Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von partizipativen Wissenschaftskommunikationsprojekten im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!, Bundesanzeiger vom 18.02.2021
Vom 08.02.2021
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Mit den Wissenschaftsjahren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Jahr 2000 eine Plattform geschaffen, die durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen und dialogischen Formaten darauf zielt, gute Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsbetrieb zu verankern und neue methodische Wege in der Wissenschaftskommunikation zu gehen. Die Wissenschaftsjahre fokussieren sich seit dem Jahr 2010 auf gesellschaftsrelevante Schwerpunktthemen aus Forschung und Wissenschaft und sind fachlich interdisziplinär ausgerichtet. Sie sind beteiligungsoffen und verbinden das Engagement von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Politik und organisierter Zivilgesellschaft in der Kommunikation über und aus der Wissenschaft. Bei den Wissenschaftsjahren engagieren sich jährlich eine Vielzahl von Partnerinstitutionen und -organisationen und bilden im Zusammenspiel die größte überinstitutionelle Initiative der Wissenschaftskommunikation in Deutschland.
Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, die Öffentlichkeit stärker für Wissenschaft zu interessieren und die Wissenschaftsmündigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Entwicklungen in der Forschung werden dadurch transparenter und zugänglicher. Junge Menschen werden für Forschungsthemen begeistert und erhalten für ihre Berufswahl Anregungen. Außerdem werden kontroverse Debatten angeregt und vorangetrieben und die Möglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern zur direkten Teilhabe an Forschung ausgebaut. Ein übergeordnetes Ziel ist dabei die aktive Einbindung der Gesellschaft in wissenschaftspolitische Entwicklungsprozesse. Denn Bürgerinnen und Bürger interessieren sich nicht nur für Wissenschaft, sondern wollen mit ihr in den Dialog treten und gemeinsam nach Zukunftslösungen suchen. Und auch die politische Kultur in Deutschland ist vielseitiger und partizipativer geworden. Innerhalb dieses veränderten Austauschprozesses spielen neue mediale Kommunikationskanäle mit neuen Dialog- und Beteiligungsformen eine zentrale Rolle. Hier setzt das Wissenschaftsjahr 2022 an. Ein besonderer Fokus liegt im Jahr 2022 auf den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu wissenschaftlichen Themen.
1.2 Zuwendungszweck
Kernelement des Jahres sind partizipative Ansätze und Formate, die das Ziel verfolgen, Wissenschaft und Gesellschaft über Fragen der Bürgerinnen und Bürger miteinander ins Gespräch zu bringen und gesellschaftlichen Input in die Forschungspolitik einfließen zu lassen. Die Förderprojekte spielen dabei eine zentrale Rolle.
Mit der Förderrichtlinie sollen partizipativ ausgerichtete Vorhaben der Wissenschaftskommunikation gefördert werden, die den direkten Austausch zwischen Forschung und Gesellschaft stärken, Kommunikation über Wissenschaft in die Breite tragen und partizipative und dialogorientierte Formate der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln. Gefördert werden analoge wie digitale dialogische Zugänge, niedrigschwellige Beteiligungsformate und Interaktionen mit unterschiedlichen Zielgruppen. Die zu fördernden Projekte beziehen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Formate ein, zum Beispiel durch das Beantworten von Fragen durch Expertinnen und Expertinnen, die Einbindung von Fragestellungen in Dialogformate oder aber durch die kollaborative Arbeit mit Zielgruppen.
Die Projekte werden kommunikativ unter dem Dach des Wissenschaftsjahres gebündelt. Um eine hohe Sichtbarkeit zu erreichen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich in ihrer Außendarstellung am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Neben den bekannten Strukturen der Wissenschaftsjahre, die auch die Begleitung der Fördervorhaben und Formate durch eine Dachkampagne beinhalten, wird das Wissenschaftsjahr 2022 um einen begleitenden Verwertungsprozess ergänzt, der die Fragen, Ideen und Bedarfe der Gesellschaft in die Wissenschaft und Wissenschaftspolitik einbringt.
1.2.1 Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!
