21.06.2022

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in der Wissenschaft, Bundesanzeiger vom 21.06.2022

Vom 13. Juni 2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt mit der Förderung von Projekten zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in der Wissenschaft die Kompetenzen der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Bezug auf die Arbeit mit Forschungsdaten. Sie ist ein Bestandteil der Datenstrategie der Bundesregierung1 und des BMBF-Aktionsplans Forschungsdaten.2

Kompetenzen im Umgang mit Daten sind zentrale Erfolgsfaktoren für Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftssysteme in der zunehmend digitalisierten Wissensgesellschaft.3 Trotz verschiedener Initiativen, Datenkompetenzen in der hochschulischen Lehre jeglicher Fachdisziplin stärker zu verankern, Datenexpertinnen und Datenexperten auszubilden und verschiedene datenzentrierte Tätigkeitsprofile (z. B. Datenkuratorinnen oder Datenwissenschaftler) im Wissenschaftssystem zu etablieren, besteht in einem großen Teil der Fachrichtungen ein Mangel an Forschenden, die über Wissen und praktische Erfahrung in der Arbeit mit und an Daten verfügen. So bleibt die Anwendung von datenwissenschaftlichen Methoden in vielen Wissenschaftsdisziplinen sowie der Wirtschaft und Verwaltung weiterhin unzureichend.4 Die Vermittlung von Datenkompetenzen auch außerhalb der eigentlichen Datenwissenschaften und die breite Verankerung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Daten – insbesondere in Bezug auf die Analyse, Verarbeitung, Nutzung und Verknüpfung von Daten – ist jedoch zukünftig unabdingbare Grundlage für exzellente Forschung und für Innovationen zur Bewältigung von Herausforderungen in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft und somit auch für das BMBF hoch relevant.5

Mit Hilfe der Datenkompetenzzentren soll ein Kulturwandel bei der Nutzung von Forschungsdaten gefördert und so die Grundlage für die Entstehung von datenbasierten Innovationen gestärkt werden. Hierfür sollen Datenkompetenzzentren in unterschiedlichen Regionen Deutschlands entstehen und langfristig etabliert werden. Diese sollen für die Forschenden als Anlaufstelle dienen, Unterstützung anbieten und ihre Sichtbarkeit durch den Austausch untereinander erhöhen. Die Förderung ist darauf ausgelegt, Forschende aller Karrierestufen und aller Fachdisziplinen mit Methoden und Anwendungen der Datenwissenschaften bekannt zu machen bzw. deren bestehendes Wissen und Fähigkeiten weiter auszubauen. Datenkompetenzen können so effektiver und effizienter als bisher in die deutsche Forschungslandschaft getragen werden. Neben der Datenkompetenzvermittlung ist die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zum Zweck der kooperativen und interdisziplinären Analyse von Daten sowie der Entwicklung neuer datenwissenschaftlicher Methoden Ziel des Aufbaus der Datenkompetenzzentren. Zukünftig sollen Datenkompetenzzentren mit regionalen Stakeholdern (z. B. kleinen und mittleren Unternehmen [KMU] und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Verwaltung) vernetzt sein und so Wissen über die Möglichkeiten sowie Kompetenzen in der Anwendung von datenwissenschaftlichen Methoden in die Breite tragen.

Nach Auslaufen der Projektförderung wird im Rahmen einer Evaluation die Erreichung der hier genannten Ziele überprüft. Dafür wird ein Ziel- und Wirkmodell entwickelt, mithilfe dessen die effiziente Erreichung der Ziele überprüft werden kann.

1.2 Zuwendungszweck

Der Aufbau von Datenkompetenzzentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll die Forschenden insbesondere dabei unterstützen, anwendungsbezogen mit Daten zu arbeiten. Der Fokus der Förderung liegt auf der Vermittlung von Datenkompetenzen in der Wissenschaft. Gleichzeitig zielt die Förderrichtlinie darauf ab, innovative Forschung in allen Fachgebieten mittels der Nutzung von Methoden der Datenwissenschaften voranzubringen. Dabei soll die Arbeit an Daten interdisziplinär, institutionenübergreifend und praxisorientiert erfolgen. Datenkompetenzzentren können methodisch neue Wege gehen und sollten als Experimentierräume innovative Ansätze in der Produktion und Weitergabe von Wissen und Fähigkeiten im Feld der Datenwissenschaften ermöglichen. Die Datenkompetenzzentren sollen sich dabei primär an Problemen und Fragestellungen aus der wissenschaftlichen Praxis orientieren, diese aufgreifen und Antworten und Lösungen für den Forschungsalltag anbieten. Dabei soll in Hinblick auf die langfristige Verstetigung im Anschluss an die Förderung eine Anwendung der gewonnenen Datenkompetenzen auch außerhalb der Wissenschaft angestrebt werden.

