Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“, Bundesanzeiger vom 15.06.2022
Vom 07.06.2022
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 20. April 2021 (BAnz AT 29.04.2021 B6), die durch die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 21. Mai 2021 (BAnz AT 02.06.2021 B7) geändert worden ist, wird geändert.
In Nummer 7.2.1 wird Absatz 2 wie folgt um Satz 2 ergänzt:
„Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli. Abweichend hiervon können zum 15. Juli 2022 und zum 15. Januar 2023 keine Projektskizzen eingereicht werden.“
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 7. Juni 2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Sibylle Quenett