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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung, Bundesanzeiger vom 05.08.2020

Vom 28.07.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) haben sich Bund und Länder das übergreifende Ziel gesetzt, die Lese- und Schreibkompetenzen sowie das Grundbildungsniveau Erwachsener in Deutschland durch erhöhte Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen nachhaltig zu verbessern.1 In Umsetzung des Arbeitsprogramms der AlphaDekade2 legt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Schwerpunkt auf die Förderung von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung. Dieser Ansatz ist erfolgsversprechend, da in Deutschland der überwiegende Teil der gering literalisierten Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren einer Beschäftigung nachgeht und die Arbeitswelt einen zentralen Bezugspunkt für die Zielgruppe darstellt. Die LEO-Studie 2018 zeigt, dass sich der Anteil der beschäftigten gering literalisierten Erwachsenen seit 2010 sogar von 56,9 Prozent auf 62,3 Prozent erhöht hat. Die Studie zeigt aber auch, dass die Zielgruppe heterogen ist und daher differenzierte Qualifizierungsmodelle erforderlich sind. Von den gering Literalisierten haben 41,7 Prozent eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung abgeschlossen, sind also formal nicht gering qualifiziert, üben jedoch häufig einfache Tätigkeiten aus, die keine Ausbildung erfordern. 38,3 Prozent haben dagegen keinen Berufsabschluss (Gesamtbevölkerung: 19,7 Prozent)3. Geringe Literalität stellt für sie eine Hürde hinsichtlich des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung oder einer abschlussbezogenen Nachqualifizierung dar.

Im Rahmen der AlphaDekade hat das BMBF seit dem Jahr 2015 bereits 13 Transferprojekte im Bereich der arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung gefördert, um Konzepte und Modelle sowie Lehr- und Lernmaterialien aus vorangegangenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten weiterzuentwickeln und in die Breite zu tragen. Im Ergebnis liegen erprobte Modelle für die arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Beschäftigter vor, die insbesondere Ansätze zur Sensibilisierung von Führungskräften, Personalverantwortlichen und Betriebsräten, Instrumente zur Feststellung des betriebsbezogenen Grundbildungsbedarfs sowie konkrete arbeitsplatzbezogene Lehr- und Lernangebote umfassen. Einige Modelle zeigen zudem beispielhaft, wie die Lücke zwischen Angeboten der grundständigen Alphabetisierung und Grundbildung und Angeboten der Arbeitsförderung geschlossen werden kann.

Gleichwohl bleibt die Zahl der Betriebe, die arbeitsplatzorientierte Grundbildungsangebote durchführen, auch unter den Betrieben mit einem hohen Anteil an geringqualifizierten Beschäftigten gering. Eine breite und strukturelle Verankerung der arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung in der beruflichen Weiterbildung und in der Arbeitsförderung ist noch nicht erreicht. Es fehlt nach wie vor an einer strukturierten Vernetzung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure (Unternehmen, Kammern, Innungen, Branchenverbände, Arbeitsagenturen, Bildungsträger etc.), um das Thema Alphabetisierung und Grundbildung in vorhandene Aus- und Weiterbildungsstrukturen zu integrieren und Transparenz über vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten, Förderinstrumente und Lernangebote herzustellen. Anschlussfähige Übergänge von Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen zu den vorhandenen Instrumenten der Arbeitsförderung (z. B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch [SGB III], Grundkompetenzmaßnahmen auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung, Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 ff. SGB III) sind noch nicht ausreichend entwickelt; Instrumente der Arbeitsförderung könnten daher gegebenenfalls noch stärker für die Grundbildung nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus besteht Bedarf an einschlägig qualifizierten Lehrkräften. Schließlich muss auch die Qualität von Lehr- und Lernprozessen weiter verbessert werden, um Angebote der arbeitsorientierten Grundbildung effektiv und erfolgreich zu gestalten. Dementsprechend unterstreicht auch die Nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung von 2019 einen fortbestehenden Handlungsbedarf.4

Mit der vorliegenden Förderbekanntmachung richtet das BMBF daher im Rahmen der AlphaDekade einen neuen Förderschwerpunkt zur arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung ein. Damit soll – aufbauend auf dem bisher Erreichten – die Entwicklung und modellhafte Erprobung weiterer innovativer Konzepte, Modelle und Maßnahmen im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung gefördert werden. Mit dem Ansatz der arbeitsorientierten (bisher: arbeitsplatzorientierten) Alphabetisierung und Grundbildung soll über die bisherige Fokussierung auf betriebliche Strukturen hinaus stärker das gesamte System der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsförderung in den Blick genommen werden. Das BMBF verfolgt damit das übergeordnete Ziel, die arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener im System der beruflichen Weiterbildung weiter zu stärken und besser strukturell zu verankern. In Hinblick auf die angestrebte Strukturbildung erscheint die weitere regionale, überregionale oder auch branchenbezogene Vernetzung relevanter Akteure besonders vielversprechend, um erprobte und bewährte Modelle weiterzuentwickeln, in die Breite zu tragen und zu verstetigen sowie Maßnahmen und Instrumente von Bund, Ländern und weiteren Akteuren wie den Sozialpartnern besser aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Perspektivisch könnten so für die Zielgruppe der gering literalisierten Erwachsenen anschlussfähige Weiterbildungspfade etabliert werden, die geeignet sind, Alphabetisierungs- und Grundbildungsprozesse in einem ganzheitlichen Ansatz zu unterstützen. Besonderer Entwicklungsbedarf besteht hinsichtlich der besseren Erreichung von Unternehmen in Bereichen mit einem hohen Anteil an gering literalisierten Beschäftigten (Nahrungsmittelverarbeitung, Reinigungsgewerbe, Bau, Transport etc.) sowie von kleinen Unternehmen ohne eigene Personalentwicklungskapazitäten. Bei der Entwicklung innovativer arbeitsorientierter Lehr- und Lernangebote soll über die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen hinaus insbesondere auch der Erwerb digitaler Grundkompetenzen Berücksichtigung finden. Digital gestützte Lehr- und Lernangebote sowohl für die Qualifizierung gering literalisierter Erwachsener als auch für die Weiterbildung des Lehrpersonals sind ausdrücklich erwünscht.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben zur (Weiter-)Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von innovativen Konzepten, Modellen und Maßnahmen im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung. Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind erwerbstätige und arbeitssuchende Erwachsene sowie Auszubildende mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen. Die zu entwickelnden Ansätze sollen grundsätzlich transferfähig und an bestehende Strukturen und Maßnahmen im System der Grund- und Weiterbildung und der Arbeitsförderung anschlussfähig sein.

Schwerpunkte der Förderung sind insbesondere die Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen, der Ausbau des arbeitsbezogenen Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots sowie die Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen. Um die Reichweite der zu entwickelnden Modelle in Hinblick auf die angestrebte Strukturbildung zu erhöhen, sollen die zu fördernden Vorhaben inhaltlich an mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet sein:

a) Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen hinsichtlich arbeitsorientierter Alphabetisierung und Grundbildung

Bestehende Beratungs- und Verweisstrukturen für die Zielgruppe der gering literalisierten Beschäftigten sowie für Unternehmen sind durch eine Vielzahl von Akteuren geprägt. Information und Beratung zu Fragen arbeitsorientierter Alphabetisierung und Grundbildung erfolgt oft nur zu spezifischen Angeboten der jeweiligen Institution. Durch die Vernetzung relevanter Akteure der Aus- und Weiterbildungsberatung (z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, ­Jugendberufsagenturen, Kammern, Innungen, Branchenverbände) und den Austausch von Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Förderinstrumente und Lernangebote kann es gelingen, Beratungs- und Verweisstrukturen weiterzuentwickeln und zu stärken. In diesem Handlungsfeld sollen dementsprechend innovative Ansätze entwickelt und erprobt werden, die das Ziel verfolgen, arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grundbildung in vorhandene Strukturen der Aus- und Weiterbildungsberatung zu integrieren und institutionenübergreifend zu verankern.

b) Ausbau des arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots

Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote, die in den Arbeitskontext eingebettet sind, haben sich aufgrund bisheriger Erfahrungen sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte als nutzbringend erwiesen. Daher sollen Betriebe, die gering literalisierte Erwachsene beschäftigen, und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung motiviert werden, gemeinsam arbeitsorientierte und beschäftigungssichernde Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung zu entwickeln, anzubieten und als Teil der betrieblichen Personalentwicklung umzusetzen. In diesem Handlungsfeld sollen dementsprechend Vorhaben gefördert werden, die die modellhafte Entwicklung und Erprobung insbesondere branchenspezifischer und tätigkeitsbezogener Personal- und Kompetenzentwicklungskonzepte sowie darin eingebetteter konkreter Lehr- und Lernangebote zur arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung zum Ziel haben. Ausdrücklich erwünscht sind dabei Ansätze, die darauf ausgerichtet sind, Alphabetisierungs- und Grundbildungsinhalte mit anderen Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Teilqualifizierungen, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder im Bereich Übergang Schule – Beruf) zu verknüpfen. Bereits vorliegende Erkenntnisse insbesondere zu zielgruppenspezifischen Analysen von Arbeitsplätzen und -prozessen, Möglichkeiten und Bedingungen des Lernens im Arbeitsprozess/am Arbeitsplatz, Lernvoraussetzungen und -interessen der Zielgruppe, Lernformen, Lernberatung und Unterstützung, Dokumentation und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen sowie zur zielgruppenspezifischen und kompetenzentwicklungsfördernden Ausgestaltung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsinhalte sind zu berücksichtigen.

c) Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung

Aus der bisherigen Projektförderung liegen zahlreiche Beispiele guter Praxis vor, die Anknüpfungspunkte für eine weitergehende Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung beinhalten. Dementsprechend können in diesem Handlungsfeld zum einen Vorhaben gefördert werden, die über die (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterialien hinaus auch auf die Erarbeitung innovativer und verallgemeinerungsfähiger methodisch-didaktischer Ansätze der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung zielen. Besonderes Interesse besteht dabei an digital gestützten Lehr- und Lernmodellen, die zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglichen. Darüber hinaus kann die (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von Ansätzen zur Professionalisierung des Lehrpersonals hinsichtlich der Anwendung innovativer Lehr- und Lernmodelle gefördert werden. Dies schließt die Didaktisierung und Nutzbarmachung vorhandener Materialien und die Professionalisierung des Lehrpersonals hinsichtlich der Anwendung der Materialien für den Einsatz in Lernangeboten mit ein. Besonders begrüßt werden umfassende Ansätze, die auch die Entwicklung verallgemeinerbarer Qualitätsanforderungen sowohl an das Lehrpersonal als auch arbeitsorientierte Alphabetisierungs- und Grund­bildungsangebote umfassen.

Seitens des Zuwendungsgebers wird eine Förderung, welche in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit5 fällt, nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Juristische Personen des privaten Rechts und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die einen Bezug zur beruflichen Aus- und Weiterbildung haben.

Der Antragsteller muss Erfahrungen in der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung sowie Zugang zu den anvisierten Zielgruppen haben. Bei Verbundvorhaben verfügen alle Projektpartner über entsprechende für die Durchführung des Vorhabens notwendige Fachexpertise in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Partner ausgewiesene Erfahrung in der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung hat.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich an mindestens zwei der in Nummer 2 genannten Handlungsfelder ausgerichtet sind.

Bei allen Projektideen ist von dem zum jeweiligen Thema vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand auszugehen. Bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (siehe dazu „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF).

Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Vorhaben ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Förderbekanntmachung. Im Rahmen eines tragfähigen Verwertungsplans, der Bestandteil des Projektantrags ist, sind die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstrukturen dahingehend zu entwickeln, dass erfolgreiche Ansätze auch nach Ende der Förderung Bestand haben und verstetigt werden können.

Im Rahmen der Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen hinsichtlich arbeitsorientierter Alphabetisierung und Grundbildung werden nur Vorhaben gefördert, die für die Erprobungsphase eine Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern vorweisen können (Handlungsfeld a in Nummer 2).

Über die Entwicklung von Angeboten der arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildung hinaus wird die einmalige Erprobung in Betrieben gefördert mit dem Ziel, dass die Angebote anschließend in betrieblichem Eigeninteresse und mit betrieblichen Ressourcen weiter umgesetzt werden. Ausgaben für das Bildungsmanagement (Beratung der Betriebe, Planung der Maßnahme, Vermittlung von Lehrpersonal) bleiben davon unberührt (Handlungsfeld b in Nummer 2).

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben.

Die Partner eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundvorhaben muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammen­arbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)6.

Um eine Nachnutzung der entwickelten Konzepte und Materialien für Dritte zugänglich zu machen, ist auf geeignete Nutzungsrechte (z. B. Open Standards, Open Source-Plattformen oder Creative Commons-Lizenzen) zurückzugreifen sowie eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Der Transfer der Projektergebnisse, deren Dokumentation und Dissemination ist grundsätzlich Voraussetzung der Förderung. Hierzu zählt auch der Transfer der Ergebnisse zu anderen Vorhaben des Förderschwerpunkts sowie der interessierten Öffentlichkeit und Praxis.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die geförderten Vorhaben sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens (Richtwert 300 000 bis 1 200 000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund.) Nach Abschluss des Vorhabens besteht die Möglichkeit einer anschließenden Förderung für die weitere Verbreitung und Transfer der Ergebnisse. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Zuwendungen können für vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel verwendet werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Notwendigkeit der Mittel entschieden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Durchführung der Fördermaßnahme, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Bewilligungsbehörde für Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist das BMBF. Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt.

Ansprechpartner sind

für inhaltliche Fragen:
Timm Helten
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-23 29
E-Mail: helten@bibb.de

für administrative Fragen:
Marion Trimkowski
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-15 20
E-Mail: trimkowski@bibb.de

Das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung (KSA)
Kennwort: arbeitsorientierte Grundbildung
Postfach 20 12 64
53142 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Nachdem Sie im Auswahlmenü in der linken Spalte „Neues Formular“ ausgewählt haben, muss das Ministerium (BMBF), die Fördermaßnahme „Weiterbildung und Arbeitsmarkt“, der Förderbereich „Allgemeine Weiterbildung“ sowie das Verfahren „Skizze“ ausgewählt werden.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung einer Projektskizze. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) spätestens bis zum 6. November 2020 zunächst Projektskizzen (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) in zweifacher Ausfertigung, versehen mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original, vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizze ist über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizze soll von den beteiligten Partnern gemeinsam erarbeitet werden. Ebenso ist eine von jedem Projektpartner unterzeichnete Erklärung über die Zusammenarbeit (letter of intent) beizufügen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der maximale Umfang der Projektskizzen beträgt 21 600 Zeichen inklusive Leerzeichen für Einzelvorhaben und 27 000 Zeichen inklusive Leerzeichen für Verbundvorhaben (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessen­bekundungen). Darüber hinausgehende Darstellungen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu Folgendem enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)

  • Titel des Vorhabens
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer Einrichtungen
  • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
  • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiter, vollständige Dienstadressen
  • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiter

B. Darstellung des Vorhabens

  • Kurze Zusammenfassung/Abstract (maximal eine Seite)
  • Darstellung der Gesamtzielsetzung und der Arbeitsziele des Vorhabens und Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Ziele der Richtlinie
  • Darstellung der fachlichen und formellen Eignung des Antragstellers und der Kooperationspartner sowie die Begründung zur Auswahl der Kooperationspartner
  • Darstellung des Vorhabens, der geplanten Maßnahmenpakete und der Aufgabenteilung zwischen den Projektpartnern inklusive einer Begründung zum gewählten Vorgehen und Angaben, inwieweit bereits vorhandene Forschungs- und Projektergebnisse in die Vorhabenplanung einbezogen wurden
  • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich) sowie zu den geplanten Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten

C. Darstellung des Zeit- und Ausgabenrahmens

  • Grobe Skizze eines Arbeitsplans, gegebenenfalls Kooperations- und Koordinationsstruktur mit Arbeitspaketen beteiligter Partner
  • Angabe und Begründung der benötigten Fördermittel, grober Gesamtfinanzierungsplan

D. Anlagen

  • Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern mit konkreten Angaben zur geplanten Koopera­tion.

Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Skizzen für die Entwicklungsvorhaben werden nach Ablauf der Vorlagefrist gemäß folgender ­Kriterien bewertet:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der in der Förderrichtlinie genannten Zielsetzungen
  • Innovationsgehalt
  • Einbindung neuer Akteure aus der Wirtschaft oder Arbeitsförderung
  • Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, der geplanten Maßnahmen sowie Stringenz der Zeit-, Arbeits- und Budgetplanung und der arbeitsteiligen Vernetzung der Partner
  • Kenntnis, Berücksichtigung und Nutzung bereits vorhandener und für das Vorhaben relevanter Forschungs- und Projektergebnisse
  • Erfolgsaussichten sowie voraussichtliches Potenzial im Hinblick auf Verbreitung, Verwertung und Nachhaltigkeit der entwickelten Konzepte, Strukturen, Materialien im Bereich der arbeitsorientierten Grundbildung (tragfähiges Verwertungskonzept).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wählt das BMBF die für eine Förderung geeigneten Projektideen aus. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren einschließlich einer detaillierten Darstellung des Arbeits- und Zeitplans und einer Ressourcenplanung.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden neben den in Nummer 7.2.1 dargestellten Bewertungskriterien nach den folgenden Punkten geprüft und bewertet:

  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und, wenn zutreffend, der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels;
  • Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeits- und Ressourcenplanung.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben entscheidet das BMBF entsprechend der oben angegebenen Kriterien.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Berlin, den 28. Juli 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Heidemarie Stuhler

1 - Vgl. Grundsatzpapier zur Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, S. 5, https://www.alphadekade.de/files/01_Grundsatzpapier%20zur%20Nationalen%20Dekade%20Alphabetisierung%20und%20Grundbildung_final.pdf

2 - Vgl. Arbeitsprogramm, S. 10, https://www.alphadekade.de/files/01_Arbeitsprogramm_Nationale_Dekade_Alphabetisierung.pdf

3 - Vgl. Präsentation von Christopher Stammer und Heike Solga im Fachforum „Literalität und Arbeit“ auf der AlphaDekade-Konferenz am 7./8. Mai 2019 in Berlin; https://www.alphadekade.de/de/forum-a-literalitaet-und-arbeit-2475.html

4 - https://www.bmbf.de/files/NWS_Strategiepapier_barrierefrei_DE.pdf, S. 9f.

5 - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit gem. Notion of Aid der EU-Kommission (2016/C 262/01), Rz. 7 ff.

6 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.