Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Zweiten Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, Bundesanzeiger vom 02.12.2021
Vom 11.11.2021
Die Zweite Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 2. September 2019 (BAnz AT 17.09.2019 B6) wird wie folgt geändert:
Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft. Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 31. Dezember 2022 gestellt werden. Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen können unbenommen der Regelung nach Nummer 4.10 spätestens am 31. März 2024 eingereicht werden.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11. November 2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Gitte Warnick