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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung der Konzeptentwicklung zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit, Bundesanzeiger vom 03.07.2020

Vom 10.06.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Gesundheitsforschung ist durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet, in vielen Bereichen sind große wissenschaftlich-technologische Fortschritte zu erwarten. Gleichzeitig wird die Translation, d. h. die Überführung von gesundheitsrelevanten Forschungserkenntnissen in die Versorgungspraxis, weltweit als ein wichtiges übergeordnetes Ziel und als große Herausforderung gesehen.

Die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung begegnen dieser Herausforderung, indem sie vorhandene Kompetenzen bündeln und auf gemeinsame Ziele ausrichten. Sie führen die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eines Forschungsbereiches zusammen – von der Grundlagenforschung über die klinische Forschung bis hin zur Präventions- und Versorgungsforschung. Durch die enge Vernetzung und den damit verbundenen Ausbau vorhandener Forschungsstrukturen wird eine schnellere Translation ermöglicht. Als langfristig angelegte, gleichberechtigte Partnerschaften von Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Ressortforschungseinrichtungen bieten die Deutschen Zentren hierfür wesentliche Voraussetzungen.

Die strategische Zusammenarbeit in den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung bewirkt eine nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb und erhöht die Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem In- und Ausland.

Psychische Erkrankungen zählen zu den Volkskrankheiten. In Deutschland leidet mehr als ein Drittel aller Menschen im Laufe des Lebens an einer psychischen Erkrankung. Trotz der hohen Prävalenz und der enormen Krankheitslast sind die Krankheitsursachen und -mechanismen in vielen Fällen von psychischen Erkrankungen noch unzureichend verstanden. Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapieverfahren zeigen nur begrenzt Wirkung. Neue Erkenntnisse und technologische Entwicklungen sind daher notwendig, um wirksamere und an den Bedarfen der Menschen ausgerichtete Präventions-, Diagnose- und Therapieverfahren zu entwickeln. Hierzu ist die zielgerichtete, langfristige und praxisorientierte Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen erforderlich.

Um einen starken deutschen Beitrag zur Entwicklung des Forschungsfeldes leisten zu können, beabsichtigt das ­Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit zu ­etablieren.

Mit dieser Bekanntmachung werden Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen aufgerufen, sich am wettbewerblichen Verfahren zur Auswahl der Standorte des künftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit zu beteiligen und somit um die Mitwirkung an der Konzeptentwicklungsphase zu bewerben. Ein Standort kann aus mehreren regional benachbarten sowie gegebenenfalls weiter entfernten Partnereinrichtungen oder auch aus einer einzelnen Einrichtung bestehen.

Ziel der Förderung ist ein wissenschaftliches Gesamtkonzept, das den Anforderungen an ein international wett­bewerbsfähiges Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit hinsichtlich seiner strategischen Ausrichtung, der Angemessenheit seiner Forschungsschwerpunkte und Infrastruktur, der Nachwuchsförderung sowie seiner Umsetzungsfähigkeit entspricht.

Zweck dieser Maßnahme ist es, die leistungsstärksten deutschen Einrichtungen im Bereich der Erforschung der ­Psychischen Gesundheit zusammenzuführen, um ihre Arbeit interdisziplinär aufeinander abzustimmen. Durch Integration und strategische Ausrichtung wird ein Mehrwert erreicht, der die Summe der Beiträge der einzelnen Mitglieder signifikant übersteigt.

Aus diesem Grund werden mit dieser Maßnahme Forschungsprojekte gefördert, welche die Konzeptentwicklung für das neue Deutsche Zentrum der Gesundheitsforschung zum Gegenstand haben. Ergebnis der Konzeptentwicklungsphase soll ein Gesamtkonzept für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit sein.

Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Ausgestaltung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung.

Beabsichtigt ist die institutionelle Förderung einer Dachorganisation in gemeinsamer Finanzierung von Bund und Ländern, in welche das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit neben dem Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit eingegliedert wird. Die Weiterleitung der Fördermittel von der Dachorganisation an die Letztzuwendungsempfänger – die Partner im Rahmen des jeweiligen Deutschen Zentrums – erfolgt im Wege der Projektförderung. Die Details und weitere Modalitäten wird das BMBF rechtzeitig bekannt geben.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf .

2 Gegenstand der Förderung

Die Standorte des künftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit werden gefördert, um ihren jeweiligen Beitrag zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Deutsche Zentrum zu leisten. Die Standorte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt (zu den Stufen des Bewerbungs- und Antragverfahrens siehe Nummer 7.2).

2.1 Arbeiten der Konzeptentwicklungsphase

Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung unter den ausgewählten Standorten und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie sowie der strukturellen Basis für das geplante Zentrum im Vorfeld seiner Etablierung und seines Aufbaus. Im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase werden gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert, welche die Grundlagen zur Realisierung eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit darstellen.

Gefördert werden können beispielsweise

  • Maßnahmen zur umfassenden strategischen Analyse des Forschungsfeldes, inklusive nationaler wie internationaler Trends und Entwicklungen;
  • Bestandsaufnahmen vorhandener Expertisen, Analyse von Bedarfen;
  • Maßnahmen zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung eines detaillierten gemeinsamen Gesamtkonzepts für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit zwischen den Standorten;
  • Erstellung einer Wirkungsanalyse/Risikoanalyse und eines Risikomanagements für das Gesamtkonzept eines ­Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit.

2.2 Anforderungen an das Gesamtkonzept für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit

Das in der Konzeptentwicklungsphase erstellte Gesamtkonzept soll die erforderlichen Forschungs- und Struktur­elemente sowie die Prozesse beschreiben, welche die Etablierung und den Aufbau des Zentrums möglich machen. Es soll fundierte konzeptionelle Darlegungen mindestens zu den folgenden Aspekten beinhalten und den nachfolgend dargelegten Anforderungen entsprechen.

Forschungskonzept

Das Forschungskonzept bildet die Basis für das Forschungsprogramm des zukünftigen Zentrums, das eine angemessene Anzahl an inhaltlichen Forschungsschwerpunkten enthält. Für jeden standortübergreifenden Forschungsschwerpunkt ist ein federführender Standort zu benennen.

Die Forschungsschwerpunkte können von der Ätiologie- und Pathogenese-Forschung über Präventions-, Diagnose- und Therapieforschung bis zur Versorgungsforschung, epidemiologischen und gesundheitsökonomischen Forschung reichen. Es sollen diejenigen Bereiche der Translationskette abgedeckt werden, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des jeweiligen Forschungsgebietes notwendig sind, um entscheidende Beiträge zur Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen.

Die Forschungsschwerpunkte können sich sowohl auf wichtige Krankheitsgebiete als auch auf übergreifende Fragestellungen beziehen.

Wichtige übergreifende Fragestellungen sind beispielsweise die Erforschung krankheitsübergreifender Mechanismen und Faktoren, die psychische Gesundheit sowie die Entstehung und den Verlauf psychischer Erkrankungen beeinflussen.

Krankheitsbezogene Forschungsschwerpunkte des Deutschen Zentrums sollten sich auf Erkrankungsgruppen beziehen, bei denen ein beachtlicher Anteil der Patientinnen und Patienten noch nicht zufriedenstellend behandelt werden kann. Gleichzeitig sollten hierzu aussichtsreiche Ansatzpunkte zur Entwicklung neuer, innovativer Therapieansätze in der präklinischen Forschung absehbar bzw. vorhanden sein.

Das Forschungskonzept des Deutschen Zentrums soll Bereiche mit hohem Innovationspotential und neueste Entwicklungen in der Forschung berücksichtigen. Es soll so gestaltet werden, dass das Zentrum mittelfristig eine internationale Spitzenposition einnehmen kann. Es soll alle mit Blick auf seine Forschungsschwerpunkte relevanten Fachdisziplinen in angemessener Weise einbinden.

Forschungsinfrastruktur

Das Gesamtkonzept soll die für eine erfolgreiche Umsetzung des Forschungsprogramms notwendige Infrastruktur identifizieren und erläutern. Wo sinnvoll und möglich soll dabei auf bestehende Strukturen zurückgegriffen

werden. Ein Mehrwert und die Komplementarität neu aufzubauender Infrastrukturen gegenüber Bestehendem muss erkennbar sein.

