Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“, Bundesanzeiger vom 02.06.2021
Vom 21.05.2021
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 20. April 2021 (BAnz AT 29.04.2021 B6) wird geändert.
- In Nummer 1.1 Buchstabe a Absatz 3 wird Satz 2 wie folgt geändert:
Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte (Proof of Principle), erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.
- In Nummer 2.1 wird
- Satz 2 wie folgt geändert:
Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen (Proof of Principle). - ein neuer Satz 4 hinzugefügt:
Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Komplementär zu der technologischen Grundlage, die im Modul 1 erforscht und entwickelt wird, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des künftigen Start-ups und der Proof of Concept beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden.
- Satz 2 wie folgt geändert:
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. Mai 2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Sibylle Quenett