Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Forschung über „Studienerfolg und Studienabbruch II“, Bundesanzeiger vom 20.12.2019
Vom 26.11.2019
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Eine möglichst hohe Studienerfolgsquote bei gleichbleibend hohem akademischen Standard ist ein zentrales Ziel der Bildungspolitik und der Hochschulen. Entsprechend werden Studienerfolgsquoten sowohl in den Verfahren zur (Re-)Akkreditierung von Studiengängen als auch in Ansätzen der Leistungsorientierten Mittelvergabe berücksichtigt. Gleichermaßen spielen sie eine wichtige Rolle im Bereich der Qualitätssicherung der Hochschullehre. Der immer spürbarere Mangel an Fachkräften und die Diskussion über dessen Folgen führten in den letzten Jahren zusätzlich dazu, dass sich auch das öffentliche Interesse an den Leistungen der Hochschulen in der Lehre und insbesondere an deren Studienerfolgs- bzw. Studienabbruchquote deutlich erhöhte.
Hochschulen haben inzwischen eine Fülle von Aktivitäten entwickelt, die der Förderung des Studienerfolgs respektive der Minderung des Studienabbruchs dienen (sollen). Die Maßnahmen reichen von verbesserten Informationsangeboten für Studieninteressierte (z. B. Schüleruni, Probestudium), der Einführung erweiterter Zulassungsbedingungen (z. B. verpflichtende Online Self Assessments zur Immatrikulation) und zusätzliche Studienberatungsangebote über Vorbereitungskurse, die Einführung von Mentoringprogrammen bis zum Angebot neuer, zeitlich flexibler Studienangebote.
Unterschiedlich hohe Abbruchquoten in einzelnen Fächern verschiedener Hochschulen legen dabei die Vermutung nahe, dass diese Präventions- und Interventionsmaßnahmen unterschiedlich eingesetzt werden und auch unterschiedlich wirksam sind. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Zahl der Studierenden, die die Hochschulen ohne einen Abschluss verlassen, auch unter den gegebenen Regularien von Hochschulzugang und -zulassung von den Hochschulen beeinflussbar ist.
Vorliegende Angaben zum Umfang des Studienabbruchs über alle Hochschularten und Fächergruppen hinweg stellen überwiegend Schätzungen/Berechnungen auf der Grundlage der amtlichen Statistik dar. Danach beträgt die aktuelle Studienabbruchquote – diese bezieht sich auf den Absolventenjahrgang 2016 – für deutsche Studierende in einem Bachelorstudium bei 28 %. Sie weist damit keine signifikante Änderung zu den Vorjahren auf.
Sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen lag die BA-Abbruchquote in den mathematisch/naturwissenschaftlichen Fächern mit 41 % (Uni) bzw. 34 % (FH) sowie in den Ingenieurwissenschaften mit 35 % (Uni) und 34 % (FH) deutlich über dem oben genannten Durchschnitt. In den Rechts-/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften lag sie mit 24 % (Uni) und 18 % (FH) deutlich unter diesem Mittelwert.
Für ausländische Studierende lag die BA-Studienabbruchquote fächerübergreifend bei überdurchschnittlichen 45 % (vgl. DZHW-Projektbericht 2018).
Wie in jedem anderen gesellschaftlichen Bereich bedarf es auch für rationales und verantwortliches Gestaltungs- und Planungshandeln im Wissenschafts- und Hochschulsystem evidenzbasierter Wissensgrundlagen. Es ist Aufgabe der Wissenschafts- und Hochschulforschung dieses wissenschaftlich belastbare Wissen zu generieren und damit über Funktionsweisen und ihre personellen und institutionellen Voraussetzungen aufzuklären, unter denen Forschung und Lehre bestmöglich stattfinden können. Dies schließt auch Hinweise auf unbeabsichtigte Nebenwirkungen von etwaigen Reformmaßnahmen auf die Qualität von Forschung und Lehre oder auf das Umfeld des Wissenschafts- und Hochschulsystems ein.
Es ist das übergeordnete Ziel dieses Förderangebots, die vorhandene Wissensbasis zu den in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkten des Themenfelds „Studienabbruch“ zu erweitern.
Mit dem Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ (WiHo), dem diese Förderrichtlinie zugeordnet ist, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die projektförmig organisierte Forschung in diesem Wissenschaftsbereich mit dem Ziel, die hier vorhandenen Forschungskapazitäten zu stabilisieren bzw. wegen ihres vergleichsweise geringen Umfangs auch auszubauen. Dies gilt insbesondere für Themenfelder wie „Studienerfolg/Studienabbruch“, die hohen und aktuellen Anwendungsbezug aufweisen.
