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Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten als „Kompetenzzentrum digitale Schulentwicklung“ im Rahmen des Forschungs-, Innovations- und Transferprojekts „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ in Kooperation mit den Ländern

Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten als „Kompetenzzentrum digitale Schulentwicklung“ im Rahmen des Forschungs-, Innovations- und Transferprojekts „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ in Kooperation mit den Ländern, Bundesanzeiger vom 06.12.2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage


1.1 Förderziel


Für ein agiles und resilientes Bildungssystem ist die Gestaltung von Schule und schulischen Lehr-Lern-Prozessen sowie die Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften elementar. Dies gilt im Besonderen in einer von Digitalität geprägten Welt. Um Deutschland bei der Digitalisierung der Bildung international wettbewerbsfähig zu halten, müssen Anstrengungen auf mehreren, miteinander vernetzten Ebenen erfolgen. Auf der Organisationsebene ist es wichtig, Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen für eine langfristig wirksame digitale Schulentwicklung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung stellt insbesondere Schulleitungen und mit der digitalen Schulentwicklung befasste Lehrkräfte in unterschiedlichen Bereichen vor neue Herausforderungen und bietet ihnen neue Chancen: So bei der schulischen Organisationsentwicklung und damit einhergehender Aspekte des Qualitätsmanagements, der Personalentwicklung und -führung sowie der Kooperationsentwicklung. Zugleich stehen Schulen vor der Herausforderung, alle Schülerinnen und Schüler an den sich durch die Digitalisierung ergebenden Chancen und Möglichkeiten teilhaben zu lassen. Deshalb ist es notwendig, Schulleitungen und den mit digitaler Schulentwicklung befassten Lehrkräften eine qualitativ hochwertige Fortbildung zu ermöglichen, die sie zum einen in die Lage versetzt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und zu nutzen und sie zum anderen dazu befähigt, spezifisch auf die Qualitätsentwicklung in allgemein- und berufsbildenden Schulen ausgerichtete digitale Methoden und Konzepte einzu­setzen.


Das Forschungs-, Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit den Ländern zielt darauf, auf Basis des internationalen Forschungsstands, erfolgreicher laufender, bereits vorhandener oder in der Vorbereitung befindlicher Entwicklungen (beispielsweise: gemeinsame „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern, Initiative Digitale Bildung, Nationale Bildungsplattform, Roadmap Datenkompetenzen und Datenkultur, ToolBox Datenkompetenz, Schultransform/MINTtransform) und etablierter Strukturen der Länder, die Kompetenzen von aktiven und zukünftigen Lehrkräften in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten zu stärken und entsprechende Expertise in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der Länder aus- beziehungsweise aufzubauen; langfristig wirksame digitale Schulentwicklungsprozesse voranzubringen und zu begleiten; Kommunikations- und Kooperationsprozesse aller an digitaler Schulentwicklung beteiligten Akteure zu unterstützen; fachlich einschlägige außeruniversitäre Forschungsinstitute, lehrerbildende Hochschulen, Studienseminare und Einrichtungen der zweiten Phase und der Lehrkräftebildung zu verzahnen sowie Netzwerke aller an der Lehrkräftebildung beteiligten Akteure zu etablieren und zu stärken.


Im Rahmen der hier vorliegenden Bekanntmachung sollen diese Ziele im Hinblick auf die genannten Herausforderungen und Chancen digitaler Schulentwicklung verfolgt werden und dazu forschungsbasiert die Qualität digitaler Schulentwicklungsprozesse und dazu nötiger Fortbildungsangebote für Schulleitungen und die mit digitaler Schulentwicklung befassten Lehrkräfte adressiert werden. Die Bekanntmachung zielt insbesondere darauf, im Rahmen der geforderten Transferaktivitäten des Kompetenzzentrums alle in den Ländern für die Organisation des Lehrens und Lernens in einer digitalen Welt verantwortlichen Einrichtungen zu stärken:

  • bezüglich ihrer Aufgaben bei der Konzeption und Umsetzung von Fortbildungsmaßnahmen für digitale Schulentwicklung und digital gestütztes Schulmanagement,
  • hinsichtlich der Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung und Nutzung digitaler Lehr- und Lernkonzepte an allgemein- und berufsbildenden Schulen,
  • bezüglich digitaler Kompetenzen von Lehrkräften und Schulleitungen einen phasenübergreifenden Wissenstransfer im Sinne einer gemeinsamen Weiterentwicklung herzustellen,
  • hinsichtlich der Bündelung aller Aspekte der digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Unterstützung der Schulen,
  • hinsichtlich der Begleitung des Transfers von – auch international – erfolgreichen Maßnahmen.