Datenkompetenzzentren sollen als zentrale Orte des Lernens, Forschens und Vernetzens aufgebaut und sinnvoll mit bestehenden Strukturen und Maßnahmen, wie insbesondere der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur6 (NFDI) oder beispielsweise dem Verbund Nationales Hochleistungsrechnen (NHR-Verbund) sowie etwaigen weiteren zentralen Akteuren und Initiativen verknüpft werden. Die Zentren sollten sich auch über den dreijährigen Förderzeitraum hinaus als Orte des Datenkompetenzaufbaus in der Wissenschaftslandschaft etablieren, und erfolgreiche Aktivitäten der Datenkompetenzvermittlung sollten verstetigt werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert Projekte zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in zwei Förderphasen, zunächst zur Konzeption (fünfmonatige Konzeptionsphase) und anschließend zur Umsetzung (bis zu dreijährige Umsetzungsphase).

Die Zentren sollen Lernangebote entwickeln und bereitstellen, Forschungsaktivitäten durchführen und Angebote zur Vernetzung schaffen.

Dabei sollen bevorzugt Verbundprojekte aus mehreren Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen gebildet werden, die durch ihre Aktivitäten und Maßnahmen regionale Strahlkraft entwickeln. Auch Datenkompetenzzentren mit mehreren Standorten, gegebenenfalls in verschiedenen Regionen, können gefördert werden – beispielweise wegen eines gemeinsamen fachlichen Ansatzes. Die Datenkompetenzzentren können beispielsweise thematisch, methodisch oder geographisch/generisch ausgerichtet sein. Darüber hinaus ist erwünscht, dass die Datenkompetenzzentren durch Vernetzungsaktivitäten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Stakeholdern aus der Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenbringen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Datenwissenschaften an den Datenkompetenzzentren auch unter Nutzung praxisnaher Daten und unter Einbeziehung aktueller Fragestellungen betrieben werden. Datenkompetenzzentren können Aktivitäten sowohl in Präsenz als auch virtuell beinhalten, die auf geeignete Weise miteinander verknüpft werden.

Die Aktivitäten der Datenkompetenzzentren sollen vorrangig dem Kompetenzerwerb und der Kompetenzerweiterung im Bereich datenwissenschaftlicher Methoden dienen und dabei die Aspekte Lernen, Forschen und Vernetzen als drei sich ergänzende Aktivitätsfelder umfassen. Dabei ist eine passgenaue Adressierung der Bedarfe durch innovative und kreative Maßnahmen und Aktivitäten anzustreben.

Datenkompetenzzentren sollen dabei fungieren als:

a) Lernorte, an denen Forschende aller Karrierestufen Datenkompetenzen erwerben bzw. erweitern.

Lernorientierte Aktivitäten der Datenkompetenzzentren können u. a. umfassen:

  • Durchführung interaktiver Lehrformate, bei denen Personen (alleine oder in Gruppen) aktiv an Daten arbeiten, wie beispielsweise Summer Schools und Hackathons.
  • Erstellung von Lehrangeboten zu Methoden der Datenwissenschaften. Diese können in Form klassischer Kurse unterschiedlicher Dauer (z. B. Schulungen, Seminare, Workshops oder Summer Schools) erfolgen und sowohl analog als auch digital durchgeführt werden.
  • Erstellung von Lernangeboten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur eigenständigen Erarbeitung von Datenkompetenzen.
  • Bereitstellung von Beratungsangeboten zur Datenanalyse, bei denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler passgenaue Unterstützungsleistungen bei Fragen der Analyse ihrer eigenen Daten erhalten. Diese Unterstützungsleistungen können sich auf den gesamten Forschungsdatenzyklus erstrecken und somit auch Aspekte des Forschungsdatenmanagements umfassen.

In der Regel sollten lernorientierte Aktivitäten der Datenkompetenzzentren auf einer Zusammenarbeit von datenaffinen und datenfernen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern basieren, um Methoden der Datenwissenschaften in die unterschiedlichen Fachdisziplinen zu tragen und somit die Entwicklung neuer analytischer Methoden anzuregen. Lehr- und Lernangebote sollen technische und ethische Herausforderungen berücksichtigen und die hierzu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in der notwendigen Breite und Tiefe vermitteln, um den wachsenden Anforderungen bei der Arbeit mit Daten gerecht zu werden.

b) Forschungsorte, an denen an und mit Daten mittels innovativer Bearbeitungs- und Analysemethoden gearbeitet wird.

