30.06.2023 - 13.10.2023

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Verbundvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Grundbildungspfaden und eines begleitenden Metavorhabens im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, Bundesanzeiger vom 30.06.2023

Vom 23. Juni 2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz das Ziel gesetzt, das Ausmaß geringer Literalität Erwachsener in Deutschland zu verringern und das Grundbildungsniveau zu verbessern.

Während die Länder die Angebotsstrukturen für die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in ihrer Zuständigkeit bedarfsgerecht ausbauen, fördert das BMBF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, um der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener innovative Impulse zu geben. Im Rahmen der BMBF-geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wurden seit Beginn der AlphaDekade vielfältige und innovative Konzepte, Strategien oder Materialien zur Ansprache, Beratung und Sensibilisierung gering literalisierter Erwachsener, qualitativ hochwertige Lehr- und Lernangebote mit Arbeits- und Lebensweltbezug sowie innovative methodisch-didaktische Konzepte und Fortbildungen für das pädagogische Personal entwickelt und erprobt. Insgesamt sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Angebotsstrukturen und Fördermaßnahmen von Bund und Ländern im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung in einen kohärenten Gesamtansatz zusammenzuführen, erprobte und bewährte Konzepte und Modelle in die Breite zu tragen und nachhaltig in den Strukturen zu verankern sowie vor Ort bedarfsgerechte Beratungs- und Angebotsstrukturen vorzuhalten.

Damit einhergehend erfordert die digitale, ökologische und demografische Transformation der Gesellschaft sowie ein wachsender Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte ein breiteres Grundbildungsverständnis, das ver­schiedene Grundkompetenzen integriert und Erwachsene mit unterschiedlichen Grundbildungsbedarfen anspricht. Angebotsstrukturen und Fördermaßnahmen müssen entsprechend weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Die vorliegende Förderbekanntmachung leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie und bindet nach Bedarf die strukturbildenden Fördermaßnahmen in den Kommunen (Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement/Bildungskommunen) ein.

1.1 Förderziel

Mit der vorliegenden Förderbekanntmachung verfolgt das BMBF die übergreifenden Ziele, die Vernetzung und Zusammenarbeit der relevanten Akteure der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener auf regionaler Ebene nachhaltig zu stärken, Beratungs- und Angebotsstrukturen auszubauen und mehr Transparenz über vorhandene Angebote und Förderinstrumente herzustellen.

Die Förderung zielt im Speziellen auf die modellhafte Entwicklung und Erprobung von (zielgruppen-)spezifischen Grundbildungspfaden, die, am individuellen Bedarf orientiert, Lernwege unter Einbindung vorhandener Angebotsstrukturen, Förderprogramme und -instrumente eröffnen.

Die Grundbildungspfade orientieren sich – je nach dem regionalen Bedarf und der Berücksichtigung der digitalen, ökologischen und demografischen Transformation der Gesellschaft – an folgenden Leitlinien (höher, breiter, integrativer):

