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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung eines Projekts zur Entwicklung einer systematischen Vorausschau zur Zukunft der Wertschöpfung im Förderprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“, Bundesanzeiger vom 11.01.2021

Vom 30.11.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Jede Generation organisiert die Prozesse der Wertschöpfung neu und verändert die vorherrschenden Strukturen in dem Bestreben, den individuellen und gesellschaftlichen Wohlstand zu optimieren. Im Zeitalter von Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Plattformökonomie werden Anforderungen wie CO2-Neutralität, der Erhalt einer hohen Umweltqualität, sozial gerechte Lebensverhältnisse, gute Arbeit, freier Zugang zu Infrastrukturen und Daten, technolo­gische Souveränität, Versorgungssicherheit und nicht zuletzt Konsumwünsche an die Wertschöpfung gerichtet.

Die Anforderungen an das Ergebnis der Wertschöpfung werden in der Gesellschaft immer wieder neu diskutiert und ausgehandelt. Dies geschieht heute in einem nie dagewesenen Tempo vor dem Hintergrund des Wandels von Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Kundenbeziehungen. Die Suche nach Erfolg auf Märkten geht weit über einzelne Unternehmen, Güter oder Dienstleistungen hinaus. Wertschöpfung findet heute in innovativen, teils globalen Systemen und Netzwerken statt, in denen neben privaten Unternehmen auch öffentliche und zivilgesellschaftliche Organisationen aktiv sind und vielfältige Prozesse ineinandergreifen. Dabei hängen digitale und analoge Welt eng zusammen, konstituieren aber ihre je eigene Wirklichkeit im Wertschöpfungsprozess. Die Entwicklungen bei Industrie 4.0, in Plattform- und Datenökonomie nehmen an Dynamik zu. Ein frühzeitiges Erkennen von strategischen, erfolgspotenzial- und vor allem zukunftsorientierten Fragestellungen und das Ableiten von Entscheidungen, z. B. zum Setzen von Prioritäten, wird unter diesen Bedingungen für Forschungseinrichtungen und Unternehmen immer wichtiger. Das Forschungs- und Innovationsgeschehen in äußerst komplexen Themenfeldern entwickelt sich ständig weiter. Es gibt immer mehr Fragestellungen, für deren Beantwortung keine zufriedenstellende Datengrundlage vorhanden ist. Neue Ideen und dynamische Veränderungen haben weitgreifende Auswirkungen auf die Wertschöpfung der Zukunft und müssen in unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Ziel der Förderrichtlinie ist es deshalb, durch eine ganzheitliche systemische Betrachtung mit den Methoden einer Vorausschau Veränderungen von Wertschöpfungssystemen frühzeitig zu erkennen. Durch die neu zu entwickelnde Methodik zur Vorausschau und den wissenschaftlichen Diskurs soll ein umfassendes konzeptionelles Verständnis der Einflussfaktoren auf die Wertschöpfung und ihrer Wirkung auf Anwendungsbereiche entwickelt werden, damit alle Akteure in Wissenschaft und Wirtschaft schneller auf Trends und Entwicklungen reagieren, deren Auswirkungen besser verstehen und selbst in die Rolle der Technologie- und Innovationsführerschaft gelangen können.

1.2 Zuwendungszweck

Damit Wissenschaft und Wirtschaft auch in fünf bis zehn Jahren rückblickend feststellen können, dass sie heute die richtigen Weichen gestellt haben, benötigen sie eine systematische Vorausschau auf die Wertschöpfung der Zukunft.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Methodenentwicklung für eine Vorausschau zu fördern, welches vorhandene partielle Lösungen, die oft nur für einzelne Sektoren oder Themen bestehen, zusammenführt und neue Ansätze hinzufügt. Dies erscheint notwendig, um eine Vorausschau auf hochkomplexe und sich dynamisch entwickelnde Themenfelder vornehmen zu können. Als ein solches beispielhaftes Themenfeld wird die Entwicklung von Wertschöpfungssystemen mit den Herausforderungen aus Produktion, Dienstleistung und Arbeit gesehen. Durch die bestehenden Methodikansätze ist dies bisher nicht möglich. Aktuell existieren lediglich allgemeine Indikatoren und Foresight-Prozesse oder aber branchenspezifische Ansätze. Daher soll im Ergebnis dieser Förderrichtlinie allen Marktteilnehmern eine allgemeine Methodik zur Vorausschau zur Verfügung gestellt werden.

