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16.11.2023

Bekanntmachung

 

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“, Bundesanzeiger vom 24.11.2023

 

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Im Rahmen der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt das BMBF, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Regel bis zu fünf Jahre zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen.

Ein übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme sind hervorragend ausgebildete Nachwuchskräfte der inter- und transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit attraktiven Karriereperspektiven in Wissenschaft und Praxis.

Karrierepfade im Wissenschaftssystem sind nach wie vor vorwiegend disziplinär ausgerichtet. Für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen bedarf es jedoch einer stärkeren Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen und vor allem einer engen Einbindung von Praxiswissen in den Forschungsprozess. Das BMBF möchte dazu beitragen, dass mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Durch eine ausgezeichnete (Weiter-)Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie die Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungs- und Schlüsselfunktionen soll inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig auch strukturell im Wissenschaftssystem etabliert werden.

Thematisch zielt das BMBF mit der Fördermaßnahme darauf ab, innovative Lösungen für nachhaltige und resiliente Städte und Regionen zu identifizieren und zu entwickeln. Transdisziplinäre Forschungsansätze bergen erhebliche Potenziale, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung zu begegnen und transformative Kräfte vor Ort zu entfalten. Dies ist dringend erforderlich, da in den Städten und den mit ihnen eng verflochtenen Umlandregionen Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, von Strukturwandel, Flächenversiegelung oder Wohnraummangel für besonders viele Menschen unmittelbar spürbar werden. Zugleich sind Städte innovative Transformationszentren, in denen neue Lösungen für eine nachhaltige Zukunft entworfen und erprobt werden können.

Städte werden hier als nachhaltig und resilient im weiteren Sinne angesehen, wenn sie lebenswert, sozial- und umweltverträglich gestaltet sind. Resiliente Städte sind beispielsweise weniger abhängig von den globalen Stoffströmen und von fossilen Rohstoffen, sie erhalten die Biodiversität vor Ort und sind an den Klimawandel angepasst. Damit sind sie sowohl in Bezug auf ihre Infrastruktur als auch auf ihre Bevölkerung unter anderem besser gerüstet gegen Extremwetterereignisse oder auch mit zukunftsweisenden Mobilitätssystemen ausgestattet. Resiliente Städte zeichnen sich zum Beispiel durch eine vorsorgende Governance, Gemeinwohlorientierung, einen hohen gesellschaftlichen Zusammenhalt, zivilgesellschaftliches Engagement, Kooperation mit der Wirtschaft vor Ort sowie starke Stadt-Umland-Beziehungen aus.

1.2 Zuwendungszweck

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, werden interdisziplinär zusammengesetzte sozial-ökologische Nachwuchsgruppen gefördert, die mit transdisziplinärem Forschungsansatz innovative Ideen und Lösungen entwickeln, um Städte zukunftsfähig zu machen. Nach Möglichkeit werden neue Lösungsansätze vor Ort beispielsweise in einem Reallabor erprobt und deren potenzielle Nachhaltigkeitswirkung bewertet. Im Fokus stehen Städte und ihre funktional verflochtenen Umlandregionen in Deutschland. Je nach Forschungsfrage können sich Untersuchungen räumlich auf einzelne Quartiere, Städte, das Stadtumland oder Regionen mit mehreren städtischen Kernen beziehen. Städte in anderen europäischen Ländern können zum Beispiel im Rahmen vergleichender Arbeiten ebenfalls einbezogen werden.