Für jede zentrale Forschungsinfrastruktur soll ein federführender Standort benannt sein.

Abhängig von der wissenschaftlichen Ausrichtung des Forschungsprogramms sind wichtige Infrastrukturen für dessen Umsetzung beispielsweise solche zur Durchführung und methodischen Weiterentwicklung klinischer Studien und für den Aufbau und Erhaltung von insbesondere klinischen (Langzeit-)Kohorten, Registern sowie Daten- bzw. Materialbanken. Darüber hinaus können Plattformtechnologien (z. B. proteomische, metabolomische und genetische Hochdurchsatzverfahren) sowie Plattformen zur Entwicklung kliniknaher Tiermodelle sinnvoll sein. Auch IT-Strukturen zum Austausch wissenschaftlicher Daten und standortübergreifende Methoden-, Kommunikations- und Disseminationsplattformen sowie Strukturen zum systematischen Austausch zwischen Forschung und Industrie können die Umsetzung des standortübergreifenden Forschungsprogramms unterstützen. Für Daten und Materialbanken sind qualitätsgesicherte standardisierte Verfahren („Standard Operating Procedures“) für die Entnahme, Charakterisierung, Lagerung, Speicherung, Nutzung und Langzeitarchivierung von Forschungsdaten und Biomaterialien vorzusehen. Darüber hinaus sind informationstechnologische Infrastrukturen für eine übergreifende Standardisierung von ähnlichen Prozessen und Datenformaten über Standorte und Einrichtungen hinweg zu planen. Sofern es hierbei um Standardisierungen von Daten geht, die in der Versorgung erhoben und für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden sollen, sollten diese sich an den Entwicklungen der Medizininformatik-Initiative orientieren. Die Zugangs- und Nutzungsregelungen für interne und externe Nutzer zu großen Infrastrukturen, Methoden-, Kommunikations- und Disseminationsplattformen sowie Datensätzen und Biomaterialien sind Bestandteil des Gesamtkonzeptes und sollen transparent gestaltet werden. Sofern einschlägig, sollten Entwicklungen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) ­berücksichtigt und Möglichkeiten der Kooperation genutzt werden.

Aufbau und Organisation

Das Gesamtkonzept soll ausführliche Darlegungen zur Organisation der Zusammenarbeit der Partner des zukünftigen Deutschen Zentrums enthalten. Die Governance wird von den Zuwendungsgebern anschließend unter Einbeziehung der Beteiligten und in Abhängigkeit von den Strukturen der Dachorganisation festgelegt.

Das Gesamtkonzept soll einen begründeten Finanzierungsplan und eine Meilensteinplanung für den Aufbau des ­zukünftigen Zentrums beinhalten.

Klinische und epidemiologische Studien

Das Gesamtkonzept soll erläutern, wie die klinische und epidemiologische Forschung der zukünftigen Partner zur erfolgreichen Umsetzung des translational ausgerichteten Forschungsprogramms beiträgt. Dazu soll das Konzept darlegen, wie das künftige Deutsche Zentrum präklinische Forschungsergebnisse effizient in klinische Studien überführen wird. Es soll Angaben dazu enthalten, wie hierbei eine geeignete Einbeziehung der Regulierungsbehörden zur regulatorischen Beratung angestrebt wird. Darüber hinaus sollen im Konzept Erläuterungen zur Initiierung wissenschaftsgetriebener klinischer Studien – auch später Phasen – mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung ­gemacht werden. Bei den Planungen zur Durchführung von klinischen Studien sind die Empfehlungen der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung zur ­Weiterentwicklung Klinischer Studien in Deutschland zu berücksichtigen1.

Außerdem soll dargelegt sein, wie die Initiierung neuer Beobachtungs- bzw. Kohortenstudien im zukünftigen Deutschen Zentrum oder die Fortführung bestehender Studien zur Beantwortung gesundheitsspezifischer Fragestellungen beitragen werden. Dabei kann beispielsweise die Betrachtung langfristiger Effekte früher Interventionen dazu bei­tragen, wichtige Erkenntnisse über Verläufe von Gesundheit und Krankheit zu gewinnen.

