Förderaufruf : Datum:
Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Bridge2ERA-EaP)
Vom 05.12.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Förderaufruf
Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Bridge2ERA-EaP)
vom 05.12.2023
Die Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategien zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie mit dem Förderprogramm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz, die engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die gemeinsame Bewältigung globaler Herausforderungen. Der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der Europäischen Union, insbesondere mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und die Ukraine), kommt dabei insbesondere angesichts der „Zeitenwende“ eine wichtige strategische Bedeutung zu. Der Ukraine und der Republik Moldau wurde in 2022 der EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen und Georgien in Aussicht gestellt. Dies eröffnet neue Perspektiven für die engere Integration der Region in die europäischen Wissensflüsse und Wertschöpfungsketten.
Die Wissenschaftssysteme der Länder der Östlichen Partnerschaft sind im Wandel begriffen und mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Gleichwohl verfügen sie auf vielen Gebieten über eine herausragende Forschungsexpertise, attraktive Forschungsinfrastrukturen und gut ausgebildeten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die stärkere Kooperation auf bilateraler und europäischer Ebene trägt dazu bei, Potentiale in Forschung und Innovation zu erschließen, lokale Wissenschaftssysteme zu modernisieren und globalen wie regionalen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.
Die sektorübergreifende Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist in den Ländern der Östlichen Partnerschaft relativ gering entwickelt. Entsprechend groß ist das Potential für Ausbau und Nutzbarmachung innovatorischer Aktivitäten. Unterstützung von Technologietransfer und Stärkung von Innovationskapazitäten zählen daher auch zu den Prioritäten der Europäischen Union im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Politik gegenüber der Östlichen Partnerschaft nach 2020.
Armenien, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine sind in den vergangenen Jahren zum europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 bzw. Horizont Europa assoziiert worden. Dennoch ist die Beteiligung dieser Länder an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen noch relativ gering. Dies gilt umso mehr für Aserbaidschan, das nicht zu den zum Forschungsrahmenprogramm assoziierten Ländern zählt.
Ziel des Förderaufrufs ist es, die Forschungspartner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte in den europäischen Forschungsraum (ERA) besser einzubinden. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, einen gemeinsamen Wissens- und Innovationsraum zwischen der EU und den offiziellen und potenziellen Beitrittskandidaten sowie weiteren Ländern der Östlichen Partnerschaft zu schaffen. Dieses Ziel kann durch die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen unterstützt werden.
Die Förderung bezieht sich auf Projekte, durch die neue Kontakte hergestellt, bestehende Netzwerke ausgebaut oder neue Netzwerke initiiert werden. Es sollen auch neue Partnerschaften aufgebaut oder konkrete Kooperationsvorhaben vorbereitet sowie neue thematische Kooperationsfelder im Rahmen bereits existierender Partnerschaften eruiert werden. Damit sollen intensive und langfristige Kooperationen der deutschen Seite mit Forschungspartnern aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft ermöglicht werden.
Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens (Rahmenbekanntmachung; www.bmbf.de/forschungsperspektiveost). Konkret sollen Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen entsprechend dem Modul 4 dieser Rahmenbekanntmachung gefördert werden.
Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs somit internationale Einzel- oder Verbundprojekte, mit denen die Kooperationspartner in die Lage versetzt werden, auf Basis gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit bi- oder multilaterale Konsortien zu bilden. Letztere sollen das Ziel verfolgen, Anträge im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme oder weiterer europäischer Forschungsinitiativen (z. B. EUREKA) vorzubereiten. In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten grundsätzlich möglich.
Somit sind folgende Ausgaben und Kosten zuwendungsfähig:
- Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite
- Ausgaben/Kosten für Workshops oder andere adäquate Austauschformate (einschließlich Online-Workshops oder Maßnahmen virtueller Mobilität)
- Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal
- Vorhabenbezogene Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Mieten, Transportkosten von Material etc.), Mittel für Geräte und Mittel für Aufträge an Dritte
- Reisemittel für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In der Regel wird eine Zuwendung von maximal 40.000 € je Projekt für eine Laufzeit von in der Regel 24 bis maximal 36 Monaten gewährt. Eine Projektpauschale kann nicht gewährt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=BRIDGE2ERA_EAP&t=SKI bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen:
13. März 2024
25. September 2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin)
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden
Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund im Hinblick auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit mindestens einer oder auch mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben genannten Staaten der Östlichen Partnerschaft eingereicht werden. In der Skizze sind folgende Aspekte der Maßnahme darzustellen:
Die Projektskizze soll folgende Angaben enthalten und i. d. R. einen Umfang von zehn Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten:
- Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern (Letter of Intent bitte beifügen)
- Darstellung des Vorhabenziels
- Stellungnahme, welche Ausschreibungen oder Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene für eine spätere Antragstellung als Ergebnis des Vorhabens in Frage kommen
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten
- Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).
Fragen richten Sie bitte an:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Jörn Grünewald
E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1457
Administrative Ansprechpartnerin:
Natalia Polischuk
E-Mail: Natalia.Polischuk@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 2437
Weitere Informationen finden Sie unter
www.bmbf.de/forschungsperspektiveost
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17.08.2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.