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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Umgang mit Vielfalt − Unterricht diversitätssensibel und lernwirksam gestalten“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung, Bundesanzeiger vom 05.10.2023

Vom 11.09.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Deutschland ist ein vielfältiges Land, in dem Menschen mit verschiedenen Hintergründen leben. Es ist ein zentrales politisches Ziel der Bundesregierung, Bildungs- und Teilhabechancen aller in Deutschland lebenden Menschen zu sichern und zu verbessern. Alle Menschen sollten ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend gefördert werden und gleiche Chancen auf Bildung unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität, ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit, Religion und Weltanschauung, Alter, Begabung, Beeinträchtigung oder Behinderung, sexuellen Orientierung, Persönlichkeit sowie ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft erhalten. Schulleistungsstudien kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass dies in Deutschland bisher nicht ausreichend gelingt. Dabei zeigt sich, dass sich Ungleichheiten im Bildungssystem insbesondere entlang der genannten sozialen und kulturellen Diversitätsmerkmale manifestieren. Damit wird gesellschaftliche Teilhabe erschwert und die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet.

Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ( http://empirische-bildungsforschung-bmbf.de/ ) wird die Bedeutung des Umgangs mit Vielfalt und des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Handlungsfeld 2 herausgestellt. Bisherige Forschungsförderung des BMBF bezog und bezieht sich hier auf einzelne Diversitätsmerkmale, unter anderem auf die sprachliche Diversität (zum Beispiel Förderschwerpunkt „Sprachliche Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“), die körperliche und seelische Gesundheit beziehungsweise Behinderung (zum Beispiel Förderrichtlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“) oder herkunftsbedingte Diversität (zum Beispiel Förderrichtlinie „Integration durch Bildung“). Die neue Förderrichtlinie zum Thema „Umgang mit Vielfalt“ knüpft an die bisherige Forschung an. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die verschiedenen Diversitätsmerkmale gemeinsam und in ihrer (intersektionalen) Wechselbeziehung in den Blick zu nehmen, noch bestehende Forschungslücken zu schließen und Wissen bereitzustellen, wie nachhaltig wirksame Maßnahmen des Umgangs mit Vielfalt in Schule und Unterricht implementiert werden können.

Nur in der Schule sind aufgrund der Schulpflicht alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen erreichbar. Aufgabe der Schule ist nicht nur, individuelle Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Sie ist auch der Ort, an dem Vielfalt vermittelt und erfahren wird und an dem Lernende und Lehrende Gemeinschaft und soziale Eingebundenheit erleben können. Der Blick auf die Stärkung der Gemeinschaft schafft die Grundlage für den Zusammenhalt in der Gesellschaft und unterstützt (in Verbindung mit einer politischen und zivilgesellschaftlichen Bildung) die Entwicklung eines demokratischen Werteverständnisses, in dem Vielfalt anerkannt und wertgeschätzt wird. Schulen sind Räume für soziales Lernen, wodurch sie wesentlich zum subjektiven Wohlbefinden, der Erfahrung von Selbstwirksamkeit und der Wahrnehmung von Gemeinschaft beitragen können. Die daraus resultierende positive Lernatmosphäre ist ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsqualität und trägt zu gelingenden Lernprozessen bei. Grundvoraussetzung ist, dass pädagogisches Handeln in Schule und Unterricht stets frei von intendierter und nichtintendierter Diskriminierung gestaltet ist. Pädagogisches Handeln, das soziales Lernen in einer diversen Gruppe ermöglicht, trägt damit auch zum individuellen Lernerfolg bei.

In der schulischen und unterrichtlichen Praxis stellt der Anspruch, den sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Bedarfen und Hintergründen der Schülerinnen und Schüler1 gerecht werden zu wollen, eine hohe Anforderung dar. Diese unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedarfe ergeben sich aus individuellen kognitiven, sozial-emotionalen und motivationalen Merkmalen der Lernenden sowie aus den oben genannten sozialen und kulturellen Diversitätsmerkmalen. Pädagogisches Handeln, das die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und individuellen Bedarfe aller Kinder und Jugendlicher im Unterricht berücksichtigt und dabei die Unterrichtsqualität und gelingende Lernprozesse sicherstellt, kann als diversitätssensibel angesehen werden. Ein Lernprozess wird im Rahmen dieser Förderrichtlinie dann als gelingend betrachtet, wenn zugleich fachliche als auch die überfachlichen Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler erzielt werden. Überfachliche Bildung bezieht sich dabei unter anderem auf die sozial-emotionale sowie motivationale Entwicklung, aber zum Beispiel auch auf ein demokratisches Werteverständnis sowie die Anerkennung und Wertschätzung von Diversität.

