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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zur wissenschaftlichen Datenauswertung der Arktis-Expedition „MOSAiC“ unter dem Dach des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“, Bundesanzeiger vom 29.07.2019

Vom 08.07.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Der Einfluss des Klimawandels ist in der Arktis am stärksten ausgeprägt. Hier haben in den letzten Dekaden drastische Veränderungen des Klima- und Ökosystems stattgefunden. Die starken Rückgänge der Meereisausdehnung, der Meer­eisdicke und damit des Meereisvolumens haben zu einem neuen Zustand, der sogenannten „Neuen Arktis (New Arctic)“ geführt, bei dem im Winter nur noch überwiegend einjähriges Eis vorgefunden wird. Zum Verständnis dieses neuen Klimazustandes und seiner zukünftigen Entwicklung wurde von der Arbeitsgruppe „Atmosphäre“ des International Arctic Science Committees (IASC) im Jahr 2011 eine große internationale Messkampagne initiiert mit dem Fokus auf Wechselwirkungsprozesse Atmosphäre-Eis-Ozean in regionalen Klimamodellen. Die Initiative wurde über mehrere Disziplinen ausgeweitet und wird unter dem Titel „Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate“ (MOSAiC) geführt. Der Kern von MOSAiC ist ein intensives einjähriges Beobachtungs- und Messprogramm, bei dem der Forschungseisbrecher Polarstern als Driftstation die Basis bildet. Ab Herbst 2019 werden Wissenschaftler aus 17 Nationen die Arktis im Jahresverlauf erforschen. Die Expeditionsergebnisse werden dabei neue Einblicke in die Austauschprozesse zwischen Ozean, Eis und Atmosphäre erlauben. Durch die Fortschritte in der Messtechnik wird es möglich sein, während der Expedition umfassende Datensätze zu generieren, die ein besseres Verständnis des Einflusses der arktischen Regionen auf unser Klima ermöglichen. Darüber hinaus soll durch die Maßnahme der Erkenntnisgewinn und der Nutzungsgrad der aufwändig gewonnenen Daten beschleunigt werden, um konkretes und zeitnahes Handlungswissen zum Klimawandel zu generieren.

Der Fokus der Forschungsarbeiten soll auf der Auswertung der Messdaten der MOSAiC-Expedition in enger Zusammenarbeit mit dem MOSAiC-Konsortium liegen, z. B. mit Big Data – oder Künstliche Intelligenz-Methoden. Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, bei denen die Messungen der MOSAiC-Expedition zu Studien mit modellierenden oder fernerkundlichen Methoden genutzt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 2 und 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt.

2 Gegenstand der Förderung

Während der einjährigen MOSAiC-Expedition werden modernste Messverfahren eingesetzt. Das Rückgrat ist dabei der ganzjährige Betrieb des Forschungseisbrechers Polarstern. Um das Schiff herum wird in einem Abstand von bis zu 50 km ein mit dem Schiff driftendes Netzwerk von Beobachtungsstationen auf dem Eis errichtet. Dieses Stationsnetzwerk besteht aus autonomen und ferngesteuerten Instrumenten, welche mit Hilfe von Helikoptern regelmäßig vom zentralen Schiff aus angeflogen werden. Die deutschen Forschungsflugzeuge Polar 5 und Polar 6 werden die Messungen großräumig ergänzen. Bisher erhoben Wissenschaftler ihre Daten vor allem im arktischen Sommer. MOSAiC wird der Wissenschaft nun die Möglichkeit geben, dies auch im arktischen Winter zu tun. Es wird dementsprechend mit einem sehr hohen Datenvolumen gerechnet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Auswertung der gewonnenen Daten und ihre Nutzung für Prozess- und Klima-Modellierung sowie für Fernerkundung unterstützt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient in Deutschland verlangt. Im Rahmen des Förderaufrufs können nur Vorhaben gefördert werden, die im nichtwirtschaftlichen Bereich von Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO durchgeführt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110*).

Verbünde aus (Nachwuchs-)Forschergruppen können mit je bis zu vier wissenschaftlichen Mitarbeitern pro Partner gefördert werden.

Die Antragstellenden sollten nachweisen, dass sie bereits im MOSAiC-Konsortium integriert bzw. mit ihnen vernetzt sind. Die Vernetzung mit anderen beteiligten Gruppen ist Voraussetzung. Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Antragsteller Zugang zu den benötigten MOSAiC-Daten hat.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Vorhaben können mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren konzipiert werden.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an staatlich anerkannten Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen
und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Bereich Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften, Schifffahrt und Meerestechnik (PtJ-MGS)
Schweriner Straße 44
18069 Rostock

Fachlicher Ansprechpartner ist:

Frau Dr. Susanne Fretzdorff
Telefon: 03 81/2 03 56-2 88
E-Mail: s.fretzdorff@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, Projektskizzen über das elektronische Formularsystem easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

31. Oktober 2019

31. Mai 2020

30. November 2020

Die elektronische Skizzeneinreichung erfolgt auf der Internetseite nach Auswahl des Ministeriums (hier: BMBF) unter der Fördermaßnahme „MARE:N – Polarforschung/MOSAiC“ (Skizze).

