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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Dynamiken digital vernetzter Wertschöpfungssysteme (DynaVer) im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“, Bundesanzeiger vom 04.10.2023

Vom 13.09.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Digitale Plattformen haben in den vergangenen Jahren die Verbrauchermärkte revolutioniert. Auf Basis innovativer Geschäftsmodelle erhöhen sie den Konsumentennutzen und generieren hohe Innovationsgewinne für die an der Plattform beteiligten Unternehmen. Während plattformbasierte Wertschöpfung im Endverbrauchersegment weit verbreitet ist, steht diese Entwicklung im industriellen Bereich am Anfang. Die Wirtschaft sucht gegenwärtig in einer Vielzahl von Initiativen nach Wegen der Organisation und Etablierung industrieller Wertschöpfung in Plattformen, häufig unter der Überschrift „Datenräume“.

Die wissenschaftliche Reflexion dieser Entwicklungen findet in und zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Orten statt. Fast zwangsläufig folgt daraus, dass „Wertschöpfung in industriellen Plattformen“ weder einheitlich noch eindeutig definiert ist. Dadurch fehlt eine wichtige Voraussetzung für den Diskurs innerhalb und zwischen den Disziplinen. Es fehlt mithin die Basis, um wissenschaftliche Konzepte und Methoden für Unternehmen anzubieten, die in der Praxis weiterentwickelt und umgesetzt werden können.

Insbesondere in zwei Bereichen gibt es derzeit Forschungslücken: Welche Dynamiken und Kräfte wirken erstens innerhalb von Plattformen und zweitens zwischen Plattformen? Dies hat zunächst Auswirkungen auf die Instrumente, mit denen Plattformen aufgebaut beziehungsweise organisiert werden können, und auf die Steuerungskonzepte innerhalb und zwischen Plattformen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Vorhaben, die die Bedingungen erforschen, unter denen Wertschöpfung in industriellen Plattformen stattfindet und wie das Zusammentreffen mehrerer Plattformen die Wertschöpfung beeinflusst. Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich an Informations- und Kommunikationswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weitere Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag überzeugend darstellen.

Mit dieser Forschung im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sollen konzeptionelle Grundlagen dafür geschaffen werden, dass eine digitale Vernetzung der Wertschöpfung in Deutschland und Innovationen in diesem Bereich gelingen können.

Das heißt: Es geht darum, die Eigenschaften und Potentiale industrieller Plattformen sowie deren Aufbau, Organisationsformen, Zusammenspiel und Rahmenbedingungen zu erforschen, um zu verstehen, wie physische Wertschöpfung in industrielle Plattformen übertragen wird, sich dadurch verändert und eine neue Qualität der vernetzten Wertschöpfung durch Digitalisierung entsteht. Darauf aufbauend stellt sich die Frage nach den Dynamiken, die entstehen, wenn sich diese Form der Wertschöpfung durchsetzt und industrielle Plattformen miteinander verknüpft und zunehmend zu digital vernetzten Wertschöpfungssystemen integriert werden.

Um diese Fragen zu beantworten, sind technologische Entwicklungspotentiale ebenso von Bedeutung wie die Analyse veränderter Wertschöpfungsstrukturen, neuer Akteurs- und Abhängigkeitskonstellationen, des regulatorischen Rahmens oder der ökonomischen Entwicklungen. Der analytisch-hypothetische Blick in die Zukunft digital vernetzter Wertschöpfung ist hierbei durchaus erwünscht. Dieser bietet sich als Ausgangspunkt für akademische Qualifizierung im Feld der Digitalisierung der Wertschöpfung an.

Diese Bekanntmachung zielt darauf ab, die wissenschaftliche Betrachtung vernetzter Wertschöpfung in digitalen Plattformen auf der Forschungsagenda hervorzuheben, die konzeptionelle Arbeit an diesen Themen zu stärken sowie Zukunftsperspektiven vernetzter Wertschöpfung und daran anschließende Forschungsfragen zu entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt bei den Möglichkeiten der betrieblichen und öffentlichen Governance der Entwicklung vernetzter Wertschöpfung auf digitalen Plattformen. Darüber hinaus tragen die Aktivitäten im Rahmen der Bekanntmachung dazu bei, dass sich etablierte und neue wissenschaftliche Akteure in diesem Feld vernetzen und sichtbarer werden.

