Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf die Module 1 und 2 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden unverändert Anwendung.
Das BMBF strebt den Ausbau der bilateralen Kooperation mit Uruguay an. Zu diesem Zweck wurde im November 2023 eine gemeinsame Erklärung (MoU) mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie und Bergbau (MIEM) der Republik Uruguay unterzeichnet. Der vorliegende Förderaufruf ist der erste Schritt zur Umsetzung der im MoU beschlossenen Aktivitäten.
Im vergangenen Jahr hat sich die Regierung Uruguays neue Ziele zum Ausbau der Wasserstoff- und Erneuerbare-Energie-Kapazität gesetzt. Das Land plant Wasserstoff-Elektrolyseure zu installieren und diese mit Strom aus Wind- und Solarkraftwerken betreiben. Deutschlands Nationale Wasserstoffstrategie betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Dies bildet eine gute Basis für gemeinsame Anstrengungen beider Länder, der Wasserstofftechnologie international zum Durchbruch zu verhelfen (https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/energiewende-und-nachhaltiges-wirtschaften/nationale-wasserstoffstrategie/nationale-wasserstoffstrategie_node.html).
Vor oben genanntem Hintergrund ist das Ziel dieses Förderaufrufs, die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und Uruguay im Bereich grüner Wasserstoff zu intensivieren. Im Vordergrund stehen dabei Aktivitäten die zur bilateralen Vernetzung (Modul 1) und zum wissenschaftlichen Austausch (Modul 2) zwischen Uruguay und Deutschland beitragen. Projekte beider Module sollen zu einer langfristigen Zusammenarbeit beitragen, und einen Mehrwert für die Kooperationspartner aus beiden Ländern generieren. Der Förderaufruf bedient Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffinnovations- und Wertschöpfungskette.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte zur Sondierung und Vernetzung (Modul 1) und Projektbezogene Mobilität (Modul 2) gemeinsam mit Partnern aus Uruguay. Die Projekte müssen eines oder mehrere der nachfolgenden Teilgebiete der grünen Wasserstoffforschung adressieren:
- Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyse
- Erzeugung von Wasserstoff und Derivaten aus Biomasse, insbesondere Rest- und Abfallstoffen
- Verfahren zur direkten Wasserstofferzeugung aus Solarenergie wie Photokatalyse oder thermochemische Aufschlussverfahren mithilfe von Hochtemperatur-Sonnenkollektoren
- Integration und Kombinationen der Erzeugung Erneuerbarer Energien mit Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten einschließlich Fragen der elektrischen Netzintegration
- Power-to-X-Prozesse einschließlich Verfahren zur CO2-Nutzung
- Verfahren und Konzepte für Wasserstofftransport und -lieferketten einschließlich Lebenszyklus-Analysen, Speicherung und Umwandlungspfaden
Begleitende Techno-ökonomische Analysen sind von Vorteil.
Gemäß der Rahmenbekanntmachung sollen die Vorhaben:
zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreter Kooperationsvorhaben sowie zur Erschließung neuer Kooperationsfelder in bestehenden Partnerschaften beitragen (Modul 1),
oder
die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte stärken. Dabei erfolgt die Förderung zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben und soll dazu beitragen, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und Uruguay synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und ggf. gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten (Modul 2).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften), in Deutschland verlangt.
Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutschem Projekt kann in der Regel bis maximal 25.000 €, mit Laufzeit von bis zu 12 Monaten (Modul 1) oder 50.000 €, mit Laufzeit von bis zu 24 Monaten (Modul 2) betragen.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
In der ersten Verfahrensstufe werden durch den/die deutsche/n Antragsteller/in die Skizzen in englischer oder deutscher Sprache über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ beim Projektträger eingereicht.
Modul 1: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=URY23WTZ_M1&t=SKI
Modul 2: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=URY23WTZ_M2&t=SKI
Die Skizze enthält u. a. die inhaltliche Beschreibung des Projekts und wird zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Förderung herangezogen. Es muss deutlich gemacht werden, für welches Modul ein Antrag gestellt wird (Modul 1 oder 2). Darzustellen sind insbesondere der Mehrwert durch die Zusammenarbeit mit Uruguay, mittel und langfristige Ziele der Kooperation, der Innovationsgrad und die technischen Risiken sowie die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Kooperation (Module 1 und 2).
Vorlagefrist auf deutscher Seite ist der 30. Juni 2023. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung des Antrags mit dem Projektträger in Verbindung zu setzen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die sowohl in Deutschland, als auch in Uruguay positiv evaluiert und zur Förderung empfohlen wurden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über „easy-Online“ vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Jonas Kliesow
Telefon: +49 2 28 38 21 14 38
Telefax: +49 2 28 38 21 14 44
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Eva Gerhards
Telefon: +49 2 28 38 21 2595
Telefax: +49 2 28 38 21 14 44
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Verfahren im Partnerland:
Projektpartner aus Uruguay müssen ihren Antrag beim der Nationalen Agentur für Forschung und Innovation (ANII) einreichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.anii.org.uy
Ansprechpartner bei ANII:
Nancy Ghan
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Hinweis:
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19.12.2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen und Anträge unverändert Anwendung.