Bisher bestehen jedoch vorwiegend Konzepte, die entweder auf die Vermittlung fachlicher oder auf die Vermittlung überfachlicher Bildung im Unterricht abzielen. Der Praxis mangelt es an Konzepten für eine Unterrichtsgestaltung, die diese beiden Zieldimensionen gemeinsam in den Blick nehmen und zeigen, wie Vielfalt dabei auch als Ressource genutzt werden kann. Bestehende Ansätze zur Förderung des Umgangs mit Vielfalt wie zum Beispiel zur Antidiskriminierung oder Stärkung der Akzeptanz queerer Vielfalt sind oftmals zu wenig mit dem alltäglichen unterrichtlichen Handeln verbunden. Zudem nehmen Konzepte zur Unterrichtsgestaltung häufig nur bestimmte Fördergruppen in den Blick − zum Beispiel leistungsstarke oder solche mit sozial-emotionalen Förderbedarfen.

Für ein diversitätssensibles pädagogisches Handeln in heterogenen Klassen bedarf es übergreifender und integrierter Konzepte für die Unterrichtsgestaltung. Damit sind Konzepte gemeint, die sowohl fachliche als auch überfachliche Lerninhalte und -ziele integriert in den Blick nehmen und individualisierte Lernprozesse mit sozialem Lernen in der Gruppe verknüpfen.

1.1 Förderziel

Das übergeordnete bildungspolitische Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Die Fördermaßnahme trägt hierzu bei, indem sie das Ziel verfolgt, das Wissen für eine diversitätssensible und lernwirksame Unterrichtsgestaltung zu erweitern und nutzbar zu machen. Dieses Wissen soll in Form von handlungsleitenden und anwendbaren Konzepten (siehe Kriterien unter „Gegenstand“) bereitgestellt werden. Dazu gehören konkrete Maßnahmen zur Unterrichtsgestaltung, die die individuellen Lernvoraussetzungen und Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Das zentrale Ziel der Konzepte ist es, pädagogisches Personal dabei zu unterstützen, die Unterrichtsqualität zu erhöhen und damit den fachlichen und überfachlichen Lernerfolg – und somit die Bildungs- und Teilhabechancen – aller Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Zudem soll (nicht-)pädagogischem Personal sowie auch Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, die Vielfalt an Perspek­tiven, Hintergründen, Fähigkeiten und Erfahrungen als Bereicherung wertschätzen zu lernen und die gegebene Diversität dabei als pädagogische Ressource zu nutzen.

Ein weiteres Ziel ist die Kooperation von Wissenschaft, Praxis und Administration, um einen gelingenden Transfer zu gewährleisten. Hier sind gewinnbringende Formen der partnerschaftlichen Kooperation unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus bildungsrelevanten Bereichen gefragt.