Die Teammitglieder der geförderten Nachwuchsgruppen müssen je ein individuelles Qualifikationsziel verfolgen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Anfang ihrer Laufbahn mit Interesse an inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen wird die Möglichkeit gegeben, in eigenen Arbeitsgruppen gemeinsam sozial-ökologische Fragestellungen zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein ihre Chancen für Karrierewege in inter- und transdisziplinärer Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu verbessern. Das heißt insbesondere:

  • Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden erhalten die Möglichkeit, Kompetenzen für die eigenverantwortliche Leitung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Forschungsgruppen im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung zu erwerben beziehungsweise weiter auszubauen. Sie sollen die Berufungsfähigkeit erlangen oder sich für eine höhere Leitungsfunktion in Wissenschaft oder Praxis qualifizieren.
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven an den Schnittstellen von Natur-, Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften erhalten die Gelegenheit, in ihrer jeweiligen Wissenschaftsdisziplin zu promovieren und gleichzeitig inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze verstärkt anzuwenden.

Durch die Einbindung der Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen soll der Austausch von Wissen, Ressourcen und Kapazitäten sowie die Karrieredurchlässigkeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen befördert werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Der Arbeit der Nachwuchsgruppen soll ein sozial-ökologischer Forschungsansatz zugrunde liegen. Sozial-ökologische Forschung beinhaltet, Gesetzmäßigkeiten gesellschaftlicher Transformationsprozesse zu verstehen und methodisch gezielt Einfluss zu nehmen in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung (Transformationsforschung) sowie diese Prozesse transdisziplinär umzusetzen (transformative Forschung).

Daraus ergeben sich Anforderungen und Aufgaben für die Wissenschaft, die über die disziplinäre Forschung hinausgehen. Bei den zu bearbeitenden Problemen handelt es sich um komplexe lebensweltliche Phänomene und nicht um spezifische innerwissenschaftlich definierte Fragestellungen. Die Komplexität der Fragestellung erfordert nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und die Verknüpfung ihrer Methoden beziehungsweise die Entwicklung neuer Methoden, sondern auch die Integration außerwissenschaftlichen Wissens in den Forschungsprozess. Dies beginnt bei der Übersetzung des lebensweltlichen Problems in eine wissenschaftlich bearbeitbare Fragestellung und endet bei der Rückübersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine Form, die den Bedürfnissen der Praxis angemessen ist. Die Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung und Resilienz, vor denen Städte und ihre Umlandregionen stehen, eignen sich besonders gut für die Anwendung dieses Forschungsansatzes.

Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, werden Nachwuchsforschungsgruppen gefördert, die den im Folgenden dargestellten grundsätzlichen Kriterien genügen.

2.1 Inhalt/Thematik

  • Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsgruppe muss sich grundsätzlich damit befassen, wie Städte nachhaltiger und resilienter gegenüber Krisen gemacht werden können. Diese Lösungen sind nach Möglichkeit vor Ort zu erproben und deren (potenzielle) Wirkung auf Nachhaltigkeit und Resilienz zu bewerten. Es ist ein inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz zu wählen, der ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive miteinander verknüpft.
  • Im Folgenden werden beispielhaft Themen genannt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Positivliste; nicht aufgezählte Themen mit Bezug zu nachhaltigen und resilienten Städten sind ebenfalls möglich:
    • Stadtregionale Wertschöpfung: zum Beispiel nachhaltiges Wirtschaften vor Ort, Start-ups und Geschäftsmodelle für resiliente Städte und Umlandregionen
    • Strukturwandel (neue Innenstädte, Gewerbegebiete, Umgang mit Industriebrachen)
    • Neue Bau- und Wohnkonzepte
    • Grüne und blaue Infrastruktur sowie Erhalt der Biodiversität
    • Beschleunigung der Ressourcenwende (Rohstoffe, Wasser, Boden)
    • Beschleunigung der Energie- und Wärmewende
    • Beschleunigung der Mobilitätswende
    • Smarte nachhaltige Städte und Umlandregionen
    • Flächennutzung und Umgang mit Flächenkonkurrenzen
    • Stadt-Umland-Beziehungen
    • Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenhalt und Demokratie bei der Bewältigung von Transformationsherausforderungen vor Ort, Gemeinwohlorientierung
  • Mögliche Querschnittsthemen (in der Regel auf einen Themenbereich oben anzuwenden, denkbar wäre auch ein oder mehrere Querschnittsthemen für sich zu behandeln, solange sie sich auf den stadtregionalen Kontext beziehen):
    • Digitalisierung als Nachhaltigkeitstreiber
    • Soziale Innovationen
    • Sozial robuste technische Innovationen, Akzeptanz für Innovationen und Veränderungsprozesse
    • Innovationen in Governance und Regulierung, Standardisierung, Normung und rechtswissenschaftliche Aspekte
    • Neue Finanzierungskonzepte für die sozial-ökologische Transformation
    • Gerechtigkeitsaspekte und Ethik
    • Partizipation und Bürgerbeteiligung
    • Wirkungsforschung und Nachhaltigkeitsbewertung