Im Jahr 2016 wurde ein erstes Förderangebot mit diesem thematischen Fokus veröffentlicht und damit die Förderaktivität „Forschung über Studienerfolg und Studienabbruch“ etabliert. Die in diesem Kontext geförderten Projekte und ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind unter www.wihoforschung.de beschrieben. Für das jetzt veröffentlichte Förderangebot zu diesem Themenfeld wurden überwiegend neue und zusätzliche Forschungsdesiderate identifiziert. Diese Schwerpunkte sind in Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“ im Einzelnen beschrieben. Das neue Förderangebot steht allen Förderinteressierten offen – unabhängig von einer Beteiligung an der bisherigen Förderaktivität. Lediglich der in Nummer 2 Buchstabe E näher ausgeführte Schwerpunkt („Anschlussprojekte“) richtet sich exklusiv an die Projektteams der laufenden Förderaktivität.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Vorbemerkung:
Angesichts des hohen Aufwands, den Datenerhebungen bei allen Beteiligten hervorrufen, sind diese auf das unbedingt erforderliche Maß zugunsten der Nutzung von Sekundärdaten zu beschränken. Die Entscheidung, eigene Datenerhebungen durchzuführen, muss entsprechend begründet werden. In diesem Fall sollte – sofern es zu der gewählten Fragestellung passt – mit randomisierten Kontrollgruppendesigns oder vergleichbaren Methoden gearbeitet werden.
Sowohl qualitative als auch quantitative Forschungsdesigns sind förderfähig.
Zur Hochschul-/Studierendenforschung besteht eine umfangreiche Forschungsdateninfrastruktur. Hierzu zählen Datenquellen, wie der Verbund Forschungsdaten Bildung (Verbund FDB) sowie das Nationale Bildungspanel (NEPS). Mit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes ist der Aufbau einer Studienverlaufsstatistik ermöglicht worden. Hierdurch können künftig konkrete Zahlen zur Anzahl der Studienfach- und Hochschulwechsler sowie zum Studienabbruch ausgewiesen werden. Das Forschungsdatenzentrum des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) stellt insbesondere Daten aus den Studierendenerhebungen des DZHW zur Verfügung.
Themencluster und mögliche Fragestellungen
A) Studienerfolg/-abbruch in digitalen Studienformaten
Dem Einsatz digitaler Medien in der Lehre und beim Lernen wird ein hohes Innovationspotenzial zugeschrieben. Multimediaanwendungen und E-Learning unterstützen eine Flexibilisierung der akademischen Lehre, indem sie ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglichen. Sie können so traditionelle Lehr-Lern-Formate einschließlich der dazu existierenden Unterstützungsmaßnahmen um neue Funktionalitäten erweitern. Zudem können sie auch disruptive Innovationen durch grundsätzlich neue Online-Formate, kollaboratives Arbeiten oder die Öffnung für neue Zielgruppen (z. B. berufsbegleitend Studierende) ermöglichen. Gleichzeitig erfordern qualitativ hochwertige E-Learning-Anwendungen eine anspruchsvolle didaktische Gestaltung sowie die durchdachte Einbettung in die curriculare Lehre.
Bislang existiert wenig gesichertes Wissen über die Voraussetzungen des Studienerfolgs in digitalisierten Hochschulen, Online-Studiengängen oder Studiengängen, die durch überwiegend digitalisierte Curricula/Lehr-Lern-Formate gekennzeichnet sind (Online-Anteil größer als 50 %). Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Unterschiede der Studienabbruchrisiken sowie der sie beeinflussenden Faktoren im Vergleich zu traditionellen Studienformaten.
Förderfähig sind hier insbesondere Forschungsvorhaben, die die subjektbezogenen (z. B. sozialer Hintergrund, Lernstrategien, Bildungsintention, Selbstregulationskompetenz, Erwerbstätigkeit, Belastungserleben, etc.) sowie die institutionellen und curricularen (von den Hochschulen beeinflussbaren) Einflussfaktoren und ihre Wechselwirkungen in digitalen Studienformaten in Abgrenzung zu traditionellen Studienformaten in den Blick nehmen und dabei entsprechende verallgemeinerbare Erkenntnisse generieren.
