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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsstelle für gelingende MINT-Bildung, Bundesanzeiger vom 05.12.2019

Vom 26.11.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der MINT-Bildung kommt für die Gestaltung der digitalen Transformation und des technologischen Wandels eine zentrale Rolle zu. Insbesondere die Jüngeren müssen ein vertieftes Verständnis für technische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge entwickeln. Das erleichtert eine berufliche oder akademische Ausbildung in diesem Bereich, ist die Grundlage für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen und zugleich entscheidend für die künftige wirtschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas. Daher soll die MINT-Bildung gestärkt werden.

Mit dem MINT-Aktionsplan trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Dabei setzt das BMBF auf die Bündelung und Vernetzung bestehender Initiativen. Darüber hinaus werden neue Initiativen entwickelt und finanziell unterstützt.

Zu den neuen Initiativen gehören drei Förderbekanntmachungen und die Kommunikationsoffensive, die der Umsetzung des MINT-Aktionsplans dienen. So werden Strukturen für herausragende bestehende und neue MINT-Angebote gefördert.

Mit der hier vorliegenden Bekanntmachung soll eine MINT-Kompetenz- und Vernetzungsstelle gefördert werden, um Beispiele guter MINT-Praxis bundesweit zu vernetzen und die Transparenz und Wirksamkeit in der vielfältigen Landschaft der MINT-Angebote in Deutschland zu erhöhen. Hierzu ist zudem eine geeignete E-Plattform zur Vernetzung der MINT-Akteure und gegebenenfalls der Angebote aufzubauen.

Die Bekanntmachung „Aufbau regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen (MINT-Bildung für Jugendliche)“ ist bereits veröffentlicht und dient dazu, die MINT-Angebote in den Regionen auszubauen und zu verstetigen. Dazu sollen bundesweit bis zu 40 Cluster gefördert werden. Zusammenschlüsse der relevanten Akteure sollen ­insbesondere den 10- bis 16-jährigen Jugendlichen vor Ort einen niedrigschwelligen und dauerhaften Zugang zu MINT-Angeboten ermöglichen.

Die neue MINT-Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll die Cluster beim Aufbau oder bei der Verstetigung der Strukturen unterstützen und bundesweit koordinieren. Umgekehrt können die Regionen Unterstützungsbedarf anzeigen, Best-Practice-Beispiele liefern und sich in den Prozess der Qualitätsentwicklung einbringen.

Zudem sieht der MINT-Aktionsplan eine weitere Fördermaßnahme vor, um die Forschung zu Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung, neben Längsschnittstudien und der Begleitforschung zu den regionalen Clustern für die MINT-Bildung, zu intensivieren. Die Forschungserkenntnisse sollen in die Arbeit der Cluster und der Kompetenz- und Vernetzungsstelle einfließen.

Der MINT-Aktionsplan umfasst auch eine Kommunikationsoffensive ( www.mintmagie.de ). Diese zielt darauf, mehr Aufmerksamkeit für MINT-Themen zu schaffen. Im Fokus stehen Kinder und Jugendliche, die vor allem über Social-Media-Formate erreicht werden sollen. MINT soll als etwas Positives und Alltägliches wahrgenommen werden, denn MINT steht für Forschen, Entdecken, Erfinden und Experimentieren.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Gegenstand der Förderung ist der akteurseitig getriebene Aufbau einer Kompetenz- und Vernetzungsstelle für gelingende MINT-Bildung. Die Akteure der MINT-Bildung verfolgen diese mit großem Engagement, oftmals agieren sie aber lokal und voneinander isoliert. Um die MINT-Bildungsakteure bei der effektiven und effizienten Umsetzung zu unterstützen, bedarf es einer strukturellen Förderung.

Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie fokussiert das BMBF im Bereich der MINT-Bildung folgende Ziele:

  • eine verbesserte Vernetzung und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus Wissenschaft, beruflicher und akademischer Bildung sowie Gesellschaft und Wirtschaft
  • eine bundesweit gebündelte Bereitstellung und Vermittlung von Informationen zu gelingender MINT-Bildung – und damit eine durch erhöhte Transparenz verbesserte Informationslage – auch für Akteure, die sich erstmals in der MINT-Bildung engagieren
  • einen organisierten fachlichen Austausch der MINT-Akteure, durch die Verbreitung guter Beispiele der MINT-Bildung und Unterstützung bei ihrem Transfer
  • eine IT-gestützte Vernetzung durch die Konzeption und den Aufbau einer MINT-E-Plattform
  • eine Steigerung der Wirkung und Qualität bestehender und neuer Angebote der MINT-Bildung.

Ferner bezweckt das BMBF damit eine

  • Steigerung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die Bedeutung der MINT-Bildung.
  • Darstellung von MINT-Themen, die den Bedarfen einer inklusiven Partizipation gerecht wird.
  • Darstellung von MINT-Themen, die frei ist von tradierten Geschlechterzuweisungen oder Klischees. Jugendliche sollen die Chance erhalten, künftig eine selbstbestimmte und freie Berufswahl treffen zu können – unabhängig von herrschenden Geschlechterstereotypen und Erwartungen der Eltern.

Diese Förderrichtlinie adressiert damit ein zentrales Ziel zur Stärkung der MINT-Bildung aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode. Zudem versteht sie sich als Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie, der Digitalstrategie sowie der Strategie zur Künstlichen Intelligenz der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der akteurseitig getriebene Aufbau einer bundesweiten Kompetenz- und Vernetzungsstelle zur Stärkung der MINT-Bildung in Deutschland, die sich auch dem Aufbau einer E-Plattform zur Vernetzung von MINT-Angeboten bzw. -Akteuren widmet. Die Umsetzung der E-Plattform kann auch über einen Auftrag an Dritte erfolgen.

Die MINT-Landschaft in Deutschland ist von großer Vielfalt gekennzeichnet. Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll die vorhandene Expertise in der MINT-Bildung aus Wissenschaft und Praxis bündeln und in die Breite tragen. Daher ist ausdrücklich gefordert, dass dieses Vorhaben durch einen Verbund aus mehreren Partnern durchgeführt wird, der diese Vielfalt widerspiegelt und auf existierenden, guten Vernetzungsansätzen aufbaut.

Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll ihre Aktivitäten prioritär auf die im Folgenden dargestellten Ziele richten. Hierbei soll sie sich im Sinne einer lernenden „Organisation“ verstehen, indem die Inhalte bedarfsorientiert in Abstimmung mit den vielen MINT-Akteuren und mit Hilfe von Begleitforschung oder wissenschaftlich fundierten Interventionen weiterentwickelt werden.

Vernetzung

Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll bundesweit die zentrale Anlaufstelle für die MINT-Akteure in Deutschland werden. Sie dient zumindest zu Beginn primär der Vernetzung dieser MINT-Akteure, nicht aller MINT-Interessierten. Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle verstärkt den Wissenstransfer zwischen kleinen und großen, zwischen regionalen und überregionalen MINT-Akteuren, zwischen den Anbietern guter MINT-Bildung, den Eltern und den Arbeitgebern.

Im Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen („Komm, mach MINT!“) haben sich über 300 Partner aus Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Sozialpartnern, Medien und Politik mit einem Memorandum auf gemeinsame Ziele verpflichtet, um Mädchen und Frauen für (akademische) MINT-Berufe zu begeistern und den Anteil an Studienanfängerinnen in MINT-Fächern zu steigern. Die durch den Pakt unterstützte Vernetzung der 300 Partner soll im Rahmen dieser Projektförderung durch die Kompetenz- und Vernetzungsstelle in geeigneter Weise fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Transfer & Unterstützung der Forschung

Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll sich als zentrales Sprachrohr für die MINT-Bildung verstehen und den Transfer von Forschungsergebnissen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik verstärken. Hierzu soll die Kompetenz- und Vernetzungsstelle auch den Austausch mit der Wissenschaft suchen, um relevante Forschungsfragen zu bearbeiten. Zudem können zur Unterstützung der MINT-Forschung Umfragen und externe Studien in einem geringen Umfang durchgeführt werden. So soll die Kompetenz- und Vernetzungsstelle den kritisch-konstruktiven Austausch der Akteure und die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses über gute MINT-Bildung ermöglichen.

Aktivierung & Befähigung

Die vorgesehene Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll alle interessierten Akteure und vorhandene Initiativen aktivieren und überregional vernetzen sowie den Austausch über wirksame MINT-Bildung nachhaltig verbessern. Strukturen sollen nicht gedoppelt werden, vielmehr sollen unter Nutzung der vorhandenen Expertise Lücken geschlossen, Synergien genutzt und disziplinübergreifend Mehrwerte geschaffen werden. Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll zugleich einen leichten Zugang bieten für Akteure und Regionen, die sich erstmals oder verstärkt in der MINT-Bildung engagieren wollen.

Anschlussfähigkeit & Dachfunktion

Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll systematisch bereits etablierte Maßnahmen und Bildungsangebote im MINT-Bereich berücksichtigen und deren Auffindbarkeit steigern. Hierfür sollen auch geeignete Kooperationen in Erwägung gezogen werden. Zudem soll die Kompetenz- und Vernetzungsstelle nach Synergien zu allen Fördermaßnahmen des MINT-Aktionsplans sowie zur MINT-Kommunikationsoffensive mintmagie.de streben. Die Kommuni­kationsoffensive richtet sich vorrangig über Social-Media-Formate an Jugendliche und wird von der Rahmenvertragsagentur des BMBF umgesetzt. Die Online-Angebote und weitere Aktivitäten von mintmagie.de können von der Kompetenz- und Vernetzungsstelle genutzt werden, um die angestrebte Wirkungssteigerung von MINT-Maßnahmen zu unterstützen.

Umsetzung einer MINT-E-Plattform

Im Rahmen der Förderung soll die Kompetenz- und Vernetzungsstelle eine geeignete Plattform zur Vernetzung schaffen, um den Prozess der Vernetzung, der Qualitätsentwicklung und des Transfers beispielsweise mit den Möglichkeiten der modernen IT zu unterstützen, vorhandene MINT-Datenbanken intelligent zu verlinken oder bei Bedarfsermittlung eine bundesweite Suche für MINT-Angebote zu ermöglichen. Die Umsetzung der E-Plattform kann auch über einen Auftrag an Dritte erfolgen.

Die Erweiterung der vorangestellten Ziele um weitere Aspekte oder Ideen ist im Antrag möglich.

Es wird eine Zwischenevaluierung der Kompetenz- und Vernetzungsstelle durchgeführt. Gegenstand der Evaluierung ist die Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse in Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung. Eine Weiterförderung in den Jahren sechs bis acht ist abhängig vom Ergebnis der Zwischenbegutachtung. Die Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Mitwirkung an evaluativen Maßnahmen wird vorausgesetzt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und Stiftungen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeit ist ausgeschlossen. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Ausgaben und Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie kann ausschließlich ein Verbundprojekt als Kompetenz- und Vernetzungsstelle gefördert werden. Die Anzahl der beteiligten Verbundpartner obliegt dem Ermessen der Einreichenden und richtet sich grundsätzlich nach den Erfordernissen des geplanten Vorhabens.

Die Förderinteressierten müssen durch einschlägige Vorerfahrungen und Expertise im MINT-Bereich sowie eine nachgewiesene ausgezeichnete Vernetzung innerhalb der MINT-Akteur-Szene ausgewiesen sein.

Die Kompetenz- und Vernetzungsstelle soll auch nach Ende der Förderung durch das BMBF weiterhin Wirkung entfalten und einen Mehrwert für die MINT-Bildung in Deutschland generieren. Daher müssen die geplante Verwertung der Ergebnisse sowie die Strategien zur Nachhaltigkeit bereits in der Konzeption des Projekts adressiert und auf struktureller sowie prozessualer Ebene beschrieben werden.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur kontinuierlichen Kooperation mit bestehenden und entstehenden Einrichtungen, Institutionen und Initiativen (z. B. über die Weitergabe relevanter Informationen und Erfahrungen zu den durchgeführten Vernetzungs- und anderen Maßnahmen, die Beteiligung an Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Informationen etc.) sowie auch mit dem BMBF, seinem Projektträger und gegebenenfalls weiteren Bundes- und Landesressorts voraus, um die Breitenwirksamkeit der Kompetenz- und Vernetzungsstelle zu gewährleisten und zu ­erhöhen.

Die Partner des Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)1.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der Skizze unter „Notwendigkeit der Zuwendung“ kurz dargestellt werden.

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des in Nummer 7.2 dargestellten Verfahrens einreichen, sollen über eine Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel verfügen und Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel nachweisen können.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in einem Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Auf der Grundlage einer positiven Zwischenevaluation besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung für maximal drei Jahre (36 Monate).

Die Zuwendung wird bis zu einer maximalen Höhe der Gesamtsumme von 12 Millionen Euro für das Verbundprojekt gewährt. Die individuelle Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel grundsätzlich nach den Erfordernissen des geplanten Vorhabens. Der geplante Start der Förderung des Projekts ist der 15. Oktober 2020.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragsteller(s) zuzurechnen sind. Weiterhin sind Ausgaben/Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (auch digitale Formate) mit relevanten Akteuren, sowie für Organisation und Durchführung von Workshops und gegebenenfalls andere Aktivitäten zuwendungsfähig.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Kompetenz- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten2 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Eine Kumulation von Mitteln aus dieser Förderinitiative und Fördermitteln anderer Bundesprogramme zur Komplementärfinanzierung innerhalb einzelner Vorhaben ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Vereine, Stiftungen und Verbände, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Kompetenz- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteilen eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten ­Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Die aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse soll der Zuwendungsempfänger so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung des Auswahl- und Förderverfahrens hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
D-10623 Berlin
E-Mail: MINT-bildung@vdivde-it.de

Für Anfragen steht montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung.
Telefon +49 (0) 30/31 00 78-56 80
Telefax +49 (0) 30/31 00 78-2 16

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Sämtliche Unterlagen sind über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem in Nummer 7.1 genannten Projektträger bis spätestens 6. März 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter Nutzung von „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) – sowie in schriftlicher, rechtsverbindlich unterschriebener Form in einfacher Ausfertigung ungebunden vorzulegen.

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es ist eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit den Verbundpartnern durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

7.2.2 Inhalt und Umfang der einzureichenden Skizzen

Der maximale Seitenumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 11, Arial, 1,5-facher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) beträgt 15 DIN-A4-Seiten. Ausgenommen von den 15 Seiten sind

  • das einzureichende Deckblatt,
  • das Anschreiben/Vorblatt mit den rechtsverbindlichen Unterschriften aller Projektpartner, mit der die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt wird,
  • die beizufügende Abschätzung der Ausgaben bzw. Kosten,
  • gegebenenfalls vorliegende Interessenbekundungen (Letter of Intent) von weiteren adressierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen im Folgenden genannten enthalten:

  1. Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Projekt (maximal eine Seite)
    • Titel und Kurztitel (Akronym) des Vorhabens
    • Beteiligte Verbundpartner (Darstellung der Partnerstruktur inklusive der Begründung für die Auswahl und Aufgaben des zukünftigen Verbundkoordinators)
    • Hauptansprechperson beim Verbundkoordinator (einschließlich Telefon und E-Mail)
    • Beantragte Laufzeit
    • Beantragte Fördersumme
  2. Darstellung des Vorhabens (maximal 15 Seiten)
    • Konzept zur Umsetzung der Kompetenz- und Vernetzungsstelle und der von ihr geplanten Arbeiten im Hinblick auf das Förderziel, den Zuwendungszweck (Nummer 1.1) sowie den Gegenstand der Förderung (Nummer 2) mit Skizzierung des Arbeitsprogramms zur geplanten Vorgehensweise sowie grober zeitlicher Planung
    • Darstellung der angenommenen Bedarfe der genannten Zielgruppen und Hinweise, wie diese mit den geplanten Maßnahmen adressiert werden sollen
    • Darlegung der für den Aufgabenbereich relevanten Vorarbeiten und Vorerfahrungen. Hierbei ist zu erläutern, wie gegebenenfalls bereits vorhandene Aktivitäten im Sinne der Zielstellung gebündelt und unter Einbezug anderer Akteure weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits Geleistetes nicht Bestandteil einer Förderung durch den Bund sein wird; das Weiterführen bereits bestehender Maßnahmen mit Bundesmitteln ist nicht möglich
    • Darlegung, wie eine entsprechende Reichweite unter Abdeckung der unterschiedlichen relevanten Stakeholdergruppen erreicht werden soll – auch im Zusammenspiel mit den im Gegenstand der Förderung (Nummer 2) zu fördernden Aktivitäten
    • Darstellung zur Nachhaltigkeit, d. h. wie die geplanten Maßnahmen auch nach Ende der Förderung durch das BMBF nachhaltige Wirkung entfalten sollen
    • Darlegung des Eigeninteresses der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens sowie der gegebenenfalls einzubringenden Eigenbeteiligung
  3. Anhang (maximal zehn Seiten)
    • Expertise der Verbundpartner im Bereich MINT
    • Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel unter Benennung der Zuwendungsgeber und der Vorhaben
    • Erfahrungen in der Administration und im Management größerer Projekte sowie bei der Umsetzung von Projekten mit ähnlicher Zielstellung
    • Darstellung der Zusammenarbeit der Verbundpartner
    • Finanzierungsübersicht der geplanten Personal-, Sach- und Reisemittel in tabellarischer Form (maximal zwei Seiten)

7.2.3 Bewertung der Skizzen und Auswahlentscheidung

Mit Blick auf die Förderziele und Aufgaben sowie auf die angestrebten Synergien zu den geplanten MINT-Clustern und zur MINT-Forschung werden die eingegangenen Projektskizzen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität und Angemessenheit des Konzeptes unter Adressierung des/der in den Nummern 1.1 und 2 genannten Förderziels, Zuwendungszwecks und Gegenstand der Förderung; dabei insbesondere die Frage der Eignung und des Wirkungsgrades der geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Breite der Zielgruppen und des Kenntnisniveaus
  • Konzept zu Steuerung und Struktur der geplanten Kompetenz- und Vernetzungsstelle im Sinne einer good governance, die ein geschlossenes und gemeinsames Auftreten aller Akteure im Verbund ermöglicht
  • zu erwartende Breitenwirkung der geplanten Aktivitäten der Kompetenz- und Vernetzungsstelle innerhalb und außerhalb der MINT-Landschaft sowie die zu erwartende Verankerung und Akzeptanz der Angebote innerhalb der MINT-Landschaft und die zu erwartende Transferwirkung in die Breite
  • Expertise im Themenbereich MINT; relevantes Wissen und Erfahrung für die Aufgaben einer Kompetenz- und Vernetzungsstelle sowie Erfahrung im Projektmanagement und in der Umsetzung größerer Projekte
  • Kenntnisse zu und bereits vorhandene Vernetzung mit den von der geplanten Kompetenz- und Vernetzungsstelle adressierten Stakeholdern
  • Anschlussfähigkeit an bereits etablierte Strukturen im Bereich MINT
  • Plausibilität der Angaben zum Nachhaltigkeitskonzept für die Angebote auch nach Ende der Förderung
  • Plausibilität der Angaben zur Nachnutzbarkeit der Projektergebnisse
  • Plausibilität und Erfolgsaussichten des Arbeitsprogramms unter Berücksichtigung der gesetzten Zeit- und Ressourcenplanung, Angemessenheit des Finanzierungsplans
  • Angemessenheit des gegebenenfalls einzubringenden Eigenbeitrags, der bisher in die MINT-Vernetzung veranschlagte Ressourcen umfasst (z. B. Büroräume, Mitarbeiter)
  • Offenheit und Innovationsgrad des Verbundes und seiner Vorgehensweise (z. B. durch innovative Methodik oder innovative Partnerschaften)
  • Kompetenz in der Formulierung von Forschungsfragen z. B. für die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitäts­verständnisses, auch unter Berücksichtigung von gender- und vielfaltssensiblen Aspekten der MINT-Bildung;
  • Berücksichtigung der besonderen Belange von Mädchen und Frauen in der MINT-Bildung in Hinblick auf die Aspekte Geschlechtergerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und Genderneutralität (gender- und vielfaltssensible Umsetzung von Maßnahmen)
  • Darstellung einer perspektivischen Berücksichtigung der Nachfrageseite, der Nutzerinneren und Nutzer von MINT-Angeboten unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen, wenngleich sich die Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsstelle vorrangig an die MINT-Akteure richtet
  • Überlegungen zur Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen

Auf Grundlage der Bewertungen anhand dieser Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen durch das BMBF ausgewählt.

Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze und/oder der Auswahl der Projektskizze für die zweite Stufe kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die Einreichung der Anträge erfolgt auf elektronischem Weg über easy-Online unter easy .

Da es sich um ein Verbundprojekt handelt, legt jeder Verbundprojektpartner einen eigenen Förderantrag in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende, Angaben bzw. Unterlagen vorzulegen:

  • die Darstellung zum Vorhaben der ersten Verfahrensstufe (Skizze) entspricht dabei in weiten Teilen der Vorhabenbeschreibung des Förderantrags. Sie soll gegebenenfalls Darstellung dazu enthalten, wie die Auflagen aus der Begutachtung aufgegriffen und umgesetzt wurden;
  • detaillierter Finanzierungsplan des Gesamtverbundes und der einzelnen Verbundpartner;
  • ausführlicher Verwertungsplan für den Gesamtverbund;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung sowie Ergebnis der Prüfung einer möglichen EU-Förderung;
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung für alle Verbundpartner.

Die eingegangenen Anträge werden durch den Projektträger und das BMBF einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe unterzogen. Zusätzlich wird nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrags und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.

Berlin, den 26. November 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Müller-Härlin

1 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
2 - Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit vgl. Randnummer 17 FuEuI-Unionsrahmen.