Die Richtlinie zur Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung vom 15. Februar 2019 (BAnz AT 28.02.2019 B4), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 10. Februar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B7) geändert worden ist, wird geändert.
Nummer 7.2.1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird in Satz 1 der Passus „und darauf folgend jeweils alle zwei Jahre zum 29. April,“ gestrichen.
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„Für zukünftige Jahrgänge von sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen wird eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die die nächste Einreichung von Skizzen voraussichtlich ab dem Jahr 2024 vorsieht.“
Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 8. Dezember 2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Alecke