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung dieses Ziels sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen handlungsleitende Konzepte für eine diversitätssensible und lernwirksame Unterrichtsgestaltung untersucht werden. Es sollen praxisrelevante Erkenntnisse in Form von Handlungs- und Veränderungswissen bereitgestellt werden, die dazu geeignet sind, Wirkung in der Praxis zu erzielen. Für pädagogisches Personal soll damit eine Entlastung in ihrer täglichen Arbeit erreicht werden. Dazu ist die Anwendbarkeit in der Praxis und ihre Integrierbarkeit in bestehende Abläufe von Anfang an mitzudenken und es sind konkrete Transferkonzepte zu erarbeiten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Administration in den Projekten gestärkt sowie die Anbahnung nachhaltiger Netzwerke im Rahmen der Fördermaßnahme unterstützt werden. Daher werden Projekte, die dem Untersuchungsgegenstand angemessen mit Praxispartnern (d. h. Schulen, Schulaufsicht, Landesinstituten, Beratungsstellen, Organisationen beziehungsweise weiteren relevanten institutionellen Akteuren) kooperieren, bevorzugt. Die Maßnahmen, die in diesen Forschungsprojekten entwickelt werden, sollen theoretisch und empirisch fundiert und zugleich praxistauglich und auf andere Kontexte übertragbar sein.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der geförderten Projekte ist die Untersuchung konkreter Maßnahmen zur diversitätssensiblen und lernwirksamen Unterrichtsgestaltung. Dazu sind übergreifende, integrierte und handlungsleitende Konzepte (siehe Kriterien unten) zum Umgang mit Diversität im Unterricht dahingehend zu untersuchen, wie sie den fachlichen und überfachlichen Lernerfolg sichern. Auch außerunterrichtliche Aktivitäten, beispielsweise im Ganztag, aber auch im Schulumfeld, können dabei mitbetrachtet werden, wenn sie mit den pädagogischen Zielen des Unterrichts verknüpft werden. Nicht gefördert werden Projekte, die nur außerunterrichtliche Aktivitäten untersuchen. Für alle Maßnahmen und deren Untersuchung gelten folgende Kriterien:

Die Konzepte müssen übergreifend sein und verschiedene Lernvoraussetzungen, -bedarfe, -ziele und -formen integriert berücksichtigen. Das bedeutet:

  • Fachliche und überfachliche Aspekte müssen als Lernziele integrativ betrachtet werden.
  • Neben der individualisierten Förderung ist gleichermaßen die Gestaltung gemeinschaftlicher, sozialer Lernprozesse in den Blick zu nehmen. Diese unterschiedlichen Lernformen sind integriert zu betrachten und aufeinander abzustimmen, um somit ihr gemeinsames Potenzial auszuschöpfen.
  • Insgesamt muss das gesamte Leistungsspektrum Beachtung finden und nicht ausschließlich die Förderung von einzelnen Gruppen betrachtet werden.

Die Konzepte müssen diversitätssensibel und lernwirksam sein. Das bedeutet:

  • Diversitätssensibel sind Konzepte, wenn die individuellen Lernvoraussetzungen, Bedarfe und Hintergründe aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Vielzahl möglicher Diversitätsmerkmale, in denen sich Schülerinnen und Schüler unterscheiden können, ist die Intersektionalität, d. h. die Überschneidung von Diversitätsmerkmalen und sich daraus ergebende Konsequenzen, mitzubetrachten.
  • Der Begriff lernwirksam bezieht sich explizit nicht nur auf fachliche, sondern auch auf überfachliche Kompetenzen.

Die Konzepte müssen diskriminierungsfrei und ressourcenorientiert sein. Das bedeutet:

  • Die Konzepte müssen diskriminierungsfrei sein, das heißt, sie dürfen keine Ungleichheiten (re-)produzieren. Hierbei sind auch nicht intendierte Diskriminierungen zu berücksichtigen. Dazu kann auch die Perspektive der Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel durch Formate des Schülerinnen- und Schüler-Feedbacks) einbezogen werden.
  • Die Konzepte müssen ressourcenorientiert sein, das heißt, sie sollen (nicht-)pädagogisches Personal darin unterstützen, Diversität als pädagogische Ressource für den Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler zu nutzen.

Die Konzepte müssen handlungsleitend und praxisorientiert sein. Das bedeutet:

  • Die Konzepte sollen im Alltag pädagogisches Personal entlasten und keine Zusatzbelastung darstellen. Dazu müssen sie bezüglich der konkreten fachlichen Inhalte (über Rahmenlehrpläne/Curricula vermittelt) in Einklang mit bestehenden Unterrichtszielen (Kompetenzorientierung) stehen.
  • Die Konzepte müssen skalierbar sein, um eine breite Anwendung in der Praxis zu ermöglichen. Dazu gehört, dass sie möglichst konkret, niedrigschwellig und anwendbar sind. Sie müssen zudem einfach adaptierbar und damit auf spezifische (Rahmen-)Bedingungen in der Praxis, andere Gegenstände und Situationen übertragbar sein. Eine individuelle Anpassung durch pädagogisches Personal sollte mitgedacht werden. Vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels und des zunehmenden Anteils nicht grundständig ausgebildeten Personals sollten die Konzepte für Personen mit unterschiedlichem Vorwissen anschlussfähig sein.