  • Höher: Über die bisherige Zielgruppe der AlphaDekade hinaus, die sich vorrangig auf Personen fokussiert hat, die maximal einfache Sätze lesen und schreiben können (Alpha-Levels 1 bis 3), sollen künftig auch Personen auf Alpha-Level 4 in den Blick genommen werden. Hier handelt es sich um Personen, die zwar über etwas höhere, aber immer noch deutlich limitierte Lese- und Schreibkompetenzen verfügen, und daher nicht in der Lage sind, komplexe Texte sinnverstehend zu lesen und zu schreiben. Durch die Förderung dieser Personen, die zum großen Teil einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, steigt der Wirkungsgrad der angebotenen Maßnahmen und trägt mit Blick auf den anwachsenden Fachkräftemangel zur Fachkräftequalifizierung bei.
  • Breiter: Vor dem Hintergrund einer sich schnell verändernden und zunehmend digitalisierten Gesellschaft so­wie einer risikoreicheren Umwelt ist eine Erweiterung des Grundbildungsverständnisses erforderlich. In Ergänzung zu Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen sind Kompetenzen in den Grunddimensionen kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe (digitale, gesundheitliche, finanzielle und soziale Grundkompetenzen usw.) sowie sogenannte Zukunftskompetenzen (Resilienz, Dialog- und Konfliktfähigkeit, Lösungsfähigkeit, Veränderungs­fähigkeit usw.) in Hinblick auf die Zielgruppe der gering Literalisierten zu adressieren (siehe dazu: Stifter­verband für die deutsche Wissenschaft: Future Skills 2021. 21 Kompetenzen für eine Welt im Wandel. https://www.stifterverband.org/medien/future-skills-2021 (Zugriff zuletzt am 14. März 2023)).
  • Integrativer: Die LEO-Studie 2018 zeigt, dass 47,4 % der gering literalisierten Erwachsenen eine andere Herkunftssprache als Deutsch haben. Ein Großteil derer, die einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge absolviert haben, wünschen sich weiterführende Unterstützungs- und Lernangebote. Bedarf besteht unter anderem hinsichtlich der Verbesserung der Schriftsprachkompetenz.

Spezifische Grundbildungspfade sollen entlang der Leitlinien „höher, breiter, integrativer“ längere Lernwege vorzeichnen, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsangeboten im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und Angebotslücken schließen. Grundbildungspfade setzen beispielsweise bei der Ansprache und Beratung an und verknüpfen unterschiedliche Lernorte und Lernangebote. Sie schaffen Übergänge zwischen niedrigschwelligen Lernangeboten im Sozialraum zu weiterführenden Bildungsangeboten an einer Volkshochschule, zwischen arbeitsorientierten Grundbildungsmaßnahmen im Betrieb hin zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder zwischen Integrationskursen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. Im Kontext der Weiterentwicklung von Lernangeboten ist die Verknüpfung von digitalen und analogen Lernformaten als querschnittliche Aufgabe in den Blick zu nehmen.

Ziel der Förderung ist die modellhafte Entwicklung und Erprobung von spezifischen Grundbildungspfaden, um die Beratungs- und Lernangebote sowie die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Grund- und Weiterbildungsmaßnahmen und deren Anschlussfähigkeit im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer so zu verbessern, dass die jeweiligen Zielgruppen in ihren Bildungsoptionen bestmöglich unterstützt und begleitet werden können.

Im Ergebnis werden Angebotslücken geschlossen und mehr gering literalisierte Erwachsene nehmen Grundbildungsangebote wahr.

Nach erfolgreicher Erprobung der zu entwickelnden Grundbildungspfade liegen Konzepte für eine nachhaltige Verankerung der Modelle in der jeweiligen Region sowie die Übertragung auf andere Regionen vor.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird der Auf- beziehungsweise Ausbau von Grundbildungsnetzwerken in Modellregionen gefördert. Im Fokus steht die nachhaltige Vernetzung und Zusammenarbeit regionaler Akteure im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener (Träger bzw. Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, soziale Einrichtungen, Unternehmen, Branchenverbände, Arbeitsförderung, kommunale Einrichtungen usw.) auch über unterschiedliche Zuständigkeitsebenen in der Region hinweg. Die Zusammensetzung der Akteure der Grundbildungsnetzwerke richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten und Bedarfen; an vorhandene Netzwerke im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener ist anzuknüpfen. Die Akteure arbeiten kooperativ an der Entwicklung modellhafter Grundbildungspfade, die auf der Grundlage regionaler Bedarfsanalysen Lücken in den Beratungs- und Angebotsstrukturen bearbeiten und dabei eine oder mehrere der oben genannten Leitlinien (höher, breiter, integrativer) operationalisieren.

Jedes Grundbildungsnetzwerk entwickelt und erprobt modellhaft Grundbildungspfade. Die gemeinsame Erarbeitung von Konzepten für die nachhaltige Umsetzung der Grundbildungspfade in der jeweiligen Region nach Ende des Förderzeitraums sowie für den Transfer in andere Regionen gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Grundbildungsnetzwerks.

