Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“, Bundesanzeiger vom 18.03.2019
Vom 13.03.2019
Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beschlossen. Mit der Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen setzt die Bundesregierung einen bisher für Deutschland einmaligen innovationspolitischen Ansatz zur Förderung von disruptiven Innovationen um. Aus bahnbrechenden Ideen sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und auch neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Hierdurch sollen neue Wertschöpfungen in Deutschland ermöglicht und ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will zur Vorbereitung der Agenturgründung Pilot-Wettbewerbe in Feldern von besonderer technologischer und gesellschaftlicher Relevanz fördern. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen auch für noch folgende Initiativen für Sprunginnovationen auf ihr Potenzial zur Übertragbarkeit auf künftige Innovationswettbewerbe ausgewertet werden.
Das BMBF fördert auf Basis dieser Richtlinie Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, damit sie ihre Ideen für energieeffiziente Elektronik-Hardware für Künstliche Intelligenz (KI) in einem Testaufbau zeigen und sich damit in einer Leistungsmessung vergleichen. So soll fortschrittliches Wissen rascher und fokussierter für Hightech-Lösungen erschlossen werden. Im Erfolgsfall wird damit eine Sprunginnovation für KI-Elektronik-Anwendungen ausgelöst. Es geht darum, eine vorgegebene anspruchsvolle Analyseaufgabe zu lösen. Gewinner des Wettbewerbs werden diejenigen Forschergruppen sein, deren messbar vorgeführte Lösung hierfür den geringsten Energieverbrauch aufweist. Die Gewinner erhalten die Möglichkeit, in einem Folgeprojekt ihre Konzepte in einen Demonstrator für konkrete Anwendungen zu überführen.
Signifikante Verbesserungen der Energieeffizienz von KI-Hardware sind Voraussetzung für eine wachsende Verbreitung dieser rechenintensiven Technologie. Aktuell forschen Wissenschaft und Wirtschaft, national wie international, mit hohen Aufwänden an solchen Lösungen. Zum einen, um dem stark steigenden Energiebedarf im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie entgegenzuwirken und zum anderen, um bestimmte Anwendungen, z. B. in mobilen Endgeräten, zu erschließen.
Mobile Endgeräte, die ohne Datenverbindung zu einem Rechenzentrum ihre volle Funktionalität bieten sollen, benötigen effiziente KI-Hardware. Aber auch Szenarien, in denen Informationen aus Datenschutzgründen den lokalen Kotext nicht verlassen dürfen, profitieren enorm von entsprechenden Entwicklungen, beispielsweise in der Medizintechnik. Ebenfalls relevant ist der Bereich Industrie 4.0. Automatisierungslösungen, die agiler und intelligenter werden sollen, setzen den Einsatz KI-gestützter Steuersysteme voraus. Sind diese kompakt und energieeffizient, können sie „nahe am Geschehen eine KI in Echtzeit“ ermöglichen.
Diese Beispiele erläutern die Hebelwirkung, welche von einer erheblichen Steigerung der Energieeffizienz von KI-Hardware ausgehen kann.
Vor dem Hintergrund hoher Entwicklungskosten empfinden es Unternehmen häufig als zu riskant, in einem frühen Stadium neue Ergebnisse aus der Wissenschaft aufzugreifen und zur Anwendungsreife zu bringen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, diese Lücke zwischen wissenschaftlichem Potenzial und industrieller Anwendung von KI-Expertise aus Deutschland zu reduzieren. Zudem unterstützt die Maßnahme die wissenschaftliche Ausbildung dringend benötigter Experten.
Die Forschungsprojekte, die gemäß dieser Richtlinie zur Förderung gelangen, werden in Form eines Wettbewerbs durchgeführt, an dessen Ende durch eine Leistungsmessung Gewinner ermittelt werden. Die energieeffizienteste Lösung wird am Ende des Wettbewerbs ermittelt und prämiert.
Die Förderrichtlinie trägt zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 ( https://www.hightech-strategie.de ) und des Rahmenprogramms „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ bei.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Förderziel ist die Beschleunigung der Innovationsdynamik Deutschlands im Bereich der KI-Hardware durch die Umsetzung neuartiger Hardware-Konzepte mit dazugehörigen Software-Komponenten, die geeignet sind, den Energieverbrauch von KI-Systemen erheblich zu senken. Ein hohes Potenzial des Lösungsvorschlags zur Effizienzsteigerung ist erwünscht, es soll jedoch im Verhältnis zum wissenschaftlich/technischen Risiko bei der Umsetzung stehen. Der Wettbewerb soll die Sichtbarkeit der in Deutschland vorhandenen Forschungskompetenz zu KI-Hardware verbessern und die Möglichkeit bieten neue Ideen soweit voranzutreiben, dass ihr Potenzial für Innovationen in der industriellen Anwendung eingeschätzt werden kann.
