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Bekanntmachung

Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“, Bundesanzeiger vom 10.11.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Diese Rahmenbekanntmachung ist dem BMBF1-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (FSP2 WiHo)“ zugeordnet. Dieses interdisziplinäre Forschungsfeld untersucht die Strukturen und Leistungsprozesse von wissenschaftlicher Forschung und tertiärer Bildung sowie damit zusammenhängende Aktivitäten. Der Fokus liegt auf dem öffentlich finanzierten Wissenschaftssystem und seinen Praktiken/Gestaltungsinstrumenten einschließlich der dort veranstalteten Hochschullehre mit all ihren Facetten.

Die Projektförderung des BMBF im FSP WiHo unterstützt die einschlägige nationale Forschungscommunity ganz wesentlich. Im Mittelpunkt stehen dabei die jährliche Bekanntmachung von zumeist an breiteren Themenfeldern ­orientierten Forschungsförderangeboten sowie die Förderung von Langzeit-/Querschnittserhebungen. Zusätzlich zur Projektförderung stellen Bund und Länder Mittel für die institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen zur Verfügung, die WiHo-Forschung betreiben. Im Vergleich zu anderen Forschungsfeldern weist die WiHo-Forschung insgesamt eine eher untypische Finanzierungsstruktur zugunsten der projektbezogenen Drittmittelförderung auf, womit bestimmte Unzulänglichkeiten verbunden sind, zum Beispiel eingeschränkte Planbarkeit und Flexibilität von Forschungsaktivitäten.

Die hier veröffentlichte Rahmenbekanntmachung stellt eine strukturelle Erweiterung der BMBF-Förderpraxis in diesem Forschungsfeld dar. Denn mit den aktuell vorhandenen WiHo-Forschungskapazitäten kann der mit der Bedeutung des Wissenschaftssystems insgesamt kontinuierlich gestiegene Anspruch kaum erfüllt werden, möglichst viel wissenschaftlich abgesichertes Wissen über Hochschulen und das Wissenschaftssystem zu generieren und Wissenschaftspolitik und -management damit für ihre Gestaltungsaufgaben umfassend zu unterstützen. Das BMBF-Förderangebot zielt darauf ab, zu WiHo-Themen und -Fragestellungen gesicherte Evidenz herzustellen und damit fundiertes Handlungs- und Transformationswissen für Politik und Praxis zu schaffen. Diese Rahmenbekanntmachung soll – ergänzend zu einer stark von thematisch gebundenen Förderangeboten abhängigen Forschung – auch innovative, unkonventionelle Forschungsfragestellungen ermöglichen und einer interdisziplinär ausgerichteten und international gut vernetzten Wissenschafts- und Hochschulforschung perspektivisch noch besser entsprechen.

Die Zielerreichung wird zum einen anhand der durch die Förderung unterstützten Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften beziehungsweise Konferenzen gemessen. Wegen der hohen Anwendungsnähe der Förderprojekte werden hier zum anderen aber auch die von den geförderten Aktivitäten ausgehenden Impulse in die Praxis adressiert. Direkte wirtschaftliche Auswirkungen sind mit der Förderung nicht verbunden. Allerdings werden solche mit Blick auf Effizienz und Qualität in Forschung und Lehre erwartet, die ihrerseits auf die gesamtwirtschaftliche Performanz positiv wirken.

1.2 Zuwendungszweck

Zweck der vorliegenden Rahmenbekanntmachung ist es, das WiHo-Forschungsfeld weiter zu stärken und mehr ­Flexibilität zu bieten. Im Fokus stehen die Ziele:

  1. neue Forschungsthemen erschließen;
  2. die internationale Einbettung der national vorhandenen Forschungsressourcen stärken;
  3. aktuelle Themen aufgreifen;
  4. die Transferorientierung breiter verankern;
  5. Möglichkeiten interdisziplinärer datenintensiver Forschung zu erschließen und Datennutzungsvoraussetzungen effizienter gestalten.

In den in Nummer 2 dargestellten Modulen werden diese Ziele konkret aufgegriffen.

