1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundesregierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt damit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.
In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die eingangs skizzierten Herausforderungen werden teilweise seit mehreren Jahrzehnten intensiv diskutiert. In dieser Zeit sind viele Ansätze und Konzepte entwickelt worden, die Lösung der Probleme ist aber dringlicher als je zuvor. Der Forschung kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn diese Herausforderungen gehören zusammen, bedingen einander und stehen gleichzeitig in einem Spannungsverhältnis zueinander. Sie erfordern globale Perspektiven und haben lokal doch ganz unterschiedliche Konsequenzen. Es bedarf einer verlässlichen Wissensbasis und eines Verständnisses für die komplexen Zusammenhänge, um einen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzubringen.
Lösungen für ein nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln, ist mit einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel verknüpft, da ein beträchtlicher Teil der ökonomischen Leistungsfähigkeit heutiger Industriegesellschaften auf nicht nachhaltig genutzten Ressourcen beruht. Wird die Transformation hin zu einer stärker biobasierten Wirtschaftsweise intensiviert, werden zahlreiche Veränderungsprozesse angestoßen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch mögliches Konfliktpotenzial bergen. Damit der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft gelingt, bedarf es daher weit mehr als technologischer Innovationen. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene angestoßen, verstanden und gestaltet werden.
Mit der Förderung wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis dieser Veränderungsprozesse leisten und die relevanten Zusammenhänge ganzheitlich erfassen. Dieses Wissen ist notwendig, um Entwicklungen bewerten und in eine gewünschte Richtung lenken zu können. Zum anderen sollen die Themen der Bioökonomie als sichtbares Forschungsfeld in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften etabliert werden. Die Förderung zielt darauf, Bioökonomie langfristig in der universitären Lehre und Forschung zu verankern.
Zu diesem Zweck fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchsgruppen aus den genannten Wissenschaftsdisziplinen. Damit werden Impulse für die Verankerung von Bioökonomie als sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Forschungsfeld – auch innerhalb von natur- oder technikwissenschaftlich ausgerichteten Instituten – und für die Institutionalisierung einer an gesellschaftlichen Herausforderungen orientierten Perspektive auf die Bioökonomie gegeben. Die Förderung ist Teil des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (https://www.bmbf.de/pub/Biooekonomie_als_gesellschaftlicher_Wandel.pdf), das neben der Förderung von Nachwuchsgruppen weitere Fördermodule umfasst, darunter ein Monitoring der Bioökonomie.
Die Förderung von Nachwuchsgruppen ermöglicht es jungen Forscherinnen und Forschern aus dem beschriebenen Fächerspektrum, sich jenseits disziplinärer Zwänge ein konstruktives Forschungsumfeld zu gestalten, an innovativen Beiträgen zur Gestaltung einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaftsweise zu arbeiten und ihre Forschung nach Bedarf mit natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen zu vernetzen.
Das BMBF legt großen Wert auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und verbindet diese mit der in der Bioökonomiestrategie verankerten Nachhaltigkeitsagenda (siehe das BMBF-Konzept „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie“, https://www.bmbf.de/bioökonomie). Darüber hinaus wird der Austausch zwischen den Forschenden gefördert. Interdisziplinäre und insbesondere internationale Kooperationen werden begrüßt. Zu diesem Zweck besteht für die Nachwuchsgruppen die Möglichkeit, sowohl Gastaufenthalte für Mitglieder der Gruppe an externen Einrichtungen als auch Gastaufenthalte Dritter (Fellowships) für eine zeitweilige Mitarbeit in der Gruppe vorzusehen (siehe Nummer 5).
Zudem unterstützt die Fördermaßnahme auch die Rückkehr von jungen Forschenden, die bislang im Ausland gearbeitet haben, wie auch junge ausländische Forscherinnen und Forscher. Ihnen werden mit dieser Förderung gute Karrierechancen am Forschungsstandort Deutschland geboten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ (https://www.bmbf.de/bioökonomie).
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich aus der jeweiligen Themenstellung ergeben. Sofern natur- oder technikwissenschaftliche Expertise erforderlich ist, können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechendem Profil in die Gruppe integriert werden. Die übergeordnete Ausrichtung der Forschungsarbeiten muss einen klaren Bezug zu den Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften aufweisen.