Zuwendungszweck ist ein Wettbewerb, in dem Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in parallel laufenden Vorhaben verschiedene Rechnerarchitekturen zur möglichst effizienten Klassifikation vorgegebener Daten erarbeiten, in einem Demonstrator umsetzen und diesen in einer Leistungsmessung vergleichen. Die Aufgabe besteht in der Erkennung und Klassifizierung von hochaufgelösten Daten. Trainingsdaten zum Anlernen eines neuronalen Netzwerkes werden zum Projektstart gestellt.
Im Folgenden werden die Eckdaten des Wettbewerbs erläutert. Die spezifischen technischen Rahmenbedingungen hingegen werden in einem separaten technischen Regelwerk im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Wettbewerb veröffentlicht (siehe Nummer 7: Verfahren).
Es sind grundlegend zwei Lösungswege möglich, die sich im Detail wie folgt unterscheiden:
- Systemlösung auf Basis eines Field Programmable Gate Array (FPGA)
Im Wettbewerb wird ein Demonstrator-System auf Basis eines FPGA erarbeitet, welches die vorgegebene Aufgabe möglichst effizient löst. Die Evaluation erfolgt durch Messung der aufgenommenen Energie bei Lösung der vorgegebenen Aufgabe. - Lösung auf Basis eines anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreises (ASIC)
Im Wettbewerb wird entweder ein bestehendes ASIC-Design angepasst oder ein neues ASIC-Design erstellt und mit Hilfe des jeweiligen Process Design Kits (PDK) eine Layout-Synthese in einer vorgegebenen Zieltechnologie durchgeführt. Die Herstellung des ASIC ist nicht Teil dieser Phase des Wettbewerbs. Das Design muss in seiner Funktionalität getestet werden können und eine Abschätzung des Energiebedarfs muss möglich sein. Die Evaluation wird auf Basis von Simulationen der jeweiligen Designs durch geführt. Es werden PDKs für zwei Technologiepfade angeboten:- die 130-nm-SiGeBiCMOS-Technologie des Leibnitz-Instituts für Innovative Mikroelektronik in Frankfurt (Oder),
- die FDSOI-Technologie (22FDX) der Firma GLOBALFOUNDRIES Dresden Module One LLC & Co KG.
Die notwendigen PDKs werden gegen Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags von den jeweiligen Technologiepartnern zur Verfügung gestellt.
Am Ende der einjährigen Laufzeit der Vorhaben werden die entwickelten Systeme und Designs evaluiert und bewertet. Im Falle der FPGA-basierten Systeme muss ein vorgegebener Testdatensatz innerhalb einer vorgegebenen Maximalzeit mit einer zu erreichenden Mindestgenauigkeit klassifiziert werden, wobei der Energieverbrauch des Gesamtsystems gemessen wird. Im Fall der ASIC-Designs wird das gleiche Testszenario als Simulation durchgeführt. Der Testdatensatz ist den Teilnehmern vor der Evaluation nicht bekannt.
Ergebnis ist eine Rangliste nach verbrauchter elektrischer Energie, wobei drei Kategorien unterschieden werden: FPGA-Systeme, ASICs in 130-nm-Technologie und ASICs in FDSOI-Technologie. In jeder Kategorie gewinnt jeweils die Lösung mit der im Test bzw. in der Simulation niedrigsten verbrauchten elektrischen Energie. Gesamtsieger ist der Lösungsansatz mit dem insgesamt niedrigsten Energieverbrauch.
Die beiden Kategorie-Sieger im Bereich ASIC erhalten, vorbehaltlich einer Prüfung auf Umsetzbarkeit, ein an die Wettbewerbsphase anschließendes Preisprojekt, welches die geförderte Umsetzung des ASIC-Designs in Hardware in der Zieltechnologie sowie die Evaluation des finalen Systems umfasst.
Der Sieger im Bereich FPGA-System erhält die Möglichkeit, die im Wettbewerb erarbeiteten Ergebnisse als Grundlage für ein weiterführendes Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie zu nutzen. Entsprechende Projektvorschläge seitens des Siegers können nach Abschluss des Wettbewerbs vorgelegt werden. Eine Förderung wird angestrebt, sofern der Projektvorschlag die für eine Förderung notwendigen Bedingungen hinsichtlich der Qualität erreicht.
Ein Rechtsanspruch auf eine anschließende staatliche Förderung besteht in allen Fällen nicht.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendungen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Zuwendungen werden nur für den nicht-wirtschaftlichen Bereich gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbünde aus bis zu zwei Partnern aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die zum Stichtag eingereichten Projektskizzen werden von einem Gutachtergremium geprüft, wobei bis zu zehn Vorschläge ausgewählt werden. Diese werden in einer geförderten Wettbewerbsphase von zwölf Monaten parallel an der Umsetzung ihrer Vorschläge in den Kategorien FPGA-System und ASIC-Design arbeiten. Die Ergebnisse werden im Anschluss evaluiert. Die Gewinner werden auf einer Abschlussveranstaltung bekannt gegeben. Details zum Ablauf sind in Nummer 7 dargestellt. Die spezifischen technischen Rahmenbedingungen werden im technischen Regelwerk veröffentlicht.
Die Vorhaben sollen in Skizzenform ein Konzept für ein FPGA-System/ASIC-Design inklusive der zum Betrieb notwendigen Software erarbeiten und vorstellen, welches bei erfolgter Auswahl nach Projektbeginn innerhalb einer Laufzeit von einem Jahr realisiert werden kann. Das System soll eine Problemstellung mittels Methoden des maschinellen Lernens lösen. Zum Projektstart wird ein Datensatz zum Training der Klassifikation gestellt. Am Ende des Wettbewerbs muss ein vorher unbekannter, für alle Teilnehmer gleicher Testdatensatz mit mindestens der vorgegebenen Genauigkeit innerhalb der vorgegeben Maximalzeit klassifiziert werden, wobei die Gesamtenergieaufnahme gemessen bzw. simuliert wird. Die genauen Randbedingungen werden im technischen Regelwerk im Rahmen einer Infoveranstaltung veröffentlicht (Details siehe Nummer 7).
Das Vorgehen kann frei gewählt werden. Möglich sind Ansätze bei Hardware-Designs in Form von „Field Programmable Gate Arrays (FPGA)“, aber auch als ASIC in den oben genannten Technologien. Lösungsansätze bis hin zu neuromorphen Architekturen sind möglich. Es wird keine grundsätzliche Kompatibilität zu bekannten Hard- und Software-Paradigmen gefordert. Eine enge Abstimmung von Hard- und Software ist explizit erwünscht (Hardware/Software Co-Design).
Nicht förderfähig sind Lösungen, die auf alleiniger Optimierung von Software-Komponenten beruhen bzw. kommerziell erhältliche Hardware-Systeme unverändert nutzen.
Um die Vernetzung der Spitzenforschung auf dem Gebiet der KI-Hardware mit der deutschen Industrie sicherzustellen und zu fördern, werden Vertreter relevanter Anwenderindustrien von KI-Technologien den Pilotwettbewerb in einem Beirat begleiten.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Rahmen der aufgrund dieser Richtlinie geförderten Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Zuwendung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Vorhaben zu beteiligen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss den schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Inhalten vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit gestellt haben und darf bis zum Zeitpunkt einer Gewährung der Förderung nicht mit den Arbeiten für das Vorhaben beginnen. Im Fall eines Verbundvorhabens regeln die Partner eines Projektes ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Dies schließt sowohl die geförderten Partner in einem Verbundprojekt als auch gegebenenfalls beteiligte, nicht geförderte Partner ein. Darüber hinaus sind klare Regelungen zur Verwertung des geistigen Eigentums zu vereinbaren und grob darzulegen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Verbrauchsmaterialien, Reisetätigkeiten und ggf. die Vergabe von Aufträgen. Darüber hinaus sind in begründeten Ausnahmefällen Ausgaben bzw. Kosten für Investitionen förderwürdig.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Gegebenenfalls zugesagte monetäre Beteiligungen der industriellen Partner müssen als Mittel Dritter angegeben werden.
Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Verbundpartner stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation* zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF) sein, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektronik und autonomes Fahren“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentrale Ansprechpartner sind:
Dr. Eike-Christian Spitzner
Telefon: + 49 03 51/48 67 97-34
E-Mail: eike-christian.spitzner@vdivde-it.de
Dr. Antonia Schmalz
Telefon: + 49 0 89/5 10 89 63-0 17
E-Mail: antonia.schmalz@vdivde-it.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
7.2 Dreistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.
7.2.1 Registrierung, technisches Regelwerk, Informationsveranstaltung
Um die Wettbewerbsdurchführung zielgerichtet vorbereiten zu können, ist eine Registrierung interessierter Teilnehmer erforderlich. Die Registrierung ist ab der Veröffentlichung der Förderbekanntmachung bis zum Stichtag zur Einreichung der Skizzen unter: https://www.elektronikforschung.de/foerderung/nationalefoerderung/energieeffizientes-ki-system möglich. Registrierte Teilnehmer müssen nicht zwingend eine Skizze einreichen. Eine Skizzeneinreichung ist jedoch nur nach der Registrierung möglich.
Am 15. Mai 2019 wird im BMBF in Berlin eine Informationsveranstaltung für registrierte Teilnehmer stattfinden. Auf dieser Veranstaltung wird der Wettbewerb im Detail erläutert und das technische Regelwerk veröffentlicht, welches im Anschluss auch unter dem oben genannten Link einzusehen sein wird. Es besteht die Möglichkeit der Beratung und des Austauschs unter den Teilnehmern. Ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung wird auch die Einreichung von Skizzen möglich sein. Detaillierte Information zur Veranstaltung finden Sie unter der oben genannten Internetseite.
7.2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der zweiten Verfahrensstufe ist über das Förderportal des Bundes beim BMBF bis zum Stichtag 17. Juni 2019 zunächst eine Projektskizze in deutscher Sprache einzureichen. Berücksichtigt werden nur Skizzen von Teilnehmern, die sich im Vorfeld der Einreichung für den Wettbewerb registriert haben (siehe Nummer 7.2.1). Bei Verbundprojekten ist eine Projektskizze für den Verbund in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Das Einverständnis aller Partner ist durch eine rechtsverbindliche Unterschrift nachzuweisen.
Die Projektskizzen sind nach Abstimmung unter den Konsortialpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator unter Verwendung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ einzureichen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Skizze darf einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Pkt., 1,5-facher Zeilenabstand, Seitenränder mindestens 2 cm). Sie muss ein fachlich beurteilbares Konzept für den Wettbewerbsbeitrag und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Art des Vorgehens zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik erläutert werden.
Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:
- Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Projektleiters und Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf“ (bei Verbundvorhaben auch Angaben zur koordinierenden Stelle und Benennung des Koordinators).
- Darstellung des Lösungsansatzes, nach Möglichkeit Angabe von Zielparametern, Einordnung in die Kategorien des Wettbewerbs, Gegenüberstellung zum Stand von Wissenschaft und Technik, Beiträge zur Energieeffizienz von KI-Hardware der nächsten Generation, Eignung für mobile Anwendungen, relevante Informationen zur Patentlage.
- Im Fall eines Verbundes, die Darstellung der Zusammenarbeit zwischen den Forschungspartnern.
- Kurzdarstellung der
- beantragenden Einrichtungen und Nachweis über die vorhandene Expertise auf dem Gebiet der Mikroelektronik für KI (im Fall einer gruppenübergreifenden Skizze für alle Forschungsgruppen);
- gegebenenfalls der assoziierten Partner.
- Arbeits- und Zeitplan mit Ressourcenansätzen, grobe Projektstruktur mit Arbeitspaketen aller Beteiligten.
- Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe der Ausgaben-/Kostenarten und Personenmonate).
- Darstellung der wissenschaftlichen Anschlussfähigkeit des vorgestellten Lösungsansatzes.
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze mit dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt aufzunehmen.
Bei Verbünden ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung für die zweite Verfahrensstufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (dritte Verfahrensstufe, siehe Nummer 7.2.3) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können.
Alle für den Wettbewerb eingereichten Projektskizzen werden auf Passfähigkeit zu den Wettbewerbsbedingungen und grundlegende Umsetzbarkeit hin geprüft. Die Auswahl der geförderten Wettbewerbsbeiträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Potenzial des Lösungsvorschlags zur Energieeffizienz im Verhältnis zum wissenschaftlich/technischen Risiko;
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes;
- Kompetenz der beteiligten Einrichtungen;
- wissenschaftliche Anschlussfähigkeit des vorgestellten Lösungskonzeptes;
- Beteiligung, Einbindung und Stärkung von Nachwuchsgruppen.
Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung über die Zulassung zum Wettbewerb wird dem Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei Verbünden wird der Koordinator informiert.
Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der dritten Verfahrensstufe werden die Verfasser der zum Wettbewerb zugelassenen Beiträge aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- ausführliche Beschreibung des Vorgehens zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe;
- detaillierter Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation (mit Plausibilisierung der angesetzten Mittel).
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.2 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht ferner kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig.
Bonn, den 13. März 2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. S. Mengel