Wissenschaft, Gesellschaft und Politik verändern sich – und damit auch ihr Verhältnis und ihre Verständigungsprozesse untereinander. Die Wissenschaft hat sich bewusst gegenüber der Gesellschaft geöffnet, Forschende beziehen Position in wissenschaftspolitischen und gesellschaftlichen Debatten. Diese Öffnungsbewegung geschieht auch in der Gesellschaft. Das Zusammenwirken von Wissenschaft, Gesellschaft und Politik geht derzeit in vielen Bereichen vonstatten: Bürgerinnen und Bürger werden in politische Agenda-Setting-Prozesse einbezogen oder sie unterstützen die Wissenschaft direkt durch ihre aktive Beteiligung an konkreten Forschungsvorhaben (Bürgerwissenschaften), die Politik fördert Forschungsprogramme mit partizipativen Schwerpunkten (z. B. Reallabore) oder veranstaltet Beteiligungsformate zu (forschungs-)politischen Themen (z. B. Bürgerdialoge).
Das Wissenschaftsjahr 2022 will diese Entwicklungen aufgreifen und unterstützen. Partizipation und Interaktion sind die Säulen bei der kommunikativen Ausrichtung der Dachkampagne des Wissenschaftsjahres 2022. Ausgangs- und Mittelpunkt des Wissenschaftsjahres 2022 sind die Bürgerinnen und Bürger mit ihren konkreten Fragen an Wissenschaft und Forschung. Das Wissenschaftsjahr 2022 setzt in seiner Ausrichtung also methodisch früher an als die bisherigen Wissenschaftsjahre und stellt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger voran und zugleich ins Zentrum.
Durch eine Vielfalt unterschiedlicher niedrigschwelliger Beteiligungs- und Dialogangebote sollen im Wissenschaftsjahr 2022 möglichst viele Menschen und gesellschaftliche Gruppen in einen persönlichen Austausch mit der Wissenschaft treten. Was interessiert Bürgerinnen und Bürger an Wissenschaft und Forschung? Welche Fragen wollten sie schon immer einmal einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler stellen? Welche Themen bewegen Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung? Was wollen sie besser verstehen über Forschungsthemen, Fragestellungen und Erkenntnismethoden der Wissenschaft? Welche Forschungsfragen sind noch unbeantwortet und bedürfen der Aufmerksamkeit der Wissenschaft?
Wie bei ähnlichen Partizipationsvorhaben (z. B. in Flandern: https://www.youtube.com/watch?v=DWB4216Yuu8 ) sollen die Bürgerinnen und Bürger zu einer breiten Spannbreite von Fragen angeregt werden, vom Praktischen und Alltagsnahen bis hin zum Visionären und Kreativen: Warum gibt es keine Rolltreppe zum Mond? Wie entsteht Migräne? Warum wird beim Bügeln die Wäsche glatt? Werden wir jemals in der Lage sein, Gehirnkrankheiten wie Multiple Sklerose zu heilen? Im Verlauf des Wissenschaftsjahres 2022 sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum einen in innovativen Formaten im Austausch mit der Wissenschaft aufgegriffen und zum Teil beantwortet werden. Zum anderen soll ein Ideenpool von unbeantworteten Fragen und neuen Forschungsvorhaben für Wissenschaft und Politik entstehen.
Das Wissenschaftsjahr 2022 richtet sich jedoch nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger, sondern gleichermaßen auch an alle Forschenden in Deutschland. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, das Wissenschaftsjahr 2022 als Chance zu begreifen, um sich auf den offenen Dialog mit der Gesellschaft einzulassen. Es soll Raum geschaffen werden aufeinander zuzugehen, zuzuhören und im besten Fall neue Blickwinkel auf die eigene Forschung und Anregungen für weitere wissenschaftliche Fragestellungen zu gewinnen: Wo existieren möglicherweise schon in der gesellschaftlichen Praxis ergänzende oder alternative Lösungen für meine Forschungsfrage? Ist meine Forschung so verständlich, dass sie letztlich auch bei den Menschen ankommt? Gibt es gesellschaftliche Akteure und Zielgruppen, die sich an meiner Forschung beteiligen wollen und sollten? Was wären spannende Anknüpfungsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche für meine Forschung? Gibt es möglicherweise gesellschaftliche Teilgruppen, die sich meinen Themen bislang mit anderen Zugängen angenommen haben und die für innovative Kollaborationen und Netzwerke zur Verfügung stünden? Und nicht zuletzt: Welche neuen Forschungsfragen ergeben sich durch die neuen Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger für meine eigene Forschung?
