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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“, Bundesanzeiger vom 20.08.2021

Vom 03.08.2021

Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ vom 5. Mai 2021 (BAnz AT 17.05.2021 B1) wird wie folgt geändert:

In Nummer 4 wird im ersten Absatz der letzte Satz wie folgt neu gefasst:

Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen entspricht der ab dem 1. Januar 2022 gültigen Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).6

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 3. August 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gisela Philipsenburg

6 Informationen zur Fördergebietskulisse der GRW und ihre Anwendung im Rahmen dieser Richtlinie sind unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung zusammengefasst.