Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen des Förderschwerpunkts „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft: Untersuchungen zur Meso-Ebene“, Bundesanzeiger vom 30.04.2019

Vom 15.04.2019

Die Wissenschafts- und Hochschulforschung ist ein interdisziplinäres Forschungsfeld, in dem die Rahmenbedingungen, die Leistungsprozesse selbst und die Ergebnisse bzw. Folgewirkungen von Forschung und tertiärer Lehre sowie damit verbundener Aufgabenfelder („third mission“) von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen untersucht werden.

In dem gleichnamigen Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird seit einigen Jahren verstärkt und systematisch entsprechende anwendungsorientierte Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um dieses Forschungsfeld qualitativ zu stärken und – beispielsweise durch Nachwuchs­förderung – quantitativ auszubauen (siehe auch www.wihoforschung.de ).

Angesichts der gestiegenen Bedeutung der Wissenschaft für moderne Gesellschaften und – damit verbunden – der Vielzahl neuer und zusätzlicher Anforderungen, die an dieses gesellschaftliche Funktionssystem gestellt werden und die im Bereich des Wissens- und Technologietransfers besonders deutlich werden, erscheint dies unabdingbar. Das übergeordnete Ziel des BMBF-Förderschwerpunkts insgesamt ist es, auf ein besseres Verständnis des Systems Wissenschaft und seiner Institutionen hinzuwirken, dortige Entwicklungen kritisch zu reflektieren und für Praxis und Politik Impulse und empirisch gesichertes Wissen als Basis für Weiterentwicklungsaktivitäten zu generieren.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die sehr hohe Bedeutung von Forschung und tertiärer Bildung ist ein zentrales Kennzeichen moderner Wissensgesellschaften und führt zu einer signifikant veränderten gesellschaftlichen Verortung des Wissenschaftssystems insgesamt. Mit der gewachsenen Autonomie der wissenschaftstragenden Institutionen und der neuen Governanceansätze gehen aber auch neue Anforderungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf Leistungstransparenz, Ressourceneffizienz und einer Rechenschaftslegung einher.

Qualität bestimmt seit einiger Zeit wie kein anderes Thema den Wissenschaftsreformdiskurs. Ein Großteil der staat­licherseits vorgenommenen Reformmaßnahmen war direkt oder indirekt darauf ausgerichtet, Qualitäts- bzw. Leistungssteigerungen zu bewirken. Damit verbunden waren Zweifel an der Wirksamkeit der bisherigen ganz überwiegend auf Selbstregulation, d. h. auf interne Bewertungs- und Selektionsverfahren sowie quantitative Kenngrößen setzende Qualitätsbewertung. Aber auch diese Entwicklungen werden mitunter kritisch gesehen. Dabei wird vornehmlich Skepsis an der Wissenschaftsadäquanz dieser Ansätze auch unter der Perspektive verschiedener Fachkulturen und Leistungsbereiche geäußert.

In Reaktion auf die übertragene höhere Eigenverantwortung etablieren insbesondere die Hochschulen weit über externe Anforderungen hinaus Strukturen und innerinstitutionelle Verfahren und Prozesse, um die Qualität in ihren Grundaufgaben Forschung und Lehre zu beobachten und weiter zu entwickeln. Auch die außeruniversitären Forschungsorganisationen haben interne Mechanismen der wettbewerblichen Mittelallokation und der Qualitätssicherung etabliert und unterliegen (zum Teil umfangreichen) internen und externen Berichtspflichten.

Die Generierung von empirisch gesichertem Wissen und von Impulsen zur weiteren Ausgestaltung von qualitäts­sichernden Rahmenbedingungen und innerinstitutionellen Verfahren und Strukturen, die die Besonderheiten des Wissenschaftssystems explizit zum Ausgangspunkt nehmen, ist ein zentrales Ziel im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“. Ergänzend zur ersten Förderlinie „Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft“ mit Instituts- und Organisationsschwerpunkten wird durch diese zweite Förderrichtlinie zu diesem Themenbereich diese Zielsetzung mit fünf neuen Themenschwerpunkten weiter verfolgt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendung nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Ge­währung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser zweiten Förderrichtlinie zum übergeordneten Themenfeld „Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft“ stehen die folgenden Themen im Fokus, wobei gleichermaßen Projektvorschläge akzeptiert werden, die einzelne Fragestellungen dieser Themen kombinieren:

a)
Institutionen übergreifende Ansätze der Qualitätssicherung/-entwicklung im Wissenschaftssystem

