Förderaufruf zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien – Schwerpunkt Erneuerbare Energien : Datum:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
Förderaufruf zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien – Schwerpunkt Erneuerbare Energien
Vom 27.09.2023
Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf das Modul 2 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden unverändert Anwendung.
Das BMBF strebt den weiteren Ausbau der bilateralen Kooperation mit Argentinien an. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Abkommen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit von 1969.
Im vergangenen Jahr hat sich die Regierung Argentiniens neue Ziele zur strategischen Umsetzung der Energiewende gesetzt. Das Land will eine regionale Führungsrolle im Bereich Erneuerbare Energien einnehmen. Dazu hat die Regierung nationale und internationale Programme zur Forschungsförderung aufgelegt. Die Erneuerbaren Energien – Wind, Sonne, Wasser – sind der Schlüssel zu einer globalen Energiewende. Um die Pariser-Klimaziele zu erreichen, intensiviert die Bundesregierung auch „Internationalen Energiepartnerschaften“.
Vor oben genanntem Hintergrund ist das Ziel dieses Förderaufrufs, die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und Argentinien im Bereich Energiewende / Erneuerbare Energien zu intensivieren. Konkret soll der Förderaufruf u.a. dazu beitragen, bestehende Kooperationen zu institutionalisieren und langfristige FuE-Aktivitäten zwischen den Partnern vorzubereiten. Im Vordergrund stehen dabei Aktivitäten, die zum wissenschaftlichen Austausch (Modul 2) zwischen Argentinien und Deutschland beitragen sowie vorbereitende Maßnahmen für Forschungsprojekte. Projekte sollen zu einer langfristigen Zusammenarbeit beitragen und einen Mehrwert für die Kooperationspartner aus beiden Ländern generieren. Der Förderaufruf bedient Vorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung von Innovationen die zu einer globalen Energiewende beitragen.
Argentinien verfügt über ein extrem hohes Potenzial an Erneuerbaren Energien. Durch bilaterale Zusammenarbeit sollen deutsch-argentinische Wissenschaftskooperationen dieses Potenzial weiter erschließen und somit einen Beitrag zur globalen Energiewende leisten.
Mit Argentinien bestehen langjährige, wissenschaftliche Kooperationen bei der Energieerzeugung aus Agrarreststoffen, die auch über das BMBF-Programm Bioökonomie-International sowie das EU-Programm ERANet-LAC gefördert wurden. Im Sinne der „Internationalen Energiepartnerschaften“ der Bundesregierung strebt das BMBF mit diesem Förderaufruf an, die Zusammenarbeit mit Argentinien auf weitere Bereiche der Energieforschung zu erweitern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben der Projektbezogenen Mobilität (Modul 2) gemeinsam mit Partnern aus Argentinien. Die Projekte müssen eines oder mehrere der nachfolgenden Teilgebiete der Energieforschung adressieren:
- Wasserstoff aus erneuerbaren Energien (nicht-biologische Quellen):
Potenziale, Integration und Nutzung im argentinischen Energiesystem, Lieferketten mit der EU und innerhalb Südamerikas, für Argentinien geeignete Wasserstoffproduktionstechnologien, Ammoniakproduktion für den heimischen Gebrauch und den Export, Brennstoffzellentechnologien
- Potenziale und Technologien zur Wasserstoffproduktion aus landwirtschaftlichen Abfällen
- Rohstoffe für Batterien: Nachhaltige, ressourceneffiziente Verfahren zur Gewinnung von Rohstoffen für Lithium-Ionen-Batterien und deren Aufbereitung
- Lithium-Ionen-Batteriezellen: Prozess- und Produktionstechnologien für Batteriezellen
Begleitende Techno-ökonomische Analysen sind von Vorteil.
Gemäß der Rahmenbekanntmachung sollen die Vorhaben:
die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte stärken. Dabei erfolgt die Förderung zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben und soll dazu beitragen, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und Argentinien synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und ggf. gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten. Sofern in genanntem Zusammenhang auch Forschungsaktivitäten in geringem Umfang erforderlich sind, können diese in begründeten Fällen finanziert werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften), in Deutschland verlangt.
Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutsches Projekt kann in der Regel bis maximal 60.000 € betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Jonas Kliesow
Telefon: +49 2 28 38 21 14 38
E-Mail: jonas.kliesow@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Claudia Gruner
Telefon: +49 2 28 38 21 1406
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
In der ersten Verfahrensstufe werden durch den/die deutsche/n Antragsteller/in Projektskizzen in englischer oder deutscher Sprache über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ beim Projektträger eingereicht.
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=ARG23WTZ&t=SKI
Die Skizze enthält u. a. die inhaltliche Beschreibung des Projekts und wird zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Förderung herangezogen. Darzustellen sind insbesondere der Mehrwert durch die Zusammenarbeit mit Argentinien, mittel und langfristige Ziele der Kooperation, der Innovationsgrad und die technischen Risiken sowie die wissenschaftlichen und ggf. wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Kooperation.
Frist zur Einreichung der Skizze auf deutscher Seite ist der 07.11.2023. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung der Skizze mit dem Projektträger in Verbindung zu setzen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die sowohl in Deutschland, als auch in Argentinien positiv evaluiert und zur Förderung empfohlen wurden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über „easy-Online“ vorzulegen.
Die o.g. Frist zur Einreichung gilt für die Antragstellung auf deutscher Seite. In Argentinien kann diese Frist abweichen.
Verfahren im Partnerland
Projektpartner aus Argentinien müssen ihren Antrag beim Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (MINCyT) einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Ansprechpartner bei MINCyT:
Diego Alejandro Galeano
E-Mail: dgaleano@mincyt.gob.ar
María Belén Santa Cruz
E-Mail: msantacruz@mincyt.gob.ar
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19.12.2022. Die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung in ihrer jeweils gültigen Fassung sind anwendbar.