Mittels gesonderter unterjährig geplanter Förderaufrufe, die sich auf diese hier adressierten Module beziehen, werden Förderinteressierte zur Einreichung von Projektskizzen aufgerufen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR3 und der Schweiz wirtschaftlich genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Rahmenbekanntmachung, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Auf der Basis dieser Rahmenbekanntmachung ist beabsichtigt, Forschungsvorhaben zu den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern. Beginnend ca. zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung sind regelmäßig ein- bis zweimal jährlich diese Förderangebote konkretisierende Förderaufrufe geplant, die vornehmlich auf dem Webportal www.wihoforschung.de veröffentlicht werden und zur Einreichung von Projektskizzen beziehungsweise -anträgen aufrufen.

Modul A: Forschungsdesiderate und thematische sowie personelle Erweiterungen der WiHo

Als dynamische und leistungsstarke Forschungscommunity „reagieren“ WiHo-Forscherinnen und -Forscher nicht nur auf thematisch eingegrenzte Förderangebote, sondern generieren eigene Perspektiven und Fragestellungen und etablieren mittel- bis langfristig gegebenenfalls auch ganz neue Forschungsgebiete – auch jenseits des aktuellen „Mainstreams“.

Die Förderung in diesem Modul soll dazu beitragen, dass bestehende Forschungslücken identifiziert und aufgegriffen, aber insbesondere auch neu identifizierte Forschungsthemen für die WiHo-Forschung erstmalig erschlossen werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei neue Fragestellungen, die in der Schnittfläche der beiden Teilsegmente der Wissenschaftsforschung und der Hochschulforschung liegen und/oder stärker grundlagenorientiert sind.

Darüber hinaus sollen mit diesem Modul auch Personen aus „benachbarten“ Forschungsfeldern motiviert werden, Übertragbarkeitspotenziale aufbauend auf ihrer dort entwickelten Expertise zu thematisieren. Schließlich können in diesem Modul auch Forschungsfragen adressiert werden, die sich auf den Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung als Forschungsgegenstand beziehen („WiHo-Selbstreflexion“).

Projektvorschläge zu diesem Modul können insbesondere auch als „Anforschung“ oder explorativ angelegt sein, zum Beispiel im Fall von Forschungsansätzen mit besonders hohem experimentellem Charakter und/oder Erfolgsrisiko, und entsprechend eine kurze Laufzeit (zum Beispiel zwischen zwölf und 15 Monaten) aufweisen.

Modul B: International ausgerichtete Forschungsprojekte

Der Mehrwert jedes international eingebetteten Forschungsfeldes besteht in der Möglichkeit, nationale Problemlagen und Forschungsansätze zusätzlich auch im Kontext anderer Länder zu bewerten und weiterzuentwickeln. Dies gilt gleichermaßen für die WiHo-Forschung. Eine gute internationale Anschlussfähigkeit hilft auch dieser, den primär an sie gerichteten Anspruch zu erfüllen, die nationalen Ausgestaltungen von Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement forschend in den Blick zu nehmen und beispielsweise Impulse zu „passgenaueren“ Weiterentwicklungen zu generieren. In diesem Modul sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die die internationale Anschlussfähigkeit der nationalen WiHo-Forschung fördern, beispielsweise indem sie international vergleichende Studien oder vorbereitende Aktivitäten für solche Vorhaben durchführen. Ferner soll im Rahmen der Förderung die Beteiligung deutscher Forscherinnen und Forscher an internationalen Konsortien, die Bereitstellung international vergleichender Daten und Repositorien oder die Beteiligung ausländischer Forscherinnen und Forscher an WiHo-Forschungsprojektverbünden ermöglicht werden. Ein übergeordneter thematischer Fokus wird sich jeweils im Kontext der thematischen Ausrichtung der weiteren in einem Förderaufruf adressierten Module ergeben. So könnten beispielsweise die Nachnutzung vorhandener internationaler Daten und diesbezügliche Einschränkungen eine besondere Rolle spielen, wenn Modul D in einem Förderaufruf enthalten ist.

