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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinie zur Förderung von „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen, Bundesanzeiger vom 16.07.2021

Vom 25.06.2021

Die Richtlinie zur Förderung von „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ vom 12. April 2019 (BAnz AT 12.06.2019 B4) wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden neue Stichtage zur Einreichung der Projektskizzen durch Erstberufene und Erfahrene bekannt gegeben (Einreichungsfristen), der vorgeschriebene Zeilenabstand des Skizzendokuments wird von 1,5-fach auf einfach reduziert, der Zeitraum seit der ersten Berufung an einer FH/HAW, der der Definition von Erstberufenen und Erfahrenen zugrunde liegt, wird auf fünf Jahre verlängert und es werden Regelungen für Lehrvertretungen und Ausgaben an Unternehmenspartner aktualisiert.

1. Nummer 2.1.1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Erstberufene Professorinnen/Professoren im Sinne der Bekanntmachung sind solche, deren erste Berufung an einer FH, bemessen am Stichtag der jeweiligen Einreichung einer Projektskizze, vor weniger als fünf Jahren erfolgte (Erstberufene). Übernehmen Erstberufene die Koordination/Leitung des geplanten Forschungs- und Entwicklungs-Projekts, ist die Projektskizze gesondert zu den in Nummer 7.2.1 gelisteten Stichtagen für Erstberufene einzureichen.“

2. Nummer 2.1.2 wird wie folgt neu gefasst:

„Erfahrene Professorinnen/Professoren im Sinne der Bekanntmachung sind solche, deren erste Berufung an einer FH, bemessen am Stichtag der jeweiligen Einreichung einer Projektskizze, vor mehr als fünf Jahren erfolgte (Erfahrene). Übernehmen Erfahrene die Koordination/Leitung des geplanten Forschungs- und Entwicklungs-Projekts, ist die Projektskizze gesondert zu den in Nummer 7.2.1 gelisteten Stichtagen für Erfahrene einzureichen.“

3. Nummer 5.4 zweiter Spiegelstrich wird wie folgt neu gefasst:

„Ausgaben für die Lehrvertretungen von am Vorhaben beteiligten Professorinnen und Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese Lehrvertretungen nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind (Eine Freistellung von vier Semesterwochenstunden für Erstberufene bzw. zwei Semesterwochenstunden für Erfahrene soll nicht überschritten werden),“

4. Nummer 5.5 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Können Materialien, Investitionen oder Leistungen in Form von Aufträgen nur durch die Unternehmenspartner erbracht werden, sollen diese unentgeltlich als Sachleistungen im Rahmen der Kooperation in das Projekt eingebracht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Ausgaben dafür als zuwendungsfähig anerkannt werden.“

5. Nummer 7.2.1 wird geändert:

a) Der erste Absatz wird – unter Wegfall der bisherigen Einreichungsfristen – wie folgt neu gefasst:

„In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen bis zum

15. Januar 2022
15. Juli 2023
15. Januar 2025
15. Juli 2026
der Erstberufenen (vgl. Nummer 2.1.1)

bzw. zum

15. Oktober 2022
15. April 2024
15. Oktober 2025
15. April 2027

der Erfahrenen (vgl. Nummer 2.1.2)

dem Projektträger in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“ foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FH-KOOPERATIV&b=FH_KOOPERATIV&t=SKI gemäß den dortigen Hinweisen und verbindlichen Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Jede FH-interne oder FH-übergreifende Kooperation muss eine/einen (Verbund-) Koordinatorin/Koordinator benennen. Diese/r legt die Projektskizze vor.“

b) Der vorgeschriebene Zeilenabstand wird von 1,5-fach auf einfach geändert.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. Juni 2021

Bundesministeriumfür Bildung und Forschung

Im Auftrag

M. Wittrin