Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Zweite Änderung der Zweiten Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, Bundesanzeiger vom 31.08.2022
Vom 15.08.2022
Die Zweite Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungs-interessierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 2. September 2019 (BAnz AT 17.09.2019 B6), die mit Bekanntmachung vom 11. November 2021 (BAnz AT 02.12.2021 B7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nummer 2.3 wird wie folgt gefasst:
Förderfähig sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde.
Diese Änderungen der Richtlinie treten am 1. September 2022 in Kraft.
Bonn, den 15. August 2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Klein