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Das Gesamtkonzept soll qualitativ und quantitativ darlegen, wie Karrierepfade und attraktive Zielpositionen für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit einem Schwerpunkt auf translationaler Forschung gestärkt und ausgebaut ­werden. Maßgebliche Gesichtspunkte sind die Verschränkung von „Clinician and Medical Scientist“-Programmen der Fakultäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit eigenen Angeboten des Deutschen Zentrums sowie die Bereitstellung von Rotationsstellen und geschützte Forschungszeiten für „Clinician Scientists“ und ­„Advanced Clinician Scientists“. Darüber hinaus sind standortübergreifende Trainings- und Ausbildungsprogramme über Disziplinen hinweg sowie gemeinsame Maßnahmen zur generellen Nachwuchsförderung, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie, zum Personalaustausch innerhalb des Deutschen Zentrums sowie zur Gewinnung exzellenter internationaler Fachkräfte vorzusehen.

Zusammenarbeit mit den bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung

Es wird eine grundsätzlich komplementäre Aufstellung des neuen Deutschen Zentrums zu den bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung in den jeweiligen thematischen Schwerpunkten vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen
(https://www.bmbf.de/de/deutsche-zentren-der-gesundheitsforschung-394.html).

Das neue Deutsche Zentrum soll ferner eng mit den bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung zusammenarbeiten. Anzustreben sind – wo sinnvoll und möglich – eine gemeinsame Nutzung vorhandener Infrastrukturen sowie Forschungskooperationen in thematischen oder methodischen Schnittstellenbereichen. Das Gesamtkonzept soll Ausführungen zur thematischen Abgrenzung und geplanten Zusammenarbeit des neuen Deutschen Zentrums mit den bestehenden Zentren an allen relevanten Schnittstellen enthalten. Es wird zudem erwartet, dass das neue Deutsche Zentrum sich an den zentrumsübergreifenden gemeinsamen Aktivitäten der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung beteiligt.

Speziell im Hinblick auf die Forschung zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bedarf es einer gemeinsamen Forschungsplattform zwischen dem Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit und dem Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit. Die Überlegungen hierzu sollen im Gesamtkonzept dargestellt werden. Zudem bedarf es einer Begründung für die Aufteilung der Themen aus dem Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zwischen den beiden Zentren.

Partizipation von Patientinnen und Patienten bzw. ihren Vertretungen

Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen angemessen berücksichtigt werden, sind sie bzw. ihre Vertretungen in allen Phasen der Planung, der Durchführung und der ­Umsetzung der Forschungsergebnisse in geeigneter Weise einzubeziehen. Darüber hinaus sollten sie in geeigneter Weise in die Struktur des Zentrums einbezogen werden, etwa in Form eines Beirates. Das Gesamtkonzept soll eine ­zentrumsübergreifende Strategie enthalten, die die geplanten partizipatorischen Prozesse und Elemente des ­Zentrums beschreibt.

Erhöhung der Validität und Qualität der Forschung

Zur Verbesserung der Prädiktivität und Reproduzierbarkeit der Forschung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen. Die Verfügbarkeit von Daten und Materialien für interne und externe Nutzer muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden. Hierzu sind geeignete Standardisierungen für wichtige gemeinsame Prozesse und Datenformate vorzusehen.

Zusammenarbeit mit Transferpartnern

Für das Zentrum soll eine Strategie zum Aufbau von Allianzen mit wichtigen Transferpartnern entwickelt werden. Hierzu zählen zum einen Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen. Darüber hinaus soll eine enge Zusammenarbeit mit z. B. Krankenkassen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, Regulationsbehörden, Partnern aus der Versorgung und Fachgesellschaften erschlossen werden, um den Transfer der Forschungsergebnisse in die ­Regelversorgung und in medizinische Leitlinien anzustreben.

Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und internationalen Partnern

Das Deutsche Zentrum soll sich mit existierenden externen wissenschaftlichen Kooperationsstrukturen vernetzen (z. B. klinischen Studiengruppen, Cochrane Review-Gruppen, Telematik-Plattform für medizinische Forschungsnetze (TMF e. V.), Netzwerk der Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS-Netzwerk), Deutscher Biobanken Knoten (GBN)). Ziel sollte es sein, insbesondere im Hinblick auf die angewandte Methodik sowie Forschungs- und IT-Strukturen ein abgestimmtes Vorgehen zu erzielen.

Das Deutsche Zentrum soll im Rahmen von gemeinsamen Projekten oder Personalaustausch intensiv mit internationalen Partnern zusammenarbeiten und sich an großen internationalen Initiativen beteiligen.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Gesamtkonzept soll Ansatzpunkte für eine Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Diese soll sich auf verschiedene Zielgruppen beziehen, wie Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen, im Feld tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, therapeutisch tätiges Fachpersonal sowie die interessierte Öffentlichkeit.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es z. B. im Integrationsmodell der Fall ist.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Vorleistungen

Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung ausgewiesen sein.

Zusammenarbeit

In die geplanten Arbeiten müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Akteure aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Dazu gehören auch Betroffene oder ihre Vertretungen. Von den Partnern eines Standortes ist grundsätzlich eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen.

Kooperationsvereinbarung für die Dauer der Konzeptentwicklungsphase

Nach Auswahl der Standorte für die Konzeptentwicklungsphase regeln diese ihre Zusammenarbeit im Rahmen der förmlichen Antragstellung (siehe Nummer 7.2.2) in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über einen Standort muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 01102).

Qualität der angewendeten Methoden

Voraussetzung für eine Förderung ist die hohe Qualität der Methodik des beantragten Projekts. Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt werden. Die Validität der Erhebungsverfahren muss in Bezug auf die gewählte Forschungsfrage gewährleistet sein. Die kontinuierliche Einbindung methodologischer Expertise in das Vorhaben muss gewährleistet sein.

Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen

Der Zugang zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten ist eine wesentliche Grundlage für Forschung, Entwicklung und Innovation. Die langfristige Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit, Reproduzierbarkeit und Qualität wissenschaftlicher Arbeiten. Deshalb gelten folgende Voraussetzungen:

Veröffentlichungen sollen grundsätzlich als Open-Access-Publikation erfolgen (siehe auch Nummer 6).

Originaldaten zu den Publikationen sollen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden (digital; unter Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz, Urheberrecht). Die Kriterien und der Zugangsweg zu den Studiendaten zur Auswertung durch Dritte muss im Antrag festgeschrieben und transparent gemacht werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen für die Konzeptentwicklungsphase werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Dauer der Zuwendung beträgt bis zu sechs Monate.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel. Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für wissenschaftliche Planungsarbeiten im Rahmen von Workshops und Konsenstreffen, Ausgaben für Personal für das Projektmanagement, Ausgaben für Unteraufträge zwecks Durchführung von Beratungs- oder Analyseleistungen.

Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten ­Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Ansprechperson ist:
Herr Dr. Thomas Becker
Telefon: 02 28/38 21-23 13
E-Mail: dzp@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Bewerbungen für die Konzeptentwicklungsphase

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 20. November 2020 zunächst Bewerbungen für Standorte eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Mit diesen sollen sich Standorte um die Mitwirkung an der Konzeptentwicklung zur Errichtung eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit im Rahmen einer sechsmonatigen Projektförderung bewerben. Ein Standort des Deutschen Zentrums kann aus mehreren regional benachbarten sowie gegebenenfalls weiter entfernten Partner­einrichtungen oder auch aus einer einzelnen Einrichtung bestehen. Zentrales Element eines Standorts sind etablierte Strukturen zur engen Zusammenarbeit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung. In begründeten Fällen können auch weiter entfernte Einrichtungen Teil eines Standorts sein, wenn sie für das Profil des Standorts wichtige wissenschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte einbringen.

Die Partner des Standorts müssen grundsätzlich eine Standortkoordinatorin/einen Standortkoordinator benennen, die/der die Bewerbung einreicht.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Bewerbungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Bewerbungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Dies umfasst die Darstellung des Standortes sowie Elemente eines (vorläufigen) Arbeits- und Finanzierungsplans für die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase.