1.2.2 Themenfelder, Ablauf und Komponenten des Wissenschaftsjahres 2022 – Nachgefragt!
Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2022:
Das Wissenschaftsjahr 2022 widmet sich nicht nur einem wissenschaftlichen Thema. Es ist in fünf übergeordnete Themenkomplexe strukturiert. Diese sollen das zu erwartende Spektrum der Fragen der Öffentlichkeit an die Wissenschaft abdecken und außerdem die Vielfalt der Forschung und wissenschaftlichen Disziplinen abbilden. Die fünf übergeordneten Themenfelder sind:
- Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Sicherheit,
- Umwelt, Klima, Erde und Universum,
- Gesundes Leben, Medizin, Pflege,
- Kultur, Bildung, Wissen,
- Innovation, Technik, Arbeit.
Ablauf des Wissenschaftsjahres 2022:
Das Wissenschaftsjahr 2022 unterteilt sich in zwei Phasen:
Erste Phase – Mobilisierungs-Phase: Januar 2022 bis einschließlich März 2022
In dieser Phase stehen das Sammeln und Generieren der Bürgerfragen an die Wissenschaft im Mittelpunkt. Der Aufruf zur öffentlichen Beteiligung wird vorrangig durch die Kommunikationskampagne (siehe folgender Buchstabe a) erfolgen, die als bundesweite Dachkampagne aufgesetzt ist.
Zweite Phase – Interaktions-Phase: März 2022 bis Dezember 2022
Im Anschluss an das Sammeln und Generieren von Fragen in der Mobilisierungsphase gehen die Bürgerfragen in verschiedene dialogische und partizipative Formate ein. Auf Basis der thematischen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden Formate umgesetzt, bei denen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft mit der Öffentlichkeit in den Dialog treten. In diese Phase sollen sich auch die Förderprojekte (siehe folgender Buchstabe c) einbringen, indem sie in ihren Projekten Bürgerfragen aufgreifen, die sie aus der Mobilisierungsphase zugespielt bekommen.
Unabhängig von den Aktivitäten der Förderprojekte werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Phase in einen Verwertungsprozess für Wissenschaft und Forschung eingespeist (siehe folgender Buchstabe b).
Die mit dieser Bekanntmachung zu fördernden Vorhaben fokussieren sich im Schwerpunkt auf die Interaktionsphase und in Teilen auf die Mobilisierungsphase.
Komponenten des Wissenschaftsjahres 2022:
Das Zusammenspiel der beiden oben beschriebenen zeitlichen Phasen des Wissenschaftsjahres mit den drei Säulen
- Kommunikationskampagne,
- Verwertungs-Prozess („Büro Nachgefragt!“) und
- Fördervorhaben
legt die Basis für eine integrierte deutschlandweite Mobilisierung von Öffentlichkeit und Wissenschaft.
a) Kommunikationskampagne:
Das Wissenschaftsjahr wird von einer bundesweiten Dachkampagne „Meine Frage an die Wissenschaft“ begleitet. Aufgabe der Dachkampagne ist es, Menschen aller Altersstufen und Bildungshintergründe zu mobilisieren und sie zu motivieren, ihre Fragen an die Wissenschaft zu stellen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen an die Wissenschaft zu den fünf oben genannten thematischen Komplexen über Off- und Online-Kanäle stellen. Die Mobilisierung wird durch entsprechende Presse- und Medienarbeit sowie Kooperationen mit Akteuren aus Kultur, Wirtschaft und Medien bundesweit beworben und begleitet. Die Wissenschaftsjahr-Webseite informiert öffentlichkeitswirksam über die Fragen, sammelt diese in einer Datenbank und ist in der zweiten Phase, der Interaktions-Phase, die Anlaufstelle für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Wissenschaft.
Die Kommunikationskampagne bildet den Kern der Mobilisierungsphase (Januar 2022 bis einschließlich März 2022). Aber auch die über diese Richtlinie geförderten Vorhaben werden in die Dachkampagne eingebunden und sind angehalten, sich bei der Mobilisierung der Bürgerfragen aktiv einzubringen, soweit die Laufzeit des Fördervorhabens mit in diese erste Phase fällt (siehe Nummer 3). Die Dachkampagne stellt ihnen dafür entsprechende Beteiligungs-Kits und Services zur Verfügung, die derzeit ausgearbeitet werden.
b) Verwertungs-Prozess:
Die eingegangenen Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden durch Fach- und Bürgerpanels ausgewertet, geclustert und einer weiteren Online-Konsultation unterzogen. Im Rahmen dieses Prozesses werden Wissenschaft und Zivilgesellschaft durch verschiedene Gremien (Science Panel, Citizen Panel) eingebunden. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden festgehalten (z. B. in Form von Themen- und Empfehlungspapieren) und am Ende des Wissenschaftsjahres dem BMBF als Ideenpool zur weiteren Ausgestaltung zukünftiger Forschungspolitik und Möglichkeiten der Bürgerpartizipation an strategischen Agenda-Prozessen des Ministeriums übergeben (z. B. Etablierung von Bürgerräten, Impulse für die High-Tech-Strategie).