Hinweis:

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung ausländischer Projektbeteiligter im Wege der Weiterleitung. Zur Klärung der Förderfähigkeit von Forschungsbeteiligten aus dem Ausland auf diesem oder gegebenenfalls auf anderem Wege ist vorab mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Hier sind gegebenenfalls einzelfallbezogene Lösungen unter Einschluss der EU-Fördermöglichkeiten zu erarbeiten.

Modul C: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe

In Modul C stehen empirisch orientierte Forschungsaktivitäten zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen mit aktuellem und handlungsbezogenem „Wissensbedarf“ bei Wissenschaftspolitik und/oder -management im Mittelpunkt. Hier sollen vornehmlich Projekte gefördert werden, die akute Geschehnisse/Veränderungen beziehungsweise Entwicklungen des Wissenschaftssystems oder solche mit Auswirkungen auf dieses – gegebenenfalls evaluativ – aufgreifen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die zum Ziel haben, auf der Basis empirischer Forschung konkrete Lösungsvorschläge für aktuelle Herausforderungen in Wissenschaft und Hochschule zu erarbeiten. Dies schließt grundsätzlich auch längerfristig angelegte Vorhaben der Wirkungsforschung ein. Das Themenspektrum könnte von Fragen zu den psychosozialen Folgen der Pandemie über aktuelle Digitalisierungsentwicklungen bis zu Problemen der Studienfinanzierung reichen und gegebenenfalls auch in Vorbereitung geplanter thematisch eingegrenzter Förderangebote die Erstellung einer Metastudie/-analyse/eines systematic review umfassen. In den geplanten Förderaufrufen werden die jeweils interessierenden Themenfelder konkret benannt werden.

Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung

In der Forschung haben sich seit einiger Zeit Stellenwert und Umgang mit Forschungsdaten deutlich verändert. Das Potenzial datenintensiver Forschung, auch über Fachdisziplingrenzen hinaus, zur Erlangung neuer Erkenntnisse ist verstärkt in den Fokus des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Technische Voraussetzungen und unterstützende Rahmenbedingungen werden intensiver diskutiert. Der zu beobachtende Wandel betrifft alle Handlungsebenen: Auf einer Metaebene werden ergänzende Dateninfrastrukturen etabliert und Schnittstellen entwickelt, um die Zugänglichkeit zu quantitativen als auch qualitativen Forschungsdaten und deren Handhabbarkeit insgesamt zu verbessern und dadurch die Attraktivität existierender Datenbestände für die Nachnutzung zu erhöhen. Vereinfacht werden mit zunehmender Interoperabilität darüber hinaus Datenverknüpfungen – auch mit Daten aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich (zum Beispiel Registerdaten). Innerhalb der Forschungsdisziplinen finden in diesem Zusammenhang Organisationsanpassungen und -weiterentwicklungen statt. Es entstehen neue Governance-Modelle und Kooperationsstrukturen, neue Forschungs(unter)communities bilden sich, neue Reputationsdimensionen und Kompetenzprofile für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entstehen. Die Akzeptanz und der Stellenwert von Sekundäranalysen nehmen zu.

Diese Entwicklungen sind in der Breite, aber auch in unterschiedlichem Ausmaß in den wissenschaftlichen Disziplinen – insbesondere auch überfachlich – festzustellen und werden maßgeblich im Rahmen der Aktivitäten zum

Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom gleichnamigen Verein koordiniert.

  • Im Rahmen dieses Förderangebots sollen deshalb in Teilmodul D1 Forschungsprojekte gefördert werden, die diese Entwicklungen in der Wissenschaft insgesamt beziehungsweise in den verschiedenen Disziplinen aus einer analytischen Perspektive in den Blick nehmen, also die sich verändernden Rahmenbedingungen der Datengewinnung und -nutzung, die damit in Verbindung stehenden Implikationen für Forschung und Lehre (zum Beispiel veränderte Arbeitsteilungen, neue Aufgaben-/Tätigkeitsprofile, Anreizstrukturen und Reputationssysteme, neue Weiterbildungsbedarfe) sowie Wissenschaftsmanagement und -politik aufgreifen. Auch kritische Blicke auf bislang noch fehlende Voraussetzungen zur Realisierung des formulierten Forschungspotenzials, aber auch zur Aufwand-Nutzen-Relation aktueller Umsetzungsaktivitäten sind hier grundsätzlich förderfähig.
  • In Teilmodul D2 werden Forschungsprojekte gefördert, die – speziell bezogen auf das WiHo-Forschungsfeld – die diesbezüglich vorhandenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen und datenbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten aus einer praktischen Anwendungsperspektive in den Blick nehmen und in Pilotvorhaben zu typischen WiHo-Fragestellungen zusätzliche Forschungspotenziale durch Nachnutzung und/oder Verknüpfungen von Datenbeständen realisieren. Hier kann auch eine inhaltliche Auseinandersetzung einschließlich eines Abgleichs mit der amtlichen Statistik – insbesondere der amtlichen Hochschulstatistik – erfolgen.