Verbindliche Anforderungen an die Bewerbung sind in einem Leitfaden ( http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/Dokumente/Leitfaden/Leitfaden_DZP.docx ) niedergelegt.

Bewerbungen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Bewerbungen in englischer Sprache empfohlen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/dzp

Im Portal ist die Bewerbung im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Bewerbungsübersicht generiert. Eine genaue Anleitung findet sich im Portal. Die Bewerbungsübersicht und die hochgeladene Bewerbung werden gemeinsam begutachtet.

Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Der Bewerbung ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Partner eines Standortes mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Bewerbung gemachten Angaben bestätigen.

Die eingegangenen Bewerbungen werden grundsätzlich nach folgenden Kriterien bewertet:

Wissenschaftliche Exzellenz und Innovationspotential

Kritische Masse einschlägiger exzellenter Forschungsaktivitäten und sichtbares sowie gegenüber den bestehenden DZG abgrenzbares wissenschaftliches Profil, belegt durch Publikationen, Patente und Drittmittelförderung. Erschließung innovativer Ansätze zur Verbesserung der psychischen Gesundheit.

Relevanz der Forschungsaktivitäten

Bedeutung des Beitrags zum Forschungskonzept im Hinblick auf die psychische Gesundheit der Menschen und Orientierung der Forschungsaktivitäten am Bedarf. Berücksichtigung von Krankheitsbereichen mit hoher Krankheitslast und Krankheitskosten und von Krankheitsbereichen, die von einer langfristigen Förderung besonders profitieren, und/oder von übergreifenden Themen von besonderer Relevanz für eine Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie.

Translation

Vorleistungen der Bewerber zur Translation wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis, nachgewiesene Kompetenz und etablierte Strukturen zur Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in den nächsten Translationsschritt (z. B. entwickelte neue Modelle/Methoden, Durchführung klinischer Studien mit belegbaren Rekrutierungspotentialen, entwickelte neue Verfahren zur Gesundheitsförderung/Prävention, Diagnostik oder Therapie, Eingang dieser Verfahren in (klinische) Leitlinien). Potential der geplanten Kooperationen für die Etablierung translationaler Ansätze.

Infrastrukturen

Umfang, Qualität und Relevanz existierender Infrastrukturen, Daten- und Materialbanken, Register und ähnlichem.

Vernetzung

Vorhandene interdisziplinäre Vernetzung der relevanten Forschungsdisziplinen und Berufsgruppen, insbesondere aus den Bereichen der Medizin, Psychologie, der Lebenswissenschaften, der Sozial- und Geisteswissenschaften, der Informatik sowie von Forschung und Versorgung; Fähigkeit zur Etablierung koordinierter Forschungsaktivitäten; vorhandene nationale und internationale wissenschaftliche Vernetzung; Erfahrungen im Einbezug von Betroffenen und ihren Vertretungen sowie von Akteuren aus der Praxis. Innovationspotential und synergistische Effekte der geplanten interdisziplinären Vernetzung der Standortpartner.

Nachwuchsförderung

Umfang, Qualität, interdisziplinäre und translationale Ausrichtung strukturell implementierter Nachwuchsförderung.

Beitrag des Standorts zu einem Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit

Beitrag zur inhaltlich-strategischen und strukturellen Ausrichtung des Zentrums. Mögliche Synergien und Mehrwert, der durch Kooperationen mit weiteren Standorten zu erwarten ist. Bedeutung der eingebrachten Infrastrukturen für das geplante Deutsche Zentrum.

Auf Grundlage der Bewertung eines international besetzten Gutachtergremiums werden geeignete Standorte für das geplante Zentrum ausgewählt, die sich im Rahmen eines „Hearings“ vorstellen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden auf Basis der eingereichten Bewerbungen und des Hearings die für eine Förderung geeigneten Standorte zur gemeinschaftlichen Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die ausgewählten Standorte sollen gemeinsam die Konzeptentwicklungsphase bestreiten.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Bewerbungen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Auswahl der Standorte des zukünftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (siehe Nummer 7.2.1) werden die Standortkoordinatorinnen und Standortkoordinatoren in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, jeweils einen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) für die Förderung der Konzeptentwicklungsphase vorzulegen. Zu beachten ist, dass der Förderantrag jedes Standortes in seinen wesentlichen Elementen mit den anderen ausgewählten Standorten abzustimmen ist. Diese Anträge müssen die geplanten Arbeiten zur Erstellung eines gemeinsamen Gesamtkonzepts für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase darlegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Anträge, die nach dem den Standortkoordinatorinnen und Standortkoordinatoren zuvor mitgeteilten Termin eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Bewerbung ergänzende Informationen vorzulegen:

  • abgestimmter detaillierter Arbeitsplan des Beitrags zur Konzeptentwicklung für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit inklusive vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung;
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens;
  • ausführlicher Verwertungsplan;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe, und einer Prüfung der Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe unterzogen. Zusätzlich wird nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität des vorgelegten Arbeitsplans zur Konzeptentwicklung für ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit;
  • Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Das gemeinsame Gesamtkonzept aller Standorte des zukünftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit ist dem Projektträger zum Ende der Konzeptentwicklungsphase vorzulegen.

7.2.3 Informationen zum weiteren Verfahren

Das Gesamtkonzept wird auf Basis der in Nummer 2.2 beschriebenen Anforderungen geprüft und nach folgenden Kriterien bewertet. Mit Blick auf die Einbeziehung eines internationalen Begutachtungsgremiums wird die Einreichung des Gesamtkonzeptes in englischer Sprache empfohlen.

Strategie

Angemessenheit, Ausgewogenheit und Umsetzbarkeit des strategischen Ansatzes, Mehrwert und Komplementarität gegenüber bestehenden Strukturen.

Forschungsschwerpunkte

Relevanz, wissenschaftliche Qualität und Innovationspotential der Forschungsansätze; Passfähigkeit und Umsetzbarkeit der Ansätze und Strukturen zur Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in den nächsten Translationsschritt; Angemessenheit, Ausgewogenheit und Umsetzbarkeit des geplanten Einbezugs relevanter Fachdisziplinen, von ­Patientinnen und Patienten, bzw. ihren Angehörigen und Vertretungen sowie weiterer Akteure; Bedarfsorientierung der Forschungsschwerpunkte.

Infrastrukturen

Relevanz, Qualität und Angemessenheit der vorgesehenen Komponenten, Plattformen und Verfahren; Abstimmung und Vernetzung mit existierenden Initiativen und Strukturen.

Organisation, Management und Koordination

Eignung der Organisationsstrukturen zur Förderung der standortübergreifenden und interdisziplinären Zusammen­arbeit, zur Umsetzung der translationalen Ausrichtung und zur Steuerung des Zentrums.

Meilensteinplanung und Budget

Angemessenheit und Schlüssigkeit der Meilensteinplanung und des Finanzierungsplans.

Nachwuchsförderung

Angemessenheit, Qualität, Umsetzbarkeit und translationale Ausrichtung der Ansätze zur Nachwuchsförderung.

Über die endgültige Zusammensetzung des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit wird auf Grundlage dieser Bewertung entschieden.

Das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit wird in regelmäßigen Zeitabständen von etwa acht Jahren durch ein externes, ebenfalls international besetztes Gutachtergremium im Hinblick auf seine wissenschaftliche Exzellenz und seine strategischen Ziele evaluiert. Dabei wird auch bewertet, ob die Ziele des Deutschen Zentrums in der gewählten Organisationsform und mit den beteiligten Partnerinnen und Partnern erfolgreich umgesetzt werden konnten. Ergebnis der Evaluierung kann auch eine Neuausrichtung oder Neustrukturierung des Deutschen Zentrums sein. Alternierend dazu soll im Abstand von vier Jahren zur externen Evaluation regelmäßig eine interne strategische Evaluation unter Zuhilfenahme externer Expertinnen und Experten erfolgen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis einschließlich Dezember 2022 gültig.

Berlin, den 10. Juni 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. R. Loskill

Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/11570.php zu finden.

1 - DFG: Oktober 2018, Klinische Studien, Stellungnahme der Arbeitsgruppe „Klinische Studien“ der DFG Senatskommission für Grundsatzfragen in der klinischen Forschung
2 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.