Zweck der Bekanntmachung ist es, auf der Grundlage des Förderprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ ein Forschungsprojekt zu fördern, das eine methodisch fundierte Vorausschau auf zukünftige Entwicklungen und Veränderungen von Wertschöpfungssystemen erarbeitet. Das Forschungsprojekt soll helfen, systematisch und mit einer wissenschaftlich abgesicherten Herangehensweise nach Maßnahmen, Trends und Themen zu suchen, die Entwicklungen bei Technologien, Verfahren und Konzepten der Wertschöpfung beeinflussen.

Folgende allgemeine Methodik für die systematische Vorausschau auf zukünftige Entwicklungen in ausgewählten Forschungsbereichen erscheint besonders zielführend:

  • Entwicklung von Methoden zur Identifikation und Bewertung von frühen Signalen sowie die Analyse von Mega- und Mikrotrends im Forschungsbereich, welche z. B. zu Entwicklungslinien gebündelt werden können.
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen von Wirkmechanismen und Abhängigkeiten einzelner Einflussfaktoren im Bereich der Wertschöpfung, auch unter Berücksichtigung neuer ­Quellen (z. B. social media).
  • Aufbau eines Trend Monitorings zu sich entwickelnden Forschungsthemen im Spannungsfeld von Gesellschaft, Wirtschaft, Technologie und Ökologie, unter besonderer Berücksichtigung einer Indikatorik zur Bewertung von zukünftigen Themenfeldern hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale.
  • Elemente des wissenschaftlichen Diskurses wie offene Dialogprozesse, wissenschaftliche Workshops und neue Methoden transdisziplinärer Kreativitäts- und Entwicklungstechniken.

1.3  Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde ­aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist ein FuE1-Projekt an Hochschulen (Universitäten/​Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, welches alle in Zusammenhang mit dem Zu­wendungszweck (siehe Nummer 1.2) stehenden Fragestellungen zur Entwicklung einer Vorausschau aufgreift. Die Methodik ist an konkreten Anwendungsfeldern zur Veränderung von Wertschöpfungssystemen zu erarbeiten, er­proben und weiterzuentwickeln.

Die konkreten Felder der Innovation und die Änderungen in den Bedingungen und Strukturen der Wertschöpfung werden vielfältig ausfallen. Die Entwicklungen können beispielsweise ausgelöst werden durch technologische Durchbrüche, gesellschaftliche Anforderungen, Anforderungen wie Umweltstandards, Forderung nach technologischer ­Souveränität etc., durch technologische Weiterentwicklungen (Entwicklungslinien) oder Neuentwicklungen, die Wertschöpfungsprozesse evolutionär oder revolutionär verändern und/​oder durch Kompetenzentwicklung etc. Die Auswirkungen können einzelne Produkte und/​oder Dienstleistungen, Branchen oder ganze Wertschöpfungssysteme betreffen und verändern.

Das Projekt identifiziert Entwicklungen, die

  • ganze Wertschöpfungssysteme grundlegend verändern,
  • die Rolle des Menschen (als Beschäftigter, als Kunde etc.) in der Wertschöpfung neu definieren,
  • auf disruptiven und evolutionären, sozio-technologischen Veränderungen basieren,
  • die Ressourceneffizienz signifikant steigern oder neue Möglichkeiten für den Ressourceneinsatz bieten,
  • Unternehmen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Nutzungsversprechen antreiben,
  • Veränderungen hinsichtlich der Vernetzung und Kollaboration von Unternehmen, Organisationen, Menschen und Maschinen erfordern.

Die Erkenntnisse stehen öffentlich zur Verfügung. Sie sollen insbesondere wissenschaftlichen Einrichtungen zugänglich gemacht werden, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Fragen der Wertschöpfung beschäftigen. ­Forschenden Unternehmen sollen sie helfen, schneller auf Trends und Entwicklungen reagieren zu können und ­Auswirkungen besser zu verstehen.

Für die Beurteilung der Anträge ist darzustellen,

  • wie in einem auf bis zu fünf Jahren angelegten Forschungsprojekt mit Hilfe einer allgemein gültigen und auf andere Forschungsbereiche übertragbaren Methodik kontinuierliche Maßnahmen zur systematischen Vorausschau auf dem Feld „Zukunft der Wertschöpfung“ umgesetzt werden können.
  • wie über die laufende Beobachtung und Analyse von Aktivitäten hinaus frühzeitig neue Entwicklungen und Trends identifiziert, bewertet und mindestens einmal jährlich für die wissenschaftliche Diskussion und für Zielgruppen ver­öffentlicht werden.
  • welche Methoden und Formate zum wissenschaftlichen Austausch und zum Transfer der Methodenentwicklung entstehen und welche Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation entwickelt und angewendet werden.
  • welche Teilziele sich aus den in Nummer 1.2 Zuwendungszweck genannten Entwicklungsschritten einer allge­meinen Methodik ergeben und wie diese validiert werden.
  • wie diese Zwischenziele im Arbeits-, Zeit- und Kostenplan an Hand von Meilensteinen, auch unter Berücksichtigung von Indikatoren, berücksichtigt werden.
  • wie der Bezug zu bereits bestehenden Prozessen zur Vorausschau gestaltet werden soll.
  • wie die Verknüpfungen zum laufenden BMBF-Foresight Prozess (dessen Erfahrungen mit verschiedenen methodischen Ansätzen bei den Vertiefungsaktivitäten und dem Horizon Scanning für die Zukunftstrendsammlung des BMBF sowie speziell zur Foresight-Studie „Neues Leitbild Sinnstiftungsökonomie?“) erfolgen.
  • wie die wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse genutzt werden können.
  • wie Anwendungsfelder methodisch entwickelt bzw. hergeleitet und dargestellt werden sollen und wie die Beschreibung der oben genannten Aspekte innerhalb der Anwendungsfelder erfolgen soll.
  • wie die Ergebnisse und Erkenntnisse genutzt werden können, um auch wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskussionen zu neu entstehenden Forschungsfragen zu initiieren und auch dadurch zu einem vertieften Themenverständnis beizutragen.

Erfolgskriterium für die Bewertung der Ergebnisse des Forschungsprojekts ist ein erfolgreicher Test der entwickelten Methodiken am Beispiel der „Wertschöpfung der Zukunft“. Wesentlich sind dabei verschiedene Ansätze zum wissenschaftlichen Diskurs, um die Inhalte zu schärfen.

Im Rahmen der geplanten Verwertung der Projektergebnisse ist zu erläutern, wie die Methodiken auf andere komplexe Themenfelder angewandt werden können und welcher Nutzen sowohl für die beteiligten Forschungseinrichtungen als auch für Dritte dadurch entstehen kann. Dazu skizziert das Projekt anhand der entwickelten Methodik perspektivisch mögliche Anwendungsfälle außerhalb der Forschung zur Wertschöpfung.

Nicht gefördert werden FuE-Arbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen oder die eine Anwendung kommerzieller Methoden des Benchmarkings darstellen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/​Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei ge­fördert werden kann, siehe FuEuI2-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In den Vorhaben sollen die in Nummer 2 – Gegenstand der Förderung genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkte erkennbar sein.

Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, die neue Wege zu einer ganzheitlichen Methodik in Deutschland entwickeln. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche ­Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich zeigen. Es wird erwartet, dass sie im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen übergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitgestalten und an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritten, Innovationsplattformen) mitarbeiten.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die ­Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten5 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter:

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrich­tungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben ­resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zentrale Ansprechpersonen, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, sind

Herr Dr. Uwe Krause
Telefon +49 (0) 7 21/​608-31430
E-Mail: uwe.krause@kit.edu

und

Herr Alexander Mager
Telefon +49 (0) 7 21/​608-31497
E-Mail: alexander.mager@kit.edu

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

7.2.1.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 1. März 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine vollständige Projektskizze besteht aus zwei Teilen: einer Darstellung in easy-Online (Projektblatt) sowie der ausführlichen Projektbeschreibung in Form einer fachlichen Projektskizze (Word- oder pdf-Datei). Die Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung im Projektblatt von easy-Online soll in die Abschnitte Motivation, Zielsetzung, Vorgehensweise und Verwertung gegliedert werden. Eine Vorlage zur Projektskizze ist auf der Internetseite https://www.produktion-dienstleistung-arbeit.de/de/aktuelle-Bekanntmachungen.html verfügbar.

Die vollständige Projektskizze ist an den

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Standort Dresden
Hallwachsstraße 3
01069 Dresden

mit dem Stichwort „Vorausschau“ einzureichen.

Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ ​. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze direkt mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Projektpartner, vertreten durch den Einreicher/​Projektkoordinator, reichen eine gemeinsame, begutachtungs­fähige fachliche Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt) beim Projektträger sowie über das easy-Online-Portal ein. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen (siehe Nummer 7.2.2) und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die fachliche Projektskizze sollte mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Technik und Forschung) und themenspezifischer FuE-Bedarf sowie Motivation und Bedarf bei den Unternehmen bzw. beteiligten Partnern;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Technik und der Forschung unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen, europäischen oder internationalen Forschungsprogrammen; Neuheit der Projektidee und erwarteter Erkenntniszugewinn;
  • Konzept zur modellhaften Realisierung des Lösungsansatzes während der Projektlaufzeit. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungswegs;
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand in Personen­monaten (PM). Der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner soll möglichst nicht unter zwölf PM liegen;
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft, in der Fach-/​Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände. Die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Be­deutung des Projekts müssen klar zu erkennen sein;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Projektpartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze (etwa tabellarische) Firmen-/​Organisationsdarstellung sowie Anzahl der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter aufführen).

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die Vorlage für die fachliche Projektskizze (Word-Datei) ist auf der Internetseite https://www.produktion-dienstleistung-arbeit.de/de/aktuelle-Bekanntmachungen.html verfügbar. Neben der Erstellung der fachlichen Projektskizze ist außerdem ein Projektblatt (easy-Online) auszufüllen. Das Projektblatt wird direkt im Werkzeug easy-Online ausgefüllt.

Vollständige Unterlagen für den Postversand an den beauftragten Projektträger bestehen aus:

  • dem Projektblatt aus easy-Online mit Unterschrift und Stempel und
  • einem Original der fachlichen Projektskizze.

Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/

7.2.1.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen/​Gutachter, nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung, Bezug zum Förderprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“;
  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit; Innovationshöhe (innovative Lösungsansätze), Anwendungsbezug; Höhe des ­Risikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums;
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung und Industrie, Technologieanbieter und Anwender; Erhöhung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unter­nehmen;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Konzept zum Projekt­management, zur Projektstruktur und zum Projektcontrolling; Angemessenheit der geplanten finanziellen Auf­wendungen;
  • Breitenwirksamkeit: Übertragbarkeit der Ergebnisse, Aus- und Weiterbildungsaspekte; überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; modellhafte Umsetzung in wirtschaftlichen/​gesellschaftlichen Bezügen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Qualifizierungsstrategien.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Einreicher/​Projektkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/ ).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Angaben vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan mit Start- und Endtermin der geplanten Projektarbeiten inklusive vorhabenbezogener ­Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung,
  • eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zweckmäßigkeit des geplanten Vorgehens,
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Kosten und Ausgaben,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Kosten und Ausgaben,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser ­Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 gültig.

Bonn, den 30. November 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Bode

1 - FuE = Forschung und Entwicklung

2 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation

3 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/​C 198/​01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.

4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

5 - Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.