1.2 Zuwendungszweck


Zur Erreichung dieser Ziele werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie ausschließlich Forschungs-, Innovations- und Transferprojekte als „Kompetenzzentrum digitale Schulentwicklung“ in Form von Verbundvorhaben gefördert. Die Förderung von zwei weiteren thematischen Kompetenzzentren für anwendungsorientierte Forschung (in Bezug auf Sprachen, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie musisch-kreative Fächer und Sport) wurde kürzlich veröffentlicht, hier läuft die Einreichfrist noch. Die Bekanntmachungen zur Förderung eines Kompetenzzentrums im MINT-Bereich1 sowie einer übergreifenden wissenschaftsgeleiteten Vernetzungs- und Transferstelle2 wurden bereits veröffentlicht, die Einreichfrist für Projektskizzen ist verstrichen.


Die Forschungsvorhaben des „Kompetenzzentrums digitale Schulentwicklung“ entwickeln und beforschen Strategien, Strukturen, Prozesse, Modelle und Maßnahmen zur Umsetzung einer systematischen digitalen Schulentwicklung, insbesondere in Hinblick auf digitalisierungsbezogene Fortbildungsangebote für Schulleitungen und die mit digitaler Schulentwicklung befassten Lehrkräfte. Dabei berücksichtigen sie auch die Rahmenbedingungen der an digitaler Schulentwicklung beteiligten Akteure. Sie bauen forschungsbasiert und wissenschaftlich fundiert entsprechende Expertise aus beziehungsweise auf und unterstützen damit – etwa durch partizipative Methoden wie Design-Based-Research oder Research Sprints – die in den Ländern verantwortlichen Einrichtungen, ihre digitalisierungsbezogenen Unterstützungsangebote mit Bezug auf Prozesse der Schulentwicklung weiterzuentwickeln. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Forschungsverbünde bilden gemeinsam das „Kompetenzzentrum digitale Schul­entwicklung“ und koordinieren ihre Arbeit untereinander – unterstützt durch und in enger Abstimmung mit der Vernetzungs- und Transferstelle.


Das „Kompetenzzentrum digitale Schulentwicklung“ trägt auf diese Weise zum Austausch und zur Vernetzung der in den Ländern an der Lehrkräftefortbildung und Schulentwicklung beteiligten Akteure bei. Diese profitieren somit unmittelbar und laufend von den Erkenntnissen und Ergebnissen. Alle Antragstellenden haben darzulegen, mit welchen Akteuren sie im Zeitraum der Projektlaufzeit zusammenarbeiten und wie sie bereits in dieser Phase den Ergebnistransfer ermöglichen. Dieser Transfer ist mit der einzurichtenden Vernetzungs- und Transferstelle zu koordinieren, um Synergien auch über den Förderzeitraum hinaus nachhaltig nutzbar zu machen.


Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.


1.3 Rechtsgrundlagen


Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2 Gegenstand der Förderung


Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, die Gestaltungskonzepte für digitale Schulentwicklung unter Berücksichti­gung von Organisationsentwicklung, digitaler Kommunikations- und Kooperationsformate sowie Fort­bildungsmaßnahmen für Schulleitungen und mit digitaler Schulentwicklung befasster Lehrkräfte erforschen und entwickeln und deren Umsetzung in der Fläche in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Länder sowie der Vernetzungs- und Transferstelle unterstützen.


Erwartet werden Projekte, die in hohem Maße

  • ausgerichtet sind am internationalen Forschungs- und Entwicklungsstand unter Berücksichtigung bildungspolitischer Entwicklungen zur Digitalisierung in der Lehrkräftebildung und der Schule (z. B. Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ sowie deren ergänzenden Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“, „Digital Education Action Plan [2021 bis 2027]“ der Europäischen Union),
  • auf bereits bestehenden Entwicklungen (siehe Nummer 1) oder Maßnahmen in den Ländern aufbauen,
  • geeignet sind, Fragen der Praxisrelevanz und Praktikabilität systematisch zu beantworten und einen Beitrag leisten, bestehende Hindernisse für eine flächendeckende Implementation bewährter Konzepte in der Praxis zu überwinden und durch eine unmittelbar kontextwirksame Vernetzung, Stärkung und Ergänzung der bereits bestehenden Strukturen in der Schulentwicklung sowie der Lehrkräftebildung neue Synergien zu erzeugen,
  • in Forschung und Entwicklung den Austausch von Wissenschaft, Forschung und Praxis befördern, durch das Zusammen­wirken mit allen erforderlichen Akteuren der Lehrkräftebildung sowie Schulen aller Schularten und entsprechender (neuer) Kooperationen und Kooperationsformaten; insbesondere durch eine systematische Zusammenarbeit mit Landesinstituten,
  • dazu beitragen, digitale und hybride Formate und Instrumente in der digitalen Schulentwicklung und in der Lehrkräftebildung zu etablieren,
  • durch eigenen Transfer und die Beteiligung an Transferformaten der Vernetzungs- und Transferstelle wissenschaftsgeleitete Ergebnisse bereitstellen, die vor allem in der dritten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung – z. B. Landesinstitute für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Medienbildung und Qualitätsverbesserung, Zentren für Lehrerbildung, regionale Fortbildungseinrichtungen, Medienzentren – gewinnbringend genutzt werden können.


Die Ergebnisse müssen länderübergreifend anschlussfähig sein, deshalb sind länderübergreifende Verbundprojekte beziehungsweise länderübergreifende Kooperationspartner wünschenswert.


Es werden Projekte gefördert, die durch die beschriebenen Aktivitäten und Kooperationen insbesondere die digitalisierungsbezogene Fortbildung von Schulleitungen in der schulischen und beruflichen Bildung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Einrichtungen und Akteure befördern und somit dazu beitragen, den Übergang zur systematischen digitalen und digital gestützten Bildung erfolgreich zu gestalten. Es werden insbesondere Projekte gefördert, die die folgenden Themenbereiche und deren Zusammenspiel umfassen:


Organisationsentwicklung/digitale Schulentwicklung:

  • Entwicklung und nachhaltige Verankerung von Konzepten für digital gestützte Bildung auf Schulebene; schulische Medienkonzepte,
  • systematische Steuerung von digitalisierungsbezogenen Schulentwicklungsprozessen,
  • Gestaltung einer digitalen Schulkultur,
  • digitales Schulmanagement und Einsatz digitaler Datengewinnung und -analyse in der Schule, z. B. zur Erfassung schulinterner Entwicklungsprozesse.


Kommunikations- und Kooperationsentwicklung:

  • Unterstützung von Kooperation im Kollegium und schulübergreifendes kollaboratives Arbeiten (Kultur des Teilens, Peer Coaching),
  • innerschulische Innovationsnetzwerke,
  • Veränderung der Kommunikationspraxis (schulintern und extern, auch z. B. mit Eltern),
  • Kooperation aus Schulleitungen, Schulaufsicht, Schulträger, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Wissenschaft,
  • Nutzung digitaler Formate in Hinblick auf schulische Kooperationen mit Externen.


Personalentwicklung/Professionalisierung:

  • systematische digitalisierungsbezogene Kompetenzentwicklung bei Lehrkräften, Schulleitung, multiprofessionellen Teams, pädagogischen Führungskräften (im Sinne einer professionellen Entwicklungsgemeinschaft),
  • Digital Leadership,
  • schulinterne digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsplanung auch mit dem Fokus auf Möglichkeiten bei der Unterstützung von Inklusion, Umgang mit kultureller Heterogenität und Mehrsprachigkeit.


Die genannten Themenschwerpunkte sind als Beispiele zu sehen. Weitere nicht genannte Schwerpunkte mit hoher Relevanz zur Realisierung von digitaler Schulentwicklung können ebenfalls adressiert werden. Vorhandene Tools, Methoden und Entwicklungen sind prioritär zu nutzen.


Die Zusammenarbeit mit der avisierten Vernetzungs- und Transferstelle sowie den weiteren Kompetenzzentren ist für alle Verbundprojekte verpflichtend. Die Zusammenarbeit mit der Vernetzungs- und Transferstelle ist entsprechend zu gestalten; unter anderem bestimmen alle Verbundprojekte gemeinsam eine Sprecherin oder einen Sprecher des „Kompetenzzentrums digitale Schulentwicklung“. Ebenso ist der Austausch und die Kooperation mit den Instituten der Lehrkräfteaus- und -fortbildung, den Zentren für Lehrerbildung, Medienzentren sowie schulbezogenen Lernorten (z. B. Schülerforschungszentren) und vergleichbaren Institutionen unabdingbar.


Das BMBF geht von einem hohen eigenen Forschungsinteresse der Antragstellenden an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.


3 Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.


Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3


4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen


Förderinteressierte sollten auf dem Gebiet der Lehrkräftebildung ausgewiesen sein und Expertise auf den für die Ziele der Bekanntmachung einschlägigen Gebieten besitzen.


Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden.


Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4


5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Als verbindlicher Laufzeitbeginn aller Verbundvorhaben für diese Förderrichtlinie ist der 1. August 2023 avisiert; die Laufzeit endet spätestens am 31. März 2026.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5


Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen. Dies umfasst beispielsweise Mittel zum Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen mit der Praxis sowie Aufträge an Dritte. Die Einstellung von Personal zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation kann mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Der Bund ist bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung zum Nutzen des Projekts erwartet werden können.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.


6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendun­gen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäfts­bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungs­empfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.


Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultieren­den wissenschaftlichen Monographien.


Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.


Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.


7 Verfahren


7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antrags­systems


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn


Ansprechpersonen sind:


Frau Dr. Maren Täger
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 (0) 228/3821 1837


Herr Dr. Sebastian Schweizer
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 (0) 228/3821 1051


Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.


Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular; Bereich BMBF abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzu­reichenden Antrag (in der zweiten Verfahrensstufe) in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.


7.2 Zweistufiges Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen


In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 31. Januar 2023 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorzulegen (in Form eines zusammenhängenden PDF-Dokuments).


Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.


Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Projektskizze muss alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für Abschnitt A und B der Gliederung insgesamt zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen, Aufzählungen, Fußnoten etc.; DIN A4, bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,15-zeilig) zuzüglich der im Abschnitt C genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:


A) Allgemeine Angaben zum Vorhaben (Deckblatt der Projektskizze)

  • Titel/Thema des Projekts und Akronym,
  • Verbundkoordination (Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienst­adresse und weitere Projektleiterinnen/Projektleiter mit vollständigen Dienstadressen,
  • geplante Laufzeit (höchstens bis zum 31. März 2026),
  • (digitale) Unterschrift der/des im Rechtssinne Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.


B) Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben

  • Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite),
  • Einordnung des Vorhabens in den bisherigen Forschungs- und Entwicklungsstand,
  • Ziel(e) (mindestens eine Seite),
  • Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Ansätze und Methoden unter Beachtung des Kenntnis- und Entwicklungsstands; Durchführung des Projekts (grober Zeit- und Ressourcenplan etc.); bei Bedarf: Hinweise zu erläuterungsbedürftigen Finanzpositionen (mindestens fünf Seiten),
  • Kooperationspartner, Verwertungsplan und Transfer: Darstellung der einzubeziehenden Kooperationspartner (eine Weitergabe von Mitteln an diese ist nicht vorgesehen), Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse sowie zum Transfer während der Laufzeit und Darstellung des Mehrwerts aller an der Lehrkräftebildung beteiligten Akteure (mindestens zwei Seiten),
  • Projektgovernance und Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert.


C) Anlagen (maximal 15 Seiten)

  • Grober Finanzplan (getrennt nach Jahren und Verbundpartnern),
  • Kurz-CV der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
  • einschlägige Vorarbeiten der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter.


Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.


Bestandteil des Auswahlverfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug des Konzepts zu den durch die Förderrichtlinie vorgegebenen Zielen und Handlungsfeldern,
  • Relevanz der Problemstellung zur Qualitätsentwicklung der digitalen Schulentwicklung unter Berücksichtigung der entsprechenden Akteure, auch auf Ebene der Einrichtungen der Länder,
  • Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms unter Beachtung des Finanzierungs- und Zeitplans sowie der vorgesehenen Projektgovernance,
  • Relevanz der erwarteten Ergebnisse zur Qualitätsentwicklung der digitalen Schulentwicklung unter Berücksichtigung der entsprechenden Akteure, auch auf Ebene der Einrichtungen der Länder,
  • Anwendungsbezug der Ergebnisse und Nachhaltigkeit der Maßnahmen,
  • Potenzial des Transfers sowie Nutzen und Wirksamkeit der Kooperationen.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.


Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.


7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.


Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.


Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des Bundes online abgerufen werden (vgl. Nummer 7.1). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.


Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.


Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen der weiter ausgearbeiteten Finanzierungsplanung wie auch des ressourcenbezogenen Arbeitsplans,
  • Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Erfüllung der vom Auswahlgremium formulierten Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.


7.3 Zu beachtende Vorschriften


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.


Aufgrund der Inanspruchnahme von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind die Europäische Kommission und insoweit auch der Europäische Rechnungshof sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und gegebenenfalls die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) entsprechend Artikel 22, Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17) prüfberechtigt.


8 Geltungsdauer


Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. März 2027 gültig.


Bonn, den 28. November 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Andreas Paetz


1 - https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/06/2022-06-21-Bekanntmachung-MINT.html
2 - https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/08/2022-08-03-Bekanntmachung-Transferstelle.html
3 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C (2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Nummer 2.
4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
5 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.