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Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der strategischen Vernetzung der Spitzenforschung und Talentförderung von führenden Robotik-Standorten „Robotics Institute Germany (RIG)“, Bundesanzeiger vom 23.11.2023

Vom 20.10.2023

Intelligente und KI-basierte Robotik ist für das Gelingen langfristiger Transformationsprozesse im Zuge der Digitalisierung und für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, wie der des demografischen Wandels, von hoher Relevanz. Robotik ist daher eine Schlüsseltechnologie für Deutschland mit einem breiten Anwendungsspektrum, von der eine Vielzahl von Branchen profitieren kann. Fortschritte in den Basistechnologien wie beispielsweise Elektronik, Sensorik, Aktorik, 5G/6G und insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) verhelfen der Robotik zu neuer Leistungsfähigkeit und zu deutlich erweiterten Anwendungsmöglichkeiten. Statt nur starre Aufgaben in strukturierten und abgeschirmten Umgebungen zu erfüllen, werden intelligente Robotik-Systeme zukünftig zunehmend in der Lage sein, in unstrukturierten und veränderlichen Umgebungen komplexe Tätigkeiten, auch in Zusammenarbeit mit Menschen, auszuführen und sich dabei durch Lernprozesse an Veränderungen anzupassen.

Um im internationalen Wettbewerb als führender Industriestandort zu bestehen, kommt der Robotik-Forschung eine strategische Rolle zu. Für die Mitgestaltung zukünftiger Innovationsprozesse und die Sicherung nachhaltiger Wertschöpfung, auch durch Rückverlagerungen industrieller Produktion, muss das nationale Robotik-Ökosystem weiter gestärkt werden. Wichtige Säulen hierfür sind Spitzenforschung und Talentgewinnung. Sie bilden die Basis für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit mit führenden Robotik-Nationen. Forscherinnen und Forscher aus Deutschland gehören zur internationalen Spitze. Allerdings erhält die deutsche Forschungslandschaft aufgrund der über Deutschland verteilten Aktivitäten keine entsprechende internationale Sichtbarkeit, die auch verstärkt Robotik-Talente anziehen kann. Mit dieser Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die verteilte nationale Spitzenforschung international sichtbar zu vernetzen und zu einer Talentschmiede auszubauen, um die weiter wachsende Nachfrage der Wissenschaft und Industrie nach qualifiziertem Nachwuchs zu bedienen. Sie greift damit auch den Impuls des Zukunftsrats des Bundeskanzlers auf. Dieser war sich auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 einig, dass die Beherrschung der Schlüsseltechnologie Robotik auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit für den gesamten Innovationsstandort ist.

Diese Förderrichtlinie ist Teil des Aktionsplans „Robotik-Forschung“ des BMBF und leistet einen wichtigen Beitrag zur „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“1 der Bundesregierung.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Ziel der Förderrichtlinie ist die Vernetzung der führenden deutschen Robotik-Standorte. Solche Standorte mit international herausragenden Forschungsprofilen und nachweisbaren Erfolgen im Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse sollen sich zu einem dezentralen „Robotics Institute Germany (RIG)“ vernetzen, welches die deutsche Spitzen­forschung international sichtbar vertritt und gemeinsam neuartige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Talentgewinnung bietet. Das RIG soll die Vernetzung mit den relevanten Stakeholdern des Robotik-Ökosystems voran­treiben und eine nationale Roadmap für exzellente und transferrelevante Robotik-Forschung entwickeln und hierfür international als Ansprechpartner dienen. Zur Untersuchung der Zielerreichung können unter anderem folgende Indikatoren herangezogen werden:

  • Steigerung der Vernetzung der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über gemeinsame Publikationen der im RIG vernetzten Partner untereinander und mit weiteren deutschen Partnern,
  • Steigerung der internationalen Sichtbarkeit der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über international herausragende Publikationen der im RIG vernetzten Partner,
  • Entwicklung gemeinsamer Roadmaps zur strategischen Ausrichtung der nationalen Robotik-Forschung,
  • Positionierung des RIG zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten in national und international beachteten Whitepaper oder ähnlichen Formaten,
  • Umfang der geschaffenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Anzahl der entsprechenden Absolvierenden,
  • erfolgreiches Abschneiden von Forschungs- beziehungsweise Nachwuchsteams der RIG-Standorte an international sichtbaren Robotik-Innovationswettbewerben (sogenannten Challenges),
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promo­tionen,
  • Schaffung von niederschwelligen Zugängen zur Forschungs- und Ausbildungsinfrastruktur innerhalb des Kooperationsverbunds,
  • Synergien der RIG-Aktivitäten mit bestehenden nationalen und gegebenenfalls europäischen Robotik-Maßnahmen,
  • Industrietransfer, zum Beispiel über Ausgründungen der RIG-Standorte.

Zur Erfassung der Zielerreichung sollen oben genannte Indikatoren von den Antragstellern mit Blick auf ihre Messbarkeit ausformuliert werden. Dies wird bei der Bewilligung festgehalten sowie zu geeigneten Zeitpunkten erhoben (gegebenenfalls auch nach Abschluss des Vorhabens).

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung der oben genannten Förderziele soll die Zusammenarbeit der führenden Robotik-Standorte durch den Aufbau eines dezentralen „Robotics Institute Germany“ als Kooperationsverbund und die Ausarbeitung gemeinsamer Aktivitäten gefördert werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der stufenweise Aufbau eines dezentralen Kooperationsverbunds „Robotics Institute Germany (RIG)“, welches die Spitzenforschung in Deutschland bündelt und die Talentgewinnung durch abgestimmte Maßnahmen der Verbundpartner maßgeblich vorantreibt.

Das RIG soll die Vernetzung mit allen relevanten Stakeholdern des Robotik-Ökosystems systematisch vorantreiben, um die nationale Robotik-Forschung durch das RIG angemessen zu repräsentieren und sie in Deutschland strategisch weiterzuentwickeln. Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung gemeinsamer Forschungs-Roadmaps und die Ein­richtung von Zugangskonzepten für Forschungs- und Ausbildungsinfrastrukturen der RIG-Verbundpartner sowie die Bearbeitung von ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten, die Wissenschaftskommunikation und die Konzipierung und Durchführung partizipativer Formate. Die Vernetzung schließt auch den Austausch mit bestehenden und zukünftigen Robotik-Maßnahmen ein. Als Voraussetzung für die Kooperation und die arbeitsteiligen und synergetischen Aktivitäten des RIG ist in der ersten Ausbaustufe eine Governance-Struktur zu schaffen. Dazu zählt die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die den Kooperationsverbund als Geschäftsstelle und Ansprechpartner für Kooperationen international sichtbar vertritt. Eine Dachmarke für die Außen- und Innendarstellung soll etabliert werden. Neben den Robotik-Standorten, die das RIG initial aufbauen, ist die spätere Einbindung weiterer, passender Robotik-Standorte in der Organisationsstruktur, gegebenenfalls als assoziierte Partner, vorzusehen. Weitere Robotik-Standorte sowie die Industrie sollten zu dem RIG beitragen können, beispielsweise durch

  • Beteiligung an den neuen Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen,
  • Einbringung von spezifischer Expertise bei der Ausarbeitung von Forschungs-Roadmaps,
  • Einbringung von spezifischer Expertise zur Bearbeitung von ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen,
  • Abdeckung von im RIG unterrepräsentierten relevanten Robotik-Themen.

Die Industrie ist zur Sicherstellung einer transferrelevanten Forschung einzubinden, beispielsweise durch den Aufbau eines Beirats, der die Bedürfnisse der Industrie in die Ausarbeitung der Forschungs-Roadmaps oder der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen einbringt. In der zweiten Ausbaustufe sollen gemeinsame Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Gewinnung von Talenten geschaffen werden, die sich insbesondere an Auszubildende und Studierende sowie auch an Berufstätige zur Stärkung der Expertise der Robotik-Anwender richten. Die Einrichtung einer „Robotics Academy“ des RIG soll die Expertise und Kapazität des gesamten Kooperationsverbundes nutzen, um ein modulares Akademieprogramm für die akademische und berufliche Aus- und Weiterbildung zu entwickeln und zu etablieren. So soll den vorhandenen Bildungsträgern (vor allem Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen) deutschlandweit ein Qualitätssprung ermöglicht werden, der auch die Robotik-Lehre auf einem exzellenten Qualitätsniveau fortschreibt. Dabei sollen Synergien mit bestehenden Initiativen geschaffen werden. Als ein wichtiges Instrument der Talentförderung ist die Vorbereitung und Betreuung von Nachwuchsgruppen bei der Teilnahme an internationalen Robotik-Challenges einzubeziehen. Die Einbindung der Industrie ist beispielsweise durch Sponsoring oder fachliche Beratung der Nachwuchsteams sowie Bereitstellung von Forschungsinfrastruktur (zum Beispiel Roboter(-komponenten), Daten, trainierte KI-Modelle etc.) ausdrücklich erwünscht. Optional können auch eigene Challenges mit internationaler Strahlkraft organisiert werden. Für diesen Fall ist die Einbindung der Industrie durch Sponsoring von Preisgeldern zur Steigerung der Attraktivität der Innovationswettbewerbe an­zustreben.

Für die Umsetzung neuartiger Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Einbindung des Nachwuchses in die Spitzenforschung ist auch die notwendige Anschaffung von Forschungs- und Ausbildungsinfrastruktur für den Aufbau der „Robotics Academy“ förderfähig. Gefördert werden insbesondere

  • Aufbau einer gemeinsamen Datenplattform für die Erforschung und Entwicklung intelligenter Robotik-Lösungen,
  • Aufbau von Trainings- und Testumgebungen sowie Robotik-Plattformen mit niederschwelligem Zugang für die Entwicklung intelligenter Robotik-Lösungen innerhalb des RIG,
  • Akquise von offen zugänglichen Trainingsdaten (virtuell oder real) für die Entwicklung intelligenter Robotik-Lösungen,
  • Entwicklung von standardisierten Tests und Benchmarks mit niederschwelligem Zugang.

Beim Aufbau sind Parallelstrukturen auszuschließen. Vielmehr sollen Synergieeffekte mit bereits vorhandenen Forschungs- und Ausbildungsstrukturen der vernetzten Partner des RIG genutzt werden.

Es ist grundsätzlich vorgesehen, den Aufbau des RIG mit einer Gesamtlaufzeit von insgesamt bis zu vier Jahren zu fördern. Es sind Verstetigungskonzepte vorzusehen, um die Aktivitäten des RIG über den Förderzeitraum hinaus sicherzustellen.

Bei erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme sind in einer späteren Phase weitere Ausbaustufen, beispielsweise für den Aufbau von „Robotics Labs“ für die Spitzenforschung, möglich.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit aus­gewiesener Robotik-Expertise. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das BMBF strebt an, ein Verbundvorhaben mit bis zu 20 Millionen Euro zu fördern.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten an­erkannt werden.

Die angestrebte Förderdauer beträgt bis zu vier Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin 
 
Zentrale Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Uwe Vogel, Herr Maximilian Mühlbauer und Herr Dr. David Müller
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon: + 49 (0) 0351/48 67 97-50
Telefax: + 49 (0) 30/31 00 78-512
E-Mail: robotik@vdivde-it.de 

Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Fördermaßnahme.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auch unter der Internetadresse https://vdivde-it.de/formulare-fuer-foerderprojekte und unter https://foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ein­zureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator, der im Verbundvorhaben von mehreren Forschungspartnern zunächst zu benennen ist, eine Projektskizze des Verbund­vorhabens in englischer Sprache ein. Im Anschluss werden die Antragsteller gegebenenfalls zur Vorstellung der Skizzeninhalte in Form einer Präsentation vor internationalen Gutachtern aufgefordert. Die Entscheidung zur Weiter­verfolgung der Projektidee wird entsprechend den in Nummer 7.2.1 benannten Kriterien gefällt. Ausschließlich das zur Weiterverfolgung ausgewählte Vorhaben wird in der zweiten Verfahrensstufe schriftlich zur Einreichung weiterer Antragsunterlagen aufgefordert (Nummer 7.2.2).

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Verfahrensstufe 1)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form bis spätestens 15. Januar 2024 vorzulegen.

Die Projektskizzen sind nach Abstimmung mit allen Konsortialpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator unter Verwendung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ beim BMBF unter der Fördermaßnahme „Robotics Institute Germany“ einzureichen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Die Skizze darf einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Punkt, mindestens 1,15-facher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Das Deckblatt sowie eventuelle Verzeichnisse zählen nicht dazu. Projektskizzen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können von der Bewertung ausgeschlossen und ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Die Projektskizze muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und einen groben Finanzierungsplan beinhalten.