Soweit möglich, soll auf bereits bestehende und bewährte Konzepte zurückgegriffen werden (zum Beispiel auch aus der außerschulischen Bildungsarbeit). Um übergreifende und integrierte Konzepte (fachliche und überfachliche Bildung, individualisierte und gemeinsame Lernprozesse) zu erhalten, können diese miteinander kombiniert werden. Der Bezug zu bestehenden Konzepten sowie deren Wirksamkeit beziehungsweise das Fehlen geeigneter Konzepte muss in der Projektskizze dargelegt werden. Die Maßnahmen müssen theoretisch und empirisch fundiert sein.

Um die beschriebenen inhaltlichen Aspekte zu untersuchen, liegt der Fokus auf Entwicklungs-, Interventions- sowie Transfer- und Implementationsforschung. Der inhaltliche Fokus muss grundsätzlich auf der Untersuchung von konkreten Maßnahmen zur diversitätssensiblen Unterrichtsgestaltung hinsichtlich der Verbesserung von fachlicher und überfachlicher Bildung liegen (siehe Kriterien oben). Projekte, die vorwiegend Entwicklungs- und Interventionsforschung betreiben, sollen dennoch Nachhaltigkeit und Transfer von Beginn an mitdenken (auch wenn Implementationsfragen nicht der Kern ihrer Fragestellung sind). Projekte, die Transfer- und Implementationsforschung betreiben, können auch Gelingensfaktoren mitbetrachten, die zum Erfolg der Maßnahme notwendig sind: Dazu zählen (a) die Qualifizierung des pädagogischen Personals sowie (b) organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen:

  1. Wenngleich Unterricht maßgeblich vom pädagogischen Personal bestimmt wird, stellen Fragestellungen zur Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals nicht den Forschungsgegenstand dieser Förderrichtlinie dar. In Bezug auf die untersuchten Unterrichtskonzepte können jedoch Maßnahmen zur Professionalisierung (nicht-)pädagogischen Personals mitgedacht werden, um eine gelingende Umsetzung im Unterricht (Transfer) zu gewährleisten. Als transferbezogene Gelingensbedingungen können zum Beispiel unterschiedliche Kompetenzfacetten des pädagogischen Personals (zum Beispiel diagnostische Kompetenzen, Anpassung von Förderung), Erkenntnisse zur (multiprofessionellen) Teamarbeit, aber auch die Frage nach der Bedeutung von pädagogischen Haltungen und Selbstreflexion betrachtet werden.
  2. Zudem können auch organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen mitberücksichtigt werden, da der Transfer der entwickelten Konzepte in den Unterricht dadurch bedingt sein kann. Hier können zum Beispiel Fragen der Schulentwicklung oder Rahmenbedingungen der multiprofessionellen Zusammenarbeit sowie der Einbezug außerschulischer Lernorte und die Einbindung der Elternperspektive mituntersucht werden, wenn sie für die erfolgreiche Umsetzung des Unterrichtskonzepts relevant sind. Als weiteres Beispiel kann vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels die Frage nach einem Beitrag zur Entlastung von Lehrkräften durch verbesserte Konzepte zum Umgang mit Diversität beantwortet werden.

Um einen gelingenden Transfer der untersuchten Unterrichtskonzepte in den unterrichtlichen Alltag und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird der Einbezug von Praxispartnerinnen und Praxispartnern sowie von weiteren relevanten Stakeholdern von Beginn an ausdrücklich erwartet. Die Projekte sollen bereits in der Projektskizze ein partizipatives Vorgehen sowie eine klare Rollenverteilung in Abhängigkeit von der Forschungsfrage darstellen und sinnvoll begründen. Im vorzulegenden Transferkonzept sollen neben einer Beschreibung von transferförderlichen „Produkten“ (zum Beispiel Handreichungen, Materialien) auch die Aktivitäten zum Aufbau nachhaltiger Strukturen (im Sinne von Netzwerken), die eine Implementation auch nach der Projektlaufzeit ermöglichen, dargestellt werden.

Mit Blick auf die Intersektionalität und die Integration verschiedener Zieldimensionen und Lernformen wird die große Komplexität des Themas deutlich. Diese Komplexität des Themas „Diversität“ muss adäquat berücksichtigt werden (zum Beispiel Berücksichtigung von Wechselwirkungen) und sich auch in den Forschungsdesigns abbilden. Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden und gleichzeitig Kohärenz zu sichern, ist es erforderlich, die Ergebnisse der Projekte miteinander in Bezug setzen zu können. Dafür sollen sich die Projekte an regelmäßigen Austauschformaten (mindestens einmal jährlich, zu Projektstart häufiger) beteiligen und dafür explizit Ressourcen einplanen. Die Austauschformate sollen dazu dienen, einen gemeinsamen Rahmen zu erarbeiten, der dabei hilft, die Ergebnisse einzelner Projekte aufeinander zu beziehen und in einem kohärenten Gesamtzusammenhang zusammenzuführen. Der gemeinsame Rahmen soll unter anderem die Identifizierung und Definition relevanter Diversitätsmerkmale beinhalten. Zudem sollen eine einheitliche Definition von Begrifflichkeiten angestrebt und – soweit sinnvoll möglich – Erhebungsinstrumente abgestimmt beziehungsweise vereinheitlicht werden (im Sinne einer Datenharmonisierung). Ziel ist dabei, Kohärenz und Dialog zwischen den geförderten Projekten und somit die Möglichkeit einer Präzisierung der Forschung zu unterstützen. Zudem werden Synergieeffekte erwartet, da etwa Daten übergreifend nutzbar gemacht und übergreifende Erkenntnisse generiert werden können. Die Abstimmung der Projekte untereinander soll auch der kohärenten Kommunikation von Forschungsergebnissen an eine breitere Öffentlichkeit sowie in die Praxis dienen.

In den Forschungsprojekten sollen sowohl die Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis als auch der Transfer der Ergebnisse von Anfang an als Teil des Forschungsprozesses berücksichtigt werden. Zur Stärkung des Anwendungsbezugs und des Transfers wird bei der Entwicklung und modellhaften Erprobung der Maßnahmen der Einbezug von Praxispartnerinnen und Praxispartnern sowie von weiteren Stakeholdern, die für den Transfer von Erkenntnissen im Bildungsbereich eine wichtige Rolle einnehmen, ausdrücklich erwartet.

Zur Unterstützung des Transfers sind durch das BMBF Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation begleitend zu den Projekten vorgesehen (siehe https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/Infothek-1864.html).

Die unter dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte verpflichten sich, diese Maßnahmen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von eigenen Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu sehen.

Die Forschung zu den oben genannten Themen erfordert in der Regel eine interdisziplinäre Zugangsweise. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, (Fach-)Didaktik, Psychologie und Sonderpädagogik können auch weitere Disziplinen beteiligt sein.

Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ist in allen Projekten grundsätzlich wünschenswert. Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden beziehungsweise Postdoktorandinnen und Postdoktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird.

Nicht gefördert werden kommerziell orientierte Produktentwicklungen und die reine Entwicklung und Erprobung von Materialien.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen, die bei der Umsetzung des Forschungsprojekts mitwirken (zum Beispiel auch Landesinstitute, Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist. Anträge von Verbundprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr antragstellenden Einrichtungen, zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen, die für die Umsetzung des Forschungsprojekts notwendig sind, zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

Herausforderungen und Bedarfe der Praxis sowie Anwendungswissen sind von Anfang an in die Forschung einzubeziehen. Ein Wissensaustausch zwischen Praxis, Administration und Wissenschaft ist wichtiger Bestandteil des Projekts. Besonders gewünscht sind Forschungsprojekte, die Bildungsadministration oder Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger mit einbeziehen (zum Beispiel Landesinstitute, Qualitätseinrichtungen der Länder, Schulträger, Schulaufsicht, Verbände), um bereits im Forschungsprozess den Transfer vorzubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären. Die entsprechende Einbindung der Partner ist im Antrag zu verankern und darzustellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten für dafür erforderliches Personal können dem projektspezifischen Mehrbedarf zugerechnet werden.
Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten. Die entsprechende Stellungnahme ist Teil der Begutachtung (siehe Nummer 7.2).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Zeitraum kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen. In begründeten Fällen, beispielsweise um eine längerfristig erfolgreiche Kooperation mit Praxispartnerinnen und Praxispartnern aufzubauen und damit den Transfer/die Implementation zu unterstützen, ist eine längere Laufzeit von bis zu fünf Jahren möglich. Die Notwendigkeit der Laufzeit von mehr als drei Jahren ist in der Projektskizze darzustellen und zu begründen.

Je nach Forschungsfrage und Forschungsdesign können sich aus den Ergebnissen der geförderten Projekte Folge­fragestellungen ergeben. Diese können sich insbesondere auf die Implementationsbedingungen der Konzepte beziehen, die sich im Projekt als wirksam herausgestellt haben. Um die im Projekt aufgebauten Strukturen und Kooperationen zielgerichtet für die Beantwortung dieser Fragestellungen zu nutzen, beabsichtigt das BMBF in besonders begründeten Einzelfällen einzelne Projekte in einer zweiten Förderphase für bis zu drei weitere Jahre zu fördern. Die Projekte werden in einem separaten Auswahlverfahren und auf Basis vorgelegter Zwischenergebnisse für eine zweite Förderphase ausgewählt. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für das zusätzlich notwendige Projektpersonal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Sach-, Investitions- und Reisemittel. Dazu können auch Personalmittel zur Unterstützung der Transferaktivitäten (zum Beispiel Netzwerkarbeit sowie Aufbereitung der Ergebnisse für die Bildungspraxis) gehören. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.

Bei Bedarf können Mittel für Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten beziehungsweise Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Mittel, die im Zusammenhang mit Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Druckerzeugnissen oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden) oder offenen Bildungsmaterialien („Open Educational Resources“) stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Beteiligten durch die Durchführung von Austauschformaten (siehe Nummer 2) und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stattfinden, können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen pro Jahr Mittel in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person beantragt werden.

Alle zwei Jahre findet in der Regel eine Bildungsforschungstagung des BMBF statt, die unter anderem zur Vernetzung und zur Präsentation der im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung geförderten Projekte dient. In diesem Zusammenhang können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen zusätzlich pro Tagung bis zu 300 Euro beantragt werden. Die nächste Tagung findet voraussichtlich 2025 statt.

Das BMBF ist weiterhin bestrebt, den nationalen und internationalen Austausch im Bereich der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Dafür können maximal pro beantragter wissenschaftlicher Stelle pro Jahr in der Regel für bis zu zwei Reisen zu nationalen Tagungen und Kongressen bis zu 700 Euro je Reise und für in der Regel maximal eine Reise ins europäische Ausland bis zu 1 200 Euro beantragt werden (Reisekosten inklusive Tagungsgebühren). Für außereuropäische Reisen sind immer gesonderte Erläuterungen und Kalkulationen vorzulegen.

Um den Austausch aller Projektbeteiligten untereinander zu gewährleisten, sollen diese jährlich in mindestens einer Veranstaltung über ihre Arbeiten berichten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung der Forschungsfrage (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung sind die geplanten Maßnahmen zum Umgang mit im Projekt gewonnenen Forschungsdaten darzustellen. Im Projekt ist ein Forschungsdatenmanagementplan anzufertigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einem vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) anerkannten Forschungsdatenzentrum (https://www.konsortswd.de/datenzentren/alle-datenzentren/), zum Beispiel über den Verbund Forschungsdaten Bildung ( www.forschungsdaten-bildung.de ), zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR-Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaft­lichen Community zur Verfügung gestellt.

Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und weitere Informationen finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement .

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Karin Freitag (Karin.Freitag@dlr.de; Telefon: +49 228/3821-1073)
Frau Dr. Petra Pinger (Petra.Pinger@dlr.de; Telefon: +49 228/3821-2487)

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. BMBF und Projektträger planen die Durchführung einer Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte. Interessierten wird die Teilnahme empfohlen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/Infoveranstaltung-Umgang-mit-Vielfalt-2338.html. Auf dieser Seite werden durch den Projektträger auch Informationen im Nachgang zu der Beratungsveranstaltung zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=UM_VIELFALT&b=UM_VIELFALT_I). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 15. Februar 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Die Projektskizzen sind am 15. Februar 2024 mit dem oben genannten elektronischen Antragssystem einzureichen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die vorzulegende Projektskizze hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen:

Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt bis zu zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Projektskizze):

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym
  • Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (inklusive Anzahl der Projekte im Verbund)
  • Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitungen aller Projekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
  • gegebenenfalls weitere beteiligte Akteurinnen und Akteure
  • geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts
  • Fördersumme (inklusive Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale)

B. Inhaltsverzeichnis

C. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Projekt:

0. Kurze Zusammenfassung (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)

I. Ziele:

  • Fragestellung und Gesamtziel des Projekts
  • Bezug des Projekts zu den Zielen der Förderrichtlinie (inklusive kurze Darstellung des Verständnisses von diversitätssensiblem und lernwirksamem Unterricht)

II. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands

III. Herleitung des Forschungsbedarfs anhand von gesellschaftlichen, bildungspolitischen und/oder bildungspraktischen Herausforderungen

IV. Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:

  • theoretische(r) Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n)
  • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren
  • kurze Beschreibung der Arbeitspakete und aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart
  • sofern zutreffend: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Verbundpartnern
  • Begründung der geplanten Projektlaufzeit

V. Kooperation mit Praxis und/oder Administration sowie Darstellung des angestrebten Transfer- und Dis­seminationskonzepts:

  • Darstellung, wie durch Kooperation mit Praxis und/oder Administration Forschungsergebnisse und Konzepte gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis entwickelt, reflektiert, optimiert werden und dadurch die Berücksichtigung von Bedarfen der Bildungspraxis und/oder der -administration sichergestellt ist.
  • Darstellung des Transfer- und Disseminationskonzepts, aus dem hervorgeht, wie durch die Kooperation unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Administration die Forschungsergebnisse nachhaltig implementiert und in der Breite nutzbar gemacht werden. Neben der Beschreibung transferförderlicher Produkte sollen auch die Aktivitäten zum Aufbau und der Unterstützung von Netzwerken beschrieben werden, die auch nach der Projektlaufzeit Bestand haben können.

VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

  • konkrete Darstellung der Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

D. Anlagen (außerhalb der angegebenen Seitenzahl), alle Anlagen sind als ein Dokument einzureichen:

I. Angaben zum Finanzbedarf: Ausgaben beziehungsweise Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (tabellarisch und, sofern zutreffend, inklusive der beantragten Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Projektblatt zur Skizze übereinstimmen müssen (maximal 1 000 Zeichen inklusive Leerzeichen, bei Verbünden pro Verbundpartner).

II. CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter sowie Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung unter Einbezug folgender Punkte (pro Person maximal 2 000 Zeichen inklusive Leerzeichen):

  • einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal fünf)
  • laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang) einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld
  • erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte

III. Literaturverzeichnis

IV. Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind vorzulegen (maximal 1 500 Zeichen):

  • Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür ist durch umfassende Information über die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de/daten-finden) zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird.
  • Darstellung der Realisierbarkeit des Daten- oder Feldzugangs (zum Beispiel Kontakte zu Personen und Institutionen aus der Praxis) sowie der gegebenenfalls zu erwartenden Genehmigungsauflagen für die Datenerhebung.

V. Im Fall der Arbeitsteilung im Verbund und bei Kooperationen mit Dritten (zum Beispiel mit Praxispartnern, Organisationen, Landesinstituten, Qualitätseinrichtungen der Länder) sind vorzulegen:

  • Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).

