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Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen („Travelling Conferences“) zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea und Südostasien, Bundesanzeiger vom 25.03.2020

Vom 10.03.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zielt u. a. auf die Stärkung der Exzellenz durch weltweite Kooperationen (Zielfeld 1) und auf eine Gestaltung der globalen Wissensgesellschaft mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 4). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele gemeinsam

mit Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea und ausgewählten Ländern in Südostasien (Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand und Vietnam).

Mit der Förderbekanntmachung „Travelling Conferences“ bezweckt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Vernetzungs- und Sondierungsreisen von Vertreterinnen und Vertretern deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in den oben genannten Zielländern zu unterstützen.

Die rasch wachsende Bedeutung dieser Region sowie die zunehmende Kooperation zwischen den Staaten der asiatisch-pazifischen Region bieten deutschen Forschungs- und Bildungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Die Identifizierung von Exzellenz in Bildung, Forschung und Innovation in dieser Region erfordert jedoch einen intensiven Sondierungs- und Dialogprozess, der über singuläre Maßnahmen hinausgeht und mit Veranstaltungsreihen an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Zielländern nach dem Modell der „Travelling Conference“ gefördert werden soll. Damit wird der Zugang zu Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken der Partnerländer für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Breite ermöglicht und verbessert. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau von Netzwerken und neuen Partnerschaften mit exzellenten Einrichtungen in der oben genannten Region bei, dem derzeit dynamischsten Wirtschaftsraum weltweit.

Die Veranstaltungen haben zum Ziel, einem möglichst breiten Akteurskreis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung das Kooperationspotenzial mit Deutschland darzustellen. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von ­Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in den Partnerländern gelegt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunkt der Förderung sind die Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“, auf denen deutsche Expertinnen und Experten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu aktuellen Forschungsthemen referieren.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Bioökonomie und
  • Gesundheit (Antimikrobielle Resistenzen, Krebsforschung, Digitale Gesundheit).

Die Veranstaltungen sollen Plattformen bilden, um

  • die Leistungsfähigkeit der deutschen Natur- und Ingenieurwissenschaften zu präsentieren,
  • Themen von beidseitigem Interesse zu sondieren und
  • bestehende und neue Partnerschaften aus- bzw. aufzubauen.

Bei der Vorauswahl der Standorte sollte das strategische Potenzial der Partner, auch im Hinblick auf mögliche künftige Forschungskooperationen und unter Einbindung von Unternehmen vor Ort, berücksichtigt werden. Um eine Breitenwirkung zu erzielen, soll die „Travelling Conference“ in möglichst bis zu drei der oben aufgeführten Zielländer stattfinden. Die Veranstaltungsreihe sollte einen Zeitrahmen von etwa einer Woche haben, in begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. Neben Fachvorträgen und Diskussionsforen können fachbezogene Exkursionen in die Veranstaltungsreihe integriert werden, um die Infrastrukturen der Partner kennenzulernen. Dies kann gegebenenfalls auch über entsprechende Abendformate geschehen. Eine fachliche Einbindung von deutschen Unternehmen in die „Travelling Conference“ als Teil des Expertenteams ist ausdrücklich erwünscht.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatliche anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der geförderten nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur

unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Für jeden Veranstaltungsort muss eine Kooperationszusage des jeweiligen Partners vorliegen, die neben dem Ko­operationsinteresse die kostenlose Zurverfügungstellung der Infrastruktur zur Durchführung der Veranstaltung, ­gegebenenfalls inklusive Fachexkursionen, bestätigt. Als Partner kommen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den oben genannten Zielländern in Frage. Die Einbindung von Unternehmen im Partnerland oder der Region (ohne Förderung) wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollen das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in Forschung, Entwicklung und/oder Innovation in den oben genannten Zielländern und konkrete Kooperationsansätze dokumentieren.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 40 000 Euro je Vorhaben sowie für die in der Regel maximale Dauer von sechs Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten vor:

a) Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten.

Für projektbedingt notwendige Reiseausgaben/-kosten im Inland und Ausland (bei Flugtickets: Economy-Class) sind die für die jeweilige deutsche Einrichtung geltenden Reisekostenregularien zugrunde zu legen.

Von deutscher Seite kann die Reise von bis zu acht Personen je Vorhaben gefördert werden.

Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten aus den Partnerländern gilt:
In begründeten Ausnahmefällen können Reiseausgaben/-kosten von Teilnehmern aus den oben genannten Zielländern, in denen keine „Travelling Conference“ stattfindet und die eine aktive Rolle in einer der Veranstaltungen haben, übernommen werden.

Für die Reiseausgaben/-kosten von ausländischen Teilnehmern gelten die Vorgaben für Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten der deutschen Institutionen entsprechend.

b) Workshops/Veranstaltungen

Workshops/Veranstaltungen, gegebenenfalls inklusive Abendformate, mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale in den oben genannten Zielländern können wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von Workshops/Veranstaltungen im Rahmen einer „Travelling Conference“ im Partnerland kann die Bewirtung bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.

c) Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte

Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

d) Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten bezüglich der internationalen Vernetzung

Vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können in geringem Umfang bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für die eigentlichen Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Da es sich nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Hochschulen und Universitätskliniken gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit ­beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben ­resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpersonen sind:

Fachlicher Ansprechpartner:

Dr. Ludwig Kammesheidt
Telefon: +49 2 28/38 21-17 29
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: ludwig.kammesheidt@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Lydia Derevjanko
Telefon: +49 2 28/38 21-19 15
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: lydia.derevjanko@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool „easy Skizze“ und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Es gibt zwei Einreichungsfristen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 8. Juni 2020 oder 20. November 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form ausschließlich über das Skizzentool „easy Skizze“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ASIEN&b=TC_APRA&t=SKI ) vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Skizze sollte sieben Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

  • Informationen zur Projektkoordinatorin/zum Projektkoordinator und den Projektpartnern,
  • Darstellung des wissenschaftlichen Themas/der Fragestellung, das/die an den Zielinstitutionen erschlossen werden soll,
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen),
  • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten,
  • Beteiligung Dritter,
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen,
  • Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten,
  • fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
  • Bezug zur Programmatik des BMBF im entsprechenden Thema,
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner,
  • wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:

  • Kooperationsziele,
  • geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in den Nummern 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme,
  • Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit,
  • Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen,
  • Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen,
  • Kooperationserfahrung, bisherige Zusammenarbeit,
  • ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit,
  • vorhabenbezogene Ressourcenplanung,
  • Plan zur Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in den Zielländern über den Förderzeitraum hinaus,
  • geplante Kooperation in Folgeprojekten,
  • geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke,
  • Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen,
  • Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit den Partnerländern,
  • Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften,
  • Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften,
  • Erfahrung des Antragstellers in internationaler Zusammenarbeit,
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen,
  • Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs,
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Soweit sich Änderungen zu Nummer 7.1 oder Nummer 7.2 ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gültig.

Berlin, den 10. März 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Kathrin Meyer