Im Zuge der zunehmenden Bedeutung des Themas wurden auch seitens der Wissenschaftspolitik neue, institutionenübergreifende Verfahren der Qualitätssicherung eingeführt. Die Akkreditierung von Studiengängen, die System­akkreditierung von Hochschulen sowie die Vorgabe von Evaluationspflichten für Forschungseinrichtungen sind hier die prominentesten Beispiele. Dabei ist allerdings zu unterscheiden zwischen externen Beurteilungen, die das Qualitätssicherungssystem im Fokus haben (wie bei der Systemakkreditierung) und solchen, die auf „die Dienstleistung“ bezogen sind (wie bei der Programmakkreditierung).

Innovative Angebote zur transnationalen Hochschullehre generieren auch Möglichkeiten der Fehlentwicklung – z. B. in Form von qualitativ problematischen Angeboten und/oder Abschlüssen, die neue und zusätzliche Ansätze einer institutionsübergreifenden Qualitätssicherung erfordern.

Weiterhin wurden primär anderen Zwecken dienende Rahmenbedingungen modifiziert, um stärkere Leistungs- bzw. Qualitätsanreize zu schaffen wie beispielsweise die Besoldungsordnung W. Hierbei stellt sich gleichermaßen die Frage nach deren Wirksamkeit und deren – auch nicht-intendierte – Wirkungen.

Förderwürdig sind neben Forschungsvorhaben, die die Wirksamkeit von Qualitätssicherungssystemen im Kontext von institutionellen Strukturen oder externer Begutachtungen wie Akkreditierung zum Forschungsgegenstand machen, auch solche, die Rankings oder Ratings in den Blick nehmen.
Nicht förderwürdig ist die Implementierung von gängigen qualitätssichernden Maßnahmen in wissenschaftlichen Einrichtungen.

b)

Peer-Review-Verfahren/Weitere Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Kontext von Veröffentlichungen und Konferenzen

Peer-Review ist als Instrument der Qualitätssicherung in der Forschung weitestgehend akzeptiert. Dies gilt sowohl für Bewertungen von Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Anträgen oder wissenschaftlichen Artikeln als auch für Evaluationen von einzelnen FuE-Einrichtungen, Einrichtungstypen oder Forschungsfeldern. Gelegentliche Hinweise auf Mängel oder Fragwürdigkeiten von Peer-gestützten Verfahren sowie kaum vorhandene empirisch abgesicherte Evidenzen zu diesem Verfahren haben dazu geführt, dass Peer-Reviews als „Goldstandard“ in der Forschungs­bewertung bislang kaum hinterfragt wurden. Erst die drastisch gestiegene Belastung der Peers – u. a. ausgelöst durch die Expansion des Forschungssystems und des Publikationsumfangs – hat dazu geführt, dass dieses Verfahren zu einem Thema in der Wissenschaftsforschung wurde. Zusammen mit der Einbindung von Peers als externe Gutachterinnen und Gutachter bei Berufungsverfahren hat sich die Belastung inzwischen soweit erhöht, dass auch die Frage nach den kapazitativen Grenzen dieses Verfahrens aufgeworfen wird.

Forschung über Peer-Review kann sich auf Fragen zur Geeignetheit und zum potenziellen Mehrwert unterschiedlich gestalteter Peer-gestützter Auswahlverfahren beziehen (Beispiele: Vor-/Nachteile virtueller gegenüber Präsenz-Begutachtungen, randomisierte Auswahlverfahren), die Bedeutung von Double-blind-Verfahren in den Blick nehmen oder auf den mit Peer-Verfahren verbundenen subjektiven Faktor abstellen. Disziplinspezifische Anforderungen und Besonderheiten, aber auch die Entwicklung von alternativen Auswahlverfahren (welche beispielsweise den gesamten Begutachtungsprozess gegenüber der Fachöffentlichkeit transparent machen) oder die Identifizierung von mit High impact-Journalen korrelierten Indikatoren können hier gleichermaßen Gegenstand von Forschung sein.