Während des gesamten Förderzeitraums wird den Projekten ein Rahmen zur Zusammenarbeit geboten, wie gemeinsame Veröffentlichungen, Workshops und (Zwischen-)Konferenzen. Dies kommt dem wissenschaftlichen Austausch im Allgemeinen und der Unterstützung der sich qualifizierenden Personen zugute.

1.1 Förderziel

Das BMBF fördert im Rahmen der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ sowie des Forschungsprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ wissenschaftlich-analytische Einzelvorhaben zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland. Dadurch sollen Wissenschaft und Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, aktuelle Fragestellungen der digital vernetzten Wertschöpfung mit unterschied­lichen disziplinären Herangehensweisen zu beleuchten. Damit wird im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ ein Beitrag zu den Perspektiven Vernetzung und Kollaboration, Dynamik von Wertschöpfungssystemen und Menschen in der Wertschöpfung geleistet.

Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, die hieraus folgenden wissenschaftlich-analytischen Frage­stellungen zu Dynamiken digital vernetzter Wertschöpfungssysteme zu beantworten. Damit soll der Diskurs innerhalb von Disziplinen unterstützt und weiterentwickelt werden, um dadurch den Ausgangspunkt für fächerübergreifend anschlussfähige Diskussionen und Konzepte zu schaffen. So werden die Aspekte der Dynamik vernetzter Wertschöpfungssysteme in den relevanten Disziplinen expliziert und das Fundament für die Weiterentwicklung in der Praxis gelegt. Die jeweiligen Disziplinen können zukünftig auf diese Wissens- und Kompetenzbasis und die geschaffenen, interdisziplinären Diskursformate aufbauen.

Das Feld für derartige Projekte, die Dynamiken vernetzter Wertschöpfungssysteme analysieren, ist weit, da derzeit keine klaren und einheitlichen Begriffsbestimmungen vorliegen – nicht innerhalb von Disziplinen und schon gar nicht zwischen den Fachgebieten. Beispiele für die Beschreibung des Phänomens sind entsprechend vielfältig: Gelegentlich wird damit die Digitalisierung von Wertschöpfungssystemen und Lieferketten beschrieben. Unter vernetzter Wertschöpfung können auch rein digitale Prozesse in plattformbasierten Datenräumen, Datenökosystemen etc. verstanden werden. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Disziplinen auch unterschiedliche Verständnisse von „Wertschöpfung in digitalen, industriellen Plattformen“ besitzen und unterschiedliche Problemstellungen formulieren.

Die differenten Beschreibungen und Debatten weisen in Summe darauf hin, dass Plattformen als vielschichtige, sozio-technische Konstrukte zu verstehen sind, die aus dem Zusammenspiel von technischen, rechtlichen, sozialen und ökonomischen Komponenten entstehen. Diese unterschiedlichen Komponenten aufeinander abzustimmen und in einer industriellen Plattform zusammenzubringen, stellt eine besondere Entwicklungsherausforderung dar, wenn physische Wertschöpfung in industrielle Plattformen übersetzt wird. Zudem ist der Wirkungszusammenhang von industriellen Plattformen und der Dynamik von Wertschöpfungssystemen größtenteils unerforscht. Die Förderrichtlinie greift diese Herausforderungen und Potentiale auf und ermöglicht explorative, wissenschaftlich-analytische Forschung zur Wertschöpfung in industriellen Plattformen.

Wichtige Vorarbeiten zur Wertschöpfung in digitalen Plattformen und zu multilateralem Datenteilen wurden im Kontext der „Plattform Industrie 4.0“ geleistet, die als entsprechender Anknüpfungspunkt für die Analysen und den Diskurs im Projekt genutzt werden können. Diese Erkenntnisse gilt es, durch weitere Perspektiven und Fragestellungen zu komplementieren und zu erweitern.

