Bekanntmachung : Datum:
des Förderschwerpunkts „Selbstvermessung und digitale Selbstbestimmung“ zur thematischen Ausgestaltung der Förderrichtlinie „Forschung Agil“, Bundesanzeiger vom 19.08.2019
Vom 06.08.2019
1 Gegenstand der Förderung
Ungefähr ein Drittel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzt bereits spezielle Geräte und Dienste, um ihren Körper und damit ihre Gesundheitsdaten selbst zu vermessen. Das Spektrum dieser Selbstvermessung reicht heute von der Erfassung sportlicher Aktivitäten bis zur Analyse des Genoms. Selbstvermessung wird so zunehmend zu einem wichtigen Baustein moderner Dienstleistungen im Zuge des digitalen Wandels unserer Gesellschaft. Der durch die Selbstvermessung entstehende Datenreichtum bietet vielfältige Chancen im Gesundheitswesen und für die medizinische Forschung, wie beispielsweise im Hinblick auf mögliche Individualisierungen von Behandlungen. Auch nutzen immer mehr Menschen auf ihren Smartphones sogenannte Gesundheits-Apps – zum Beispiel als Schrittzähler, persönliche Fitness- und Ernährungsberater oder zur Schlafanalyse. Dabei übermitteln Nutzerinnen und Nutzer die erhobenen Daten in der Regel dem jeweiligen Hersteller des Produkts bzw. dem Anbieter der Dienstleistung. Unternehmen können die erhaltenen Informationen zur Personalisierung von Angeboten verwenden, beispielsweise für individuelle Versicherungspolicen und stark personalisierte Werbung. Die Nutzung dieser Daten eröffnet so auch neue Geschäftsfelder, etwa für ein maßgeschneidertes Fitnesstraining für zu Hause.
Mit der Selbstvermessung sind jedoch besondere Herausforderungen verbunden. Zum einen steigt für die Nutzer der Selbstvermessung das Risiko eines ungewünschten Eingriffs in ihre Privatsphäre, da sensible private Daten erhoben und weitergegeben werden können. Zum anderen können sich zunehmend auch Auswirkungen auf unbeteiligte Personen ergeben, die keine Informationen über sich preisgegeben haben. Diese Personen können beispielsweise finanzielle Nachteile erfahren, falls die Datenerhebung integraler Bestandteil von Rabatt- und Bonussystemen ist.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, einen Ausgleich zwischen gesundheitsbezogenem Nutzen, wirtschaftlicher Verwertung und individuellen sowie gesellschaftlichen Datenschutzinteressen zu schaffen. Dafür müssen Möglichkeiten des technikgestützten Datenschutzes untersucht und weiterentwickelt werden, beispielsweise Technologien aus dem Bereich der Anonymisierung oder der sicheren Veröffentlichung von Daten. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz von Personen untersucht werden, die keine Daten über ihre Physis erheben und teilen. Über die technischen Fragestellungen hinaus ist ein tieferes Verständnis der Selbstvermessung als Phänomen des Wertewandels im Internet-Zeitalter notwendig, auch als Grundlage möglicher zukünftiger Regulierungen.
Gegenstand der Förderung ist deshalb die Erforschung und Entwicklung von Methoden und Technologien sowie die Analyse gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, um die Datenpreisgabe im Rahmen der Selbstvermessung besser zu verstehen und Instrumente für einen verantwortlichen und souveränen Umgang damit schaffen zu können. Projektskizzen können unter anderem die folgenden Aspekte adressieren:
- Anhand von Anwendungsfällen ist zu untersuchen, wie Gesundheitsdaten erhoben und genutzt werden können, ohne einen Druck zur Datenpreisgabe zu erzeugen.
- Zu erforschen und zu demonstrieren sind Technologien und Methoden, die einen verantwortlichen Umgang mit Daten sicherstellen können, wie beispielsweise Verfahren zur Anonymisierung und zur privatheitsfreundlichen Datenauswertung.
- Im Hinblick auf die Bearbeitung der oben genannten Fragestellungen kann das Phänomen der Selbstvermessung im Kontext der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen analysiert werden.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden vorzugsweise interdisziplinäre Verbünde, in begründeten Ausnahmefällen auch wissenschaftliche Einzelvorhaben gefördert.
2 Verfahren
Eine Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Maßnahme „Forschung Agil“ vom 4. Juni 2019 (BAnz AT 19.06.2019 B3).
2.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Forschung Agil“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner ist Jan-Ole Malchow
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
E-Mail: Jan-Ole.Malchow@vdivde-it.de
Internet:
https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/foerderung/bekanntmachungen/agil
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung
2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem PT VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens zum 18. Oktober 2019 eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter https://foerderportal.bund.de/easyonline in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bonn, den 6. August 2019
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heike Prasse