Die Projektskizzen müssen die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Skizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz der Fragestellung hinsichtlich der förderpolitischen Ziele (siehe Nummer 1) dieser Richtlinie und der im Fördergegenstand formulierten Anforderungen an das zu untersuchende Konzept (siehe Nummer 2),
  • gesellschaftliche und/oder bildungspolitische Relevanz der Fragestellung/des Projekts (siehe Nummer 1),
  • theoretische Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden und des Forschungszugangs,
  • innovatives Potenzial, insbesondere in Bezug auf Praxisinnovationen (Mehrwert für die Bildungspraxis),
  • Potenzial des Transfer- und Disseminationskonzepts,
  • Angemessenheit der Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis und/oder Administration in der Projektzusammenarbeit,
  • Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung, inklusive Angemessenheit der geplanten Projektlaufzeit,
  • Gewährleistung des Feld-/Datenzugangs,
  • Expertise der beteiligten Personen/Institutionen,
  • Angemessenheit der Interdisziplinarität,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Notwendigkeit der Erhebung eigener Daten sowie Nachnutzbarkeit der Daten (bei eigener Datenerhebung),
  • bei Verbundprojekten: Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Vorhabenbeschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Wird die Endfassung des Förderantrags nicht elektronisch signiert, muss er nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte beziehungsweise den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag (in einfacher Ausfertigung, nicht gebunden) ist in Papierform auf dem Postweg an den DLR Projektträger zu übersenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, auch ohne qualifizierte elektronische Signatur, das TAN-Verfahren in „easy-Online“ zu nutzen. Durch die TAN-basierte Unterschrift entfällt die Notwendigkeit, eine Papierversion mit Unterschrift postalisch einzureichen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Förderantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbundes gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn die Förderanträge aller Verbundpartner (jeweils inklusive der abgestimmten Vorhabenbeschreibung) entweder elektronisch mit einer quali­fizierten elektronischen Signatur beziehungsweise TAN-basierten Unterschrift versehen oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben beim DLR Projektträger eingereicht wurden.

Die Vorhabenbeschreibung hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen: Der maximale Umfang der Vorhabenbeschreibung beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt 20 Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Gliederung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Vorhabenbeschreibung beizubehalten. Darüber hinaus muss die Vorhabenbeschreibung folgende Angaben enthalten:

Zu Abschnitt C Nummer IV: Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:

  • ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (bei Verbünden je Verbundpartner) inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung

Abschnitt C Nummer VII: Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung

Zu Abschnitt D Nummer IV: Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Umgang mit Forschungsdaten mit allen grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zu ihrer Verfügbarmachung und zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen.

Abschnitt D Nummer VI: Detaillierte Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans (mit Bezug zum Disseminations- und Transferkonzept; siehe Abschnitt C Nummer V)

Abschnitt D Nummer VII: Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LoI) von Partnerinnen und Partnern aus der Bildungspraxis und/oder Bildungsadministration oder anderen für die Projektdurchführung notwendigen Koopera­tionspartnern mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation. Länderbezogene Anforderungen hinsichtlich der Kooperation mit Partnern aus der Bildungspraxis (beispielsweise Schulen) sind im Vorfeld zu eruieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen zu klären.

Soweit erforderlich, sind zudem weitere Erläuterungen und Konkretisierungen zur Umsetzung etwaiger Auflagen und Hinweise aus der ersten Verfahrensstufe vorzulegen.

Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe und einer Prüfung der Auflagen eventueller Auflagen unterzogen. Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungs- und Prüfkriterien:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (inklusive Reichweite und Nachhaltigkeit)
  • Vorliegen von belastbaren Interessens- und Absichtserklärungen von Praxispartnern/weiteren notwendigen Kooperationspartnern
  • Angemessenheit des Forschungsdatenmanagements
  • soweit erforderlich: Umsetzung der im Rahmen der ersten Verfahrensstufe formulierten Auflagen und Hinweise einschließlich der Einhaltung des empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. März 2032 gültig.

Bonn, den 11. September 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Hans-Josef Linkens

1 Die zum Beispiel hier gewählte binäre Schreibweise „Schülerinnen und Schüler“ meint im Sinne dieser Richtlinie alle Kinder und Jugendlichen, die eine Schule besuchen − unabhängig ihrer Geschlechtsidentitäten. Dies gilt auch für weitere binäre Schreibweisen im Text.

2 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

3 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

4 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.