Die Projektskizze ist folgendermaßen zu gliedern:

0. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Laufzeit des Vorhabens, Tabelle „Adressen und Ansprechperson der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf“ (einzeln nach Verbundpartnern);

1. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Akronym, Ziele, Lösungsweg, Zusammenarbeit im Verbund, Darstellung der Anschlussfähigkeit beziehungsweise Verwertung der Ergebnisse);

2. Darstellung des Vorhabens (Motivation und Zielsetzung des Vorhabens);

3. Darstellung des Umsetzungskonzepts für den Aufbau des Robotics Institute Germany, die Robotics Academy (Organisationsstruktur des RIG inklusive Einbindung weiterer Robotik-Standorte und der Industrie, RIG-Aktivitäten, neue Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, gegebenenfalls aufzubauende Forschungsinfrastruktur mit niederschwelligem Zugang im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) sowie ein Ausblick auf mögliche weitere Ausbaustufen;

4. Synergien der RIG-Aktivitäten mit bestehenden und geplanten Robotik-Maßnahmen in Deutschland und Europa (zum Beispiel Austausch zu neuen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Robotics Academy, Einbringen vorhandener Forschungsinfrastruktur in Robotics Labs);

5. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und gegebenenfalls assoziierter Partner, knappe Darstellung der Rollen der einzelnen Partner im Projekt und Erläuterung des einzelnen Beitrags für das Gesamtprojekt, Nachweis über international herausragende Robotik-Forschungsprofile und nachweisbare Erfolge im Industrietransfer wissenschaftlicher Ergebnisse der Partner, knappe Darstellung der Zusammenarbeit zwischen den Partnern;

6. Mehrwert für den Standort Deutschland, Bedeutung und Perspektiven für Spitzenforschung und Talente und Fachkräfte, Bezug zu Breitenwirksamkeit und Technologiesouveränität, Beitrag zur internationalen Sichtbarkeit der nationalen Robotik-Forschung;

7. Notwendigkeit der Zuwendung: Benennung konkreter wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Risiken mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung;

8. Arbeits- und Zeitplan mit Ressourcenansätzen, Projektstruktur mit Arbeitspaketen aller Beteiligten (gegebenenfalls auch assoziierter Partner);

9. Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Ausgaben-/Kostenarten und den voraussichtlichen Personenmonaten);

10. Verwertungs- beziehungsweise Verstetigungsplan (wissenschaftliche und wirtschaftliche Ergebnisverwertung für die im Verbund angestrebten Ziele am Standort Deutschland oder dem EWR und der Schweiz durch die be­teiligten Partner).

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze mit dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt aufzunehmen.

Zusammen mit der Skizze ist eine Bestätigung der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben durch Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleitenden) als zusätzliche Anlage zur Skizze über „easy-Online“ einzureichen.

Sofern Partner ohne BMBF-Förderung (assoziierte Partner) eingebunden werden sollen, sind jeweils formlose Interessensbekundungen in Form einer elektronischen Anlage zusätzlich zur Skizze einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Verfahrensstufe, siehe Nummer 7.2.2) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
  • Beitrag zur Steigerung der internationalen Sichtbarkeit der nationalen Robotik-Forschung,
  • Qualität des Umsetzungskonzepts,
  • strategische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für die Spitzenforschung und Talentgewinnung in Deutschland,
  • Hebelwirkung und Breitenwirksamkeit des Vorhabens für das nationale Robotik-Ökosystem,
  • repräsentative Abbildung der nationalen Robotik-Spitzenforschung im Projektkonsortium mit international herausragenden Forschungsprofilen und nachweisbaren Erfolgen im Industrietransfer wissenschaftlicher Ergebnisse der Verbundpartner,
  • Schaffung von Synergien mit bestehenden und geplanten Robotik-Maßnahmen,
  • Verwertungs- beziehungsweise Verstetigungskonzept, nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der Spitzenforschung und Talentgewinnung am Standort Deutschland oder dem EWR und der Schweiz,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel.