c) Fördervorhaben:
Die mit dieser Förderrichtlinie gesuchten Fördervorhaben tragen durch zielgruppengenaue Interaktions-, Dialog- und Beteiligungsformate zum Wissenschaftsjahr bei. Die Fördervorhaben stellen bei der Entwicklung ihrer Formate die Fragen der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt, indem sie diese als Ausgangspunkt für den Dialog mit der Wissenschaft oder für Beteiligungsformate einsetzen oder Formate kokreativ und koproduktiv mit den avisierten Zielgruppen entwickeln.
2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen als De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission1 gewährt.
3 Gegenstand der Förderung
Die Förderprojekte sollen sich an unterschiedliche Zielgruppen wie die interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie als intermediäre Zielgruppen an Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien und Politik richten. Zivilgesellschaftliche Partner (Vereine, Museen, Verbände) können als Verbundpartner agieren. Methodisch sind innovative Formate gefragt, die auf Interaktion, Dialog, und/oder Partizipation abzielen. Dabei sollen auch neue – vor allem durch bisherige Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation noch nicht erreichte – Zielgruppen und Personenkreise angesprochen und in die Gestaltung und Durchführung der Vorhaben eingebunden werden. Die zu fördernden Vorhaben binden idealerweise auch den wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Konzeption der Formate und ihrer Umsetzung ein. Durch die Förderung sollen auch neue Orte und Formen für den Dialog erschlossen und breitenwirksam über das Jahr hinweg genutzt werden.
Gefördert werden Projekte, die Forschende und Zivilgesellschaft zusammenbringen und zum Dialog anregen. Die Vorhaben können ein breites Spektrum von analogen und digitalen Vermittlungs-, Informations- und/oder Partizipationsformaten umfassen. Dazu zählen unter anderem beteiligungsfördernde Formate aus dem Bereich der edukativen Wissensvermittlung, interdisziplinäre und mobile gegebenenfalls im Verbund umzusetzende digitale oder analoge Vermittlungsformate sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne und schwer erreichbare Zielgruppen adressieren (siehe oben) und neue Orte der Wissenschaftskommunikation testen. Besonders gewünscht sind Vorhaben, die auf Partizipation abzielen und neue Formen der (auch niedrigschwelligen) Beteiligung entwickeln bzw. kollaborativ mit ihren Zielgruppen zusammenarbeiten. Die zu fördernden Projekte sollen mit ihren jeweiligen Formaten flexibel auf den Input – generiert durch die Fragen der Bürgerinnen und Bürger – eingehen können.
Um den wissenschaftlichen Nachwuchs für die Wissenschaftskommunikation zu gewinnen, werden insbesondere Projektideen gesucht, die diesen in geeigneter Weise einbinden. Gewünscht sind zudem Projekte, die Outreach-Charakter haben, möglichst bundesweit funktionieren, viele Menschen involvieren und damit eine große Partizipationsreichweite erzielen.
Es werden Vorhaben zu Themen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt, die sich den fünf übergeordneten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2022 zuordnen lassen:
- Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Sicherheit,
- Umwelt, Klima, Erde & Universum,
- Gesundes Leben, Medizin, Pflege,
- Kultur, Bildung, Wissen,
- Innovation, Technik, Arbeit.
Das Wissenschaftsjahr 2022 zeichnet sich dadurch aus, dass es sich an den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern orientiert – dies soll auch in den geförderten Vorhaben sichtbar werden. Aus dieser Ausrichtung heraus ergeben sich folgende Förderauflagen, die von den Projekten einzuhalten sind:
Einbindung in das Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!:
Das Wissenschaftsjahr 2022 stellt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum und setzt besonders auf Formate, die einen ausgeprägten partizipativen Charakter haben. Analog zur Gesamtausrichtung des Wissenschaftsjahres sollen die zu fördernden Projekte von den Fragen der Bürgerinnen und Bürger ausgehend Vorhaben entwickeln und umsetzen, also kokreativ und kollaborativ mit verschiedenen Teilen der Gesellschaft bzw. ihren Zielgruppen arbeiten. Dabei steht es den zu fördernden Vorhaben frei, in welcher Form sie dies in ihrem Ansatz umsetzen. Denkbar sind die unterschiedlichsten Formen der Partizipation und Beteiligung, etwa die Einbeziehung der Zielgruppen in der Formatentwicklung oder -ausgestaltung (z. B. durch vorgeschaltete Kreativ-Werkstätten, die Einbeziehung von Interessenlagen und Meinungen der Zielgruppe in die Themensetzung, gemeinsame Entwicklung von Ausstellungsmodulen, Austausch an Orten, an denen sich Wissenschaft und Gesellschaft sonst nicht begegnen usw.) oder die kreative Einbindung von Bürgerfragen in Dialogformate.