Förderfähig sind hier auch Vorhaben, die jenseits von Peer-Reviews in den Forschungsorganisationen/-institutionen oder wissenschaftlichen Verlagen bestehende oder in Diskussion befindliche Verfahren und Angebote zur Auf­deckung von Predatory Journals („Raubjournale“) oder Pseudokonferenzen in den Blick nehmen.

c)
Berichtswesen/Reportingansätze

Zu einem Qualitätsmanagementsystem gehören immer auch Formate der Rechenschaftslegung, wie sie im Gegenzug zur gewährten Autonomie, aber auch aus Gründen einer verbesserten Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verstärkt eingefordert werden. Ziel des Berichtswesens ist es, alle Leistungen einer Forschungseinrichtung oder Hochschule transparent darzustellen und somit auch eine Entscheidungsgrundlage für die Steuerung der Institution zu liefern. Reportingansätze, die auch als Steuerungsinstrumente genutzt werden, erfordern eine fundierte Datenlage, um konsistente Aussagen zur Leistungserbringung in Forschung und Lehre treffen zu können. Angesichts des komplexen Leistungsspektrums der Institution und des unterschiedlichen Qualitätsverständnisses der beteiligten Stakeholder sind hier gegebenenfalls sehr spezielle Formate erforderlich, die zudem dem Anspruch gerecht werden müssen, aussagekräftig zu sein und keinen bloßen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu erzeugen.

Förderfähig sind hier z. B. international vergleichende Untersuchungen, die Adaptierungen aus dem Ausland auf nationale Zusammenhänge zulassen (z. B. Wissensbilanzen in Österreich). Förderfähig sind auch Vorhaben zur Entwicklung wissenschaftsadäquater automatisierter Reportingansätze sowie deren Evaluation.
Die Entwicklung neuer Indikatoren ist in diesem Kontext nicht förderfähig.

d)
Erfolg und Misserfolg als Indikatoren in der Wissenschaft

Der „Erfolg“ genießt in der Wissenschaft einen herausragenden Stellenwert. So sind „erfolgreiche Forschungsvorhaben“ und „erfolgreiche Publikationen“ Voraussetzungen für (Weiter-) Qualifikation und Reputation in der Welt der Wissenschaft. Hinter der Konzentration auf das Konzept „Erfolg“ steht die Auffassung, dass der bisherige Nachweis von Leistung ein geeigneter Prädiktor für weitere Leistungen darstellt, damit prinzipiell unsichere Investitionen in die Zukunft rechtfertigen und langfristig die wissenschaftliche Qualität sichern. Hierdurch sollen begrenzte Ressourcen (Forschungsmittel, Laborplätze) möglichst effizient genutzt werden.

Demgegenüber stellt sich der „Misserfolg“ oft als weniger klar dar. Oft werden dann Forschungsaktivitäten nicht weiterverfolgt und führen zu keiner wissenschaftlichen Publikation, ohne dass dies in der scientific comunity breit kommuniziert wird, womit der Mehrwert der Misserfolgserkenntnis oft verloren geht. Untersuchenswert sind auch Fälle, in denen ein solches „Scheitern“ mit dem Entzug von Ressourcen und negativen Implikationen der wissenschaftlichen Karriere einhergehen.

In förderfähigen Vorhaben sollten insbesondere die folgenden Fragestellungen im Fokus stehen: Wie kann „Erfolg“ oder „Misserfolg“ in Forschung und Lehre gemessen werden und welche Theorien und Modelle unterstützen diese Ansätze? Wie belastbar ist die allgemeine Annahme, den bisherigen Erfolg als Garanten für zukünftige Qualität, Fortschritt und Innovation anzusehen? Gibt es Unterschiede zwischen den Fächern/Fachkulturen/zwischen Ländern oder Institutionen in der Definition und zum Umgang mit Erfolg und Misserfolg? Unter welchen Umständen können Misserfolge gewinnbringend für die Wissenschaft sein bzw. verhindert ein „falscher“ Umgang mit Misserfolg wissenschaftlichen Fortschritt und Erkenntnisgewinn?
Förderfähig sind zudem Vorhaben, die sich mit den Ursachen für die Publikation vermeintlich erfolgreicher Forschung beschäftigen, denen jedoch fehlerhafte oder gar manipulierte bzw. bewusst falsche Ergebnisse/Erkenntnisse zu Grunde liegen.

e)
Institutionelle Autonomie und Qualitätswirkungen für Lehre, Forschung und Transfer

Zu den seit Mitte der 90er Jahre staatlicherseits an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen forcierten Reformen gehört auch im Rahmen von Hochschul- bzw. Wissenschaftsfreiheitsgesetzen vorgenommene Neu­definitionen der Aufgabenverteilung zwischen dem Staat einerseits und den wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen andererseits: Entscheidungsbefugnisse mit Blick auf Personal-, Finanz- und Organisationsfragen, aber auch bezüglich Lehr- und Forschungsinhalte wurden dabei überwiegend in die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verlagert. Mit einer solchen an Formen des New Public Management orientierten Governance und dem Verzicht auf die bisher übliche staatliche Detailsteuerung sollten stärkere Profilbildungen und Differenzierungen der einzelnen wissenschaftlichen Institutionen ermöglicht und darüber Qualitätssteigerungen ausgelöst werden.