Forschungsorientierte Aktivitäten der Datenkompetenzzentren können u. a. umfassen:

  • Forschungsaktivitäten, bei denen neben der Weiterentwicklung von datenwissenschaftlichen Methoden oder der Bearbeitung von Forschungsfragen in den Datenwissenschaften auch der Kompetenzaufbau beim (daten-)wissenschaftlichen Nachwuchs im Fokus steht.
  • Forschungsaktivitäten, bei denen datenwissenschaftliche Methoden in unterschiedlichen Fachdisziplinen angewendet werden.
  • Forschungsaktivitäten, bei denen Datensätze aus unterschiedlichen Disziplinen miteinander verbunden und auf innovative Art und Weise bearbeitet werden, um Datenkompetenzen zu stärken.
  • Forschungsaufenthalte zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung an den Datenkompetenzzentren für externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Forschungsorientierte Aktivitäten der Datenkompetenzzentren sollen Forschung im Bereich der Datenwissenschaften unterstützen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Forschung möglichst anwendungsbezogen und auf aktuelle gesellschaftliche und wissenschaftliche Herausforderungen ausgerichtet ist. Auch die Gewinnung neuer theoretischer Erkenntnisse in den Datenwissenschaften und deren praktische Anwendung ist wünschenswert. Genauso können Forschungsteams aus Datenwissenschaftlerinnen und Datenwissenschaftlern sowie Forschenden anderer Fachrichtungen in ihrer Zusammenarbeit durch die Bereitstellung methodisch validierter Moderationsleistungen unterstützt werden.

c) Vernetzungsorte, an denen ein Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen mit Datenwissenschaftlerinnen und Datenwissenschaftlern ermöglicht und deren Vernetzung bzw. Zusammenarbeit gefördert wird.

Vernetzungsorientierte Aktivitäten der Datenkompetenzzentren können u. a. umfassen:

  • Maßnahmen, die im Sinne der Stärkung der Datenkompetenz verschiedene Akteure, Initiativen und Strukturen der Wissenschaftslandschaft verknüpfen, die Datenkompetenzzentren miteinander vernetzen und diese in die bestehende Landschaft der Datenkompetenzvermittlung integrieren.
  • Maßnahmen im Sinne der Wissenschaftskommunikation, die zur Vernetzung mit insbesondere regional ansässigen Stakeholdern (KMU, Kommunen) dienen, um beispielsweise einen Abgleich zwischen Bedarfen in der Wirtschaft bzw. Verwaltung und dem wissenschaftlichen Diskurs vornehmen und gegebenenfalls unterschiedliche Sichtweisen diskutieren zu können.
  • Vernetzungsmaßnahmen, die sowohl ins Inland als auch ins Ausland gerichtet sind, z. B. Reisen zu Konferenzen oder vergleichbaren Veranstaltungen mit Bezug zu den Datenwissenschaften sowie kurzzeitige Forschungsaufenthalte von Mitarbeitenden der Datenkompetenzzentren an anderen datenwissenschaftlichen Einrichtungen.
  • Maßnahmen zum Austausch zwischen Disziplinen über die gemeinsame Nutzung von Daten, aus denen zukünftige (interdisziplinäre) Forschungsvorhaben, Ideen zur nachhaltigen Verstetigung etc. entstehen können und die idealerweise neuartige Datenkompetenzen hervorbringen.

Anbindung an bestehende Strukturen der Arbeit mit Forschungsdaten

Datenkompetenzzentren sollen nicht unabhängig von bestehenden Strukturen und Initiativen zur Arbeit mit Forschungsdaten entstehen, sondern daran synergetisch anknüpfen. So ist insbesondere eine sinnvolle Vernetzung mit Akteuren und Strukturen der NFDI sowie eine Ergänzung der von diesen bereits in Umsetzung befindlichen oder geplanten Aktivitäten vorzusehen.

Für die Umsetzungsphase soll eine Kooperation mit der NFDI, z. B. über die Einbindung ausgewählter NFDI-Konsortien oder eine Zusammenarbeit mit der NFDI-Sektion „Training und Education“ bzw. mit etwaigen zukünftigen Maßnahmen aus dem Kontext der NFDI angestrebt werden. Zu diesem Zweck ist während der Konzeptionsphase die Durchführung eines gemeinsamen Workshops der Projekte der Datenkompetenzzentren und Akteuren der NFDI vorgesehen. In der Umsetzungsphase soll die Vernetzung und Zusammenarbeit der Datenkompetenzzentren untereinander und mit der NFDI u. a. über weitere Veranstaltungen gestärkt werden.