Um die Förderziele zu erreichen, werden Forschungsprojekte mit einem analytisch-explorativen Fokus auf „Dynamiken in digital vernetzten Wertschöpfungssystemen“ gefördert. Die Projekte sollen ihre jeweilige Fragestellung aus einer disziplinären Perspektive beleuchten und einen analytischen Einblick in die Thematik entwickeln. Die Projekte bieten sich für Aktivitäten der Kompetenzentwicklung in den Disziplinen an und werden hierfür genutzt.

1.2 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie besteht darin, Analysen von Dynamiken in und zwischen industriellen Plattformen bereitzustellen und zukünftige Entwicklungen zu skizzieren. Darunter fallen Begriffsbildung ebenso wie Hypothesenentwicklung über zukünftige Wertschöpfungssysteme. Auf dieser Grundlage sollen Möglichkeiten einer wirksamen Governance vernetzter Wertschöpfung auf digitalen Plattformen adressiert werden. Der komplexe Untersuchungsgegenstand erfordert, sich intensiv wissenschaftlich-konzeptionell mit dem Feld auseinanderzusetzen. Dazu sollte im Rahmen der Projekte eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit erstellt werden.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu folgenden Punkten beitragen:

  • Wissenschaftlich-explorative Analyse aus Sicht unterschiedlicher Disziplinen
    • Informations- und Kommunikationswissenschaften
    • Ingenieurwissenschaften
    • Rechtswissenschaften
    • Sozialwissenschaften
    • Wirtschaftswissenschaften
    • Weitere Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag überzeugend darstellen
       
  • Unterstützung der Nachwuchsförderung
    • Je Projekt sollen mindestens eine Qualifikationsstelle geschaffen und die akademische Qualifikationsarbeit im Rahmen des Projekts (unter Anwendung der jeweiligen Qualifikationsordnung) ermöglicht und unterstützt werden.
  • Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer
    • Mitarbeit und Beiträge zu Workshops, Koordinierungstreffen und Abschlussveranstaltungen im Rahmen der Bekanntmachung „Dynamiken in digital vernetzten Wertschöpfungssystemen“
    • Beitrag zu mindestens einer Veranstaltung in der Industrie 4.0-Community (Veranstaltungsreihe mit Fach­community)
    • Mindestens eine Fachveröffentlichung im Rahmen des Projekts (Veröffentlichungen sollen als Open Access der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, worunter auch die Qualifikationsarbeiten fallen)
    • Beteiligung an einer den Förderschwerpunkt abschließenden, disziplinenübergreifenden und diskursförderlichen Publikation zum Thema der Bekanntmachung „Dynamiken digital vernetzter Wertschöpfungssysteme“
    • Nutzung der Forschungsergebnisse für die Entwicklung von Möglichkeiten der politischen Governance digitaler Wertschöpfung

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Arbeiten unterschiedlicher Fachrichtungen als Einzelvorhaben, die mit einem explorativ-analytischen Fokus auf „Dynamiken in digital vernetzten Wertschöpfungssystemen“ Impulse erarbeiten, die zum Erreichen der dargestellten Förderziele beitragen. Insbesondere werden Projekte aus den Ingenieurwissenschaften, aus den Informations- und Kommunikationswissenschaften, den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zur Antragstellung aufgefordert. Weitere Disziplinen können berücksichtigt werden, sofern sie ihren wissenschaftlichen Beitrag zur Diskussion überzeugend darstellen. Die Projektanträge adressieren aus einer disziplinären Perspektive mindestens einen der beiden nachfolgend dargestellten Forschungsschwerpunkte:

Schwerpunkt 1: Dynamiken des Wertschöpfungssystems

In diesem Forschungsschwerpunkt sollen Einblicke dazu entwickelt werden, wie sich digital vernetzte Wertschöpfung der Zukunft auf einer aggregierten Ebene gestaltet und dabei etablierte Formen der Zusammenarbeit und deren Kooperationsbedingungen verändert. Im Vordergrund stehen Fragen nach den Rollen und Funktionen industrieller digitaler Plattformen im Wertschöpfungssystem, nach dem Zusammenspiel und den Beziehungen von Plattformen mit unterschiedlichen Organisationslogiken untereinander und zu weiteren Elementen des Wertschöpfungssystems sowie den Dynamiken, die diese neuen Kooperationen im Wertschöpfungssystem auslösen. Mögliche Forschungsperspektiven des Schwerpunkts können sich beziehen auf:

  • Interoperabilität unterschiedlicher Plattformen sowie deren Integration zu neuartigen Wertschöpfungssystemen
  • Bedeutung (und mögliche Rollen) industrieller Plattformen im Kontext sektorspezifischer, regionaler, nationaler oder grenzüberschreitender Wertschöpfungssysteme
  • Plattformen als zentraler Ort der Digitalisierung und Datafizierung von Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen
  • Transformation von und neue Perspektiven für die horizontale und vertikale Integration von Innovations-, Beschaffungs-, Produktions- und Distributionsprozessen und -strukturen durch den Einsatz digitaler industrieller Platt­formen
  • Entstehung neuer Märkte und Wirtschaftsfelder, die mit der Entwicklung, Bereitstellung und dem Betrieb industrieller Plattformen einhergehen (spezialisierte Anbieter, White-Labelling et cetera)

Schwerpunkt 2: Dynamiken der Wertschöpfung in industriellen Plattformen

Dieser Forschungsschwerpunkt soll Erkenntnisse über Funktionsprinzipien und Merkmale digitaler Plattformen, Steuerungsformen, Akteurskonstellationen, Abstimmungs- und Koordinationsprozesse, Technologien und Rahmenbedingungen von Wertschöpfung in industriellen Plattformen generieren. Mögliche Perspektiven dieses Forschungsschwerpunkts umfassen:

  • das Spannungsverhältnis zwischen gleichberechtigtem Zugang und hierarchischen Wertschöpfungsstrukturen
  • Organisation, (Selbst-)Regulierung, Rahmensetzung und Governance innerhalb einzelner Plattformen; Rolle des Staats
  • Beiträge zur Systematisierung/Klassifizierung von Plattformen sowie zu den Besonderheiten industrieller Platt­formen gegenüber bekannten Organisationsformen, wie Innovations- oder Beschaffungsnetzwerke
  • Identifizierung von Merkmalen und Faktoren, die den Miss-/Erfolg industrieller digitaler Plattformen maßgeblich mitbestimmen
  • spezifische Herausforderungen beim Aufbau digitaler Plattformen für die Industrie sowie Ansätze, wie Akteure in Unternehmen und Forschung befähigt werden können, diese zu bewältigen
  • Integration von Plattformen in die organisationalen Strukturen von Industrieunternehmen, Herausforderungen an diese sowie entsprechende Lösungsansätze
  • Perspektiven industrieller Plattformen im Sinne neuer, erweiterter und digitaler Geschäftsmodelle (vergleiche hybride Wertschöpfung wie Produkt-Service-Systeme) sowie Veränderungen von Lieferanten-Kunden-Beziehungen
  • Analysen der Veränderungen der innerbetrieblichen Organisation sowie der Beziehungen zwischen Plattform­anbietern und -nutzern durch den Einsatz digitaler industrieller Plattformen

Die oben genannten Themen können aus einer nationalen als auch internationalen Perspektive beleuchtet werden. Die geförderten Vorhaben sollen dabei einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Wissenschaft aufzeigen und somit einen signifikanten Beitrag zum jeweils disziplinären Verständnis von „Dynamiken in digital vernetzten Wertschöpfungssystemen“ leisten. Außerdem wird von den Vorhaben die Bereitschaft erwartet, ihre Erkenntnisse in interdisziplinäre Diskurse zum Thema einzubringen, um so zur Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses des Forschungsbereichs beizutragen.

Unabdingbar für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist es darüber hinaus, dass die bekannt­machungsbezogenen Fragestellungen im Rahmen eines Qualifikationsvorhabens an einer Einrichtung in Deutschland erarbeitet werden können.

Um eine breite Akzeptanz in der Wissenschaft zu erzeugen, ist ein expliziter, rechtskonformer und verantwortungsvoller Umgang mit Daten unabdingbar. Datensicherheit und Datenschutz, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen1.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einrichtung einer wissenschaftlichen Qualifikationsstelle beim Antragsteller im Rahmen des Projekts. Die Möglichkeiten der jeweiligen Ordnungen zur Qualifikation wissenschaftlicher Nachwuchskräfte der Hochschule beziehungsweise Einrichtung werden dabei genutzt.

Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Betreuungszusage durch eine Hochschullehrerin beziehungsweise einen Hochschullehrer (zum Beispiel im Rahmen einer Promotionsstelle). Diese Zusage ist dem Antrag beizufügen.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die erwarteten Ausgaben pro Jahr liegen bei rund 100 000 Euro je Vorhaben. Insgesamt sollen circa 15 Projekte gefördert werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel vier Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Zuwendungsfähig sind Ausgaben beziehungsweise Kosten für Personal, vorhabenbezogene Sachmittel (zum Beispiel Verbrauchsmittel, Geräte, Literatur, Geschäftsbedarf), Reisetätigkeiten, Workshops und Veranstaltungen sowie die Vergabe von Aufträgen. Grundsätzlich nicht förderfähig ist die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Förderfähig sind auch Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess, beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft2.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Es gilt das Besserstellungsverbot (vergleiche Nummer 2.2.1 NABF/Nummer 2.2.9 NKBF 2017) für Einrichtungen, die ihre Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestreiten. Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung durch Selbsterklärung zur Geltung des Besserstellungsverbots im Rahmen der Antragstellung.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen (im Einklang mit einschlägigen Regelungen zu Datenschutz und Vertraulichkeit), die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung (mit Abschluss der Qualifikationsarbeit), beispielsweise in Form einer wissenschaft­lichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer hierfür vorgesehenen Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaft­lichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe
Produktion, Dienstleistung und Arbeit (PTKA-PDA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ansprechpartner:
Herr Christoph Ziegler
Telefon: +49 721/608-26941
E-Mail: christoph.ziegler@kit.edu

Beratungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger vor Antragstellung wird empfohlen.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse  https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf  abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Dem Projektträger sind bis spätestens zum 31. Januar um 12 Uhr ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=ZDW_DYNAVER&b=DYNAVER einzureichen.

Die Betreuungszusage (siehe Nummer 4) ist ebenfalls mit dem Antrag einzureichen.

Anträge, die schriftlich oder elektronisch nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern:

  • Beschreibung der Ausgangssituation: Thema, Motivation und Forschungsbedarf
  • Zielsetzung und Neuheit des Vorhabens
  • Themengebiet des Qualifikationsvorhabens (maximal eine Seite)
  • Darstellung des Stands der Forschung sowie eigener Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird
  • Konkrete Zuordnung zu mindestens einem Forschungsschwerpunkt (siehe Nummer 2)
  • Arbeitsplan: Ausgabenabschätzung, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand in Personen­monaten, Zeitplan
  • Vorstellung der wissenschaftlichen Einrichtung, kurze Darstellung der Eignung der vorgesehenen Projektleitung
  • Verwertungsplan: Konzept zur wissenschaftlich-technischen Anschlussfähigkeit, Vorgehen zum interdisziplinären Diskurs zwischen den Projekten und zum wissenschaftlichen Diskurs während und nach der Projektlaufzeit in der einschlägigen Community, Verbreitung der Ergebnisse

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen (Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhalts­verzeichnis und Anhang, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand mindestens 14 Punkt, Seitenränder mindestens 2 cm).

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden unter den nachfolgenden Kriterien, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten, bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Richtlinie
  • Innovativität und Exzellenz des Forschungsansatzes, Relevanz und Neuheit des Projektvorschlags im Hinblick auf die Erreichung der Förderziele, Kompetenzentwicklung im Rahmen des Vorhabens
  • Relevanz der angestrebten Handlungsvorschläge zur unternehmerischen sowie öffentlichen Governance vernetzter Wertschöpfung in digitalen Plattformen
  • Angemessenheit von Projektplanung und Ressourceneinsatz
  • Expertise des Antragstellers, insbesondere des zum Einsatz kommenden Personals
  • Qualität und Wirksamkeit des Verwertungsplans

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Der Projektstart soll ab dem 1. Juli 2024 erfolgen. Es wird erwartet, dass die Qualifikationsstelle innerhalb der ersten drei Monate nach Laufzeitbeginn besetzt wird.

Eingereichte Förderanträge und weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 gültig.

Bonn, den 13. September 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Otto F. Bode

1 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

2 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation