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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung des Förderaufrufs im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I und II, Bundesanzeiger vom 27.04.2020

Vom 21.04.2020

Der Förderaufruf im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) Modellprojekte zur beruflichen Orientierung an Gymnasien in der Sekundarstufe I und II vom 21. Januar 2020 (BAnz AT 13.02.2020 B11) wird wie folgt geändert:

Nummer 5.3 erhält folgende Fassung:

Der Bewilligungszeitraum für Maßnahmen nach Nummer 2 beginnt frühestens am 1. Oktober 2020. Sein Ende orientiert sich am Ende des Schuljahres 2021/2022 der Länder. Der Bewilligungszeitraum endet jedoch spätestens am 31. August 2022.

Nummer 7.1.1 erhält folgende Fassung:

Förderanträge können ab 10. Februar 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Datum gestellt werden, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Maßnahmen beginnen frühestens zum 1. Oktober 2020 und müssen spätestens zum Ende des Schuljahrs 2021/2022 beendet sein. Das Ende orientiert sich an den Vorgaben des für das Gymnasium zuständigen Bundeslandes.

Nummer 8 erhält folgende Fassung:

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. August 2022 gültig.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Förderaufrufs vom 21. Januar 2020 unverändert weiter.

Diese Änderung des Förderaufrufs tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. April 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ingo Böhringer