B) International vergleichende Forschungsvorhaben zum Studienerfolg/-abbruch
Soweit überhaupt auf identischen Definitionen und vergleichbaren Berechnungsverfahren beruhende internationale Vergleichszahlen zum Studienabbruch vorliegen, zeigen diese eine erhebliche Bandbreite: Während einige ostasiatische Länder und Großbritannien sehr niedrige Studienabbruchquoten aufweisen, liegen die Werte in den USA und Neuseeland bei fast 50 %. Mit rund 30 % liegt Deutschland im Durchschnitt aller OECD-Länder.
Die Hochschulsysteme dieser Länder unterscheiden sich zum Teil beträchtlich. Dies gilt insbesondere für deren Systeme des Hochzugangs und der Studienfinanzierung. Dazu kommen Unterschiede in den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen sowie gegebenenfalls hinsichtlich des gesellschaftlichen Stellenwerts tertiärer Bildung.
Gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass in allen Ländern das Ziel besteht, eine möglichst niedrige Studienabbruchquote zu erreichen. Diese „Sachlage“ – identische Zielsetzung, unterschiedliche Strukturen und Rahmenbedingungen, differierende Ergebnisse – macht international vergleichende Analysen zum Thema „Studienabbruch“ besonders schwierig, aber auch vielversprechend.
Vorhaben dieses Themenfeldes erfordern ein komplexes und anspruchsvolles Forschungsdesign. Dies gilt sowohl für die Identifikation der für Studienabbruch relevanten Einflussfaktoren als auch hinsichtlich der Analysen zur Ausgestaltung und Wirksamkeit von Maßnahmen und Regulierungen zur Förderung des Studienerfolgs respektive der Reduktion des Studienabbruchs.
Der Fokus der hier geförderten Projekte sollte auf der Identifikation von besonders wirkungsvoll studienerfolgsichernden Maßnahmen, Angeboten und Interventionen im Ausland liegen (z. B. first year programs/first year seminars, Zertifikatskurse) und dabei insbesondere auch die Voraussetzungen einer Übertragbarkeit in das nationale Hochschulsystem benennen.
C) Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Studium zur Reduzierung des Studienabbruchs
Dem Phänomen Studienabbruch liegt ein Ursachenbündel sich gegenseitig bedingender Einflussgrößen zugrunde. Auch wenn kognitive und nicht-kognitive Persönlichkeitsmerkmale sowie die persönlichen Rahmenbedingungen der Studierenden dabei eine wichtige Rolle spielen, können Hochschulen über ihre Studienberatung und konkrete Studiengestaltung sowie die etwaige Etablierung studienbegleitender fachlicher sowie außerfachlicher Unterstützungsangebote in erheblichem Umfang „gegenzusteuern“ und damit Einfluss auf die Höhe der Studienabbruchquote nehmen.
Studienabbruch findet in unterschiedlichen Phasen des Studiums aus unterschiedlichen Gründen statt. Die Studieneingangsphase ist mit einem besonderen hohen Studienabbruchsrisiko verbunden. Aber auch in späteren Phasen des Studiums (5. bis 6. Semester) kommt es noch in einem deutlichen Umfang zum Studienabbruch. Die gängigen Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind entsprechend ausgestaltet: Sie reichen von speziellen Angeboten für Studieninteressierte über auf Studienanfänger bezogene Maßnahmen bis zu studienbegleitenden Interventionen für Studierende im fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums.
Vieles spricht dafür, dass solche Präventions- bzw. Interventionsmaßnahmen erfolgreicher sind, wenn sie eher verbindlich und nicht nur kurzfristig auf die Beseitigung von Wissensdefiziten angelegt sind. Diese Merkmale können damit wichtige Gelingensbedingungen sein.
Als nützliche Instrumente zur Identifikation von und Kontaktaufnahme mit abbruchgefährdeten Studierenden stehen inzwischen learning analytics-Ansätze, Monitoring- und Früherkennungssysteme sowie Tests zur Kompetenzdiagnostik zur Verfügung.
Insgesamt können Präventions- und Interventionsmaßnahmen damit mit Blick auf den Einsatz dieser Instrumente, hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer, ihrer curricularen Verankerung, der Gewichtung fachlicher und außerfachlicher Anteile sowie des Grades ihrer „Individualisierung“ sehr unterschiedlich sein.
Auch innovative Prüfungsformate können als Intervention zur Förderung des Studienerfolgs angesehen werden.
