Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Autonome Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktive Grundfertigkeiten“, Bundesanzeiger vom 16.07.2021

Vom 06.07.2021

Die Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Autonome Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktive Grundfertigkeiten“ vom 1. April 2016 (BAnz AT 25.04.2016 B5), die durch die Bekanntmachung vom 22. August 2017 (BAnz AT 07.09.2017 B5) geändert worden ist, wird geändert:

Nummer 8 „Geltungsdauer“ wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 30. Dezember 2025 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 30. Dezember 2025 in Kraft gesetzt werden.“

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Juli 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Sibylle Quenett