Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen, Bundesanzeiger vom 08.01.2019
Vom 03.01.2019
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Kulturelle Bildung umfasst sowohl die eigene produktive und kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Dabei verbindet sie kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Kulturelle Bildung vermittelt zum einen künstlerisch-kreative Fertigkeiten. Zum anderen ermöglicht sie Bildungserfahrungen in zahlreichen weiteren Bereichen, beispielsweise bezogen auf soziale und emotionale Aspekte. Auch stellt sie wichtige Ressourcen zur Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen bereit. Kulturelle Bildung ist damit ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Bildung und des lebenslangen Lernens.
Die kulturelle Bildung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in Städten und strukturstarken Regionen, die über eine größere Dichte an Kulturinstitutionen wie z. B. Theater, Orchester und Museen verfügen, gibt es eine große Anzahl entsprechender Angebote der Kulturvermittlung. In ländlichen, peripheren Regionen sieht dies hingegen häufig anders aus. Zwar berücksichtigen Programme wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ die besonderen Bedingungen in ländlichen Räumen, doch ist weiterhin ein deutlicher Unterschied zwischen kulturellen Zentren und ländlichen Regionen feststellbar. Dieser Unterschied ist nicht auf die kulturelle Bildung beschränkt; die Ausprägung von regionalen Disparitäten wird für das Bildungssystem insgesamt im Bericht „Bildung in Deutschland 2018“ (wie schon im Bildungsbericht 2016) als eine zentrale Herausforderung für das deutsche Bildungssystem benannt.
Bildungspolitisch stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, welche Rolle kulturelle Bildung in ländlichen Räumen spielt und spielen kann sowie nach angemessenen Formen ihrer zukünftigen Ausgestaltung und Förderung. Um die für die Klärung dieser Fragen notwendige Forschung zu ermöglichen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsvorhaben. Die Förderrichtlinie für Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen erfolgt im Kontext des Rahmenprogramms Empirische Bildungsforschung ( http://empirische-bildungsforschung-bmbf.de/ ).
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die sich durch einen bildungswissenschaftlich fundierten und in den Diskursen kultureller Bildung verankerten Forschungsansatz auszeichnen und auf der Grundlage einschlägiger Theoriebildung die spezifische Situation in ländlichen Räumen mittels quantitativer und/oder qualitativer sozialwissenschaftlicher Methoden empirisch untersuchen. Interdisziplinäre Forschungsansätze (insbesondere aus den Bildungs-, Kultur-, Kunst-, Raum- und Sozialwissenschaften sowie der Humangeographie) sind besonders willkommen. Ausdrücklich begrüßt werden auch Projekte, die im Sinne einer community of practice bzw. research lokale Akteure einbinden.
Unter ländlichen Räumen wird in dieser Förderbekanntmachung insbesondere der vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in seiner Abgrenzungsmethodik Lage als „sehr peripher“ definierte Raumtyp verstanden [ https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/Raumtypen2010_vbg/Raumtypen2010_alt.html?nn=443270 ]. Auch der Raumtyp „peripher“ kann Gegenstand der Forschung sein. In beiden Fällen ist die Auswahl der Region oder der Regionen vor dem Hintergrund des Zuwendungszwecks in der einzureichenden Projektskizze zu begründen.
Geförderte Forschungsvorhaben sollen sich in folgenden Themenbereichen zur kulturellen Bildung verorten und Erkenntnisse zu einer oder mehreren der folgenden Fragen generieren:
- Inhalte, Gegenstände und Vermittlung kultureller Bildung
- In welchem Verhältnis stehen die Angebote kultureller Bildung in ihren unterschiedlichen Dimensionen zu spezifischen kulturellen Ausprägungen im ländlichen Raum und wie werden diese zueinander vermittelt?
- Inwiefern präkonfigurieren die Kontextbedingungen in ländlichen Räumen die Inhalte und Gegenstände kultureller Bildung?
- Welche Angebote kultureller Bildungsarbeit in ländlichen Räumen stoßen auf besonderes Interesse bei welchen Zielgruppen?
- Rahmenbedingungen
- Welche für die kulturelle Bildungsarbeit in ländlichen Räumen relevanten Unterschiede bestehen hinsichtlich regionaler, demographischer, ökonomischer, sozialer und politischer Faktoren?
- Welcher situativen, personellen, institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen bedarf es, um langfristige Kooperationen und Netzwerke im Bereich kultureller Bildungsarbeit in ländlichen Räumen zu etablieren?
- Welche Kombination von Faktoren begünstigt die Entstehung von Kooperationen und Netzwerken?