Kooperationen mit existierenden Landesinitiativen Forschungsdatenmanagement sind gleichfalls anzustreben. Auch ist eine Anbindung an die European Open-Science Cloud7 (EOSC), an den Verbund Nationales Hochleistungsrechnen8 sowie zu weiteren Fördermaßnahmen zum Forschungsdatenmanagement und zu Datenkompetenzen in der Wissenschaft wünschenswert.9

Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation

Durch Aktivitäten der Wissenschaftskommunikation sollen zudem relevante Fragestellungen zur Arbeit mit Forschungsdaten und Wissen im Bereich der Datenwissenschaften in die Breite der Gesellschaft getragen werden. Um dies zu erreichen, können insbesondere auch Vertreter von Wirtschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft angesprochen werden. Aktivitäten können öffentliche wissenschaftliche Veranstaltungen, breitenwirksame Informationsangebote (wie beispielsweise Podcasts) oder (netzbasierte) Öffentlichkeitsarbeit umfassen.

Verstetigung der Datenkompetenzzentren

Damit Datenkompetenzzentren auch über die BMBF-Förderung hinaus den Kompetenzaufbau in der Wissenschaft unterstützen und somit eine wichtige Rolle im Wissenschaftssystem einnehmen können, sollen sie als dauerhafte Einrichtungen geplant und die Maßnahmen auf eine Verstetigung ausgerichtet werden. Hierfür ist notwendig, dass die Datenkompetenzzentren nach Auslaufen der BMBF-Förderung über eigene Finanzierungsmöglichkeiten verfügen. Dafür können sich die Datenkompetenzzentren im Anschluss an die Förderung auch an einen erweiterten Nutzerkreis über Forschende in der Wissenschaft hinaus richten. Daher soll im Rahmen der Antragstellung für beide Förderphasen anhand konkreter Maßnahmen dargestellt werden, wie die Datenkompetenzzentren über den Förderzeitraum hinauswirken und verstetigt werden können. Hierbei ist neben der regionalen Einbindung auch die innovative Weiterentwicklung sowie die nationale Vernetzung zu adressieren.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.10

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in der Umsetzungsphase in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Verbundpartner und Forschungseinrichtungen im Sinne von Nummer 1.3 Doppelbuchstabe ee FuEuI-Unionsrahmen, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 FuEuI-Unionsrahmen zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).11, 12

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Fördermaßnahme ist mit einer Konzeptionsphase von fünf und einer Umsetzungsphase von 36 Monaten in zwei Förderphasen angelegt. In der Konzeptionsphase wird die Erarbeitung eines umfassenden Umsetzungskonzepts gefördert. In der anschließenden Umsetzungsphase werden die geplanten Aktivitäten und Maßnahmen zum Aufbau der Datenkompetenzzentren ausgewählter Projekte umgesetzt und Ideen für die Verstetigung vorbereitet.

Es ist geplant, deutschlandweit in der Konzeptionsphase bis zu 20 und in der darauf aufbauenden Umsetzungsphase bis zu zehn Datenkompetenzzentren mit insgesamt bis zu 38 Millionen Euro zu fördern. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch mehr als 20 Vorhaben in der Konzeptionsphase bzw. zehn Vorhaben in der Umsetzungsphase zu fördern.

In der Konzeptionsphase sind ausschließlich Einzelanträge förderfähig. Sofern die Umsetzung der Datenkompetenzzentren als Verbundprojekt geplant ist, können in der Konzeptionsphase ausschließlich die vorgesehenen Verbundkoordinatoren einen Antrag auf Förderung stellen. Für die Umsetzungsphase werden grundsätzlich Verbundprojekte erwartet.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Eine Projektpauschale kann nicht gewährt werden, da es sich bei der Förderung nicht vorwiegend um Forschungsvorhaben handelt.

Die Mittel dieser Förderrichtlinie werden über die Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union bereitgestellt. Dies schließt eine gleichzeitige Finanzierung durch andere europäische Fördermittel, z. B. durch den Europäischen Strukturfonds u. Ä., aus.

