlinie zu entnehmen:

Gegenstand der Förderung

Der Aufbau starker bilateraler Partnerschaften ist integraler Bestandteil des Hochlaufs eines europäischen Wasserstoffmarkts. Förderfähig sind daher solche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich auf die Wertschöpfungskette von Grünem Wasserstoff von Italien nach Deutschland konzentrieren. Mögliche Forschungsbereiche sind:

  • Systemische Studien, gesellschaftliche Forschung und Rahmenbedingungen.
  • Nachhaltigkeitsanalyse (z. B. Ökobilanz (LCA), technisch-ökonomische Analyse, Auswirkungen auf die Umwelt).
  • Entwicklung von Business Cases für Grünen Wasserstoff.
  • Materialien entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Langlebigkeit und Weiterentwicklung bestehender Technologien im Sinne der Kreislaufwirtschaft (z. B. Degradation in Elektrolyseuren und Wiederverwertbarkeit verwendeter Materialien), Entwicklung neuer Materialien.
  • Wasserstoffinfrastruktur (Wasserstoff-Vektoren, Speicherung, Technologie, Regulierung und Standards, gemeinsame Protokolle etc.).
  • Skalierbarkeit von Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Zuwendungsempfänger und besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Ziel der Förderung ist sowohl der öffentliche (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) als auch der private Sektor (gewerbliche Unternehmen, insbesondere KMU).

Eine Förderung ist vom voraussichtlichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und dem Potenzial für Umsetzung und Erfolg entsprechend den Zielen der Fördermaßnahme abhängig. Antragstellende müssen in der Lage sein, Nachweise über vorherige Arbeiten in dem Bereich zu erbringen, und ihren ausdrücklichen Willen zur Zusammenarbeit darstellen. Die Projektanträge müssen einen interdisziplinären und/oder transdisziplinären Ansatz verfolgen und zur Verbesserung der Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien beitragen.

Gefördert werden Kooperationen, die aus mindestens zwei Partnern pro Land (mindestens eine Forschungseinrichtung/Hochschule und mindestens ein gewerbliches Unternehmen) bestehen. Zuwendungsfähig sind nur Antragstellende, deren Mutterorganisation in Deutschland oder Italien ansässig ist. Partner (privatwirtschaftliche Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen/ Hochschulen) aus anderen Ländern können ebenfalls beteiligt werden, wobei deren Beteiligung im Rahmen dieser Förderbekanntmachung nicht gefördert werden kann. Die deutschen und italienischen Partner müssen ihre jeweilige nationale Zusammenarbeit durch entsprechende schriftlichen Kooperationsvereinbarungen nach nationalem Recht zu regeln. Auf der italienischen Seite müssen beteiligte Forschungs-/Hochschuleinrichtungen und privatwirtschaftliche Unternehmen ein offiziell anerkanntes Konsortium nach italienischem Recht (ATS/ATI) bilden und eine koordinierende Einrichtung bestimmen, die alleinige Zuwendungsempfängerin ist. Die koordinierende Einrichtung kann kein privatwirtschaftliches Unternehmen sein.

Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen

Diese Fördermaßnahme umfasst u. a. Ausgaben/Kosten für:

  • projektbezogenes Personal für die Ausführung spezifischer wissenschaftlicher Aufgaben im Rahmen des Projekts,
  • projektbezogene Ressourcen und Sachmittel,
  • Reisen und Aufenthalte,
  • Workshops/Veranstaltungen,
  • erforderliche Unteraufträge.

Zuwendungen werden von den jeweiligen nationalen Förderermittelgebern (BMBF in Deutschland, MAECI und MUR in Italien) entsprechend den national geltenden Gesetzen und Bestimmungen bereitgestellt.

Auf der deutschen Seite finden sich diese Bestimmungen in der Bekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2337.html

Die Bekanntmachungen erläutern Antragsberechtigung, Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie die Zuwendungserteilung.

Auf der italienischen Seite finden sich diese Bestimmungen unter https://www.esteri.it/it/trasparenza_comunicazioni_legali/bandi-gara-contratti/atti-amministrazioni-aggiudicatrici/avvisi-bandi-ed-inviti/italia-germania-avviso-raccolta-progetti-italia-germania-ambito-ricerca-su-idrogeno-verde-2024-2027 veröffentlicht wird.

Der Förderaufruf wird Kriterien für die Förderfähigkeit, zulässige Kosten, Einreichungsverfahren und andere relevante Informationen enthalten.

Es werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen eingereichte Verbundanträge berücksichtigt.

Jeder Partner wird von seiner eigenen Fördereinrichtung (BMBF in Deutschland und MAECI und MUR in Italien) entsprechend den geltenden nationalen Gesetzen, Regeln, Bestimmungen und Verfahren gefördert. Das BMBF wird drei Millionen Euro zu der Fördermaßnahme beitragen; MAECI und MUR in Italien beabsichtigen, gemeinsam drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (500.000 EUR pro Ministerium pro Jahr für drei Jahre). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Laufzeit beantragter Projekte sollte insgesamt 36 Monate betragen, obwohl die einzelnen Partner ihre Aktivitäten für einen Zeitraum zwischen 30 und 36 aufeinander folgenden Monaten in den Jahren 2024 bis 2027 planen können.

Das beantragte Fördervolumen sollte zwischen 400.000 EUR und 1.000.000 EUR pro Gemeinschaftsprojekt pro Jahr (z. B. in einem Zeitraum von 12 Monaten) liegen. Die finanzielle und personelle Planung des gemeinsamen Projekts sollte zudem die jeweiligen Schwerpunktaktivitäten widerspiegeln.

Verfahren

Jedes Projekt bestimmt zwei nationale Koordinator(inn)en: eine(n) für Deutschland und eine(n) für Italien. Diese reichen einen gemeinsamen Förderantrag ein: in Deutschland beim Projektträger Jülich sowie in Italien beim Ministerium für Auswärtiges und internationale Zusammenarbeit – Abteilung: Standortförderung, Büro IX. Sowohl in Deutschland als auch in Italien müssen die Förderanträge auf Englisch, unter dem gleichlautenden englischen Titel und bis zum 07. Juni 2024, 17:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden. Ein deutsch-italienisches Gremium wählt dann geeignete Projekte aus (Einzelheiten weiter unten).

Die deutschen Partner der ausgewählten Projekte reichen sodann einen förmlichen Förderantrag beim Projektträger Jülich ein. Nach der abschließenden Förderentscheidung durch das BMBF, das MAECI und das MUR werden die deutschen und italienischen Beteiligten über die Bewilligung ihres Antrags informiert und können mit der Bearbeitung ihres jeweiligen Projektanteils beginnen.

Vor der Einreichung eines Antrags sollten Antragstellende bei der zuständigen nationalen Einrichtung weitere Einzelheiten zu den jeweiligen nationalen Antrags- und Förderbestimmungen erfragen.

Die englischsprachige gemeinsame Projektbeschreibung (CPD – common project description) sollte gemäß den Gewohnheiten des jeweiligen Förderers erfolgen und die folgenden Punkte beinhalten:

1. Informationen zum Projektkoordinator / zur Projektkoordinatorin sowie allen Projektpartnern

2. Zusammenfassung der Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse

3. Wissenschaftlicher Rahmen des Projekts

  1. Geplante Aktivitäten zur Umsetzung der in Kapitel „Gegenstand der Förderung“ beschriebenen Ziele der Fördermaßnahme
  2. Beschreibung der wissenschaftlichen Zielstellung des Projektes
  3. Informationen zum Entwicklungsstand der angewandten Methoden
  4. Mögliche Beteiligung Dritter, z. B. Beteiligung von KMU

4. Internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes

  1. Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
  2. Beiträge internationaler Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen
  3. Erfahrungen der beteiligten Partner in internationaler Zusammenarbeit, bisherige Kooperationen

5. Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan

  1. Voraussichtliche wissenschaftliche Ergebnisse
  2. Fortführung der Zusammenarbeit mit Partnern in Deutschland/Italien
  3. Geplante Zusammenarbeit im Rahmen von Anschlussprojekten
  4. Geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke
  5. Konzept für die Umsetzung der Forschungsergebnisse

6. Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte des Projekts

7. Geschätzte Ausgaben/Kosten

Falls erforderlich, können weitere aussagekräftige Dokumente von jeder der Seiten entsprechend den nationalen Vorgaben angefordert werden. Vorlagen für das wissenschaftliche Dokument und den Anhang finden Antragstellende auf folgenden Seiten:

Die Vorlage für das wissenschaftliche Dokument ist verfügbar unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/anwendungsorientierte-grundlagenforschung-energie/deutsch-italienischer-foerderaufruf-gruener-wasserstoff.

Die Einreichung für die deutschen Partner ist über "Easy-Online" vorgesehen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GLF_ENERGIE&b=DE-IT-H2

In Italien unter:

https://www.esteri.it/it/trasparenza_comunicazioni_legali/bandi-gara-contratti/atti-amministrazioni-aggiudicatrici/avvisi-bandi-ed-inviti/italia-germania-avviso-raccolta-progetti-italia-germania-ambito-ricerca-su-idrogeno-verde-2024-2027

Die Nutzung der bereitgestellten Vorlagen ist zwingend erforderlich.

Anträge werden nur begutachtet, wenn das elektronische Formular korrekt eingereicht wurde, und das wissenschaftliche Dokument und der dazugehörige Anhang vor Ablauf der oben genannten Frist auf beiden Webseiten eingegangen sind. Nach Ablauf der Frist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die nationale Koordinatorin oder der nationale Koordinator werden aufgefordert, ihren nationalen Förderer rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu kontaktieren und die Einreichung der Projektskizze frühzeitig vor Fristende zu beginnen.

Aus der Vorlage eines Projektantrags kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Auswahl von Projektskizzen

Beide Länder werden jeweils eine unabhängige Begutachtung der eingegangenen Verbundanträge anhand der folgenden Kriterien durchführen:

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Relevanz in Bezug auf die Ziele der Fördermaßnahme.
  • Wissenschaftliche Kriterien (wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts, Expertise des/der Antragstellenden und der beteiligten deutschen und italienischen Partner, wissenschaftlicher Nutzen, prognostizierte Verbreitung und Verwertung der erwarteten Ergebnisse, Qualität der Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Forschung/Wissenschaft und Wirtschaft).
  • Kriterien der internationalen Zusammenarbeit (Anbahnung/Entwicklung neuer internationaler Partnerschaften, Erfahrung der Antragstellenden in internationaler Zusammenarbeit, Konsolidierung bilateraler/internationaler Partnerschaften, Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen, Unterstützung von Nachwuchsforschenden).
  • Plausibilität und Durchführbarkeit des Projekts (Förderung; Arbeitsschritte; Zeitplan).

Im Anschluss an die nationale Begutachtung wird ein gemeinsames deutsch-italienisches Auswahlgremium auf Basis der beschriebenen Kriterien und Begutachtung geeignete Skizzen auswählen.