Förderfähig sind Vorhaben zur Wirksamkeit bzw. zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen existierender Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die die Identifikation von good practice mit Blick auf diese – und gegebenenfalls auch weitere – Gestaltungsmerkmale erlauben. Darüber hinaus ist auch die Entwicklung und experimentelle Erprobung innovativer Präventions- und Interventionsmaßnahmen förderfähig, soweit diese eindeutig aus bereits vorhandenen Forschungsergebnissen zur Wirksamkeit existierender Unterstützungsangebote abgeleitet werden.
Die Vorhaben müssen sich auf (mindestens) eine der nachfolgend genannten Studierendengruppen beziehen:
- Studierende der Geisteswissenschaften
- Studierende der MINT-Fächer
- Internationale Studierende
- Berufsbegleitend Studierende und Fernstudierende
D) Nicht-monetäre Bildungserträge bei Studienabbruch
Studienerfolg kann anhand von objektiven (Noten, Leistungspunkte, formaler Studienabschluss, diagnostizierte Kompetenzen) und subjektiven (gesteckte Ziele, individuelle Einschätzung der Kompetenzentwicklung) Erfolgsindikatoren unterschieden werden und arbeitsmarktbezogene, monetäre sowie nicht-monetäre Erträge nach sich ziehen.
Ein Studienabbruch wird häufig als Misserfolg gedeutet. Er kann indes auch mit nicht-monetären Bildungserträgen verbunden sein. Um solche Erträge zu erfassen, sind nicht nur Motivationen, Interessen und Fähigkeiten zu klären, sondern auch, ob bestimmte fachliche, methodische, kognitive, soziale oder personale Kompetenzen wie Selbstorganisationsfähigkeit oder beruflich relevantes Handlungs- und Fachwissen erworben wurden. Auch können gegebenenfalls Studienleistungen auf einen weiteren Ausbildungsweg angerechnet werden. Vor diesem Hintergrund kann ein nicht abgeschlossenes Studium möglicherweise zu Ergebnissen oder Effekten führen, die durch eine ausschließlich auf den formalen Studienabschluss fokussierte Perspektive leicht ausgeblendet werden und weder im Zusammenhang mit einer anschließenden Berufsausbildung und Berufstätigkeit noch der persönlichen Entwicklung im Allgemeinen Beachtung finden.
Gefördert werden sollen Projekte, die sich dieser Fragestellung auf der Basis qualitativer oder quantitativer Untersuchungen widmen. Dabei soll insbesondere die Mehrdimensionalität solcher Bildungserträge herausgearbeitet werden. Ob und welche im Studium erworbenen Fähigkeiten für den nachhochschulischen beruflichen sowie außerberuflichen Werdegang von Nutzen und welche individuellen, studienorganisatorischen oder fachlich-beruflichen Faktoren für solche nicht-monetären Erträge bedeutsam sind, sind weitere mögliche Fragestellungen.
E) Anschlussförderung
In der derzeitigen Förderaktivität „Forschung zu Studienerfolg und Studienabbruch“ werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben zu den Themenfeldern
- Wirksamkeit bestehender Ansätze und Verfahren zur Sicherung des Studienerfolgs,
- Kosten des Studienabbruchs sowie
- Ursachen, Umfang und Folgen des Studienabbruchs
gefördert (siehe https://www.wihoforschung.de/de/studienerfolg-und-studienabbruch-620.php ).
Diese Projekte können – unabhängig von den hier genannten Themenfeldern A bis D – einen Projektvorschlag für ein Anschlussvorhaben einreichen. Die zu untersuchende Fragestellung muss sich vom vorausgegangenen Projekt unterscheiden, aber doch einen Zusammenhang mit diesem aufweisen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein im laufenden Projekt entwickelter Ansatz auf andere Fächer übertragen werden soll. Ein deutlicher mit dem Anschlussprojekt verbundener Erkenntniszugewinn ist dabei darzustellen. Nur in sehr gut begründeten Ausnahmen ist dabei die Überführung einer Studie in eine Längsschnittuntersuchung förderbar.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für Forschungsvorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich mit Forschungs- und Entwicklungs-Kapazitäten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen, projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen. Dies gilt analog auch für Projektleitungen, soweit sie nicht über dauerfinanzierte Grundausstattungsstellen finanziert werden. Eine entsprechende Absichtserklärung ist seitens der Antragstellenden mit dem Formantrag zu übermitteln.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)*.
Zum Themenschwerpunk Nummer 2 Buchstabe B „International vergleichende Forschungsvorhaben zum Studienabbruch“ besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Eine solche Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Einrichtungen der Wissenschaft, sondern das Hochschul- und Wissenschaftssystem insgesamt profitiert. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner, die nicht die in Nummer 3 genannten Bedingungen erfüllen, sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.