2.2 Qualifikation

  • Die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich innerhalb der Förderdauer insbesondere akademisch weiterqualifizieren, also zum Beispiel promovieren oder die Berufungsfähigkeit erlangen, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
  • Besonders erwünscht ist die spezielle Einrichtung von Juniorprofessuren (vorzugsweise mit Tenure Track) an den betreffenden Hochschulinstituten für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter.
  • Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die immer noch hohe Schwelle für eine Zusammenarbeit zwischen gesellschaftswissenschaftlichen und natur-/ingenieurwissenschaftlichen Forschungsansätzen überwunden werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich – über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus – die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.
  • Zeitlich befristete Aufenthalte der Teammitglieder an Partnerhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen im Ausland sind für den internationalen Austausch und die wissenschaftliche Profilbildung wichtig und werden entsprechend begrüßt.

2.3 Transdisziplinarität

  • Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen vor Ort, kommunale Akteure, Verbraucherorganisationen und/oder Nicht-Regierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens einzubeziehen.
  • Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung einer Transformation von Stadt-Umland-Regionen in Deutschland und gegebenenfalls dem europäischen Ausland in Richtung Nachhaltigkeit hohe Relevanz haben und möglichst auf andere Städte und Regionen übertragbar sind. Konkrete Politik- und/oder Unternehmensempfehlungen sind zu erarbeiten. Eine möglichst hohe Anwendungsreife erarbeiteter Lösungen ist sicherzustellen und der Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung zu befördern.
  • Der Beitrag der Praxispartner zur Projektdurchführung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (mindestens soll eine Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, eine Kooperationsvereinbarung, die Übernahme von Arbeitspaketen im Rahmen des Vorhabens oder Ähnliches vorliegen). Gegebenenfalls können Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden, eine eigene Zuwendung für Praxispartner ist nicht vorgesehen.

2.4 Aufbau der Nachwuchsgruppen

Die Förderung beinhaltet ein fünfjähriges Forschungsprojekt, wobei im ersten Projektjahr die Konsolidierung der Forschungsgruppe im Vordergrund steht. Im ersten Projektjahr sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Mitglieder der Nachwuchsgruppe sollen identifiziert, für eine Mitarbeit gewonnen und die Nachwuchsgruppe entsprechend aufgebaut werden.
  • Das Projektthema mit den entsprechenden Forschungsfragen und -design sowie das Konzept der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit und Integration soll weiterentwickelt und geschärft werden.
  • Es sollen Qualifikationskonzepte für alle beteiligten Gruppenmitglieder entwickelt werden. Für die Gruppenleitung ist ein Konzept zur Weiterqualifikation beziehungsweise Karriereplanung vorzulegen. Die Qualifikationskonzepte sind im Einklang mit den Habilitations-/Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten zu entwickeln und sind bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms des Gesamtprojekts zu berücksichtigen.
  • Die Gruppe beziehungsweise die einzelnen Gruppenmitglieder sollen in den Hochschul-/Institutsalltag einbezogen werden.
  • Die Kooperation mit Praxispartnern soll organisiert und initiiert werden.
  • Ein themenspezifischer Kriterienkatalog zur inhaltlichen Wirkungsmessung des Projekts soll transdisziplinär erarbeitet werden.
  • Nach Ablauf des ersten Projektjahrs wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden (Abbruchmeilenstein). Bei negativer Evaluation des Abbruchmeilensteins behält sich der Zuwendungsgeber vor, das Projekt abzubrechen (Details siehe in Nummer 7).