Bei Verbundprojekten ist die gemeinsame Projektskizze vom Verbundkoordinator vorzulegen. Damit die elektronische Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese, zusammen mit den über easy-Online generierten Formblättern, fristgerecht zum oben genannten Termin unterschrieben beim Projektträger eingereicht werden. Eine ausschließliche Einreichung über easy-Online wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind in englischer Sprache und mit einer deutschen Zusammenfassung einzureichen. Dabei darf ein Umfang von maximal zwölf DIN-A4-Seiten (Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, 2 cm Seitenrand) inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschritten werden. Bei mehr als drei Verbundpartnern erhöht sich die maximal mögliche Seitenzahl der Skizze pro weiteren Verbundpartner um je eine Seite. Die Erhöhung der Seitenzahl hat keine Auswirkungen auf die unten genannte Gliederung der Skizze.

Projektskizzen, die von der vorgegebenen Form und Seitenzahl abweichen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Die Beiträge der einzelnen Verbundpartner zum Gesamtvorhaben sollten in der Projektskizze klar ausgewiesen sein. Die selbsterklärende Vorhabenbeschreibung muss eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Gliederung aufweisen:

1.
Deckblatt mit Verbundthema, Angaben über die Gesamtsumme der Förderung, Projektdauer, Nennung der Partner, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Verbundkoordinators (Skizzeneinreicher), Zuordnung des Forschungsprojekts zu oben genannten Forschungsfeldern und Themen;

2.
Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse) in englischer sowie in deutscher Sprache;

3.
Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und technische Arbeitsziele): Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens, einschließlich von Indikatoren zur (quantitativen oder qualitativen) Beschreibung des Projekterfolgs sowie gegebenenfalls auch der mittelbaren wirtschaftlichen, sozialen und/oder politischen Effekte;

4.
Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme;

5.
Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes;

6.
kurze Darstellung der bisherigen Arbeiten der Antragsteller auf diesem Gebiet;

7.
ausführlicher Arbeitsplan (Beschreibung und Zuordnung der Arbeiten in einzelnen Arbeitspaketen);

8.
Projektmanagement und Arbeitsteilung zwischen den Partnern (Überblick in einer Tabelle oder einem Netzdiagramm:
Synergien und Abhängigkeiten, Zuordnung zu wesentlichen Arbeitspaketen, Zusammenarbeit mit Dritten);

9.
Ergebnisverwertung und Datenmanagement;

10.
Tabellarischer Finanzierungsplan der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Kooperationspartnern und Einzelpositionen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit Zuwendungszeck und dem Gegenstand der Förderung;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität;
  • Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht;
  • Einbindung des Vorhabens in das MOSAiC-Programm (national und international);
  • erwarteter Erkenntnisgewinn;
  • Qualifikation der Antragsteller, Eignung des Konsortiums;
  • Qualität der Arbeitspläne sowie des Daten- und Projektmanagements;
  • Angemessenheit der Mittelplanung.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten (bei Verbundprojekten über den Verbundkoordinator) schriftlich mitgeteilt. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Aus der Vorlage von Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe haben Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen die Möglichkeit, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, der die Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens berücksichtigt.

Der Antrag umfasst eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die auf der Projektskizze aufbaut und neben einer eingehenden Darstellung des Stands der Technik sowie Referenzverfahren auch eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung und einen konkreten Verwertungsplan für jeden der Kooperationspartner enthalten muss. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen wiedergegeben werden. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung werden den Interessenten (bei Verbundprojekten über den Verbundkoordinator) durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich. Die elektronische Antragstellung erfolgt in easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) nach Auswahl des Ministeriums (hier: BMBF) unter der Fördermaßnahme „MARE:N – Polarforschung/MOSAiC“.

Nachdem der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, weiterzuleiten.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt in deutscher Sprache entsprechend den jeweiligen Richtlinien des BMBF zur Antragstellung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ). Über die Förderwürdigkeit wird nach abschließender Prüfung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen. Die Bewertung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der detaillierten Ressourcen-, Arbeits- und Meilensteinplanung.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Bonn, den 8. Juli 2019

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
R. Leisen

* - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.