Der Zuwendungsgeber plant die Durchführung von Begleitmaßnahmen zu dieser Förderaktivität, die insbesondere die Vernetzung der geförderten Einzel- und Verbundprojekte sowie den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis unterstützen sollen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen bzw. eigene zusätzliche Maßnahmen zum Transfer zu entwickeln, wird vorausgesetzt.
Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden:
http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf
oder
Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten:
Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung zur Durchführung des Forschungsprojekts. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können dabei bis zu einem Stellenanteil von 100 %, Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Stellenanteil von in der Regel bis zu 65 % bezuschusst werden. In begründeten Fällen können die Ausgaben von nicht-wissenschaftlichem Personal mit einem Stellenanteil von bis zu 50 % bezuschusst werden, ebenso wie der Einsatz studentischer Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche und pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlichem Mitarbeiter. Mittel für studentische Hilfskräfte können in der Regel ab dem vierten Projektmonat eingeplant werden. Darüber hinausgehende Ansätze und der Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte sind detailliert zu begründen.
Reisemittel können in der Regel wie folgt übernommen oder bezuschusst werden:
- für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen,
- Konferenzen im Inland (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr),
- Konferenzen im Ausland bei nachzuweisendem aktivem Beitrag (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ab dem zweiten Jahr).
Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:
- die Einbindung von Praxis- und/oder Kooperationspartnern,
- Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
- Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften),
- von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien.
Mittel für Aufträge an Dritte:
- in begründeten Fällen für projektbezogene Auftragsvergaben, z. B. Ankauf von Daten aus dem Ausland im Themenschwerpunkt Nummer 2 Buchstabe B „International vergleichende Forschungsvorhaben“.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bei Förderung des Projekts ist eine Veröffentlichung von Informationen zum Vorhaben auf den Seiten des Portals www.wihoforschung.de vorgesehen.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer etwaigen Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
– Bereich Bildung, Gender
Stichwort „Studienerfolg/-abbruch“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ansprechpartner beim Projektträger ist für administrative Fragen Herr Jörg Bellinghausen (Telefon: 02 28/38 21-17 60) und für fachliche Fragen Frau Margrit Mooraj (Telefon: 02 28/38 21-20 92) oder Herr Dr. Patrick Fick (Telefon: 02 28/38 21-18 29); administrative und fachliche Fragen können Sie zudem per E-Mail senden an: wihoforschung@dlr.de.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular; Bereich BMBF
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ; der Zugriff zum Skizzentool ist dabei nur über den in Nummer 7.2 genannten Link möglich).
7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools „easy-Online“ erforderlich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=STUDE_STUDAB_II
In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 13. März 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die ausschließlich elektronische Einreichung der Projektskizze ist somit ausreichend, sämtliche Anlagen sollten dabei in einem PDF-Dokument zusammengefasst werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Am 27. Januar 2020 findet, bezogen auf diese Förderaktivität, eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.
Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:
1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
- Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben) sowie Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder
- Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung
- Vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn (für Themencluster A bis D ab 2021)
2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens und Benennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten)
- Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite)
- Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung sowie gegebenenfalls einer Begründung für zusätzliche Datenerhebungen), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten)
- Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten)
- Bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnern, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite)
- Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten)
- In Skizzen zur Anschlussförderung (Nummer 2 Buchstabe E) müssen die Projektergebnisse aus der ersten Förderphase dargestellt werden (maximal eine Seite). Zusätzlich muss der Innovationsgrad einer zweiten Förderphase erläutert und von der Fragestellung der ersten Förderphase abgegrenzt werden (maximal eine Seite)
- Insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten (Verbundvorhaben: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 11, Calibri, Zeilenabstand von mindestens 1,15
3. Grober Finanzierungsplan
- Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal- sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen)
- Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt
Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung
- Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel, gemäß der in Nummer 2 benannten Schwerpunkte oder der Anschlussförderung (Schwerpunkt E)
- Originalität und Relevanz des Projektthemas
- Theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
- Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens
- Schlüssigkeit des Verwertungsplans
- Arbeits- und Zeitplan, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn
Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressierten schriftlich mitgeteilt, erfolgreiche Projektskizzen werden auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Bei Verbundvorhaben sind Formanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- Ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und gegebenenfalls Meilensteinplan
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
- Auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens
- Auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel)
- Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung
- Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte
- Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens
Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 gültig.
Berlin, den 26. November 2019
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Diegelmann
* - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.