Konzeptionsphase

Für den bis zu fünfmonatigen Förderzeitraum der Konzeptionsphase zur Erstellung von Umsetzungskonzepten können pro geplantem Datenkompetenzzentrum bei der koordinierenden Einrichtung beantragt werden:

  • Mittel für eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler mit maximal 50 % der Arbeitszeit sowie
  • Mittel für notwendige Dienstreisen des Antragstellers oder im Einzelfall auch Reiseausgaben/-kosten Externer, die als Verbundpartner in der Umsetzungsphase vorgesehen sind. Hierzu zählen auch Mittel für die Teilnahme an einem gemeinsamen Workshop von Projekten der Datenkompetenzzentren und Akteuren der NFDI.

Umsetzungsphase

Für die bis zu 36-monatige Umsetzungsphase kann eine Förderung beantragt werden

  • vornehmlich für Personalmittel (in der Regel mindestens 70 % der Gesamtfördersumme)
  • nachrangig für Sach- und Reisemittel und
  • im begründeten Ausnahmefall für Investitionen in Soft- und Hardware u. a. zum Aufbau technischer Infrastruktur, die für die Umsetzung des Projekts zwingend erforderlich ist.

Die beantragten Mittel sollen dazu dienen, Maßnahmen umzusetzen, die den Aufbau von Datenkompetenzzentren zum Ziel haben. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten der Aktivitätsfelder Lernen, Forschen und Vernetzen sowie die Erstellung eines Plans zur Verstetigung der Datenkompetenzzentren nach Auslaufen der BMBF-Förderung.

Förderfähig sind außerdem Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, die geplanten Aktivitäten der Datenkompetenzzentren beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu treten. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.13

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Um die Wirksamkeit der Datenkompetenzzentren zu überprüfen, ist nach Auslaufen der Projektförderung eine Evaluation vorgesehen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Zugänglichkeit der Ergebnisse

Sämtliche durch die Förderung entstandenen Ergebnisse und Entwicklungen sind offen zugänglich zu machen. Neben den Open-Access-Klauseln (siehe oben) betrifft dies nicht nur Forschungsergebnisse, sondern auch die Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien ebenso wie durch die Förderung der Datenkompetenzzentren entwickelte Analysemethoden sowie neu entwickelte Beratungs- und weitere Dienstleistungsangebote und vergleichbare Maßnahmen. Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit der Förderung entstandenen Ergebnisse und Entwicklungen unverzüglich, spätestens aber mit Auslaufen der Förderung, veröffentlicht werden sowie zugänglich und frei nutzbar bleiben, mithin auch für andere Akteure nutzbar sind.

Ökologische Nachhaltigkeit sowie ethische, rechtliche und soziale Aspekte (ELSA)

Bei der Planung der Datenkompetenzzentren ist auf einen ökologisch nachhaltigen Einsatz von Ressourcen zu achten. Ressourcenschonung soll bei der Planung und Durchführung der Lern-, Forschungs-, und Vernetzungsmaßnahmen berücksichtigt werden, wozu insbesondere auch die Planung von Dienstreisen gehört. Außerdem sollen Themen wie beispielsweise die ressourcenschonende Nutzung von Daten und Fragen des nachhaltigen Aufbaus von Informationsinfrastrukturen im Rahmen der Kompetenzvermittlung adressiert werden. Auch sollen ethische, rechtliche und soziale Aspekte, beispielsweise im Umgang mit Daten und bei der Erstellung und Durchführung von Lern-, Forschungs- und Vernetzungstätigkeiten, angemessen berücksichtigt werden.

Forschungsdatenmanagement

Datenkompetenzzentren sollen sicherstellen, dass Forschungsdatenmanagement in allen Aktivitätsbereichen als fester Bestandteil der Datenkompetenzen vermittelt und auch angewendet wird. Hierbei sind gängige Prinzipien im Umgang mit und der Nachnutzung von Daten, wie z. B. die FAIR-Prinzipien14, zu berücksichtigen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: 030/31 00 78-418 (montags bis freitags 10.00 bis 15.00 Uhr)
www.vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( easy). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Auswahlverfahren der beiden Förderphasen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden zwei aufeinander aufbauende Phasen für Datenkompetenzzentren bekannt gegeben: die Konzeptionsphase und die Umsetzungsphase. Die in der Konzeptionsphase zu fördernden Vorhaben zur Erstellung von Umsetzungskonzepten für Datenkompetenzzentren werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die erarbeiteten Konzepte werden anschließend erneut in einem Wettbewerbsverfahren bewertet und für eine Förderung in der Umsetzungsphase ausgewählt.

Das Auswahlverfahren ist für die Konzeptionsphase einstufig, für die Umsetzungsphase zweistufig angelegt und beinhaltet jeweils einen fachlichen Begutachtungsschritt, der gegebenenfalls unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten durchgeführt wird.