Je nach inhaltlichem Fokus können insbesondere hier auch Projekte mit kurzer Laufzeit (n der Regel zwischen zwölf und 15 Monaten) gefördert werden.

Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre

Die WiHo bringt aufgrund ihrer hohen Anwendungsorientierung gute Voraussetzungen für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis mit. Nicht immer ist es möglich, im Rahmen von Forschungsprojekten erzielte anwendbare WiHo-Forschungsergebnisse unmittelbar und umfassend in die Praxis zu transferieren. Folgende forschungsergänzende Aktivitäten sollen daher im Modul E gefördert werden:

  • Ziel des Teilmoduls E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten“ ist es, die im Rahmen der WiHo-Forschung generierten Erkenntnisse gezielt in Handlungsfeldern des Wissenschaftssystems – beispielsweise in der Lehre, in den Governancestrukturen von Forschungseinrichtungen oder Qualitätssicherungsansätzen wissenschaftlicher Einrichtungen – zu implementieren, also zur Anwendung zu bringen. Zu diesem Zweck können Transferprojekte gefördert werden, die vornehmlich in den Forschungsvorhaben des BMBF-Förderschwerpunkts WiHo generierte Ergebnisse entsprechend aufgreifen. In Ausnahmefällen können auch Forschungsergebnisse, die außerhalb des FSP WiHo generiert wurden, zugrunde gelegt werden. Förderfähig ist die praxisorientierte Aufbereitung der Forschungsergebnisse sowie deren Erprobung und (exemplarische) Umsetzung in der Praxis. Eine breitflächige Umsetzung ist hingegen nicht förderfähig. Ergänzend hierzu sind grundsätzlich auch Vorhaben förderfähig, die darauf abzielen, die Bedingungen für den Praxistransfer in der WiHo zu verbessern oder die bisher noch unzu­reichende Transferorientierung im Feld zu stärken.
  • In allen wissenschaftlichen Disziplinen werden – in mittelfristiger Perspektive – Forschungsbefunde, auch vermittelt durch die grundständige und weiterbildende Lehre, in die Praxis transferiert. Dieser „Transferkanal“ ist im Forschungsfeld der WiHo mit seinen nur sehr wenigen Studiengängen und Weiterbildungsangeboten bislang noch deutlich unterentwickelt. Als Beitrag zur Überwindung dieses Transferdefizits kann in diesem Modul die Entwicklung von Konzepten für (digitale) Lehrangebote (Lehrmaterialen und Ähnliches) für WiHo-Studiengänge, Zertifikatskurse etc. gefördert werden (Teilmodul E2 „Konzeptentwicklung Studienangebote/-materialien“). Darüber hinaus sind auch Konzepte förderfähig, die darauf ausgerichtet sind, Bedeutung und Attraktivität des WiHo-Studienangebots zu erhöhen. Der konkrete Aufbau und/oder der Betrieb von solchen Bildungsangeboten ist hier nicht förderfähig.

Laufzeiten in diesen beiden Teilmodulen können auch hier vom üblichen Drei-Jahres-Durchschnitt abweichen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten/universitäre Einrichtungen und Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften), außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern (das heißt ohne Förderung) im Verbund ist grundsätzlich möglich.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland verlangt, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient. Dies gilt nicht für Verbundpartner im Modul B, solange die Verbundführerschaft bei einer inländischen Einrichtung liegt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten gewährt werden.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.4 Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt nur dann, wenn sie keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind und die Kriterien für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in Nummer 2.1 des FuEuI-Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) der Europäischen Kommission erfüllen.