Gesucht sind Formate, die innovative und kreative methodische Wege der Beteiligung in der Wissenschaftskommunikation gehen und bestehende Partizipationsformate weiterentwickeln. Insgesamt soll im Wissenschaftsjahr eine Vielfalt unterschiedlicher niedrigschwelliger Beteiligungs- und Dialogangebote entstehen, die möglichst viele Menschen und gesellschaftliche Gruppen in einen persönlichen Austausch mit der Wissenschaft bringt und die Methoden der Partizipation in der Wissenschaftskommunikation voranbringt. Verstärkt gesucht werden bundesweit oder überregionale durchführbare Formate, die flächendeckend/an verschiedenen Orten und mit einer großen Reichweite durchgeführt werden können. Der Beitrag der Förderprojekte kann sowohl in der Mobilisierungs-Phase erfolgen, in der Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt werden als auch in der Interaktions-Phase, in der die Fragen beantwortet bzw. in den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingebunden werden. Für die Förderprojekte hat dies folgende Relevanz:
- Sammeln von Fragen (Mobilisierungs-Phase)
Zu fördernde Vorhaben, deren Laufzeit in den Zeitraum der Mobilisierungs-Phase fällt (Februar 2022 bis einschließlich März 2022), sind angehalten, sich am Sammeln von Bürgerfragen und -anregungen zu beteiligen. Dies soll zum einen über die Mitwirkung an der oben aufgeführten bundesweiten Mobilisierungsaktion „Meine Frage an die Wissenschaft“ geschehen. Die Dachkampagne stellt den Förderprojekten dafür entsprechende Beteiligungs-Kits und Services zur Verfügung, die analog und digital in die Formate eingebunden werden können, die aktuell noch entwickelt werden. Denkbar sind z. B. Fragebriefkästen, Partner-Kits oder andere Online-Tools, die auf Projektwebseiten eingebunden werden können.
Ergänzend zur Beteiligung an der Dachkampagne können die Projekte eigene Mechanismen zum Sammeln von Fragen und Anregungen ihrer Zielgruppen entwickeln, die auf die Gegebenheiten des jeweiligen Formats abgestimmt sind und deren Rückläufe in das Vorhaben eingebunden werden. Denkbar sind z. B. die Beteiligung von Zielgruppen an der Erstellung von Inhalten für eine Ausstellung oder einen Podcast; die Abfrage von Schwerpunkten für Dialogveranstaltungen vorab über Social-Media-Kanäle oder Bar Camps.
Die gesammelten Fragen, die über die Beteiligung an der Dachkampagne zusammengetragen werden, gehen in die Fragensammlung des Wissenschaftsjahrs ein und werden für die anschließende Interaktions-Phase aufbereitet.
- Beantworten von Fragen (Interaktions-Phase)
In dieser Phase des Wissenschaftsjahres, der Interaktions-Phase (Anfang März 2022 bis Dezember 2022), werden die Bürgerfragen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantwortet bzw. als Ausgangspunkt für den Dialog zwischen Öffentlichkeit und Wissenschaft in Formate der Wissenschaftskommunikation eingebunden. Bürgeranliegen fließen in Beteiligungsformate und den beschriebenen Verwertungsprozess ein.
Die Interaktions-Phase wird durch zentrale Formate des Wissenschaftsjahres bespielt, aber auch durch die zu fördernden Vorhaben. In dieser Phase bekommen die Förderprojekte thematisch passende Fragen aus der zentralen Fragesammlung des Wissenschaftsjahres zugespielt, die sie – ergänzend zu Fragen und Themen, die sich aus dem Vorhaben selbst ergeben – in ihr Format integrieren sollen. Denkbar ist z. B. die Integration von Bürgerfragen aus der zentralen Fragensammlung in Diskussionen, Podcasts, Barcamps, Online-Formaten, Schüler-Workshops, Reallaboren, Online-Formaten, Ausstellungen usw.