Förderfähig sind in diesem Themenfeld Vorhaben, die Zusammenhänge zwischen institutioneller Autonomie einerseits und der Forschungs-, Lehr- und/oder Transferqualität von einzelnen wissenschaftlichen Institutionen, aber auch auf der Ebene des Wissenschaftssystems andererseits untersuchen.
Dabei sollte einer der folgenden zwei Aspekte im Fokus stehen:

  • die mit der Stärkung der oberen und mittleren Leitungsebene in wissenschaftlichen Einrichtungen im Zuge der Governance-Reformen gegebenenfalls verbundenen Veränderungen der individuellen Autonomie in Forschung, Lehre und Transfer und damit einhergehende Qualitätswirkungen;
  • Erfolgsvoraussetzungen für internationale Forschungskooperationen von sich hinsichtlich ihrer Governance unterscheidenden wissenschaftlichen Einrichtungen und etwaige Wirkungen solcher Forschungskooperationen auf die jeweiligen Governanceformate.

2.1 Transfervorhaben als Anschlussvorhaben

Aufbauend auf den Forschungsergebnissen besteht im Rahmen dieser Förderlinie die Möglichkeit, Transfervorhaben als Anschlussvorhaben zu beantragen. Hierfür ist eine Evaluation vorgesehen, bei der die Forschungsvorhaben nicht nur den bisherigen Projektverlauf darstellen und vorläufige Ergebnisse präsentieren, sondern auch ein Transferkonzept mit Bezug zum ursprünglichen Verwertungsansatz und unter Berücksichtigung des bisherigen Projektverlaufs darstellen müssen. Insofern sollten Vorhaben, die ein Anschlussvorhaben einreichen wollen, den Transfergedanken von Projektbeginn an mitdenken und entwickeln.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für Forschungsvorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich mit FuE-Kapazitäten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Im Rahmen dieser Förderlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen, projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemein

Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zu koordinieren. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellenden und Zuwendungsempfängern zu beachten ist. (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen. Dies gilt analog auch für Projektleitungen, soweit sie nicht über dauerfinanzierte Grundausstattungsstellen finanziert werden. Eine entsprechende Absichtserklärung ist seitens des Antragstellers mit dem Formantrag zu übermitteln.

Zu den genannten Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Eine solche Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Einrichtungen der Wissenschaft, sondern das Wissenschaftssystem insgesamt profitiert. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner, die nicht die in Nummer 3 genannten Bedingungen erfüllen, sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.

4.2 Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen

Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren.

Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche („Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter“).

Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch die Nachwuchsgruppenleiterin/den Nachwuchsgruppenleiter umfasst die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.

Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Förderrichtlinie wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung ist eine/ein an der Hochschule tätige/tätiger Mentorin/Mentor zu benennen, der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption und der Durchführung des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen/Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Auch in Nachwuchsgruppen sollen die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchs­wissenschaftler der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen. Eine entsprechende Absichtserklärung ist seitens des Antragstellers mit dem Formantrag zu übermitteln.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung gewährt. Über die eigentlichen Forschungsvorhaben gemäß Nummer 2 hinaus, können im Rahmen einer zweiten Förderphase Forschungsvorhaben nach einer Zwischenevaluation aufgefordert werden, Skizzen zum Transfer der gewonnenen Erkenntnisse einzureichen. Die Konzepte werden als Anschlussvorhaben gesondert extern begutachtet und können als Transfervorhaben bis zu 24 Monate gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben (aber nicht bei Transfervorhaben) an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von derzeit 20 % gewährt.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf . Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen. Es muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf vorliegen. Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Sach-, Investitions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Be­teiligten. Zu diesem Zweck können Mittel beantragt werden für die Durchführung von Workshops und Symposien und Reisen zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dieser Förderlinie stattfinden. Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland.

Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftler/innen möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen und dem wissenschaftlichen Personal die Möglichkeit der Qualifizierung gegeben werden, weshalb in der Regel eine anteilige TV-L 13-Stelle beantragt werden kann.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien. Damit zusammenhängender Finanzbedarf ist förderfähig.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Förderung des Projekts ist eine Veröffentlichung von Informationen zum Vorhaben auf den Seiten des Portals www.wihoforschung.de vorgesehen.

Wenn der Zuwendungsempfänger die aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden: http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf oder http://auffinden-zitieren-dokumentieren.de/wp-content/uploads/2015/03/Forschungsdaten_DINA4_ONLINE_VER_02_06.pdf.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer etwaigen Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


DLR Projektträger – Bereich Bildung, Gender
Stichwort „Wissenschaftsforschung/Qualitätsentwicklungen“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Ansprechpartner beim Projektträger ist für administrative Fragen Herr Jörg Bellinghausen (Telefon: 02 28/38 21-16 07) und für fachliche Fragen Herr Dr. Raimund Berg (Telefon: 02 28/38 21-16 07) oder Herr Hartung Hoffmann (Telefon: 02 28/38 21-17 62); administrative und fachliche Fragen können Sie zudem per E-Mail senden an: wihoforschung@dlr.de.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular; Bereich BMBF ) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung ein­gerichteten elektronischen Skizzentools „easy-Online“ erforderlich. Der Zugang erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=QUEL_II https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=QUEL_II

In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte https://foerderportal.bund.de/easyonline/

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 12. Juli 2019 zunächst Projektskizzen – möglichst über das oben genannte elektronische Skizzentool – und/oder in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch die vorgesehene Verbundkoordination vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt beizulegen, auf dem alle Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen/der Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Am 12. Juni 2019 findet, bezogen auf diese Förderaktivität, eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

1.
Allgemeine Angaben zum Vorhaben:

  • Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben oder eine Nachwuchsgruppe)
  • Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung (bei einer Nachwuchsgruppe: auch Benennung der Mentorin/des Mentors), Unterschrift durch die Projektleitung
  • Vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn.

2.
Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens unter Zuordnung zu den in Nummer 2 genannten Themenfeldern und Be­nennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten)
  • Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite)
  • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten)
  • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten)
  • Bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartner/innen, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite)
  • Bei Nachwuchsgruppen: Konzept zur geplanten Aufgabenverteilung und wissenschaftlichen Begleitung (maximal eine Seite)
  • Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten).

Insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten (Verbundvorhaben und Nachwuchsgruppen: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang).

Bei Transfervorhaben sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Darstellung der praxisrelevanten Forschungsergebnisse sowie Konzept der Transferaktivitäten (maximal drei Seiten)
  • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum Vorgehen (maximal drei Seiten)
  • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen (maximal eine Seite)

Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 12, Times New Roman, Zeilenabstand von mindestens 1,15 x.

3.
Finanzierungsplan

  • Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen) – Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt.

Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung
  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel, gemäß der in Nummer 2 benannten Schwerpunkte
  • Originalität und Relevanz des Projektthemas
  • Theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens
  • Schlüssigkeit des Verwertungsplans
  • Der Arbeits- und Zeitplan, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn
  • Bei Nachwuchsgruppen: Schlüssigkeit des oben genannten Konzepts. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung in Deutschland soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressierten schriftlich mitgeteilt, erfolgreiche Projektskizzen werden auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Bei Transfervorhaben zu geförderten Forschungsvorhaben sind bei der Beurteilung der Transferprojektskizzen folgende Kriterien maßgeblich: Schlüssigkeit des Transferkonzepts durch Darstellung der Wirksamkeit/Relevanz der Ergebnisse für das Forschungs- und Praxisfeld der Wissenschafts- und Hochschulforschung, wobei die ableitbaren Transfermaßnahmen um den Mehrwert der Forschungserkenntnisse für die Praxis zu erhöhen, dezidiert darzustellen sind.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundvorhaben sind Formanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen. Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator abzustimmen. Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • Ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und Meilensteinplan
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
  • Darstellung des institutionellen Konzepts der Nachwuchsförderung
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Forschungsdatenmanagement
  • Auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens
  • Auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Formanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel)
  • Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung
  • Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte
  • Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Berlin, den 15. April 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Diegelmann