Alle Unterlagen sind sowohl für die Konzeptions- als auch die Umsetzungsphase in deutscher Sprache einzureichen.

Das Verfahren für Konzeptions- und Umsetzungsphase ist im Weiteren separat dargestellt.

7.2.1 Beantragung der Konzeptionsphase: Einstufiges Antragsverfahren

Das Auswahlverfahren für die Konzeptionsphase ist einstufig angelegt.

Dem Projektträger ist bis spätestens 17. August 2022 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung inklusive Anhang in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DW&b=DKZ gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Auch hier gilt der 17. August 2022 als Einreichungsfrist.

Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung zusammen mit dem in „easy-Online“ erstellten und von der Hochschul-/Forschungseinrichtungsleitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung) in Papierform bis spätestens eine Woche nach elektronischer Einreichungsfrist (24. August 2022) beim Projektträger einzureichen. Es gilt der Posteingang. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur entfällt die Einreichung des Antrags in Papierform.

Die Vorhabenbeschreibung darf nicht mehr als zwölf Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 cm). Dabei ist die auf der Internetseite des PT ( https://vdivde-it.de/formulare-fuer-foerderprojekte) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden.

Der Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Förderanträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung des Förderantrags Kontakt mit dem PT aufzunehmen.

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Name und Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution
  • Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • bei geplanten Verbundprojekten in der Umsetzungsphase zudem die Kontaktdaten der geplanten Verbundpartner
  • geplante Laufzeit
  • nähere Beschreibung des Vorhabens
  • Anhang.

Die nähere Beschreibung für die Konzeptionsphase des Vorhabens soll folgende Abschnitte beinhalten:

1. Überblicksartige Darstellung der innovativen Projektidee zum Aufbau eines Datenkompetenzzentrums

a) Bedarf für das jeweils beantragte Datenkompetenzzentrum in Abgrenzung zu bereits bestehenden Angeboten, Maßnahmen und Aktivitäten

b) Projektziele

c) Projektdurchführung

i. kurze Darstellung zum gewählten Ansatz (beispielsweise thematische, methodische oder geografische/generische Ausrichtung); Datentypen, zu deren Bearbeitung Kompetenzen vermittelt werden sollen; datenwissenschaftliche Methoden für die Kompetenzvermittlung; Zielgruppe(n); regionale Einbindung der Datenkompetenzzentren

ii. Skizzierung der Schwerpunkte und Aktivitäten zur Umsetzung der drei Aktivitätsfelder (Lernen, Forschen, Vernetzen) jeweils mit Fokus auf der Datenkompetenzvermittlung

iii. Vorüberlegungen zur Anbindung der Datenkompetenzzentren an die NFDI und gegebenenfalls weitere Akteure

iv. Vorüberlegungen für ein Konzept der Wissenschaftskommunikation

v. Vorüberlegungen für ein Konzept der ökologischen Nachhaltigkeit, ELSA-Aspekte

d) Vorüberlegungen für ein Verstetigungskonzept

e) beteiligte maßgebliche Akteure und relevante Expertisen für die Umsetzungsphase (sofern bereits bekannt)

f) Skizzierung eines Arbeits- und Zeitplans sowie einer überschlägigen, nachvollziehbaren Kalkulation für die Umsetzungsphase

g) vorhandene Infrastrukturen sowie weitere für das Datenkompetenzzentrum zur Verfügung stehende Leistungen

2. Detaillierte Darstellung der Konzeptionsphase

a) Ziel der Konzeptionsphase mit Bezug auf die in Nummer 1 dargestellte Projektidee

b) Arbeits-, Zeit- und Ausgaben-/Kostenplanung

c) Verwertungsplan für die Ergebnisse der Konzeptionsphase

d) Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung zum Ergebnis der Prüfung alternativer Fördermöglichkeiten

In den Anhang zu nehmen sind – soweit bereits vorliegend:

  • Lebensläufe des maßgeblichen Projektpersonals für beide Förderphasen, insbesondere der vorgesehenen Projektleitung(en) (soweit bereits bekannt),
  • Bei Bedarf „Letter of Intent“ von weiteren Beteiligten in Bezug auf die Umsetzungsphase, insbesondere vorgesehener Verbundpartner.

Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Förderanträge bzw. bei erheblichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

7.2.2 Bewertungskriterien für die Konzeptionsphase

Die eingegangenen Anträge für die Konzeptionsphase werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zu erwartende Kompetenzsteigerung durch die geplanten Aktivitäten
  • Plausibilität und Angemessenheit der Darstellung der Bedarfe datenwissenschaftlicher Kompetenzen in der Wissenschaft sowie der Relevanz der geplanten Datenkompetenzzentren in Bezug auf bereits bestehende Angebote, Initiativen und Aktivitäten sowie in Bezug auf den Ist-Zustand des datenwissenschaftlichen Ökosystems
  • Plausibilität der Darstellung der Projektziele sowie der Darstellung des fachlichen Bezugs zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
  • Plausibilität und Angemessenheit der Darstellung der Pläne zur Projektdurchführung hinsichtlich
  1. der Ausrichtung, der gegebenenfalls zu nutzenden Datentypen, der datenwissenschaftlichen Methoden und der Zielgruppe(n)
  2. der regionalen Einbindung der Datenkompetenzzentren
  3. der Schwerpunkte und Maßnahmen zur Umsetzung der drei Aktivitätsfelder
  4. des Fokus der Datenkompetenzsteigerung in allen drei Aktivitätsfeldern
  5. der Vorüberlegungen für die Anbindung an die NFDI und gegebenenfalls an weitere Akteure
  6. der Vorüberlegungen für ein Konzept der Wissenschaftskommunikation
  7. der Vorüberlegungen für ein Konzept zur ökologischen Nachhaltigkeit sowie zu ELSA-Aspekten
  • Plausibilität und Angemessenheit der Vorüberlegungen für ein Verstetigungskonzept
  • Plausibilität und Angemessenheit der Darstellung beteiligter Akteure und relevanter Expertisen
  • Plausibilität und Angemessenheit der Arbeits- und Zeitpläne sowie der Finanzkalkulation für die Umsetzungsphase
  • Plausibilität und Angemessenheit der Darstellung vorhandener Infrastrukturen sowie weiterer für das Datenkompetenzzentrum zur Verfügung stehender Leistungen
  • Plausibilität und Angemessenheit der Darstellung der Konzeptionsphase hinsichtlich
  1. des Ziels der Konzeptionsphase mit Bezug auf die in Nummer 1 dargestellte Projektidee
  2. der Arbeits-, Zeit- und Ausgaben-/Kostenplanung
  3. des Verwertungsplans für die Ergebnisse der Konzeptionsphase

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und deren Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung im Rahmen der Konzeptionsphase entschieden. Das BMBF beabsichtigt grundsätzlich, bis zu 20 Vorhaben in der Konzeptionsphase zu fördern. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, ausgewählte Konzepte zusammenzuführen oder auch eine abweichende Anzahl an Vorhaben in der Konzeptionsphase zu fördern.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.3 Beantragung der Umsetzungsphase: zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Umsetzungsphase ist zweistufig angelegt.

Mit Beendigung der Konzeptionsphase ist dem Projektträger das erarbeitete Umsetzungskonzept für den Aufbau des Datenkompetenzzentrums in elektronischer Form vorzulegen. Dieses soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachtendenkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Der Umfang des Umsetzungskonzepts zusammen mit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung darf 60 Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 cm) nicht überschreiten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Umsetzungskonzepte können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage des Umsetzungskonzepts für die Umsetzungsphase des Datenkompetenzzentrums kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Im Umsetzungskonzept für das Datenkompetenzzentrum sollen folgende Punkte adressiert werden:

  • Eingehende Darstellung der Ziele und geplanten Maßnahmen vor dem Hintergrund des herauszuarbeitenden Bedarfs der Datenkompetenzvermittlung
  • ausführliche Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung
  • Präsentation der relevanten Kompetenzen und Erfahrungen der Beteiligten des Netzwerks (vorgesehene Verbundpartner und gegebenenfalls weitere, assoziierte Einrichtungen/Personen)
  • Beschreibung zum gewählten Ansatz (beispielsweise thematische, methodische oder geografische/generische Ausrichtung); Datentypen, zu deren Bearbeitung Kompetenzen vermittelt werden sollen; datenwissenschaftliche Methoden für die Kompetenzvermittlung; Zielgruppe(n); regionale Einbindung der Datenkompetenzzentren
  • Ausführliche Darstellung der Schwerpunkte und Aktivitäten zur Umsetzung der drei Aktivitätsfelder (Lernen, Forschen, Vernetzen) jeweils mit Fokus auf der Datenkompetenzvermittlung
  • Vernetzungskonzept inklusive Anbindung an die NFDI und gegebenenfalls weitere Akteure
  • Konzept der Wissenschaftskommunikation
  • Konzept der ökologischen Nachhaltigkeit, ELSA-Aspekte
  • Alleinstellungsmerkmale/besonders innovative Ideen
  • Darstellung der bereitgestellten technischen Infrastrukturen und Datenressourcen
  • Nachhaltigkeitskonzept für eine Verstetigung der zentralen Aufgaben, Aktivitäten und Maßnahmen des Datenkompetenzzentrums mit dem Ziel eines fortlaufenden Betriebs der Datenkompetenzzentren nach Auslaufen der Förderung

