Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovationswettbewerb InnoVET PLUS“ vom 19. April 2023 (BAnz AT 28.04.2023 B7) wird geändert.
Die Nummer 7.2 wird im dritten Absatz wie folgt neu gefasst:
Die Anträge sind bis spätestens 31. August 2023 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.
Die Änderung tritt mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28. Juni 2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
P. Thiele