Das Forschungsprojekt soll sich normalerweise in folgende Arbeitsphasen gliedern:

  • Phase 1 Gemeinsame inter- und transdisziplinäre Annäherung, Problemanalyse und Untersuchung des Forschungsgegenstands durch die Nachwuchsgruppe insgesamt, unter Einbindung der Expertise von Praxispartnern;
  • Phase 2 Konzentration auf die individuelle (zumeist vorwiegend disziplinäre) Qualifikationsarbeit;
  • Phase 3 Synthese und Integration der verschiedenen Ergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung der verschiedenen disziplinären und außerwissenschaftlichen Perspektiven, mit dem Ziel, zu einem konsistenten, von allen mitgetragenen Gesamtergebnis mit konkreten Anwendungen beziehungsweise Handlungsempfehlungen für die Praxis zu gelangen.

2.5 Erfolgskriterien der sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen

  • Abschluss von Qualifikationsarbeiten;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  • an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen/wissenschaftlichen Bereich, zum Beispiel in Form von (Junior-)Professuren oder Forschungsprojekten;
  • Einbindung von Forschungsinhalten der Nachwuchsgruppe in die akademische Lehre und Ausbildung, zum Beispiel im Rahmen von Lehraufträgen und Seminaren oder als Beiträge in Graduiertenkollegs et cetera;
  • Initiierung von eigenen Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen oder Betreuung von Master- und Bachelorarbeiten mit einem sozial-ökologischen Forschungsansatz;
  • Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen;
  • Präsentationen bei Nutzerkonferenzen beziehungsweise bei Entscheidungsträgern;
  • Wissenschaftskommunikation inklusive zielgruppenorientierte Veröffentlichungen unter anderem in Social Media, populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen et cetera;
  • Beteiligung an internationalen Netzwerken;
  • Einwerbung von Projekten nach Laufzeitende.

Kriterien für den Beitrag zur Lösung stadtregionaler Herausforderungen:

Ein themenspezifischer Kriterienkatalog zur inhaltlichen Wirkungsmessung des Projekts (nach Möglichkeit inklusive quantifizierbarer Kennzahlen) ist im ersten Projektjahr transdisziplinär zu erarbeiten und mit dem Meilensteinbericht einzureichen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, vergleichbare Institute), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Vorlage eines eigenen Forschungskonzepts sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe, wobei eine Natur- beziehungsweise Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften-übergreifende Zusammensetzung des Teams erforderlich ist. Das Forschungskonzept ist von der potenziellen Leiterin/dem potenziellen Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung vorzulegen. Die Hochschule/Forschungseinrichtung verpflichtet sich, den bei ihr angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung muss insbesondere auch sicherstellen, dass allen Mitgliedern der Nachwuchsgruppe die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung, zur außerfachlichen Qualifikation (zum Beispiel Angebote für Projekt-/Konfliktmanagement) und die Karriereberatung durch universitätseigene Programme oder Stellen sowie Mentoring-Programmen offensteht.

Die Gruppenleitung kann auf bis zu zwei Post-Doktoranden beziehungsweise Post-Doktorandinnen aufgeteilt werden. In dem Fall ist die konkrete Aufgabenteilung darzulegen. Die (Verbund-)Gruppenleitung kann sowohl an einer Hochschule als auch an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich der Gruppenleiter beziehungsweise die Gruppenleiterin, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreterin. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung des Forschungskonzepts inklusive eines Konzepts für die inter- und transdisziplinäre Integration, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.

Die Leiterin/der Leiter der Nachwuchsgruppe muss spätestens bei Projektstart promoviert sein und muss am Anfang ihrer/seiner beruflichen Laufbahn stehen. Das Datum der Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung soll zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als vier Jahre zurückliegen (Ausnahmen zum Beispiel wegen Elternzeiten sind möglich und im Einzelfall speziell darzulegen).

Die Nachwuchsgruppe ist an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einzurichten. Ein Ziel der Förderung ist die weitere wissenschaftliche Qualifizierung. Deshalb ist ein Umfeld zwingend erforderlich, in dem insbesondere Promotionen, Habilitationen sowie gleichwertige Qualifikationen möglich sind, in der Regel also die Anbindung der Nachwuchskräfte an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas. Auch ein Forschungsverbund, in welchem maximal drei Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, ist möglich. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Da die formale Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen regelmäßig an eine Professur gebunden ist, werden prioritär Nachwuchsgruppen gefördert, die mit einer Hochschule zusammenarbeiten, welche der Gruppenleiterin beziehungsweise dem Gruppenleiter eine Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure Track) einrichtet oder ihnen zumindest die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern explizit gestattet.

Eine intensive Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der sozial-ökologischen Forschung ist besonders erwünscht. Diese Kooperation soll dazu dienen, dass die Mitglieder der Nachwuchsgruppe von den besonderen Kompetenzen der verschiedenen Institutionen, wie inter- und transdisziplinäre Herangehensweisen und Methoden beziehungsweise Qualifikation und Lehre, profitieren können.

Es ist mindestens eine/ein an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Gruppenleitung bei allen Belangen der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit – insbesondere bei der Auswahl und Umsetzung der Methoden sowie der Ergebnissynthese – zu unterstützen. Es ist nachzuweisen, dass diese Mentorin beziehungsweise dieser Mentor ausreichende Expertise in inter- und transdisziplinärer Forschung hat.

Die Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen erfordert spezielle Kenntnisse. Aus diesem Grund ist für das Leitungspersonal sowie deren Stellvertretung (Post-Docs) eine Coachingmaßnahme geplant, die insbesondere auf die mit der Gruppenleitung zusammenhängenden Aufgaben fokussiert. Alle Gruppenleitungen verpflichten sich, an dieser Maßnahme teilzunehmen.

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Statusseminaren und die Teilnahme an projektübergreifenden Coaching-/Fortbildungsmaßnahmen. Vorgesehen sind Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den DLR Projektträger sowie auf einer übergreifenden Ebene gegebenenfalls unter Einbeziehung von externen Sachverständigen. Die weiteren Hinweise zur Erfolgskontrolle in Nummer 6 dieser Förderrichtlinie sind zu beachten.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nummer 0110).3

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Förderfähig sind in der Regel folgende Positionen:

  • Personalmittel (basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen) für in der Regel maximal fünf wissenschaftliche Personalstellen (teilbar aber mit einem Stellenanteil von je mindestens 65 %). Dies beinhaltet die Gruppenleitung (bevorzugt Juniorprofessur, W1 mit Tenure Track) und maximal eine zweite Post-Doktorandenstelle. Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden. Für die Kalkulation von W-Stellen im Antrag sind die jeweils gültigen Personalmittelsätze der DFG zugrunde zu legen.
  • Projektassistenz (in der Regel maximal eine 50 %-Stelle je Gruppe)
  • Studentische Hilfskräfte (Obergrenze in der Regel 120 000 Euro je Gruppe)
  • Auftragsvergaben (zum Beispiel für die Durchführung von Umfragen)
  • Sachmittel (zum Beispiel benötigte Mittel für empirische Arbeiten, Mittel für die Durchführung von Workshops, Laborausrüstung, Druckerzeugnisse im kleineren Umfang)
  • Mittel für die Wissenschaftskommunikation
  • Publikationen als Open Access (Obergrenze je Gruppe in der Regel: 15 000 Euro)
  • Mittel für auf die Gruppe zugeschnittene Coaching- beziehungsweise Fortbildungsmaßnahmen zu speziellen Themen wie beispielsweise Supervision im Konfliktfall, Methodentraining oder Wissensintegration (Obergrenze je Gruppe in der Regel insgesamt 10 000 Euro)
  • Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (zum Beispiel Aufwandsentschädigungen)
  • Dienstreisen und Forschungsaufenthalte

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR-Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit
AG Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: www.dlr.de/pt

Ansprechpartnerin für die Fördermaßnahme ist:

Frau Claudia Müller
Telefon: 0228/3821-1501
E-Mail: claudia.mueller@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der Schriftform genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 29. April 2024 und darauffolgend jeweils zum 29. April alle zwei Jahre bis zum 29. April 2028 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über „easy-Online“ (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SOEF-NACHWUCHS) in deutscher Sprache vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze soll maximal zwölf Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11, Rand mindestens 2 cm) umfassen.

Die für die Projektskizze vorgegebene Gliederung sieht wie folgt aus:

  1. Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs;
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
  3. Bezug zu den förderpolitischen Zielen;
  4. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen beziehungsweise entwickelt werden sollen; sowie der disziplinären Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe;
  5. vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung, Einbindung der Praxispartner in den transdisziplinären Forschungsansatz;
  6. Betreuungskonzept (inklusive des/der vorgesehenen Mentors beziehungsweise Mentorin und Nachweis dessen/deren Expertise in Bezug auf inter- und transdisziplinäre Forschung);
  7. Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen sowie Zukunftsperspektiven für die jeweiligen Mitglieder der Nachwuchsgruppe;
  8. Anwendungspotenzial beziehungsweise zu erwartender gesellschaftlicher Nutzen;
  9. Konzept für die Wissenschaftskommunikation;
  10. Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten beziehungsweise -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Projektpauschale (nur Hochschulen), Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Der Projektskizze sind im Anhang folgende Unterlagen beizufügen:

  • Literaturlisten
  • Lebensläufe (von Gruppenleitung und Hauptmentor/-mentorin)
  • Unterstützungsschreiben der beteiligten Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen mit Stellungnahme zur Einrichtung einer Juniorprofessur
  • Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten) der potenziellen Gruppenleitung, aus dem hervorgeht, welche persönlichen Ziele und Beweggründe die betreffende Person unter Berücksichtigung der bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen gemäß Lebenslauf mit der Leitung einer Nachwuchsgruppe verfolgt. Nehmen Sie zu Ihren angestrebten (Karriere-)Zielen während und nach Durchführung des Projekts Stellung. Etwaige laufende Berufungsverhandlungen sind darzustellen
  • gegebenenfalls Interessensbekundungen von Praxispartnern

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Passfähigkeit zur sozial-ökologischen Forschung und zur Bekanntmachung;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts;
  • Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
  • stringentes Forschungsdesign und angemessene Auswahl der Methoden beziehungsweise Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
  • Kompetenz der Projektleitung und Qualität des Betreuungskonzepts;
  • eine der Problemstellung angemessene interdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • Relevanz und Rolle von Praxispartnern;
  • Qualität des Konzepts für die Wissenschaftskommunikation;
  • anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektive (science and policy impact);
  • Berücksichtigung der Genderperspektive.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, ausgewählte Interessenten zu einer persönlichen Präsentation einzuladen, um ihre Projektskizzen vorzustellen.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Die Projektbeschreibung soll 30 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11, Rand mindestens 2 cm) nicht überschreiten.
In der Projektbeschreibung sind folgende Gliederungspunkte zu berücksichtigen:

  1. Kurzfassung des Projekts (maximal eine bis zwei Seiten);
  2. ausführliche Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs;
  3. ausführliche Darstellung zu Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigenen Vorarbeiten;
  4. Bezug zu den förderpolitischen Zielen;
  5. ausführliche Beschreibung des Arbeitsprogramms inklusive der wissenschaftlichen und/oder technischen Arbeitsziele des Vorhabens, einer vorhabenbezogenen Ressourcenplanung, Zeitplanung sowie Meilensteinplanung;
  6. Darstellung der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation;
  7. Darstellung der Maßnahmen zum Forschungsdatenmanagement;
  8. konkretisierte Darstellung der vorgesehenen Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung, Einbindung der Praxispartner in den transdisziplinären Forschungsansatz;
  9. ausführliches Betreuungskonzept;
  10. Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen sowie Zukunftsperspektiven für die jeweiligen Mitglieder der Nachwuchsgruppe (nicht grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben zusätzlich darzustellen, inwieweit den betreffenden Mitgliedern zeitlich befristete Freiräume eingerichtet werden können, sich zeitweise voll auf ihre Qualifikation zu konzentrieren);
  11. erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung. Der Verwertungsplan muss konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers (auch von Zwischenergebnissen) beinhalten;
  12. Notwendigkeit der Zuwendung.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität der ausführlichen Projektbeschreibung;
  • Erfüllung der Gutachterauflagen zu Inhalten und Methoden;
  • Berücksichtigung der Hinweise des Projektträgers, insbesondere zur Kosten- beziehungsweise Ausgabenplanung;
  • angemessene Ressourcen- und Zeitplanung;
  • sinnvolle Meilensteinplanung;
  • Verwertbarkeit (Erfolgsaussichten und Anschlussfähigkeit) der angestrebten Ergebnisse.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.3 Überprüfung des Abbruchmeilensteins

Nach Ablauf von neun Monaten ist darzulegen, inwieweit der Abbruchmeilenstein erreicht wurde beziehungsweise bis zum Ende des ersten Projektjahrs erreicht werden soll (hierzu siehe auch Nummer 2.5).

Genaue Hinweise zum Erreichen des Abbruchmeilensteins werden rechtzeitig im Verlauf des ersten Projektjahrs bekannt gegeben. Folgende Aspekte sind darzustellen:

  • Überarbeitetes Gesamtkonzept, in welchem die gemeinsam zu bearbeitende sozial-ökologische Fragestellung gemäß wissenschaftlichen Standards aufbereitet ist. Darzulegen ist insbesondere, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gruppe methodisch und organisatorisch bewerkstelligt werden soll und wie der inter- und transdisziplinäre Forschungszugang realisiert wird. Zudem ist zu erläutern, wie die jeweilige Qualifikationsarbeit in das Gesamtvorhaben eingebunden ist.
  • Jedes Mitglied der Nachwuchsgruppe inklusive Gruppenleitung hat ein Qualifikationskonzept vorzulegen, welches die inhaltliche Problem- und Zielstellung der Qualifikationsarbeit sowie einen individuellen Zeitplan umfasst. Weiterhin sind die Betreuungssituation und Möglichkeiten der thematischen Anbindung an der Hochschule und gegebenenfalls an der außeruniversitären Forschungseinrichtung auszuführen (zum Beispiel im Rahmen von Seminaren, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen, Beiträgen zur Lehre; Einbindung in den Institutsalltag).

Prüfkriterien zum Erreichen der Abbruchmeilensteine sind folgende:

  • überzeugendes inter-/transdisziplinäres Forschungskonzept;
  • überzeugendes Organisationskonzept (Einbindung in die beteiligten Forschungseinrichtungen und Kooperation der verschiedenen Partner);
  • schlüssiges Betreuungs- und Qualifikationskonzept (für die Gruppe insgesamt sowie die individuellen Gruppenmitglieder);
  • schlüssiges Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis;
  • stringenter Kriterienkatalog zur Evaluation des themenspezifischen Projekterfolgs;
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.

Bonn, den 16. November 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Christian Alecke

1 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

2 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

3 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

4 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

 
 
 

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