Gefördert wird ferner ein begleitendes Metavorhaben (bundesweites Kompetenzzentrum), das die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zwischen den regional ausgerichteten Grundbildungsnetzwerken unterstützt und Beispiele guter Praxis aus den Modellregionen systematisiert und für eine breitere Anwendung aufbereitet. Darüber hinaus stellt das Kompetenzzentrum den Grundbildungsnetzwerken Expertise aus eigener Forschung und Entwicklung zu ausgewählten thematischen Vertiefungsbereichen bereit und unterstützt sie auf wissenschaftlicher Ebene bei der Implementation der Netzwerke und ihrer Transferbemühungen.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Regionale Grundbildungsnetzwerke

Gefördert wird der Auf- und Ausbau von regional ausgerichteten Grundbildungsnetzwerken, die – soweit vorhanden – auf bereits bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung aufbauen. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert.

Im Zuge der Grundbildungsnetzwerke sollen insbesondere:

  • regionale Vernetzungs- bzw. Kooperationsstrategien, -konzepte und/oder -angebote entwickelt und erprobt werden;
  • Grundbildungspfade zur Operationalisierung einer oder mehrerer der oben genannten Leitlinien (höher, breiter, integrativer) unter Berücksichtigung vorhandener Beratungs- und Angebotsstrukturen, Förderprogramme und -instrumente, modellhaft entwickelt und erprobt werden;
  • regional ausgerichtete Beratungs- und Angebotsstrukturen für Menschen mit Grundbildungsbedarf unter Berücksichtigung mindestens einer der oben genannten Leitlinien (höher, breiter, integrativer) auf- beziehungsweise ausgebaut werden;
  • modellhafte Angebote zur Integration von Grundbildungsmaßnahmen in verschiedene Bildungssettings (z. B. sozial­räumliche Lernangebote/aufsuchende Bildungsarbeit, betriebliche Weiterbildung, Übergang Schule-Beruf, Maßnahmen der Arbeitsförderung) im Rahmen der Grundbildungspfade initiiert und begleitet werden;
  • im Fall von regionalen Angebotslücken im Rahmen der Grundbildungspfade bestehende Bildungsangebote weiterentwickelt und erprobt werden;
  • Konzepte zur nachhaltigen Umsetzung der modellhaften Grundbildungspfade über die Förderdauer hinaus und zum Transfer in andere Regionen erarbeitet werden;
  • eine landesweite Netzwerkarbeit in Bezug auf den Transfer der modellhaft entwickelten Grundbildungspfade in andere Regionen des Landes (unter anderem in Zusammenarbeit mit Einrichtungen auf Landesebene, wie Landesministerien, Fach- und Koordinierungsstellen, Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und relevanten Landes- und Bundesprogrammen wie beispielsweise der „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“) unterstützt und befördert werden;
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Vorhabenergebnisse umgesetzt werden.

Die Verbundvorhaben sind ausgerichtet am aktuellen Entwicklungsstand und dem Bedarf im Bereich der Alpha­betisierung und Grundbildung und gewährleisten den Zugang zu den gering literalisierten Erwachsenen und den relevanten Akteuren durch die Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationseinrichtungen und (über-)regionalen Netzwerkpartnern.

Die erzielten Fortschritte der Vorhaben müssen mit Hilfe von messbaren Indikatoren nachvollziehbar sein. Die Indikatoren basieren im Folgenden auf den genannten Wirkungszielen, zu denen von jeder Modellregion Beiträge erwartet werden:

  • verbesserte mittel- und langfristige Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung zur Weiterentwicklung der Grundbildungslandschaft sowie zur Optimierung der Anschlussfähigkeit von Grundbildungsmaßnahmen in der Modellregion;
  • qualitativer und quantitativer Ausbau von Beratungs- und/oder Angebotsstrukturen in der Region im Rahmen der entwickelten Grundbildungspfade;
  • verbesserte Transparenz über vorhandene Beratungs- und/oder Angebotsstrukturen, Förderprogramme und -instrumente in der Region;
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit der Grundbildungsnetzwerke;
  • nachhaltige Umsetzung der Grundbildungspfade in der Region;
  • Transferfähigkeit der modellhaft entwickelten Grundbildungspfade in andere Regionen;
  • Qualifizierung im Bereich Netzwerkarbeit, grundbildungssensible Beratungs- und Bildungsarbeit.