Die Antragsteller können sich für den gesamten Zeitraum des Wissenschaftsjahres bewerben (Februar bis Dezember). In den Monaten Februar und März beteiligen sich die geförderten Vorhaben an der oben ausgeführten Mobilisierungs-Phase des Wissenschaftsjahres. Sollten die geförderten Vorhaben einen späteren Laufzeitbeginn haben, konzentrieren sie sich auf die Interaktions-Phase und sind dazu angehalten, mit den über die Kampagne gesammelten Fragen zu arbeiten.
Die Antragsteller müssen in ihren Antragsskizzen eine Mechanik vorstellen, aus der ersichtlich wird, wie die eingespielten Fragen aus dem Wissenschaftsjahr möglichst innovativ und dialogorientiert in das beantragte Vorhaben integriert werden.
Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2022 entwickelt worden sein. Ziel der Vorhaben muss es sein, die Themenschwerpunkte des Wissenschaftsjahres auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte zu wecken.
Nicht gefördert werden können:
- Veröffentlichungen in Fachliteratur,
- nichtöffentliche Tagungen, die sich an ein Fachpublikum richten,
- Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen,
- Werbe- und Marketingkampagnen,
- kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Formate,
- die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte.
4 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (z. B. Volkshochschulen, Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung und/oder Partizipation und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden). Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Wissenschaftskommunikation und/oder Partizipation. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (sonstige oben angegebene Zuwendungsempfänger) in Deutschland verlangt. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich. Erwünscht sind vor allem Verbünde, die Einrichtungen der Wissenschaft mit nichtstaatlichen Organisationen und außerschulischen Bildungseinrichtungen miteinander verbinden.
Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (z. B. an Freiberuflerinnen und Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.
Die Zuwendungsempfänger sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über mindestens ein Thema innerhalb der fünf oben genannten Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2022;
- Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des Rechnungswesens;
- Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.
Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
5 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die sich an den Zielen des Wissenschaftsjahres 2022 orientieren und als Zielgruppen die breite und interessierte Öffentlichkeit, Kinder- und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftler und/oder Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik haben. Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die sich inhaltlich an den Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2022 orientieren. Förderfähig sind auch Verbünde aus Forschung und zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs).
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist (BMBF-Vordruck Nr. 0110)3.
6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis bzw. auf Kostenbasis als Anteilfinanzierung bzw. als Fehlbedarfsfinanzierung (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis) gewährt. In begründeten Ausnahmenfällen ist eine Vollfinanzierung möglich.
Bemessungsgrundlage für die in Nummer 4 genannten möglichen Zuwendungsempfänger (Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen wie Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen) sind die im nichtwirtschaftlichen Bereich zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten4 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Förderanträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen:
Zuwendungsfähig sind:
- Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial etc.);
- Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind;
- Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz;
- Personalausgaben bzw. -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.
Personalausgaben bzw. -kosten sind nur dann zuwendungsfähig,
- wenn das Personal zusätzlich für das Vorhaben eingestellt wird;
- wenn für bestehendes Personal, das im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich eine Ersatzkraft eingestellt wird;
- wenn die Stelle für bestehendes Personal für das beantragte Vorhaben aufgestockt wird (zuwendungsfähig ist nur der Aufstockungsanteil).
Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 150 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
Die Vorgaben der De-minimis-Verordnung sind zu berücksichtigen (siehe Anlage).
7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
7.1 Nebenbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
7.2 Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2022
Die folgenden weiteren Nebenbestimmungen werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids (sowohl bei Förderung auf Ausgabenbasis als auch bei Förderung auf Kostenbasis):
Das im Rahmen des Vorhabens zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (analog und digital) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation (siehe Nummer 8.1) abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2022. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ zu erstellen.
Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2022 zu unterstützen, sich an Evaluationsmaßnahmen zu beteiligen und zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.
7.3 Erfolgskontrolle/Evaluation
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten wie Teilnehmerzahl oder/und Reichweite dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Mit den über diese Förderrichtlinie zu fördernden Projekten sollen insgesamt mindestens drei der in Nummer 1.1 genannten Zielgruppen – unter anderem allgemeine Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, zivilgesellschaftliche Akteure und Öffentlichkeiten – erreicht werden. Darüber hinaus wird eine möglichst breite Formatvielfalt angestrebt.
Dazu zählen unter anderem dialog‐ und beteiligungsfördernde Formate (Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, Labs, Reallabore etc.), edukative Vermittlungsformate (Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, „Serious Games“ etc.), interdisziplinäre sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren (Wettbewerbe, Festivals, Public Screenings etc.). Sowohl digitale als auch analoge Formate sind förderfähig.
Mindestens sechs unterschiedliche Formate sollen mit den zu fördernden Vorhaben abgebildet werden.
7.4 Open Access-Klausel
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Die Projektergebnisse der digitalen Projekte sind unter einer Open Access-Lizenz zu veröffentlichen. Hier wird die Verwendung einer Creative Commons-Lizenz empfohlen. Mit der Veröffentlichung der Projektergebnisse muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit sofort frei und unentgeltlich zugänglich sind.
Im Rahmen der geförderten Vorhaben entwickelte Software ist unter einer Open Source-Lizenz (wir empfehlen die MIT-Lizenz) öffentlich zugänglich (z. B. über GitHub oder BitBucket) zur Verfügung zu stellen.
8 Verfahren
8.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Ansprechpartner:
Lou Anna Hilger
Telefon: 030/67055 787
E-Mail: lou.hilger@dlr.de
Matthias Kessler
Telefon: 030/67055 708
E-Mail: matthias.kessler@dlr.de
Der DLR-Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
8.2 Zweistufiges Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
8.3 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis zum 7. Mai 2021 zunächst Projektskizzen sowohl online über „easy-Online“ als auch in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.
Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein:
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Damit Ihre Online-Bewerbung Bestandkraft erlangt, müssen Sie die Projektskizze ausdrucken und umgehend nach dem 7. Mai 2021 auf dem Postweg zusätzlich an folgende Adresse schicken:
DLR-Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.
Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:
- Projekttitel;
- Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess;
- Kurzzusammenfassung des Vorhabens auf maximal einer Seite;
- Ausführliche Vorhabenbeschreibung:
- Thema und Idee: Die zu behandelnde Thematik sollte möglichst genau erläutert werden.
- Kommunikationsziel/e: Es soll mindestens ein klares sowie qualitativ und quantitativ messbares Kommunikationsziel (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) definiert werden.
- Zielgruppendefinition: Die anzusprechende/n Zielgruppe/n sollen dargelegt und begründet werden.
- Partnerstruktur und Vernetzung mit anderen Akteuren.
- Kommunikationsstrategie/Vermittlungsansatz: Dargestellt werden soll, wie die Zielgruppen konkret angesprochen werden und welche Anreize für eine Beteiligung am geplanten Format gesetzt werden.
- Grober Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen).
- Projekt- und Zeitplan.
- Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle.
- Nachnutzung, Übertragbarkeit.
- Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils;
- Selbstdarstellung und Organisationsstruktur.
Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind.
Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten ein.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
a) Thematischer Zuschnitt/Einbettung in das Wissenschaftsjahr
- Das Projekt nimmt Bezug auf mindestens eines der thematischen Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2022.
- Das Projekt beschäftigt sich mit gesellschaftlich relevanten Fragestellungen/Aspekten.
- Das Projekt lässt sich durch den Themenzuschnitt gut in die übergeordneten Ziele des Wissenschaftsjahres einbetten (partizipationsgetriebene Vermittlung der Relevanz und der Rolle von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern, Aktivierung von Ideen und Expertisen der Bürgerinnen und Bürger).
b) Kommunikativer Ansatz und partizipative Methodik
- Der kommunikative Ansatz/die partizipative Methode berücksichtigt zentrale Kriterien guter Wissenschaftskommunikation und/oder Partizipation. Der Vermittlungsansatz ist neu/innovativ und verspricht zur Weiterentwicklung der Methodik der Wissenschaftskommunikation und/oder Partizipation beizutragen.
- Die Vermittlungsstrategie/Methode ist geeignet, mindestens eine der Zielgruppen des Wissenschaftsjahres 2022 zu erreichen (allgemeine Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftler, Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik). Das bedeutet, dass das Projekt eine oder gegebenenfalls mehrere möglichst klar definierte Zielgruppe/n adressiert und plausibel und möglichst genau aufzeigt, wie diese erreicht und zur Teilnahme motiviert werden soll/en.
- Das Vorhaben beschreitet neue Wege der zielgruppenadäquaten Beteiligung in der Wissenschaftskommunikation und/oder entwickelt bereits bestehende Partizipationsformate konsequent weiter. Der Ansatz bindet Bürgerfragen, die in der Mobilisierungs-Phase des Wissenschaftsjahres gesammelt wurden, auf kreative und dialogorientierte Weise in das Format ein.
c) Projektskizze und Konzept
- Die Projektidee ist schlüssig und verständlich formuliert. Die quantitativen und qualitativen Kommunikationsziele (Botschaft, Reichweite, Wirkung etc.) und der Weg bzw. die Wege zu ihrer Erreichung werden plausibel dargelegt.
- Projektplanung: Die einzelnen Projektschritte bauen nachvollziehbar aufeinander auf und dienen der Erreichung der beabsichtigten Ziele. Der Zeitplan erscheint realistisch.
- Die im Finanzplan ausgewiesenen Positionen sind zur Durchführung des Projekts notwendig und der Höhe nach angemessen.
- Das Projekt hat noch nicht begonnen und/oder wurde explizit für das Wissenschaftsjahr 2022 entwickelt.
d) Antragsteller
- Der Antragsteller bzw. mindestens einer der Antragsteller ist qualifiziert, das Projekt durchzuführen und verfügt über nachgewiesene Expertise in einem der Themenfelder und im Bereich der Partizipation/Wissenschaftskommunikation.
- Der Antragsteller bzw. mindestens einer der Antragsteller verfügt über nachgewiesene Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. stellt sicher, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projektes zur Sicherstellung der Kommunikation nach außen zur Verfügung stehen.
- Der Antragsteller bzw. mindestens einer der Antragsteller stellt die Einbindung der Zivilgesellschaft innerhalb des Vorhabens sicher und legt überzeugend dar, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projektes zur Einbindung der Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.
e) Kommunikation des Projektes
- Das Projekt wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und verspricht öffentlichkeitswirksam zu sein.
- Das Projekt wird voraussichtlich mediale Berichterstattung generieren.
- Das Projekt erhöht die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres.
f) Struktur des Projektes
- Das Projekt ist überregional angelegt und verfügt über eine signifikante Reichweite.
- Das Projekt verfügt über eine gute Partnerstruktur und/oder plant eine sinnvolle Vernetzung mit anderen Akteuren.
- Das Projekt kann übertragen bzw. in anderen Kontexten nachgenutzt werden.
g) Ergebniskontrolle
- Das Projekt sieht geeignete Maßnahmen der Ergebniskontrolle vor, die das Erreichen der formulierten Kommunikationsziele (qualitativ und quantitativ) überprüfen.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen von einer Jury, die sich aus vier externen sowie zwei Gutachterinnen und Gutachtern aus dem BMBF zusammensetzt, ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
8.3.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Erstellung von förmlichen Anträgen erfolgt über das Antragssystem easy-Online ( hier ). Die Zugangsdaten werden durch den Projektträger zur Verfügung gestellt.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens;
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
- detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien erneut bewertet und geprüft:
- Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
- Stringenz: Die entsprechend den Auflagen aktualisierte Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
- Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
- Evaluation: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Ergebniskontrolle und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
8.3.2 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
9 Beginn und Ende der Förderung
Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2022 umgesetzt werden, d. h. sie können frühestens am 1. Februar 2022 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2022 enden.
10 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-VO zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.
Berlin, den 8. Februar 2021
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Cordula Kleidt
Anlage
Für diese Förderrichtlinie gelten die folgenden beihilferechtlichen Vorgaben:
Bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen sind die Vorgaben der in Nummer 1.2 genannten beihilferechtlichen Norm zu berücksichtigen.
1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger
Nach Artikel 3 Absatz 2 der De-minimis-Verordnung, darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikels 2 der De-minimis-Verordnung zum Begriff „ein einziges Unternehmen“ sind dabei zu berücksichtigen.
Der Antrag auf Förderung nach dieser Förderrichtlinie gilt als Erklärung, dass der Antragsteller die Anwendung der De-minimis-Verordnung als Rechtsgrundlage anerkennt und die hierin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden insbesondere, dass durch die Fördermaßnahme die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Kumulierung von staatlicher Förderung für das betreffende Vorhaben/die betreffende Tätigkeit.
Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, dass er im Fall der Gewährung einer De-minimis-Förderung alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen mindestens für drei (Steuer-)Jahre aufbewahrt.
2 Umfang der Zuwendung/Kumulierung
De-minimis-Beihilfen dürfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.
1 - Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. 215 vom 7.7.2020, S. 3).
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4 - Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.