Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur – Runde 2“, Bundesanzeiger vom 26.04.2021
Vom 23.02.2021
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Deutschlands Rohstoff für Innovationen ist das Know-how zur Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung. Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind dabei die Bausteine für unsere Zukunft. Dies gilt besonders für ein forschungs- und wissensintensives Feld wie die Quantentechnologien. Junge Akademikerinnen und Akademiker entwickeln aus der Forschungslandschaft neue Denkansätze für Innovationen. Sie geben dadurch der Industrie wichtige Impulse für die Entwicklung und Umsetzung disruptiver Technologien. Durch gezielte Schwerpunktbildung in strategischen Forschungsfragen wird die Leistungsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt.
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu den Quantentechnologien in Nachwuchsgruppen auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ ( www.quantentechnologien.de ) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Mit dem Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur – Runde 2“ werden die Ziele zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für den Bereich der qualifizierten Fachkräfte, konkret umgesetzt.
Bei der sogenannten zweiten Generation der Quantentechnologien steht der kontrollierte Quantenzustand einzelner oder gekoppelter Systeme im Vordergrund, d. h. seine gezielte Präparation, seine kohärente Kontrolle und nachfolgende Auslese. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für neue Anwendungen in der Informationsübertragung und -verarbeitung, höchstpräzise und -sensible Mess- und Abbildungsverfahren oder auch die Überwindung heutiger Beschränkungen bei der Simulation komplexer Systeme.
Förderziel:
Der Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur“ hat den Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen zum Ziel. Exzellente Nachwuchsköpfe sollen die Möglichkeit erhalten, den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neuartige Anwendungen in der Industrie zu stimulieren. Gleichzeitig werden jungen Akademikerinnen und Akademikern beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Damit wird Abwanderungstendenzen aus der Forschungslandschaft in Deutschland entgegengewirkt, Rückkehrwillige werden motiviert sowie ausländische Forscherinnen und Forscher für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen. Dies dient dem Ziel, international gebildete Spitzenkompetenz, die in den Quantentechnologien gerade im außereuropäischen Ausland vorhanden ist für den Forschungsstandort Deutschland zu gewinnen und durch wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beizutragen.
Zuwendungszweck:
Mit der Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Quantum Futur“ erhalten exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und neue interdisziplinäre Forschungsansätze in den Quantentechnologien aufzugreifen. Dabei sollen sie sich mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe und der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.
Im Rahmen des ersten „Quantum Futur“-Wettbewerbs aus dem Jahr 2017 werden bereits zehn Nachwuchsgruppen gefördert und etabliert. Einige dieser Gruppen werden derzeit durch die Berufung von Professuren verstetigt. Dies zeigt den Bedarf der Forschungslandschaft – sowohl an den ausgewählten Leiterinnen und Leitern der Nachwuchsgruppen als auch an den adressierten Themen. Eine Übersicht über die Projekte findet sich unter https://www.quantentechnologien.de/forschung/foerderung/quantum-futur.html .
In der vorliegenden zweiten Runde dieses Wettbewerbs sollen neue Gruppen aufgebaut und dadurch existierende Lücken gefüllt und neue Forschungsschwerpunkte geschaffen werden. Es sollen insbesondere die Felder adressiert werden, in denen in der Forschungslandschaft in Deutschland besonderer Bedarf besteht (unter anderem Quantencomputing) und thematische Stärken gezielt genutzt werden können.
Kooperationen insbesondere mit bestehenden Arbeitsgruppen der beantragenden Institution, aber darüber hinaus auch mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind explizit erwünscht. Damit werden der Aufbau weiterer eigener Kompetenzen und die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft gefördert sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen geschaffen. Um die Vernetzung der neuen Arbeitsgruppen untereinander und mit den relevanten Bereichen der Fach-Community zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Tagungen bzw. Workshops geplant.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Vorhabens soll eine Nachwuchsgruppe aufgebaut werden. Als Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützt und eine synergetische Ergänzung von Forschungszweigen vorangetrieben werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im Hinblick auf den Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden bzw. bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.
Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach abgeschlossenem Projekt. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich zu erläutern.
Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und auch deren interdisziplinäres Umfeld adressiert. Insbesondere sind dies Quantencomputing, Quantensimulation, Quanteninformatik, Quantensensorik und -metrologie, Quantenkommunikation, sowie unterstützende Technologien. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten eingeschlossen, sofern ein klarer Anwendungsbezug zu erkennen ist.
Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, z. B. Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung bzw. einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung in Deutschland sind erwünscht. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.
Die Förderung ist personengebunden an die Leiterin/den Leiter der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscherinnen und -forscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich unter anderem durch qualifizierte Abschlüsse, erste Erfahrung mit selbständiger Forschung, Auslandserfahrung, erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, Flexibilität und Wechselbereitschaft oder Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen aus.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur“ zu beteiligen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.*
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.
Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze üblicherweise mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre, zurückliegen. Idealerweise ist nach der Promotion ein Post-Doc-Aufenthalt im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen Karriere wird ausdrücklich begrüßt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Die Nachwuchsgruppe soll in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien nach drei Jahren ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
- Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
- eine Stelle Entgeltgruppe 15 TVöD/TV-L (Nachwuchsgruppenleitung),
- eine Stelle Entgeltgruppe 14 TVöD/TV-L (PostDoc),
- bis zu drei Stellen Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L (Doktorand/en, PostDoc),
- eine Stelle Technische(r) Angestellte(r).
- Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.
- Spezifische Investitionen, die zur Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich, und in der beantragenden Institution nicht vorhanden bzw. ausgelastet sind, können zusätzlich beantragt werden.
- Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden.
- Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 60 000 Euro beantragt werden.
- Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Dr. Christian Henke
Telefon: 0211/6214 502
Telefax: 0211/6214 159
E-Mail: henke@vdi.de
Lars Unnebrink
Telefon: 0211/6214 598
Telefax: 0211/6214 159
E-Mail: unnebrink@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
7.2 Förderverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline vorzulegen. Diese Skizzen sind auf Englisch zu verfassen.
Die Vorlagefrist endet am 30. Juni 2021.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (Ziffer 1 bis 7) zu erstellen und sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße Arial 11) umfassen. Anlagen gemäß Ziffer 8 sind nicht Bestandteil der Vorhabenbeschreibung und separat beizufügen.
- Titel des Vorhabens und Kennwort
- Name und Anschrift des Antragstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ziele
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
- Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie und dem entsprechenden Anwendungsbereich aus Nummer 2
- Industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
- Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
- Erwarteter Beitrag der Nachwuchsgruppe in Zusammenhang mit den bestehenden fachlichen Schwerpunkten der Institution sowie Kooperationen
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
- Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte [eigene und Dritter])
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
- Bisherige Arbeiten des Förderinteressenten mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens
- Arbeitsplan
- Grobe Beschreibung der wichtigsten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, Definition erfolgskritischer Meilensteine; gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. auch geplante Einbindung der begleitenden Industrie)
- Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
- Verwertungsplan
- Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
- Konzept zur Verstetigung der Nachwuchsgruppe
- Finanzierungsplan
Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln) - Anlagen
- Kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
- Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.
- Optional: Unterstützungsschreiben aus der Industrie
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts
- Synergien zu bestehenden Forschungsschwerpunkten der antragstellenden Institution
- Konzept zur Verstetigung der Nachwuchsgruppe
- Wissenschaftliche Exzellenz der Nachwuchsgruppenleitung
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Forschungsthemas
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter beraten zu lassen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch eine persönliche Präsentation („Pitch“) durch den Interessenten vor einer Gutachterkommission. Zum Schutz von Informationen in einer direkten Konkurrenzsituation können über einen Sperrvermerk in der Skizze bis zu fünf Gutachterinnen und Gutachter genannt werden, denen die Skizze nicht vorgelegt werden soll.
Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierzu sind entsprechende AZK- bzw. AZA-Formulare und eine vollständige Teilvorhabenbeschreibung vorzulegen. Insbesondere sind darin zu darzustellen:
- Eine ausführliche Beschreibung einzelner Arbeitsschritte
- Objektive Meilensteine
- Ein detaillierter Verwertungsplan
- Die Notwendigkeit der Förderung
- Gegebenenfalls die Erfüllung etwaiger Auflagen
Hierbei gelten zusätzlich zur ersten Auswahlstufe folgende Bewertungskriterien:
- Angemessenheit des Finanzierungsplans bzw. der Vorkalkulation
- Festlegung konkreter Projektziele
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.
Bonn, den 23. Februar 2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Ulrike Geiger
- Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Nummer 2.