Die Förderung setzt eine positive Begutachtung der Projektskizze voraus. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige internationale Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch eine Präsentation durch die Skizzeneinreichenden vor einem Begutachtungsgremium und dem BMBF (Vortrag mit anschließender Fragerunde). Nähere Angaben zum Format folgen rechtzeitig vor dem Termin. Die Skizzeneinreichenden stellen die Folien ihres Vortrags dem BMBF im Nachgang zur Verfügung. Das Votum des Begutachtungsgremiums hat empfehlenden Charakter. Skizzeneinreichende haben die Möglichkeit, vorab bestimmte Gutachtende beziehungsweise Organisationen auszuschließen. Das Begutachtungsgremium wird zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Informationen verpflichtet.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird das für eine Förderung geeignete und überzeugendste Vorhaben ausgewählt. Gegebenenfalls erfolgt diese Auswahl unter inhaltlichen oder förderrechtlichen Auflagen. Das Auswahlergebnis wird dem Koordinator des Verbunds schriftlich mitgeteilt. Die weiteren Interessenten sind vom Koordinator zu informieren.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren (Verfahrensstufe 2)

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige, förmliche Förderanträge vorzulegen. Insbesondere werden in dieser zweiten Phase die Anträge für jedes Teilvorhaben geprüft. Inhaltliche oder forschungsrechtliche Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Förderanträge der einzelnen Partner sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Den Link zur Antragstellung erhalten die Verfasser der positiv bewerteten Skizze per E-Mail. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO erfüllt sind. Er beinhaltet eine detaillierte Gesamt- und Teilvorhabenbeschreibung sowie die Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet die Bewilligungsbehörde durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) und in Nummer 7.2.1 genannten sowie den nachfolgenden Kriterien:

  • Konsistenz zur Skizze im Hinblick auf die in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien;
  • Grad der Beachtung und Umsetzung inhaltlicher oder förderrechtlicher Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe;
  • Grad der Angemessenheit der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund für die Ziele des Vorhabens;
  • Definition geeigneter Meilensteine mit Zielsetzungen und quantitativen, nachprüfbaren Erfüllungskriterien einschließlich eines zentralen (Abbruch-)Meilensteins nach ca. zwei Projektjahren;
  • geeignete Vorschläge für Indikatoren entsprechend Nummer 1.1;
  • ausreichende Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung auf Basis der Darstellung wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Risiken;
  • erweiterter Verstetigungsplan mit Darlegung der Verstetigungsperspektiven und Anschlussfähigkeit inklusive Zeithorizont, Qualität und Aussagekraft des Verstetigungskonzepts, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen der Fördermaßnahme;
  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht ferner kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags sowie weiterer damit verbundener Dokumente.

7.2.3 Zeitplan für den Auswahl- und Bewilligungsprozess

Für das in den Nummern 7.2.1 und 7.2.2 beschriebene Auswahl- und Entscheidungsverfahren gilt folgender Zeitplan:

  • Die Auswahl der Skizzen erfolgt bis spätestens zweieinhalb Monate nach dem Stichtag, d. h. bis Ende März 2024.
  • Für die ausgewählten Skizzen erfolgt danach die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen mit einer verbindlichen Einreichungsfrist der Unterlagen von drei Wochen.
  • Sind die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Aufforderung zur Einreichung der Antragsunterlagen mit einer verbindlichen Einreichungsfrist von drei Wochen.
  • Die Vollständigkeit aller Antragsunterlagen wird jeweils spätestens zwei Monate nach Auswahl der Skizzen an­gestrebt, d. h. bis Ende Mai 2024.
  • Die seitens Projektträger genannten Fristen für die Anforderung von Unterlagen und Nachforderungen sind verbindlich. Seitens Antragsteller verursachte Verzögerungen können zur Ablehnung von Anträgen und damit zum Ausschluss von Verbundvorhaben von der Förderung führen.
  • Die Bewilligung der Förderung mit anschließendem Projektstart wird etwa zwei Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen angestrebt, d. h. ab Juli 2024.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

7.4 Informationsveranstaltung

Eine Informationsveranstaltung zu der hier vorliegenden, nationalen Förderrichtlinie findet in Form eines Webinars statt. Es werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie der Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert.
Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten beim Projektträger beziehungsweise online unter: https://www.elektronikforschung.de/service/termine/ .

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.

Bonn, den 20. Oktober 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Stefan Mengel

1 https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/zukunftsstrategie/zukunftsstrategie_node.html

2 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

3 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

4 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF, „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“.

5 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.