Zur förderpolitischen Bewertung des Fortschritts und Erfolgs der Fördermaßnahme beziehungsweise der Verbundprojekte werden die folgenden Indikatoren herangezogen:

  • Die regionalen Akteure, die für den Auf- und Ausbau von kohärenten Angebots- und Beratungsstrukturen notwendig sind, sind in dem Grundbildungsnetzwerk vertreten;
  • Die Akteure des Grundbildungsnetzwerks entwickeln und erproben zielgruppenspezifische Grundbildungspfade als Orientierung für kohärente Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung entlang der oben formulierten Leitlinien;
  • Die Kooperationsstrukturen und die Funktionsweise des regionalen Grundbildungsnetzwerks sind in einer gemeinsamen Governance-Strategie festgehalten, erprobt und reflektiert;
  • Projektergebnisse werden auf landes- und bundesweiten Fachtagungen, Netzwerkveranstaltungen und Arbeitskreissitzungen präsentiert;
  • Handlungsleitlinien und -empfehlungen zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse in der Region und für den Ergebnistransfer in andere Regionen sind erstellt und verbreitet.

2.2 Metavorhaben (bundesweites Kompetenzzentrum)

Als begleitendes Metavorhaben wird der Aufbau eines bundesweiten Kompetenzzentrums gefördert. Ziel des Metavorhabens ist, die Ergebnisse der Verbundvorhaben des Förderschwerpunkts „Entwicklung von Grundbildungs­pfaden“ in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen zu stellen. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das Entwicklungsfeld weiterzuentwickeln, die Vernetzung mit Stakeholdern aus der Praxis zu unterstützen und Erkenntnisse für den Transfer zu bündeln.

Es unterstützt den Erfahrungsaustausch zwischen den regionalen Netzwerken und flankiert deren Transferaktivitäten unter anderem durch die Systematisierung und Aufbereitung von Beispielen guter Praxis. Das Kompetenzzentrum stellt darüber hinaus Expertise zu ausgewählten thematischen Schwerpunkten bereit.

Im Einzelnen soll das Metavorhaben Prozesse der Selbstreflektion der geförderten Verbundvorhaben anstoßen und die untenstehenden Aufgaben übernehmen:

  • Unterstützung der Vernetzung und des fachlichen Austauschs zwischen den regionalen Grundbildungsnetzwerken;
  • Bedingungsfaktoren einer gelingenden Entwicklung und Umsetzung von modellhaften Grundbildungspfaden zu identifizieren und entsprechende Erkenntnisse in diese Fördermaßnahme einzubringen;
  • Bedingungsfaktoren einer gelingenden und nachhaltigen Implementierung von Grundbildungsnetzwerken und der entsprechenden Kooperationsstrukturen zu identifizieren und entsprechende Erkenntnisse in diese Fördermaßnahme einzubringen sowie zusammen mit den Vorhaben Wirkmodelle zu entwickeln;
  • die geförderten Projekte (insbesondere im Rahmen projektspezifischer Reflexionsrunden) bei der Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer spezifischen Arbeitspakete zu begleiten und zu unterstützen, insbesondere durch die Vermittlung von Basis- und Vertiefungswissen zu den thematischen Schwerpunkten;
  • Prozessbegleitung und methodische Unterstützung der Grundbildungsnetzwerke im Hinblick auf spezifische herausfordernde Aufgabenstellungen;
  • Unterstützung des Ergebnistransfers der Verbundprojekte und Beteiligung an Transferformaten der Modellregionen, die vor allem von den Ländern und deren Fortbildungseinrichtungen gewinnbringend genutzt werden können;
  • Entwicklung und Erprobung von Qualifizierungsangeboten für Grundbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren (für die Kooperation mit Institutionen) und für Grundbildungscoaches (für die Beratung und Begleitung von Lernenden);
  • Aufbau einer digitalen Plattform zur Systematisierung und Bündelung des vorhandenen Wissens und der Beispiele guter Praxis sowie zur Unterstützung der Vernetzung der Grundbildungsnetzwerke.

