07.07.2020 - 18.09.2020

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Förderschwerpunkts „Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformationskampagnen“ zur thematischen Ausgestaltung der Förderrichtlinie „Forschung Agil“, Bundesanzeiger vom 07.07.2020

Vom 1. Juli 2020

1 Gegenstand der Förderung

Sogenannte „Fake News“, Verschwörungstheorien, digitale Desinformationskampagnen: Durch irreführende Infor­mationen im Internet stehen demokratische Systeme vor großen Herausforderungen. Die Verbreitung von Falsch­informationen schwächt die faktenbasierte Berichterstattung seriöser Medien und erschwert es politischen Akteuren, Behörden, Medien und Bürgerinnen und Bürgern, sich ein verlässliches Bild zu machen.

Der Umgang mit Desinformationen ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Über Messengerdienste, soziale Netzwerke und Videoplattformen, Blogs oder dubiosen Nachrichten-Websites werden Falschinformationen und Verschwörungstheorien verbreitet. Durch die einfachen Weiterleitungsmöglichkeiten können diese Falschinformationen schnell eine Vielzahl von Menschen erreichen. Die Eindämmung erweist sich als schwierig, weil einerseits nicht immer ausreichend Kapazitäten zum Prüfen fragwürdiger Inhalte existieren, aber auch weil die Professionalität der Desinformationen zugenommen hat. Die Professionalität spiegelt sich einerseits in den Inhalten aber auch in dem verwendeten Bild- und Videomaterial wieder. Werkzeuge für die Manipulation von Bild- und Videoinhalten sind einfach zugänglich geworden, so dass Spezialwissen oft nicht mehr notwendig ist.

Ein aktuelles Beispiel für die Problematik sind im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus verbreiteten Desinformationen. Ob Informationen zur angeblichen Schließung von Lebensmittelläden, zu vermeintlichen Wundermitteln gegen das Virus oder Verschwörungstheorien: Viele Menschen werden mit solchen irreführenden Informationen in den sozialen Medien und auch in Nachrichtenportalen konfrontiert. Es besteht die Gefahr, dass Falschinformationen Panik auslösen oder Menschen sich in falscher Sicherheit wiegen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Methoden und Mechanismen zu erforschen und zu entwickeln, um Desinformation zu erkennen und angemessen zu reagieren. Es ist notwendig, die zugrundeliegenden Mechanismen der Verbreitung und Wirkung zu verstehen. Es müssen Methoden, Maßnahmen und Werkzeuge entwickelt werden, die aktuelle gesellschaftliche und technische Entwicklungen aufgreifen, um der schädlichen Wirkung von Desinformationen vorzubeugen.

Gegenstand der Förderung ist deshalb die Erforschung und Entwicklung von Methoden und Technologien sowie die Analyse gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, um die massenhafte Verbreitung von Desinformationen besser zu verstehen und ihr potenziell entgegenwirken zu können. Um den Fokus der Projektskizzen zu schärfen, müssen diese jeweils einen der folgenden Schwerpunkte adressieren, können aber weitere Forschungsfragen aufgreifen, die für die Adressierung des Schwerpunkts notwendig sind:

  1. Schwerpunkt 1: Erkennen und Bekämpfen
    Mögliche Forschungsthemen sind:
    • Erforschen und Entwickeln von Werkzeugen, die zum Beispiel mit Verfahren des maschinellen Lernens effizient und effektiv Desinformationen erkennbar machen.
    • Entwicklung und Evaluation von Methoden und Werkzeugen zur Beeinflussung der Wirkung und Verbreitung von Desinformationen zum Beispiel der Wirkung von Kennzeichnungen wie Quellenhinweise oder Einstufung als Beitrag mit Desinformationscharakter.
  2. Schwerpunkt 2: Verstehen
    Mögliche Forschungsthemen sind:
    • Dokumentation und Untersuchung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses zu ausgewählten aktuellen Ereignissen.
    • Untersuchung der Verbreitungswege und dem Verbreitungsgrad von Desinformationen.
    • Erforschung von Angstnarrativen als Basis von Desinformationskampagnen.
  3. Schwerpunkt 3: Vorbeugen
    Mögliche Forschungsthemen sind:
    • Erforschen und Entwickeln von Informationsmedien mit prüfbarer Korrektheit der Informationen.
    • Untersuchen der Wirksamkeit von aktueller und zukünftiger deutscher und europäischer Regulierung im Bereich Desinformation, insbesondere unter Einbeziehung technischer Realität und Machbarkeit.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden ausschließlich interdisziplinäre Verbünde gefördert.

2 Verfahren

Eine Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Maßnahme „Forschung Agil“ vom 4. Juni 2019 (BAnz AT 19.06.2019 B3).

2.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Forschung Agil“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner ist Herr Kai Börner
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/foerderung/bekanntmachungen/agil-call-4

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem PT VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens zum 18. September 2020 eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter
https://foerderportal.bund.de/easyonline in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bonn, den 1. Juli 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Heike Prasse