Insbesondere im Rahmen des Moduls B dieser Rahmenbekanntmachung ist die teilweise Weiterleitung der Zuwendung durch den Zuwendungsempfänger an einen weiteren Zuwendungsempfänger (Letzt-Zuwendungsempfänger) gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (Verwaltungsvorschrift Nummer 12 zu § 44 BHO) vorgesehen. Eine Weiterleitung der Zuwendung ist gemäß Verwaltungsvorschrift Nummer 13a.2 zu § 44 BHO nicht möglich für Zuwendungsempfänger, deren Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten sind.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie dem in Nummer 7 dargestellten Verfahren einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung beziehungsweise eines Fachgebiets mit hoher Relevanz für die WiHo ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.

Im Rahmen dieser Rahmenbekanntmachung können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.

Die nationalen Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Im Fall einer teilweisen Weiterleitung von Fördermitteln im Kontext von Modul B wird zwischen den deutschen und ausländischen Partnern ein Weiterleitungsvertrag gemäß Nummer 12 Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO geschlossen.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.

Die Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben.

Die Planung der Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Es können nur Zuwendungen für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich beantragt beziehungsweise bewilligt werden. Soweit die den Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten:

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung zur Durchführung des Forschungsprojekts. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können dabei bis zu einem Stellenanteil von 100 %, Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Stellenanteil von in der Regel bis zu 75 % bezuschusst werden. In begründeten Fällen können die Ausgaben von nichtwissenschaftlichem Personal mit einem Stellenanteil von bis zu 50 % bezuschusst werden ebenso wie der Einsatz studentischer Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche und pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin beziehungsweise wissenschaftlichem Mitarbeiter. Mittel für studentische Hilfskräfte können in der Regel ab dem vierten Projektmonat eingeplant werden. Darüberhinausgehende Ansätze und der Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte sind detailliert zu begründen.

Weiter sind die Begründung zur Notwendigkeit des Einsatzes von Lehrersatzkräften sowie eine Kalkulationsgrundlage beizulegen, wenn diese im Projekt vorgesehen sind.

Reisemittel können in der Regel wie folgt übernommen oder bezuschusst werden:

  • für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen;
  • Konferenzen im Inland (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter und Jahr);
  • Konferenzen im Ausland bei nachzuweisendem aktivem Beitrag (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter ab dem zweiten Jahr).

Für alle Reisen gilt es, Folgendes zu beachten:

Mit der am 7. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) werden die Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt. Der Grundsatz der Reisevermeidung wurde normiert und die Einführung der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“ wurde in das BRKG aufgenommen.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Ziele auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, zum Beispiel durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Reisen, die allgemein dem Aspekt des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegen, sind mithin auch vor diesem Hintergrund auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess voranzubringen beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu treten. Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5

Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:

  • Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten beziehungsweise Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten;
  • Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften);
  • von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu verbessern. Daher können einzelfallbezogen – und auch außerhalb von Modul B − Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten richten sich nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, im Einklang mit den für Horizon Europe geltenden Vorgaben geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Bei Förderung des Projekts ist eine Veröffentlichung von Informationen zum Vorhaben auf den Seiten des Portals www.wihoforschung.de vorgesehen.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR-Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
– Bereich „Bildung und Wissenschaft“ –
Stichwort „Rahmenbekanntmachung WiHo“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner beim Projektträger für fachliche Fragen sind:

Frau Dr. Martina Kauffeld-Monz, Herr Dr. Kalle Hauss
Beratungstelefon: +49 30/310078-377, -5679

Administrative und fachliche Fragen zur Rahmenbekanntmachung können Sie zudem per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Rahmenbekanntmachung WiHo“ senden an: E-Mail: Nachricht schreiben .

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (easy-Online). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte E-Mail: Nachricht schreiben .

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Projektskizzen können zu spezifischen Förderaufrufen, die sich auf diese Rahmenbekanntmachung/Rahmenförderrichtlinie hinsichtlich Nummer 2 beziehen, und zu den in diesen Förderaufrufen genannten Fristen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden über die Internetseite www.wihoforschung.de veröffentlicht.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDIVDE-IT bis spätestens zu dem in dem jeweiligen Förderaufruf genannten Termin zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen.

Die Projektskizzen sind zu richten an: E-Mail: Nachricht schreiben .

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die in den Förderaufrufen genannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Informationsveranstaltungen finden jeweils zeitnah nach Veröffentlichung der Förderaufrufe statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die Projektskizze sollte insgesamt eine Seitenzahl von elf Seiten (Verbundvorhaben: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Deckblatt, Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 11, Calibri, Zeilenabstand von mindestens 1,15.

Die Projektskizzen sind grundsätzlich wie folgt zu gliedern:

A) Allgemeine Angaben zum Vorhaben:

  • Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben) sowie Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder,
  • Namen und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung,
  • vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn.

B) Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen (gegebenenfalls bei Transferprojekten):

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens und Benennung der zentralen Fragestellung beziehungsweise des Projektziels (maximal drei Seiten),
  • Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite),
  • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung sowie gegebenenfalls einer Begründung für zusätzliche Datenerhebungen sowie der Planung und Umsetzung des Forschungsdatenmanagements), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten),
  • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen sowie auch in der nichtwissenschaftlichen Öffentlichkeit/Praxis (maximal zwei Seiten),
  • bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnern, wie zum Beispiel Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite),
  • Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten beziehungsweise laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten).

C) Grober Finanzierungsplan:

  • Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal- sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen),
  • Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt.

Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden allgemeinen Kriterien bewertet:

  • Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung und weiteren Forschungsfeldern mit hoher Relevanz für die WiHo;
  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zu den Förderzielen (Nummer 1) und den gemäß der in Nummer 2 und der im jeweiligen Förderaufruf benannten Schwerpunkte;
  • Originalität und Relevanz des Projektthemas;
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand;
  • Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens;
  • Schlüssigkeit des Verwertungsplans;
  • Arbeits- und Zeitplan, auch in Bezug zum erwartbaren Erkenntnisgewinn;
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Entsprechend den oben genannten Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt, erfolgreiche Projektskizzen werden auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Aus der Vorlage eines formalen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage formeller Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.

Inhaltliche und förderrechtliche Auflagen beziehungsweise Empfehlungen aus dem Begutachtungsprozess zur Durchführung des Vorhabens sind in den formalen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (easy-Online). Die Signatur des förmlichen Antrags erfolgt wahlweise über a) die Unterschrift per Hand (Papierausdruck, Unterschrift per Hand und Versand per Post), b) eine qualifizierte elektronische Signatur oder c) die Verifizierung per TAN. Im Fall einer händischen Signatur ist der Antrag per Post an den Projektträger zu senden:

Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
– Bereich „Bildung und Wissenschaft“ –
Stichwort „Rahmenbekanntmachung WiHo“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Bei Verbundvorhaben sind Förderanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen beziehungsweise -institutionen zu stellen. Außerdem sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die förmlichen, rechtsverbindlich unterschriebenen Anträge müssen die Punkte aus Teil A und Teil B der Projektskizze und zusätzlich folgende Angaben enthalten:

  • ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und gegebenenfalls Meilensteinplan;
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen;
  • auf Einzelvorhaben- beziehungsweise Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens;
  • auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Mit der Aufforderung zur Antragseinreichung erfolgen umfassende Informationen hierzu. Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden allgemeinen Kriterien, die gegebenenfalls in den Förderaufrufen spezifiziert werden, bewertet und geprüft:

  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel);
  • Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung;
  • Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte;
  • Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung, in die auch externe Gutachterinnen und Gutachter aus der Wissenschaft einbezogen werden können, über eine Förderung durch das BMBF entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.

Bonn, den 20. Oktober 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
M. Diegelmann

1 BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung

2 FSP = Förderschwerpunkt

3 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

4 Mitteilung der EU-Kommission vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C (2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.

5 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.