- Welche Passungsverhältnisse zu den Bedingungen ländlicher Regionen erweisen sich als günstig für die Anbieter kultureller Bildung bei der Sicherung und Ausweitung kultureller Teilhabe?
- Welche Relevanz hat die Kooperation außerschulischer und schulischer Akteure für die erfolgreiche Realisierung kultureller Bildungsarbeit im ländlichen Raum?
- Gesellschaftliche Dimensionen
- Welche inhaltlichen Herausforderungen für die kulturelle Bildung ergeben sich durch den demographischen Wandel?
- Welche Möglichkeiten zur Herstellung einer lokalen Identifikation bietet kulturelle Bildung?
- Welche Institutionen sind vor diesem Hintergrund geeignete Mittler kultureller Bildung?
- Welche Chancen und Risiken entstehen durch die Digitalisierung speziell für die kulturelle Bildung in ländlichen Räumen?
Nicht gefördert werden Modellvorhaben sowie reine Evaluationsvorhaben bestehender kultureller Bildungsangebote.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie wird ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschafts-Community der Bildungsforschung die Ergebnisse der Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll. Die Aufgaben bestehen darin, die Ergebnisse und Entwicklungen im Förderschwerpunkt wissenschaftlich zu erfassen und aufzuarbeiten und mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Bildungsforschung zu verbinden. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das Forschungsfeld weiterzuentwickeln, sowie die wissenschaftliche Vernetzung (innerwissenschaftlich, sog. Communitiy-Buildung) mit Stakeholdern aus der Praxis voranzubringen und Erkenntnisse für den Transfer zu bündeln. Im Einzelnen soll das Metavorhaben im Sinne eines Prozesses der Selbstreflexion der Wissenschaft die unten stehenden Aufgaben übernehmen:
- Forschung:
- Verknüpfung der Themenbereiche der Förderrichtlinien und Zusammenführung zu einem Gesamtbild auf der Grundlage eigener empirisch und international angelegter Expertisen und Forschungssynthesen, einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Vorhaben,
- Unterstützung der Vernetzung der im Forschungsschwerpunkt geförderten Vorhaben untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten im In- und Ausland (u. a. durch die Organisation von regelmäßigen Workshops und Schwerpunkt-Symposien auf wissenschaftlichen Konferenzen, die Nutzung von Synergien z. B. durch koordinierte Datenerhebungen und Veranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement),
- Unterstützung der Projekte beim Forschungsdatenmanagement.
- Monitoring:
- Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Förderschwerpunkt sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse,
- Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfelds sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld,
- Generierung von Synergien in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung durch Vernetzungsaktivitäten für junge Forscherinnen und Forscher in den Vorhaben und die Durchführung von Schulungen zu zentralen projektübergreifenden inhaltlichen und methodischen Fragen (z. B. Methoden und Forschungsdatenmanagement).
- Transfer:
- adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Publikationen, auf Veranstaltungen, die eine breitere Fachöffentlichkeit erreichen.
Gewünscht ist ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie regelmäßiger Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer). Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.
Anträge von Kooperationsverbünden (bereits bestehende oder sich für diese Aufgabe zusammenschließende Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht.
Die Vorhaben sind im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung o. Ä.) in Deutschland verlangt.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Projektskizze der Interessenten vorausgesetzt.
Projektleiterinnen/Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein. Die Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktorandinnen/Doktoranden soll daher mit Projektstellen gefördert werden. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern verbunden werden sollen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 01101).
Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob für die Untersuchung der Fragestellungen bereits vorhandene Datenbestände z. B. des Nationalen Bildungspanels (NEPS – National Educational Panel Study) oder andere Datenbestände aus der empirischen Sozial- oder Bildungsforschung genutzt werden können. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig zu bestehenden Datensätzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist in der Skizze zu dokumentieren.
Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund „Forschungsdaten Bildung“ (www.forschungsdaten-bildung.de) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum) mit dem Ziel zur Verfügung zu stellen, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen und gegebenenfalls eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen/Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt ( http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf ) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Skizze darzulegen und wird begutachtet.
Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie der „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017) unberührt. Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Für das Metavorhaben ist eine Projektlaufzeit von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen, sowie Mittel für das Management der selbst generierten Daten für gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten und für Investitionen. In begründeten Fällen können detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt und vergeben werden. Die beantragten Ausgaben müssen einen eindeutigen Projektbezug aufweisen; dieser muss ausführlich erläutert werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Kulturelle Bildung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 2 28/38 21 13 22
Telefax: +49 2 28/38 21 13 23
Ansprechpartnerinnen sind Frau Dr. Désirée Kleiner-Liebau und Frau Dr. Wiebke Arnholz.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Zunächst erfolgt eine Einreichung von Projektskizzen. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) bis spätestens 6. März 2019 (Datum des Eingangsstempels im Projektträger) zunächst Projektskizzen sowohl in schriftlicher Form auf dem Postweg als auch in elektronischer Form über das Antragsportal easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen. Nach Absendung der Projektskizze über das Portal wird ein Projektblatt generiert, das rechtsverbindlich unterschrieben zusammen mit der unterschriebenen Projektskizze in Papierform auf dem Postweg einzureichen ist.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen die nachfolgend aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben.
Die Projektskizzen sind folgendermaßen zu gliedern:
- Allgemeine Angaben zum Vorhaben
- Deckblatt mit Titel/Thema des Forschungsprojekts,
- Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen
- Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
- gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen
- beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
- Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.
- Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
- Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
- Ziele
- Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens
- Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Ziele der Richtlinien sowie des Rahmenprogramms
- Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld
- Arbeitsprogramm
- Theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothesen
- Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren
- Kurze Darstellung der wissenschaftlichen Erfolgsaussichten
- Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
Angaben, die nur bei gegebenem Skizzeninhalt notwendig sind (innerhalb der angegebenen Gesamtseitenzahl):- Bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert (in Abschnitt V)
- Stellungnahme zu Gewährleistung des Feld-/bzw. Datenzugangs
- Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung, ob eine Nutzung vorhandener Datenbestände möglich ist
- Umsetzung des Forschungsdatenmanagements
- Darstellung der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
- Grober Gesamtfinanzierungsplan
- Anlagen
- CV der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter
- Eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer (Liste maximal zehn einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang))
- Literaturverzeichnis
Die Projektskizze (einschließlich Anlagen entsprechend Buchstabe D) soll einen Umfang von zehn Seiten für Einzelvorhaben und zwölf Seiten für Verbundvorhaben (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) nicht überschreiten und ist in schriftlicher Form im Original mit drei Kopien und über easy-Online einzureichen.
Die Gliederungspunkte I und III müssen für jedes Einzelvorhaben ausgeführt werden.
Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Projektskizzen für die Forschungsvorhaben werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Relevanz der Themenstellung hinsichtlich der Ziele der Richtlinie sowie des Rahmenprogramms und der im Fördergegenstand formulierten Fragen
- Theoretische Fundierung und Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands
- Verankerung des Forschungsansatzes in den Bildungswissenschaften unter Berücksichtigung der Diskurse zur kulturellen Bildung
- Qualität des interdisziplinären Ansatzes und Einschlägigkeit der beteiligten Partner
- Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden sowie des Forschungsdatenmanagements
- Angemessenheit von Finanzierungs- und Zeitplan sowie Struktur des Arbeitsplans
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Für die Projektskizzen zu dem Metavorhaben gelten folgende Kriterien:
- Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans
- Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb des Forschungsbereichs und übergreifend in der wissenschaftlichen Community
- Qualität des Disseminationskonzepts
- Fachliche Ausgewiesenheit an der Schnittstelle der Forschungsbereiche zur kulturellen Bildung und zur Digitalisierung, Erfahrungen mit interdisziplinärer/multidisziplinärer Kooperation
- Kommunikations- und Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis
Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem bevollmächtigten Hauptverantwortlichen die Skizze ggfs. unter Berücksichtigung von Auflagen zum förmlichen Förderantrag auszuarbeiten und vorzulegen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Im förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detailliert aufgeschlüsselt werden. Die Vorhabenbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:
- Ziele
- Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens
- Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z. B. Förderprogramm)
- Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens
- Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten des Antragstellers
- Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
- Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
- Meilensteinplanung
- Verwertungsplan
- Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
- Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
- Projektmanagement, Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Notwendigkeit der Zuwendung
Zusätzlich zur Prüfung, ob die Skizze entsprechend der ggfs. formulierten Auflagen angepasst wurde, werden die eingegangenen Anträge nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und wenn zutreffend der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels
- Qualität und Angemessenheit des weiter ausgearbeiteten Arbeitsplans
- Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen zur Verwertung.
Nach abschließender Antragsprüfung entscheidet das BMBF, gegebenenfalls unterstützt von einem Gutachtergremium, entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung über eine Förderung der Projekte.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 gültig.
Berlin, den 3. Januar 2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Steenken
1 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.