Die Aktivitäten des Kompetenzzentrums sind an dem aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung ausgerichtet und bauen auf bereits bestehende Entwicklungen im Bereich der Professionalisierung der Lehrkräfte, des Bildungsmanagements und der Bildungsberatung im Bereich der Alpha­betisierung und Grundbildung auf.

Es muss sichergestellt werden, dass die erzielten Fortschritte mit Hilfe von messbaren Indikatoren nachvollziehbar sind. Die Indikatoren basieren auf den im Folgenden genannten Wirkungszielen des Kompetenzzentrums:

  • Entwicklung, Verbreitung und Transfer von Beispielen guter Praxis und Gelingensbedingungen von Grundbildungsnetzwerken und Kooperationsstrukturen;
  • Entwicklung eines Wirkmodells zusammen mit den anderen geförderten Projekten;
  • Verbreitung und Transfer von prototypischen Grundbildungspfaden;
  • Professionalisierung im Bereich Netzwerkarbeit und Bildungsmanagement, grundbildungssensible Beratungs- und Bildungsarbeit.

Zur förderpolitischen Bewertung des Fortschritts und Erfolgs der Fördermaßnahme werden die folgenden Indikatoren herangezogen:

  • Handlungsempfehlungen mit Beispielen guter Praxis hinsichtlich des Auf- und Ausbaus und der Funktionsweise von Grundbildungsnetzwerken sowie der Modellierung von Grundbildungspfaden sind entwickelt;
  • Curricula für Qualifizierungen für Grundbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren (für die Kooperation mit Institutionen) und für Grundbildungscoaches (für die Beratung und Begleitung von Lernenden) sind entwickelt und erprobt;
  • Anzahl der durchgeführten Netzwerkveranstaltungen und Fachveranstaltungen;
  • Anzahl der durchgeführten Beratungen in den Modellregionen;
  • ein Wirkmodell für ein übergreifendes Transferkonzept zur Implementierung der Projektergebnisse in der Region und Präsentation von Handlungsempfehlungen für den Ergebnistransfer in andere Regionen ist entwickelt;
  • Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der digitalen Plattform zur Systematisierung und Bündelung des vorhandenen Wissens.

Das BMBF geht von einem hohen eigenen wissenschaftlichen Interesse der Antragstellenden an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

Bewerber für regionale Grundbildungsnetzwerke können sich nicht für das Metavorhaben bewerben.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt für die regionalen Grundbildungsnetzwerke sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie z. B. Gebietskörperschaften, Jobcenter, Kammern und Ähnliche;
  • Juristische Personen des privaten Rechts und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die einen Bezug zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung haben, z. B. Bildungsträger, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Forschungsreinrichtungen, Verbände und Ähnliche.

Antragsberechtigt für die Verbundkoordination des Metavorhabens sind:

  • Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie private, nicht gewinnorientierte Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung. Einrichtungen der Bildungspraxis können bei Bedarf einbezogen werden und sind als Verbundpartner antragsberechtigt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im Rahmen dieser Förderung im nichtwirtschaftlichen Bereich agieren.

Antragstellern für den Auf- und Ausbau von regionalen Grundbildungsnetzwerken wird empfohlen, die Antragstellung im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung mit der zuständigen Landesbehörde abzustimmen und ihre Interessenserklärung dazu einzuholen. Im Zuge der Antragstellung ist vom Antragsteller zu bestätigen, dass die beantragten Aktivitäten zusätzlich zu den aus Landesmitteln oder Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF sowie ESF Plus) finanzierten erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs- oder Kammereinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Vorhaben ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Förderbekanntmachung.