In den Anhang zu nehmen sind:

  • Lebensläufe des bereits bekannten Projektpersonals inklusive der vorgesehenen Projektleitung der beteiligten Institution(en)
  • Unterstützungsschreiben der Leitung der beteiligten Einrichtung(en) zur Verstetigung der Aktivitäten des Datenkompetenzzentrums im Anschluss an die Förderung
  • „Letter of Intent“ der Leitungen aller für eine Beteiligung am Datenkompetenzzentrum vorgesehenen Verbundpartner und gegebenenfalls weiterer, assoziierter Partner

7.2.4 Bewertungskriterien für die Umsetzungsphase

Die eingegangenen Umsetzungskonzepte werden unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten der geplanten Ziele und Aktivitäten
  • Qualität und Originalität des Konzepts zur innovativen Ausgestaltung des Datenkompetenzzentrums in Hinblick auf die
    • thematische oder regionale Ausrichtung
    • gegebenenfalls zu nutzende Daten- und Datenarten
    • gegebenenfalls zu nutzenden datenwissenschaftlichen Methoden
    • geplanten Aktivitäten und Maßnahmen zur Datenkompetenzvermittlung in den Aktivitätsfeldern Lernen, Forschen, Vernetzen
    • geplanten Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation
  • Fachlich-wissenschaftliche Qualifikation der Konzepteinreichenden, relevante Vorleistungen
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Vernetzungskonzepts mit der NFDI und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren
  • Plausibilität und Angemessenheit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung
  • Qualität und Relevanz der bereitgestellten technischen Infrastrukturen und Datenressourcen
  • Qualität des Nachhaltigkeitskonzepts zur Verstetigung zentraler Aufgaben, Aktivitäten und Maßnahmen des Datenkompetenzzentrums
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Konzepts zur ökologischen Nachhaltigkeit sowie zu den ELSA-Aspekten.

Auf der Grundlage der Bewertung des Umsetzungskonzepts wird entschieden, ob das Vorhaben zur Förderung empfohlen wird. Die eingereichten Vorschläge stehen auch in dieser zweiten Phase untereinander im Wettbewerb. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Grundsätzlich beabsichtigt das BMBF, bis zu zehn Datenkompetenzzentren, jeweils bestehend aus mehreren Partnern, zu fördern. Das BMBF behält sich vor, unter gewissen Voraussetzungen eine abweichende Anzahl an Datenkompetenzzentren zu fördern.

7.2.5 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Umsetzungskonzepte unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Antragsprüfung entschieden wird. Mit dem Förderantrag ist ein im Verbund abgestimmter detaillierter Finanzierungsplan sowie eine ausführliche Darstellung der Verwertung vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( easy). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Bonn, den 13. Juni 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Marion Steinberger

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/datenstrategie-der-bundesregierung-1845632

2 https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/digitale-wirtschaft-und-gesellschaft/aktionsplan-forschungsdaten/aktionsplan-forschungsdaten_node.html#:~:text=Aktionsplan%20Forschungsdaten%2027.01.2021%20Forschung,Wissenschaft%20und%20Forschung%20st%C3%A4rken%20will

3 https://www.stifterverband.org/pressemitteilungen/2020_09_30_datenkultur_von_morgen

4 https://www.stifterverband.org/medien/future-skills-welche-kompetenzen-in-deutschland-fehlen

5 https://www.plattform-lernende-systeme.de/reden-und-beitraege-newsreader/schluesseldisziplin-fuer-wissenschaft-und-wirtschaft.html

6 https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/das-wissenschaftssystem/nationale-forschungsdateninfrastruktur/nationale-forschungsdateninfrastruktur_node.html

7 https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/de/wissen/open-access/aufbau-der-european-open-science-cloud/aufbau-der-european-open-science-cloud_node.html

8 https://www.nhr-gs.de/

9 Bekanntmachung und Bekanntmachung

10 Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.

11 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

12 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 FuEuI-Unionsrahmen.

13 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

14 FAIR-Daten sind Daten, die den Grundsätzen der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit entsprechen (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable)