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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Wissenstransfer“, Bundesanzeiger vom 21.01.2021

Vom 21.12.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Lehre und Forschung sind traditionell die zentralen Leistungsdimensionen der Hochschulen. Forschung ist in bedeutendem Umfang gleichermaßen in außeruniversitären Einrichtungen verankert. Wissenstransfer ist als weitere Aufgabe in Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen hinzugekommen. Als Transfer wird die systematische und zielgerichtete Überführung des in der – überwiegend öffentlich finanzierten – Forschung generierten neuen Wissens in die Gesellschaft („knowledge transfer“) bezeichnet und inkludiert auch neue Technologien. Ein solcher Wissens- und Technologietransfer gilt als Voraussetzung für wirtschaftlich immer bedeutsamer werdende Innovationen und (damit) als unverzichtbarer Impulsgeber für Lösungen zentraler und vielfältiger gesellschaftlicher Problemlagen. Mit der Hightech-Strategie 2025 zielt auch die Bundesregierung auf eine Stärkung des Transfers, um so den Nutzen von wissenschaftlich generiertem Wissen für Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen.

Eine moderne Perspektive betont dabei, dass die Generierung neuen Wissens kein einseitig gerichteter Prozess von der Wissenschaft in die Gesellschaft ist, sondern die Praxis bereits in Forschungsplanung und -prozess in adäquater Weise miteinbezogen werden sollte. Gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Veränderungen und Entwicklungen produzieren ihrerseits neues Wissen, neue Probleme und Fragen, die die Wissenschaft – z. B. Forschungsrichtungen und Technologieentwicklungen – beeinflussen.

In den letzten Jahren wurde die Transferperspektive erweitert, vom vorwiegend die Wirtschaft betreffenden klassischen Technologietransfer zum Wissenstransfer in die Gesellschaft, der wiederum den Technologietransfer einschließt. Forschung über Transfer findet demzufolge in einem vergrößerten Fächerspektrum und zu einem breiteren Kreis von Fragestellungen statt: Ursprünglich überwiegend auf die natur- und technikwissenschaftlichen Fächer bezogen, werden inzwischen an alle Wissenschaftsbereiche und Disziplinen hohe Erwartungen hinsichtlich der Überführung ihrer Forschungsergebnisse in die Anwendung gerichtet. Diese erheblich erhöhten Relevanzerwartungen an die Wissenschaft führten zum einen zu einer deutlichen Expansion des Wissenschaftssystems im Hinblick auf die dort zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in den letzten drei Jahrzehnten. Zum anderen lösten sie eine neue Grundsatzdebatte aus über das Ausmaß der Nutzenorientierung und die Anerkennung einer Eigenlogik von Forschung insgesamt.

Das deutsche Wissenschaftssystem hat der wachsenden Bedeutung des Wissenstransfers und den diesbezüglich an die Forschung gerichteten Erwartungen in den letzten drei Jahrzehnten Rechnung getragen und eine Vielzahl von einschlägigen Instrumenten, Mechanismen und Strukturen (auch Gremien) entwickelt bzw. aufgebaut. Dazu gehören Neujustierungen im Bereich der Vertragsforschung, der Ausgründungen, der personalisierten Transferaktivitäten („Transfer über Köpfe“), der Wissenschaftskommunikation und der Nutzungsmöglichkeiten ihrer Forschungsinfrastrukturen durch Praxispartner.

Wissenschaftsinitiierte oder -interne Aktivitäten allein führen allerdings noch nicht zu ausreichender Wissensdiffusion. Auch in der außerwissenschaftlichen Sphäre (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik/​politische Administration, Kommunen, u. a.) müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Absorptionsfähigkeit von neuem Wissen sowie ggfs. den Wissenstransfer in die Wissenschaft zu gewährleisten. Neben den bereits zum Technologietransfer in der Wirtschaft diesbezüglich existierenden Strukturen sind im Verlauf der letzten Jahrzehnte zusätzlich neue intermediäre Einrichtungen entstanden, die die Interaktion wissenschaftlicher Akteure mit Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik/​politischer Administration oder Kommunen befördern sollen. Solche Einrichtungen sind oft bei wirtschaftsnahen Einrichtungen angesiedelt oder als eigenständige dem Transfer gewidmete Institutionen organisiert. Hierzu zählen beispielsweise Transferagenturen, Technologie- und Gründerzentren oder wissenschaftliche Beratungsgremien. Ob diese existierenden Mechanismen und Strukturen dem erweiterten Verständnis von Wissenstransfer über den Technologietransfer hinaus hinreichend Rechnung tragen und z. B. auch Interaktionen mit zivilgesellschaftlichen Adressatengruppen Raum bieten, ist dabei offen.

Im Ergebnis sind Deutschland ein dynamisches Wissenstransfergeschehen und die Etablierung verschiedener Transferpfade zu beobachten. Dessen teilweise rekursive bzw. netzwerkartige Gestaltung, die unterschiedliche Akteure und Adressatengruppen in die Forschung einbezieht, führt dabei zu einem hohen Komplexitätsgrad des Gesamtsystems. Gleichwohl wird verschiedentlich darauf verwiesen, dass mit den gegebenen Aktivitäten das vorhandene Transferpotenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Dabei wird auf fehlende Strukturen und institutionelle Strategien der Unterstützung dieser zusätzlichen Leistungsdimension sowie – damit zusammenhängend – inadäquate Vorstellungen von Transfer im Sinne der linearen Übertragung bereits erarbeiteten Wissens verwiesen. Trotz aller zusätzlichen Bemühungen beschränken sich demnach Transferaktivitäten und deren Förderung noch zu oft auf einzelne Bereiche in Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder sind anlassbezogen konzipiert, während kohärente Gesamtkonzepte (mit Leitbild, Potenzialanalyse, strategischen Zielen, Governance-Strukturen und Maßnahmen zu deren Umsetzung) fehlen.

Es ist das unmittelbare Ziel dieses Förderangebots, zusätzliche wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über vorhandene Aktivitäten und Strukturen zur Überführung wissenschaftlich erzeugten Wissens in die Anwendung zu generieren sowie deren Entwicklung im Verlauf der vergangenen 30 Jahre nachzuzeichnen. Identifiziert werden sollen so die zentralen Determinanten eines erfolgreichen zielgerichteten Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie vorhandene „Lücken“, Hemmnisse oder Vorbehalte – jeweils bezogen auf die verschiedenen Transferpfade.

Im Ergebnis soll mit der Förderung von in der Regel empirisch angelegten und methodisch anspruchsvollen Forschungsvorhaben ein besseres und fundiertes Verständnis der Transferprozesse zu den in der Forschung erzeugten Fortschritten erreicht werden und damit die Voraussetzungen für eine evidenzbasierte Transfergestaltung seitens Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftspolitik geschaffen werden. Entsprechend der hohen mit dieser Förderaktivität verbundenen Anwendungserwartungen sollen aus den generierten neuen Erkenntnissen über existierende best practice-Transferansätze, Gelingensbedingungen und vorhandene Transferdefizite und/​oder -hemmnisse möglichst konkrete Anregungen und Gestaltungsimpulse für Wissenschaftspolitik und -praxis ableitbar sein.

Das Förderangebot ist dem BMBF1-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ zugeordnet. In diesem interdisziplinär und anwendungsorientiert angelegten Forschungsfeld werden die Voraussetzungen, Strukturen und Leistungsprozesse von Forschung und tertiärer Lehre sowie damit zusammenhängender Aktivitäten untersucht. Gemessen an der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung ist das dazugehörige Forschungsfeld nur sehr schwach institutionalisiert. Entsprechend unzureichend sind die jenseits einer Drittmittelförderung feststellbaren Forschungsaktivitäten. Die Förderung des BMBF verfolgt vor diesem Hintergrund das übergeordnete Ziel der Stabilisierung bzw. Erweiterung der diesbezüglich vorhandenen Forschungskapazitäten sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Verbesserung der Fähigkeit zur fundierten wissenschaftlichen Politikberatung in einem Ausmaß, wie er in anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern üblich ist.

Geplant ist gegebenenfalls eine Abfolge von thematisch fokussierten Förderangeboten, die sich mit – auch querschnittlichen – Fragestellungen aus dem Themenfeld „Wissenstransfer“ befassen, die der Forschung zugänglich und von besonderem Interesse für Politik und Praxis sind.

Von einem nationalen Konsortium wurde in den letzten Jahren eine qualitätsgesicherte Dateninfrastruktur für die bibliometrische Forschung aufgebaut. Diese wird vom BMBF gefördert und basiert auf den kommerziellen Datenbanken Scopus und Web of Science. Nutzungsberechtigt sind bislang ausschließlich die am entsprechenden Projekt „Kompetenzzentrum Bibliometrie“ beteiligten Einrichtungen (siehe http://www.bibliometrie.info ). Das BMBF wird sich darum bemühen, dass darüber hinaus allen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung zur Förderung ausgewählten FuE2-Projekten, die auf bibliometrische Daten zu rekurrieren beabsichtigen, ein Zugriff auf diese Forschungsinfrastruktur möglich wird. Näheres kann direkt beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) bzw. in der geplanten Beratungsveranstaltung (siehe Nummer 7.2.1) erfragt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Status-quo-Analysen und empirische Befunde zu wissenschaftsinternen Ansätzen des Wissenstransfers

Um die zusätzliche institutionelle Aufgabe des Wissenstransfers umzusetzen, müssen in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen neue Leitbilder entwickelt, organisationale Neuerungen vorgenommen und die Verwertung optimierende Instrumente und (Anreiz-)Mechanismen – angepasst an die unterschiedlichen Erfordernisse der jeweiligen Transfergegenstände – eingeführt werden. Ein gelingender Transfer setzt darüber hinaus auch adäquate Anreizmechanismen und Kompetenzprofile auf der individuellen Ebene voraus.

Ebenfalls sind neue Formen der Einbindung von Praxispartnern sowie Neuerungen zur Früherkennung von Anwendungsfeldern zu erproben. Schließlich geht es auf organisationaler Ebene auch darum, neue Kooperationsstrukturen zwischen eher grundlagenorientierter Forschung der Universitäten und eher anwendungsnaher Forschung an den Fachhochschulen zu finden und Akzeptanzaspekte verstärkt zu thematisieren.

Zum einen handelt es sich dabei um Neuerungen und Weiterentwicklungen, die von Einrichtungen der Forschungsförderung eingefordert wurden – beispielsweise Vorgaben zur Verzahnung von Wissenschaft und Praxis in Fachprogrammen. Zum anderen sind es Eigenentwicklungen innerhalb der Wissenschaft. Dies schließt auch Maßnahmen zur Sensibilisierung in einer traditionell auf Forschung und Lehre ausgerichteten Wissenschaft für Belange des Transfers ein. Grundsätzlich sind themen-, akteurs- bzw. fächerübergreifende (Querschnitts-) Maßnahmen von fächer-, kontext- und zielfeldspezifischen Aktivitäten zu unterscheiden.

Förderfähig sind hier (in der Regel empirisch angelegte) Analysen und Untersuchungen, die diese Entwicklungen im nationalen Wissenschaftssystem nachzeichnen und zu einer aktuellen Bestandsaufnahme des dortigen Wissenstransfers – seiner Stärken und Schwächen – beitragen. Auch internationale Vergleiche sind hier vorstellbar. Erwartet werden Vorhaben, die eine Kategorisierung/​Typisierung der Aktivitäten und Entwicklungen hinsichtlich der verfolgten Aufgaben und Funktionen, gegebenenfalls auch hinsichtlich ihrer fachlichen und geographischen Reichweite, anstreben. Vorhaben zur Vermessung des Wissenstransfers sollten methodisch anspruchsvoll und über diesbezüglich bereits vorhandene Arbeiten deutlich hinausreichen. Es wird explizit darauf verwiesen, dass hier auch Konzepte sowie Maßnahmen im Kontext „sozialer Innovationen“ von Interesse sind.

Im Ergebnis aller hier geförderten Vorhaben soll ein möglichst aktueller Gesamtüberblick über Strukturen, Instrumente und Mechanismen sowie die quantitative Entwicklung des Transfergeschehens im wissenschaftsinternen Bereich in den vergangenen rund dreißig Jahren entstehen.

2.2 Wirksamkeitspotenziale existierender wissenschaftsinterner Transferansätze; Erfolgsvoraussetzungen und Transferhemmnisse im Wissenschaftssystem

Neben Status quo-Analysen und Studien zu Umfang und Ausgestaltung des Transfers sind Erkenntnisse zur Wirksamkeit, zum Wirksamkeitspotenzial und zu Wirkungszusammenhängen existierender Transferaktivitäten und -strukturen für eine möglichst optimale Gestaltung des Transfers und der verschiedenen existierenden Transferpfade von entscheidender Bedeutung. Eng verbunden damit sind sachgerechte Messgrößen/​Indikatoren zur quantitativen und qualitativen Leistungsbewertung im Transferbereich (z. B. solche, die den Markterfolg oder auch soziale Nutzen und Kosten berücksichtigen), die über bestehende Ansätze hinausgehen, sich für Vergleiche verschiedener Transferformate eignen und Hinweise auf vorhandene Übertragungspotenziale geben.

Dies schließt auch belastbares Wissen über existierende Hemmnisse und Hindernisse sowie die Identifikation von Fehlentwicklungen (z. B. bedrohte Balance zwischen lang-, mittel- und kurzfristig angelegter Forschung, Grundlagen- und angewandter Forschung) ein. Defizite können nicht nur im rechtlichen/​organisationalen Bereich liegen, sondern beispielsweise auch das Kompetenzprofil der Beschäftigten (z. B. unzureichende Spezifizierungen und Anforderungsanalysen, unzureichende (Weiter-)Bildungsangebote) betreffen. Hierzu gehören auch Studien, die die durch Autonomie und erhöhte Rechenschaftslegungsanforderungen gekennzeichneten Governance-Strukturen und ihre Auswirkungen auf das Aktivitätsprofil (und nicht nur auf die Formalstrukturen) der hochschulischen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Kontext des Transfers in den Blick nehmen. Soweit Defizite oder Hemmnisse identifiziert werden, sind praxisrelevante Vorschläge zur Weiterentwicklung zwecks Überwindung der Hindernisse von besonderem Interesse.

Förderfähig sind hier sowohl Vorhaben, die sich auf eher traditionelle Ansätze des technologiebasierten und/​oder linear angelegten Wissenstransfers beziehen, als auch solche, die explizite Rückkopplungen der Praxis (Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft) in das Forschungshandeln vorsehen. Auch hier können sich Vorhaben entweder auf fächer- bzw. zielfeldspezifische Formate oder auf allgemeine Querschnittsbereiche beziehen.

Die Evaluation einzelner Transferförderprogramme oder Transfermaßnahmen einzelner Einrichtungen können nicht gefördert werden.

2.3 Transdisziplinarität als erfolgreicher Weg zum Transfer?

Transdisziplinarität gilt als genuiner Forschungsmodus zur Bearbeitung komplexer gesellschaftlicher Problemlagen, wie etwa im Bereich Public Health, der Entwicklungszusammenarbeit oder einer nachhaltigen Entwicklung. Charakteristisch ist dabei, dass Lösungsoptionen für konkrete Problemlagen mittels frühzeitiger Partizipation gesellschaft­licher Akteure erarbeitet werden: Deren Problemsichten und ihr Fach- und Erfahrungswissen werden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und Erkenntnissen zusammengeführt. Damit ist ein – auf den Projektkontext begrenzter – Transfer integraler Bestandteil eines transdisziplinären Forschungsprozesses. Allgemein wird angenommen, dass partizipative Ansätze den Transfer von Ergebnissen, also z. B. von sozialen und technischen Innovationen in die Gesellschaft fördern und damit die Wirksamkeit von Forschung erhöhen.

Förderfähig sind hier Vorhaben, die Fragestellungen entsprechend der Ausführungen zu den Themenfeldern der Nummern 2.1 und 2.2 (Status-quo-Analysen, empirische Befunde, Wirksamkeitsuntersuchungen etc.) speziell im Kontext transdisziplinärer Forschungsprozesse verfolgen. Hierzu gehören auch vergleichende Untersuchungen, die Qualität und Wirkungen transdisziplinärer Forschungsansätze (auch Citizen Science, Reallabore etc.) denen von nichtpartizipativen Ansätzen gegenüberstellen und dabei auch Unterschiede und Gemeinsamkeiten ihres jeweiligen Transfer­verständnisses, des Transfererfolgs und seiner Determinanten oder auch die für transdisziplinäre Forschungsansätze bedeutsame Skalierung des Transfers über den konkreten Forschungsprojektkontext hinaus in den Blick nehmen.

2.4 Wissenstransfer in der Wissenschafts- und Hochschulforschung

Die Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem reklamiert für sich ein hohes Maß an praktischer Bedeutung. Forschungsarbeiten in diesem Forschungsfeld werden oft mit der Zielsetzung begründet, Erkenntnisse/​Innovationen für den direkten Einsatz in der Lehr- bzw. Forschungspraxis zu generieren (z. B. weiterentwickelte Lehr-Lern-Formate, neue Organisationsformate für Kooperationsprojekte in der Forschung, neue Governance-Ansätze für das Management von Wissenschaft etc.).

Der Wissenstransfer in diesem Forschungsfeld unterscheidet sich von anderen insbesondere dadurch, dass dieser hier systemintern erfolgt, d. h. die zentralen Praxispartner und Adressatengruppen (= wissenschaftliches Personal, Wissenschaftsmanagement, Wissenschaftspolitik) gehören gleichermaßen zum Wissenschaftssystem. Einrichtungen des Wissenschaftssystems sind hier nicht nur die Wissensproduzenten, sondern gleichzeitig Praxispartner – in Einzelfällen sogar in Personalunion.

Dem Wissenschaftssystem wird in diesem Kontext, d. h. hinsichtlich der evidenzbasierten Gestaltung der die Forschung und Lehre prägenden Strukturen und Prozesse, üblicherweise eine eher zurückhaltende Innovationsorientierung attestiert. Entsprechend sind Ansätze und Mechanismen für einen systematischen Wissenstransfer aus der ­Wissenschafts- und Hochschulforschung in die Wissenschafts- und Hochschulpraxis bislang nur rudimentär entwickelt. Als Ursache wird gewöhnlich auf fehlende ökonomische Anreize oder auch fehlende „change agents“ und nur eingeschränkt vorhandene einschlägige externe Beratungsstrukturen verwiesen.

Förderfähig sind hier Vorhaben, die Fragestellungen entsprechend der Ausführungen zu den Themenfeldern der Nummern 2.1 und 2.2 (Status-quo-Analysen, empirische Befunde, Wirksamkeitsuntersuchungen etc.) speziell im Kontext der Wissenschafts- und Hochschulforschung verfolgen. Möglich sind hier auch Begleitforschungen zu Erprobungen neuer Transferansätze mit hochschulischen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Praxispartner.

2.5 Systematischer Forschungsüberblick zum Thema „Transferforschung“

Die wissenschaftliche Forschung zum Thema Wissenstransfer bewegt sich in unterschiedlichen Disziplinen. Zur systematischen Bestandsaufnahme bedarf es daher einer multidisziplinären Literaturanalyse auf Basis von wissenschaftlichen Beiträgen in internationalen Fachzeitschriften. Die Systematik erfordert klare Aufnahme- und Ausschlusskriterien sowie die Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen theoretisch-konzeptioneller und empirischer Forschung zu diesem Thema.

Förderfähig sind hier Projekte, die eine solche Meta-Analyse vornehmen und darauf aufbauend nicht nur die zentralen Erkenntnisse aus der Literatur dokumentieren, sondern auch studienübergreifende Ergebnisse synthetisieren, insbesondere institutionelle Unterschiede herausarbeiten sowie Forschungsbedarf aufzeigen. Diesem Themenfeld zugeordnete Projektvorschläge sollten methodisch innovativ sein und – möglichst – eine internationale Perspektive aufweisen.

2.6 Digitalisierungen im wissenschaftsinternen Wissenstransfer

Die sich kontinuierlich fortentwickelnden digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien verändern nicht nur den Forschungsprozess selbst. Sie können gleichermaßen in den einzelnen Handlungsfeldern des Wissenstransfers zu Vereinfachungen, Verbesserungen oder Weiterentwicklungen führen sowie dort auch disruptive Veränderungen ermöglichen. Sie modifizieren die Rahmenbedingungen für erfolgreichen Transfer. Gleichermaßen können auch neue Transferhemmnisse entstehen. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen insbesondere neue Wege der unmittelbaren Informationsbereitstellung im Kontext der Partizipation der Praxis, der Entwicklung und Pflege von Netzwerken und der konkreten Ausgestaltung von Transferinstrumenten.

Förderfähig sind hier Vorhaben, die Fragestellungen entsprechend der Ausführungen zu den Themenfeldern der Nummern 2.1 und 2.2 (Status-quo-Analysen, empirische Befunde, Wirksamkeitsuntersuchungen etc.) verfolgen und dabei einen speziellen Fokus auf das Thema „Digitalisierung“ legen. Möglich sind hier auch Begleitforschungen zu Erprobungen neuer digital geprägter Ansätze in einzelnen Handlungsfeldern des Transfers, aber auch Vorhaben, die Grenzen bzw. etwaige Nachteile der Digitalisierung ausloten. Darüber hinaus können Vorhaben gefördert werden, die sich mit den digitalen Möglichkeiten der Verbesserung/​Erweiterung der Forschung über den Wissenstransfer befassen. Als Beispiel sei hier auf die Entwicklung neuer Leistungskennzahlen zum Transfer verwiesen, die auf maschinelles Lernen rekurrieren.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie im Verbund auch weitere Einrichtungen mit Bezug zum Wissenstransfer. Die Gewährung von Zuwendungen an diese Einrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage der Regelungen zu nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Nummern 2.1.1 bis 2.1.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung Entwicklung und Innovation (FuEuI) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) zu qualifizieren ist.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.

Der Zuwendungsgeber plant die Durchführung von Begleitmaßnahmen (z. B. Kick-off-Treffen…) zu dieser Förderaktivität, die insbesondere die Vernetzung der geförderten Einzel- und Verbundprojekte sowie den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis unterstützen sollen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen bzw. eigene zusätzliche Maßnahmen zum Transfer zu entwickeln, wird vorausgesetzt.

Die Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/​einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben.

Die Planung der Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Es können nur Zuwendungen für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich beantragt bzw. bewilligt werden. Soweit die den Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.5

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten:

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung zur Durchführung des Forschungsprojekts. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können dabei bis zu einem Stellenanteil von 100 %, Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Stellenanteil von in der Regel bis zu 65 % bezuschusst werden. In begründeten Fällen können die Ausgaben von nichtwissenschaftlichem Personal mit einem Stellenanteil von bis zu 50 % bezuschusst werden, ebenso wie der Einsatz studentischer Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche und pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlichem Mitarbeiter. Mittel für studentische Hilfskräfte können in der Regel ab dem vierten Projektmonat eingeplant werden. Darüber hinausgehende Ansätze und der Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte sind detailliert zu begründen.

Reisemittel können in der Regel wie folgt übernommen oder bezuschusst werden:

  • für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen,
  • Konferenzen im Inland (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr),
  • Konferenzen im Ausland bei nachzuweisendem aktivem Beitrag (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ab dem zweiten Jahr).

Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:

  • Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
  • Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften),
  • von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu verbessern. Daher können einzelfallbezogen Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Bei Förderung des Projekts ist eine Veröffentlichung von Informationen zum Vorhaben auf den Seiten des Portals www.wihoforschung.de vorgesehen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
– Bereich Bildung, Gender –
Stichwort „Wissenstransfer“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner beim Projektträger ist für administrative Fragen Herr Kai Föste (Telefon: +49 2 28/​38 21-18 57) und für fachliche Fragen Frau Dr. Mirte Scholten (Telefon: +49 2 28/​38 21-21 50) oder Herr Dr. Patrick Fick (Telefon: +49 2 28/​38 21-18 29); administrative und fachliche Fragen können Sie zudem per E-Mail senden an: wihoforschung@dlr.de.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular ; Bereich BMBF abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ; der Zugriff zum Skizzentool ist dabei nur über den in Nummer 7.2 genannten Link möglich).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools „easy-Online“ erforderlich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=WISSENSTRANSFER&t=SKI

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ​).

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 19. April 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Die ausschließlich elektronische Einreichung der Projektskizze ist somit ausreichend, sämtliche Anlagen sollten dabei in einem PDF-Dokument zusammengefasst werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Am 23. Februar 2021 findet zu dieser Förderaktivität eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
    • Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben) sowie Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder,
    • Namen und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung,
    • vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn;
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens und Benennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten),
    • Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite),
    • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung sowie gegebenenfalls einer Begründung für zusätzliche Datenerhebungen), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten),
    • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten),
    • bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnern, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite),
    • Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten),
    • insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten (Verbundvorhaben: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 11, Calibri, Zeilenabstand von mindestens 1,15;
  3. Grober Finanzierungsplan:
    • Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal- sowie Sachmittel (Unteraufträge/​Anschaffungen/​Reisen),
    • Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt.

Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung;
  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel gemäß der in Nummer 2 benannten Schwerpunkte;
  • Originalität und Relevanz des Projektthemas;
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand;
  • Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens;
  • Schlüssigkeit des Verwertungsplans;
  • Arbeits- und Zeitplan, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt, erfolgreiche Projektskizzen werden auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/ ​).

Bei Verbundvorhaben sind Förderanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen. Außerdem sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und gegebenenfalls Meilensteinplan;
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen;
  • auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens;
  • auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel);
  • Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung;
  • Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte;
  • Berücksichtigung der Auflagen/​Hinweise/​Empfehlungen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.

Berlin, den 21. Dezember 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Diegelmann

1 - BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung
2 - FuE = Forschung und Entwicklung
3 - Mitteilung der EU-Kommission vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.
4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
5 - Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.