Die Verbundvorhaben zum Auf- und Ausbau von regionalen Grundbildungsnetzwerken bestehen aus mehreren Verbundpartnern, die über eine entsprechende für die Durchführung des Vorhabens notwendige Fachexpertise und Vernetzung in ihrem Wirkungsbereich verfügen. Mindestens ein Verbundpartner verfügt über ausgewiesene Fachexpertise und mehrjährige Praxis in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Voraussetzung für die Förderung ist, dass in einem Verbundvorhaben geeignete Institutionen und relevante Partner der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eingebunden werden, die Zugang zu den anvisierten Zielgruppen haben. Diese Einbindung ist sicherzustellen und aussagekräftig nachzuweisen. Verbundvorhaben, die auf bestehende vorhandene regionale Netzwerke aufbauen, sind ausdrücklich erwünscht. Die Unterstützung der für die Umsetzung der Projektidee und die nachhaltige Verankerung bei erfolgreicher Erprobung des Verbundvorhabens erforderlichen Partner muss gegeben und durch eine schriftliche Bestätigung sowie Konkretisierung der Unterstützungsleistung dokumentiert sein.

Eine Abstimmung des Vorhabens mit den relevanten Institutionen auf Landesebene wird im Hinblick auf den Transfer der entwickelten Modelle in andere Regionen des Landes grundsätzlich empfohlen.

Neben den Verbundpartnern, die in der zweiten Stufe einen eigenen Förderantrag stellen, sollen auch die für die Erfüllung der Ziele notwendigen Kooperationspartner (assoziierte Partner) mittels einer Interessens- und/oder Absichtserklärung (LOI) in die Verbundvorhaben eingebunden werden. Diese assoziierten Partner stellen keinen Antrag. Der Austausch und die Kooperation mit Ländern, in denen die Projekte angesiedelt sind, beziehungsweise deren Fach- und Koordinierungsstellen für Alphabetisierung und Grundbildung werden während der Laufzeit des Projekts für notwendig erachtet.

Im Rahmen eines tragfähigen Verwertungsplans, der Bestandteil des Projektantrags ist, sind die Grundbildungsnetzwerke dahingehend zu entwickeln, dass die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstrukturen zur nachhaltigen Umsetzung der Grundbildungspfade auch nach Ende der Förderung Bestand haben und verstetigt werden können.

Die Zusammenarbeit mit dem Metavorhaben (bundesweiten Kompetenzzentrum) ist für die geförderten Projekte verpflichtend. Gleichzeitig ist für das Metavorhaben die Zusammenarbeit mit den regionalen Grundbildungs­netzwerken dieser Förderung verpflichtend.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Entwicklung von modellhaften Angeboten zur Herstellung der Anschlussfähigkeit und/oder Verknüpfung von Grundbildungsangeboten mit anderen Qualifizierungsmaßnahmen wie z. B. Integra­tionskursen, Maßnahmen der Arbeitsförderung, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie zur Integration in unterschiedliche Bildungssettings. Dies beinhaltet auch die einmalige Erprobung in Unternehmen und anderen Lernorten (z. B. Berufsschule, Beschäftigungsträger) mit dem Ziel, dass die Angebote anschließend im Eigeninteresse und mit eigenen Ressourcen weiter umgesetzt werden. Mittelbar und unmittelbar Begünstigte dieser Projekte sind Erwachsene mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen verfügen.

Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben zum Auf- und Ausbau von regionalen Grundbildungsnetzwerken mit dem Ziel der Entwicklung und Erprobung von Grundbildungspfaden. Im Kontext des Metavorhabens können sowohl ein Einzel- als auch ein Verbundvorhaben gefördert werden

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).2

Um eine Nachnutzung der entwickelten Konzepte und Materialien für Dritte zugänglich zu machen, ist auf geeignete Nutzungsrechte (z. B. Open Standards, Open Source-Plattformen oder Creative Commons-Lizenzen) zurückzugreifen sowie eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Der Transfer der Projektergebnisse, deren Dokumentation und Dissemination ist grundsätzlich Voraussetzung der Förderung. Hierzu zählt auch der Transfer der Ergebnisse zu anderen Projekten des Förderschwerpunkts sowie der interessierten Öffentlichkeit und Praxis.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben), die vollfinanziert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind für das Metavorhaben zusätzlich Ausgaben, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialog­orientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

Die geförderten Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Grundbildungsnetzwerken sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Verbundvorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens (Richtwert 400 000 Euro pro Jahr und pro Verbund).