Bioökonomische Transformationsprozesse berühren ein breites Spektrum an Themen mit Bezügen zu verschiedenen Disziplinen. Im Sinne einer bestmöglichen Nachwuchsförderung schafft die Förderrichtlinie die erforderlichen Bedingungen für exzellente, zukunftsweisende und gesellschaftlich relevante Forschung. Die Förderung zielt darauf, den Wandel zu einer Bioökonomie in all seinen Facetten möglichst umfassend zu verstehen, seine Effekte zu analysieren und zu bewerten sowie Konsequenzen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Begrüßt werden insbesondere Arbeiten, die das Verhältnis zwischen bioökonomischen Transformationsprozessen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung an konkreten Fragestellungen untersuchen. In der Vorhabenskizze sollte dargelegt werden, welche Bezüge es zu den SDGs gibt. Die nachfolgend genannten Forschungsthemen sollen den möglichen Horizont für relevante Fragestellungen aufzeigen:
- Bedingungen und Konsequenzen verschiedener Transformationspfade von einer fossil- zu einer biobasierten Wirtschaftsform (SDGs 8, 9, 12),
- wirtschaftliche Tragfähigkeit, ökologische Bilanz und nachhaltige Gestaltung bioökonomischer Wertschöpfungsketten (SDGs 9, 12),
- Wandel soziotechnischer Systeme und Innovationsmanagement (SDGs 8, 11, 12),
- Zielkonflikte beispielsweise zwischen dem Erhalt von Ökosystemen und deren Leistungen, dem Recht auf Entwicklung, Ernährungssicherung und der Biomassenutzung für energetische oder stoffliche Zwecke (SDGs 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15),
- Dynamiken und Konkurrenzen der Landnutzung einschließlich indirekter Landnutzungseffekte (SDG 15),
- Kreislaufmodelle und Ansätze für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft (SDGs 8, 9, 11, 12),
- Verteilungseffekte und weitere sozioökonomische Implikationen von Transformationsprozessen im Bereich der Bioökonomie (SDGs 8, 9, 12),
- Steuerungsansätze („Governance“) etwa im Kontext von Klimaschutz- und Handelsverträgen oder Umweltregimen (SDGs 2, 3, 6, 7, 13, 14, 15),
- legitimatorische und normative Fragen, die sich im Kontext der Bioökonomie ergeben (SDGs 2, 3 13, 14, 15),
- regionale Bioökonomie-Modelle und -Anpassungsstrategien (SDGs 8, 9, 11, 12),
- Bioökonomie in internationalen Beziehungen, transnationale Zusammenhänge und entwicklungspolitische Implikationen (SDGs 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15),
- kulturelle und symbolische Aspekte einer Transformation, auch in historischer Perspektive (SDGs 8, 12, 15),
- Bioökonomie im Zusammenhang mit Lebensstilen, Konsumerwartungen und Wertewandel (SDG 12).
Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliche Relevanz erwarten lassen, dass von ihnen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI1-Unionsrahmen.2
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzungen einer Zuwendung sind:
- Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (siehe auch Nummer 7.2.1), die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben. Die Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion soll nach Möglichkeit vier Jahre nicht überschreiten.
- Die Einrichtung (Hochschule oder außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung), an der die Nachwuchsgruppe tätig sein wird, stellt die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung, unterstützt die Nachwuchsleitung in allen Belangen und stellt sicher, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann. Um die Selbstständigkeit der Nachwuchsgruppe zu fördern, wird empfohlen, diese nicht an der Hochschule anzusiedeln, an der die Nachwuchsgruppenleitung promoviert wurde. Wichtig ist außerdem, dass allen Mitgliedern der Nachwuchsgruppe die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung offensteht und die Voraussetzungen zur Promotion bzw. Habilitation gegeben sind. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der aufnehmenden Einrichtung ist Teil des förmlichen Antrags. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen und schon der Projektskizze eine (formlose) Absichtserklärung der aufnehmenden Einrichtung beizufügen.
- Von den geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, dass sie an jährlich stattfindenden Statustreffen im BMBF in Berlin teilnehmen. Außerdem können Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen Nachwuchsgruppen und Forscherinnen/Forschern aus den in Nummer 1.1 genannten Konzepten berücksichtigt werden.
- Die Nachwuchsförderung des BMBF zur Bioökonomie wird begleitend evaluiert, um die Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln. Von den geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, sich daran durch die Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung bei Auswertungen zu beteiligen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. In der Regel werden Forschungsvorhaben als Einzelprojekte bis zu fünf Jahre gefördert. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
- Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters in der Regel bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden. Eine Aufteilung der Stellen ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch für Doktorandinnen und Doktoranden können volle Stellen beantragt werden, sofern dies den Erfordernissen des Vorhabens und der Regelung an der aufnehmenden Einrichtung entspricht.
- Reisemittel können zur Feldforschung, zur Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen sowie für Vernetzungsaktivitäten im In- und Ausland beantragt werden.
- Sachmittel können zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Beschaffung bzw. Lizenzierung notwendiger Hard- und Software, für gebührenpflichtige Datensätze und Literatur, für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Datenerhebung und -auswertung, für Schulungen, für Open-Access-Publikationen, aber auch zur Dissemination von Forschungsergebnissen beantragt werden. In begründeten Fällen ist auch die Vergabe von Forschungsaufträgen möglich.
- Um internationale Kooperationen zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, zwei bis zu sechsmonatige Gastaufenthalte (Fellowships) für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Nachwuchsgruppe vorzusehen.
- Es können Mittel für Aktivitäten beantragt werden, die dem Austausch und der Vernetzung mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen, die im Rahmen der Konzepte „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ und „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie“ forschen.