Das geförderte Metavorhaben ist auf eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung des Verbundvorhabens richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Notwendigkeit der Mittel entschieden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ des BMBF.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenspezifische Mehraufwand wie Personal-, Sach-, Reisemittel und die Vergabe von Aufträgen sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragsstellers zuzurechnen sind. Ferner können neben Sachmitteln Personalmittel in Form von Stellenanteilen zur Aufbereitung der Ergebnisse für den Transfer in die Praxis sowie für Kommunikations- und Koordinationsaufgaben geltend gemacht werden. Mittel, die im Zusammenhang mit Open Access-Veröffentlichungen oder offenen Bildungsmaterialen (Open Educational Resources) stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Vorhaben Beteiligten durch die Durchführung von Workshops und bundesweiten Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Hierfür können Reisekosten für eine angemessene Anzahl der am Vorhaben beteiligten Personen, in der Regel bis zu zwei Personen pro Zuwendung, beantragt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Durchführung der Fördermaßnahme, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Bewilligungsbehörde für Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist das BMBF. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung beauftragt:

Ansprechpartnerinnen für inhaltliche Fragen sind:

Carina Weidmann und Birgit Garbe-Emden
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-2844 und -2338
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben und E-Mail: Nachricht schreiben

Ansprechpartnerin für administrative Fragen ist:

Marion Trimkowski
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-15 20
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung
Kennwort: Förderbekanntmachung
Postfach 20 12 64
53142 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim BIBB angefordert werden.

Informationen zur Förderbekanntmachung werden im Internet unter www.bmbf.de veröffentlicht. Hinweise zu In­formationsveranstaltungen für Förderinteressierte finden sich unter  www.alphadekade.de/foerderrichtlinie. Eine Teilnahme wird empfohlen.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=ALPHA-2023&b=ALPHA-2023-01). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung einer Projektskizze. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Adresse siehe oben) bis spätestens 13. Oktober 2023 zunächst Projektskizzen (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) in zweifacher Ausfertigung, versehen mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original, vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundvorhaben sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Skizze für den Auf- und Ausbau von Grundbildungsnetzwerken ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu Folgendem enthalten:

A Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)

  • Titel des Vorhabens
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben
  • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
  • bei Verbundvorhaben: weitere Projektleiterinnen und Projektleiter, vollständige Dienstadressen
  • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter

B Darstellung des Vorhabens

  • kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
  • Darstellung der Gesamtzielsetzung und der Arbeitsziele des Vorhabens und Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der förderpolitischen Ziele der Richtlinie
  • Darstellung der fachlichen und formellen Eignung der/des Antragsteller/s
  • Definition und Begründung der regionalen Ausrichtung und Standortwahl sowie kurze Darstellung der Bedarfslage und des Entwicklungsbedarfs
  • Darstellung des Vorhabens und der geplanten Arbeitspakete inklusive Darstellung der Projektsteuerung und Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern; Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert
  • Einordnung des Vorhabens in den bisherigen Forschungs- und Entwicklungsstand und Angaben, inwieweit bereits vorhandene Forschungs- und Projektergebnisse (Lehr- und Lernmaterialien, Konzepte zur Ansprache der Zielgruppen, Sensibilisierungsmaterialien usw.) in die Vorhabenplanung einbezogen wurden
  • Zusammenarbeit mit Dritten, inklusive Begründung der Auswahl der Netzwerkpartner und der Zusammenarbeit im Grundbildungsnetzwerk sowie mit überregionalen/regionalen Landesinstitutionen
  • Angaben zur nachhaltigen Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung sowie zu den geplanten Verbreitungs- und Transferaktivitäten

C Darstellung des Zeit- und Ausgabenrahmens

  • grobe Skizze eines Arbeitsplans
  • Angabe und Begründung der benötigten Fördermittel, grober Gesamtfinanzierungsplan zuzüglich der groben Finanzpläne jedes einzelnen Antragstellers

D Anlagen

  • Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern mit konkreten Angaben zur geplanten Koopera­tion, gegebenenfalls auch LOI der fachlich zuständigen Stellen in der Landesverwaltung.

Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Der maximale Umfang der Projektskizzen beträgt zwölf Seiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand 1,15-zeilig, mindestens 2 cm Rand), ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessensbekundungen. Darüber­hinausgehende Darstellungen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans,
  • fachliche Eignung des Antragstellers bzw. der Verbundpartner, Komplementarität des Konsortiums,
  • Innovationsgehalt,
  • Angemessenheit des Vorhabendesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms unter Beachtung des Finanzierungs- und Zeitplans,
  • Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus und des Projektmanagements,
  • Erfolgsaussichten sowie voraussichtliches Potenzial im Hinblick auf Verbreitung, Verwertung und Nachhaltigkeit der entwickelten Konzepte, Strukturen, Materialien (tragfähiges Verwertungs- und Transferkonzept),
  • nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.

Die Projektskizze des Metavorhabens ist folgendermaßen gegliedert:

A Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)

  • Titel des Vorhabens
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben
  • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
  • bei Verbundvorhaben: weitere Projektleiterinnen und Projektleiter, vollständige Dienstadressen
  • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter

B Darstellung des Vorhabens

  • Stand von Wissenschaft und Praxis, bisherige eigene Arbeiten inklusive Aufzählung bisheriger einschlägiger Publikationen
  • Konzept für die Vernetzung der im Förderschwerpunkt geförderten Grundbildungsnetzwerke inklusive eines Indikatoren-gestützten Analyserasters
  • Analysekonzept zur Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten und der Entwicklungen im Förderschwerpunkt
  • Meilensteinplan
  • Verwertungsplanung
  • Finanzierungsplanung.

Für die Auswahl des Metavorhabens gelten folgende Kriterien:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans,
  • Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien mit den geförderten Grundbildungsnetzwerken und übergreifend in der Fachcommunity von Alphabetisierung und Grundbildung,
  • fachliche Expertise im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung, Erfahrungen mit interdisziplinären Kooperationen sowie Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis,
  • Festlegung von Meilensteinen mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungs- und Transferplans,
  • realistische und nachvollziehbare Gesamtfinanzierung.

Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen unter Einbeziehung externer Expertinnen und Experten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser und Verfasserinnen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren. Die Förderanträge müssen eine detaillierte Vorhabenbeschreibung enthalten, die ergänzend zur Skizze einen detaillierten Arbeitsplan inklusive einer vorhabenbezogenen Ressourcen- und Meilensteinplanung umfasst, das Projektmanagement näher beschreibt sowie eine ausführlichere Darstellung der Verwertung und des Transfers enthält. Ebenfalls ist das Eigeninteresse der Antragssteller beziehungsweise des Antragstellers darzustellen. Im Fall von Verbundprojekten legt jeder Projektpartner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag in Abstimmung mit der Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator vor. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind bei der Formulierung der Vorhabenbeschreibung zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Der Antrag ohne Anlagen darf eine Länge von maximal 20 Seiten inklusive Deckblatt (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand 1,15-zeilig, mindestens 2 cm Rand) nicht überschreiten.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden neben den in Nummer 7.2.1 dargestellten Bewertungskriterien nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und, wenn zutreffend, die Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels;
  • Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeits-, Meilenstein- und Ressourcenplanung;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungs- und Transferplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung entscheidet das BMBF nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Oktober 2028 gültig.

Bonn, den 23. Juni 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gudrun Steeger

1 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

2 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

3 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.