- Es wird empfohlen, zur Begleitung der Nachwuchsgruppen erfahrene – auch internationale – Mentorinnen oder Mentoren zu gewinnen. Ein angemessener Aufwand für jährliche Treffen mit diesen ist zuwendungsfähig.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner sind
Dr. Dieter Konold
Telefon: 0 24 61/61-88 52
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Dr. Thomas Schwietring
Telefon: 0 24 61/61-16 68
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Internet: http://www.ptj.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystems „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen.
Eingereichte Skizzen und formgebundene Förderanträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien (siehe Nummer 7.2.1) möglich ist. Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.
7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word- oder PDF-Datei) zuzuleiten. Einreichungsfrist ist der 15. Juli 2021. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen werden von den potenziellen Nachwuchsgruppenleiterinnen bzw. Nachwuchsgruppenleitern eingereicht und sind in DIN A4, Font „Arial“, Schriftgrad 10 pt mit einem Zeilenabstand von 1,5 anzufertigen. Die Skizzen sollen mindestens zehn und höchstens zwanzig Seiten – zuzüglich bibliographischer Angaben und der unten genannten Anhänge sowie ungeachtet der Formblätter des „easy-Online“-Systems (siehe Nummer 7.1) – umfassen. Sie sollen die folgenden Punkte enthalten:
- Zusammenfassung (allgemeine Ziele, Arbeitsplan und erwartete Ergebnisse),
- Darstellung des Forschungsansatzes und der Bezüge zu den SDGs,
- wissenschaftliche Einordnung der Fragestellung und ihrer Relevanz,
- Arbeitsziele und Arbeitsplan, einschließlich der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe und Überlegungen zur Gewährleistung der Weiterqualifizierung der Gruppenmitglieder,
- tabellarischer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation (bei Hochschulen einschließlich der Projektpauschale),
- Darstellung der praktischen Relevanz der erwarteten Ergebnisse („Verwertungsplan“).
Darüber hinaus ist den Projektskizzen ein Lebenslauf beizulegen, die aufnehmende Einrichtung zu benennen sowie – sofern bereits vorliegend – deren Absichtserklärung zur Aufnahme (vgl. auch Nummer 4) hinzuzufügen. Skizze und Anhänge sollten nach Möglichkeit in einer PDF-Datei zusammengefasst und über das „easy-Online“-System hochgeladen werden.
Der Lebenslauf sollte die fachliche Qualifikation ausweisen und Aufschluss über die Fähigkeit geben, eine Nachwuchsgruppe zu leiten. Die bisherigen Forschungsschwerpunkte sollten Anknüpfungspunkte an das oben genannte Themenspektrum bieten. Einschlägige Vorarbeiten auf dem Gebiet der Bioökonomie sind aber keine unabdingbare Fördervoraussetzung, da es explizites Ziel dieser Förderrichtlinie ist, eine entsprechende Forschungsagenda erst zu etablieren.
Auswahlschritt 1: Die Projektskizzen werden unter Hinzuziehung externer Expertise bewertet. Kriterien für die Bewertung der skizzierten Forschungsvorhaben sind insbesondere:
- die Passfähigkeit des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten „Nationalen Bioökonomiestrategie“ mit besonderem Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen,
- die wissenschaftliche Relevanz des Beitrags für das Verständnis übergreifender gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Herausforderungen und Prozesse sozialen Wandels,
- der Horizont, die Ambition und damit die Tragfähigkeit des Themas für die Arbeit einer gesamten Nachwuchsgruppe,
- die Struktur und Realisierbarkeit des umrissenen Arbeitsvorhabens,
- die Qualität und Originalität des skizzierten Projekts und der zu erwartenden Forschungserträge.
Auswahlschritt 2: Beabsichtigt ist, die Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, einzuladen, ihre Forschungsprojekte persönlich vor einem Begutachtungsgremium zu präsentieren und zu Rückfragen Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Bewertung von Projektskizze und Präsentation durch die Gutachterinnen und Gutachter werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen als prioritär bewertet wurden, aufgefordert, in Abstimmung mit der aufnehmenden Einrichtung einen förmlichen Förderantrag zur abschließenden Prüfung und Förderentscheidung vorzubereiten und ihn durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, einzureichen. Den förmlichen Förderanträgen sind folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen beizufügen; hierbei sind gegebenenfalls Anmerkungen und Empfehlungen aus der Begutachtung zu berücksichtigen:
- detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen),
- Meilensteinplanung (Liste der angestrebten [Zwischen-]Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien),
- detaillierter Finanzierungsplan entlang AZA(P)/AZK-Systematik,
- Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen Nutzens).
Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Die elektronisch generierten Formulare müssen zusätzlich unterschrieben und per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien geprüft:
- Vollständigkeit der Unterlagen, Umsetzung eventueller Auflagen
- Angemessenheit und Notwendigkeit der einzelnen Positionen im Finanzierungsplan
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.
Berlin, den 9. Februar 2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andrea Noske
1 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.