Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema Extremereignisse "Klimawandel und Extremereignisse (ClimXtreme)" (Dachbekanntmachung "Naturrisiken" zu den Forschungsbereichen "Extremereignisse" und "Georisiken"). Bundesanzeiger vom 08.12.2017

Vom 22.11.2017

Naturkatastrophen verursachen jedes Jahr große Verluste an Menschenleben und führen zu wirtschaftlichen Schäden in Milliardenhöhe. Von den großen Rückversicherern wird eine zunehmende Zahl an Schadensereignissen durch Naturkatastrophen verzeichnet. So wurden im Jahr 2016 fast doppelt so viele Ereignisse gezählt wie im Durchschnitt der letzten 30 Jahre. Und die Statistik zeigt eine Verdreifachung der bilanzierten Ereignisse seit dem Jahr 1980 sowie eine deutliche Zunahme in den vergangenen Jahrzehnten. Das Jahr 2016 ist global als eines der schadenreichsten in die Statistik eingegangen. Dies hat vor allem zwei Gründe:

Die extremen Wetter- bzw. Klimaereignisse nehmen infolge des Klimawandels zu.

Ereignisse gleich welcher Art entfalten eine größere Schadenswirkung aufgrund einer höheren Exposition und einer größeren Vulnerabilität durch eine wachsende Weltbevölkerung.

Der Trend zu einer weltweit wachsenden Zahl von Ereignissen hält dabei unvermindert an. Hieraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Da Naturkatastrophen zu großen volkswirtschaftlichen Schäden führen, ist es wichtig, ein besseres Verständnis über Ursachen und Auftreten dieser Ereignisse zu erlangen. Im Kontext des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)", greift das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Thema Naturrisiken daher in einer Dachbekanntmachung auf. Mit FONA3 sollen innovative Lösungen für diese Herausforderungen erarbeitet und Entscheidungsgrundlagen für zukunftsorientiertes Handeln geliefert werden. Das Spektrum reicht dabei von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung einsatzbereiter Anwendungen.

Mit der Dachbekanntmachung zu Naturrisiken soll durch strukturierte Forschungsmaßnahmen ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um Menschenleben und Infrastruktur zu schützen. Um die Grundlagen für Prävention, Risiko­management und Zukunftsvorsorge zu schaffen, ist dabei eine klare Unterscheidung zwischen meteorologischen bzw. klimatologischen Extremereignissen wie Stürme, Dürren, Starkniederschlägen und Hitzewellen und geologischen Ereignissen wie z. B. Erdbeben notwendig. Obschon die Folgen für Mensch und Natur vergleichbar sein können, sind die Ursachen von extremen Wetter- und Klimaereignissen einerseits sowie von geologischen Ereignissen anderseits grundlegend verschieden.

Daher erfolgt die Förderung von Forschungsprojekten zum grundlegenden Verständnis von Naturrisiken im Rahmen eines gemeinsamen Programms mit zwei fachspezifischen Teilbekanntmachungen zu extremen Wetter- und Klima­ereignissen bzw. Georisiken, die jeweils darauf ausgerichtet sind, wichtige Grundlagen für die Risikovorsorge bei Naturrisiken zu schaffen. Die Dachbekanntmachung "Naturrisiken" gliedert sich dazu in zwei Themenschwerpunkte, um:

Schwerpunkt A:

Beiträge zu einem besseren Prozessverständnis von extremen Wetter- und Klimaereignissen zu erhalten, den Einfluss des Klimawandels zu bestimmen und durch neue Erkenntnisse und belastbare Ergebnisse bessere Vorsorge leisten zu können,

Schwerpunkt B:

das Verständnis von Georisiken zu fördern und dadurch neue verbesserte Verfahren zur Früherkennung und Schadensanalyse sowie effektive Informationssysteme zur Frühwarnung zu entwickeln.

Zu Schwerpunkt A: Klimawandel und Extremereignisse

Der Klimawandel führt zu Veränderungen der Häufigkeit, Intensität, räumlichen Ausdehnung, der Dauer sowie dem zeitlichen Auftreten extremer Wetter- und Klimaereignisse. Er kann seit Beginn der amtlichen Messungen noch nie vorgekommene extreme Wetter- und Klimaereignisse zur Folge haben. Das konstatiert der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC, "Intergovernmental Panel on Climate Change") in seinem Sonderbericht zu Extremereignissen ("Management des Risikos von Extremereignissen und Katastrophen zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel", SREX).

Auch in Europa hat die Anzahl von extremen Wetter- und Klimaereignissen deutlich zugenommen. Ungewöhnliche Häufungen von Starkniederschlägen in Mitteleuropa sowie anhaltende Dürren in Südeuropa werfen die Frage auf, ob sich hierbei bereits der Klimawandel zeigt und wie sich das Auftreten von Extremereignissen zukünftig entwickelt. Es ist daher wichtig, das Wissen über Extremereignisse und den Einfluss von Umweltveränderungen auf diese Ereignisse zu verbessern. Dabei soll das Ziel erreicht werden, Aussagen über zukünftige Änderungen in Häufigkeit und Intensität der zu erwartenden Extremereignisse zu machen, aber auch Regionen zu identifizieren, wo vermehrt oder intensiver extreme Wetter- und Klimaereignisse auftreten können.

Zu Schwerpunkt B: Georisiken

Eine sichere Vorhersage und damit rechtzeitige Frühwarnung vor Erdbeben ist nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht möglich. In der Regel verbleiben nur wenige Sekunden zwischen der Detektion eindeutiger seismischer Signale und dem Eintreten eines Bebenereignisses.

Eine wesentliche Aufgabe der Erdbebenforschung ist daher die Identifikation erdbebengefährdeter Regionen und die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit von Schadensereignissen, um daraus Konsequenzen für Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Hierzu gehören z. B. die Ertüchtigung der Infrastruktur und der Aufbau effektiver Informationssysteme für den Schadensfall. Weiterhin kann die schnelle Auswertung von Erdbebendaten dazu genutzt werden, die am stärksten betroffenen Gebiete zu identifizieren und damit einen wichtigen Beitrag zu Katastrophenbewältigung zu leisten.

Mit dem Schwerpunkt "Georisiken" soll insbesondere ein Betrag dazu geleistet werden, Verfahren und Instrumente zur Detektion und Auswertung seismischer Ereignisse zu verbessern sowie nach einem Erdbeben zeitnah wichtige Informationen bereitzustellen, um das Schadensausmaß besser abschätzen zu können und Folgeschäden zu begrenzen.

Unter der Dachbekanntmachung „Naturrisiken“ wird jetzt zunächst die Teilbekanntmachung für "Schwerpunkt A: Klimawandel und Extremereignisse" veröffentlicht. Die Teilbekanntmachung zu "Georisiken" ist für das Jahr 2018 geplant. Nachfolgend soll auf Basis der Ergebnisse beider Fördermaßnahmen eine integrative Analyse im Sinne eines Risiko­managements und der verbesserten Anpassung und Vorsorge zur Abwendung negativer Folgen der Auswirkungen von Naturereignissen erfolgen.

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3) beabsichtigt das BMBF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Klimawandel und Extremereignissen zu fördern. Mit dem Förderschwerpunkt "ClimXtreme – Klimawandel und Extremereignisse" verfolgt das BMBF das Ziel, das Verständnis über das Auftreten von extremen Wetter- und Klimaereignissen zu erhöhen und durch neue Erkenntnisse und belastbare Ergebnisse besser damit umgehen zu können. Der Förderschwerpunkt trägt damit innerhalb des Rahmenprogramms FONA3 insbesondere zur Vorsorgeforschung zum Klimawandel bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der High-Tech-Strategie "Innovationen für Deutschland".

Es ist zu erwarten, dass der Klimawandel extreme Wetterereignisse in Deutschland beeinflussen wird. Hitzewellen, Starkniederschläge, Hochwasser oder Stürme können große Schäden verursachen und lebensbedrohlich sein. Aussagen zu Veränderungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen in einem sich wandelnden Klima sind noch mit großer Unsicherheit behaftet, da sie durch vielfältige, regionale und globale Wirkungszusammenhänge bedingt sind. Es ist daher von fundamentalem Interesse für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung in Deutschland zu wissen, wie sich der Klimawandel auf die Häufigkeit, Intensität und das räumliche Auftreten von Extremereignissen auswirkt bzw. auswirken wird. Hier besteht ein großer Bedarf an einer neuen, strukturierten Fördermaßnahme.

Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme dient der Beantwortung der folgenden drängenden Fragen:

  • Treten Extremereignisse im Zuge des Klimawandels bereits vermehrt auf?
  • Sind besonders intensive Extremereignisse wahrscheinlicher geworden?
  • Wie wird der Klimawandel in der Zukunft Extremereignisse in Intensität, Häufigkeit und räumlicher Verteilung verändern?

Mit den Antworten auf diese Fragen trägt diese Fördermaßnahme insbesondere dazu bei, die Herausforderung des Umgangs mit extremen Wetter- und Klimaereignissen zu bewältigen.

Die Anpassung an den Klimawandel und das Management von Katastrophenrisiko bieten eine Bandbreite einander ergänzender Ansätze zum Umgang mit dem Risiko von Klimaextremen und Katastrophen.

In einem konzertierten Forschungsansatz sollen Beobachtungs- und Modellierungsdaten systematisch mit einheit­lichen Methoden untersucht und synergetisch ausgewertet werden um Abweichungen bzgl. Häufigkeit und Intensität von extremen Ereignissen identifizieren zu können. ClimXtreme wird dabei neue methodische Ansätze entwickeln und erproben, die über den bisherigen Stand der Forschung hinausgehen. Daraus können entwicklungsfähige Bewertungstools hinsichtlich bestimmter Parameter (wie z. B. Intensität und Häufigkeit extremer Niederschläge) erarbeitet und für die weitere Nutzung (z. B. Klimaservices) bereitgestellt werden.

Aus den erzielten Ergebnissen ergeben sich zum einen die Einordnung und Quantifizierung des menschlichen Anteils (Klimawandel) an Extremereignissen. Zum anderen kann mit den Informationen über die Veränderungen von Extremereignissen das Katastrophenrisikomanagement als Teil der Anpassung an den Klimawandel unmittelbar verbessert werden. Dies befähigt die zuständigen Behörden/Institutionen, eine differenziertere Bewertung von möglichen Schäden und Kosten durch Extremereignisse in Abhängigkeit verschiedener Emissionsszenarien vorzunehmen, um daraus praxistaugliche Handlungsoptionen abzuleiten. ClimXtreme wird die wissenschaftlichen Grundlagen für klimapolitische Entscheidungen im Bereich Anpassung und Klimaschutz verbessern. Die Thematik macht eine Herangehensweise erforderlich, die sich auf vier Themenschwerpunkte konzentriert (siehe in Nummer 2).

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a und b (Grundlagenforschung und industrielle Forschung) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck ent­sprechen. Ziel der Fördermaßnahme ist die Generierung von Klimawissen für eine verbesserte Beurteilung von extremen Wetterereignissen und damit verbundenen Veränderungen und Unsicherheiten, die zu extremen Wetterereignissen mit quantifizierten Auswirkungen in Zentraleuropa sowohl in den vergangenen 50 bis 60 Jahren führten als auch in den nächsten Jahrzehnten führen werden.

2.1 Struktur und Zusammenarbeit innerhalb der Fördermaßnahme

Der Schwerpunkt der Fördermaßnahme liegt auf den Gefahrentypen Hitzewellen, Dürren, Starkniederschläge (inklusive Hagel) und Sturm. Die Forschungsarbeiten werden in vier unterschiedlichen, aber miteinander kooperierenden Modulen durchgeführt, von denen eines die technischen Aspekte der Fördermaßnahme aufgreifen soll:

  • Modul A: Physikalische Prozesse,
  • Modul B: Statistik,
  • Modul C: Auswirkungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen auf natürliche und sozio-ökonomische Systeme,
  • Modul D: Modellierung, Daten- und Softwaremanagement

Zu den vier Modulen sollen jeweils Modulverbünde gebildet werden (es ist prinzipiell möglich, Einzelskizzen ein­zureichen). Die gesamte Fördermaßnahme zielt auf die Bildung eines Konsortiums ab, das sich aus den vier Modulverbünden zusammensetzt. Dieses Konsortium bedarf einer übergeordneten fachlichen Koordination (siehe auch die Nummern 4 und 7.2).

Daten und Ergebnisse, die im Rahmen der Fördermaßnahme erhoben, generiert und aufbereitet werden, sollen frei verfügbar gemacht werden, z. B. in Form von offenen Datenbanken oder vergleichbaren Datenzugängen.

2.2 Beschreibung der Forschungsmodule

Modul A: Physikalische Prozesse

Mit Blick auf den Klimawandel soll sich die Forschung auf die Entstehung und Dynamik von extremen Wetter­ereignissen durch unterschiedliche atmosphärische − und Landoberflächen-Prozesse und auf unterschiedliche Skalen konzentrieren. Übergeordnetes Ziel dieses Moduls ist es, das Verständnis von Skalenwechselwirkungen und Verbindungen zwischen atmosphärischen Zirkulationsmustern, ihrer natürlichen Variabilität und daraus entstehenden extremen Ereignissen signifikant zu verbessern. Es sollen innovative Methoden (z. B. probabilistische Ansätze) für eine angemessene Kombination von Ensemble-Simulationen mit komplexen Modellen entwickelt werden.

Es wird erwartet, dass Änderungen in extremen Wettercharakteristiken (Region, Saison, Dauer, Länge, Wiederauftreten und Skalierung/Art von Prozessen) bezüglich der statistischen Zuverlässigkeit in enger Zusammenarbeit mit Modul B "Statistik" quantifiziert werden.

Es sollen u. a. folgende Arbeitspakete bearbeitet werden:

  • Identifizierung der Strukturen von großskaligen atmosphärischen Mustern, die mit Extremwetterereignissen einhergehen.
  • Identifizierung von sich ähnelnden Strukturen sowie Verknüpfung und Vergleich dieser Strukturen mit den jeweiligen Werten aus Beobachtungen (Kooperation mit Modul B).
  • Für robuste Schätzungen zukünftiger Änderungen ist es notwendig zu analysieren, ob diese großskaligen Attribute konsistent sind mit Änderungen der planetaren Zirkulation und mit der identifizierten Dynamik.

Hinweis: Fallstudien von einzelnen Ereignissen ebenso deren numerische Vorhersage stehen nicht im Fokus.

Modul B: Statistik

Die Forschungsarbeiten in diesem Modul sollen sich auf die Erkennung und Zuordnung von extremen Wetter­ereignissen unter vergangenem und künftigem Klimawandel konzentrieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf statis­tischen und prozessorientierten Bewertungen der modifizierten Intensität und Häufigkeit für klar definierte raum-zeit­liche Skalen, die gemeinsam mit Modul A abgeleitet oder durch "Impacts" aus Modul C definiert werden. Des Weiteren wird erwartet, dass die Zuordnung ("attribution") von Menschen gemachten Änderungen in der Statistik von Extremen untersucht wird.

Die Einordnung von Einzelereignissen zum Klimawandel und zur forensischen Analyse von vergangenen Wetter- oder Klima-Extremereignissen soll sich auf die jüngsten Fortschritte in der "factual/counterfactual" Analyse seltener Ereignisse konzentrieren. Fortgeschrittene statistische Methoden (z. B. Bayessche Methoden, optimaler Fingerabdruck) sind zusammen mit einem verbesserten Verständnis der beobachteten und simulierten Schlüsselprozesse anzuwenden. Diese Methoden können von bestehenden Indexdefinitionen ausgehen oder gegebenenfalls die in Modul A beschriebenen, fortgeschrittenen, skalenabhängigen Extraktionen von Extremereignissen und deren Dynamik aufgreifen.

Es sollen u. a. folgende Arbeitspakete behandelt werden:

  • Untersuchung/Vergleich von Extremindizes (entwickelt an Gitterstationen) für Extremereignisse mit globalen und regionalen Daten.
  • Beurteilung der statistischen Signifikanz von Veränderungen spezifischer Attribute in der Vergangenheit (Extremwerttheorie).
  • Untersuchungen zur Signifikanz großflächiger Anomalien, die zu extremen Wetterereignissen führen.
  • Statistisch dynamische Analysen von groß-skaligen Systemen, in denen klein-skalige extreme Ereignisse eingebettet sind (Zusammenarbeit mit Modul A).
  • Anwendung fortgeschrittener Erkennungs- und Zuordnungsmethoden ("detection and attribution") auf Prozesse, die mit extremen Wetterereignissen auf ausgewählten Skalen verbunden sind (in Zusammenarbeit mit Modul C).
  • Schätzung von Änderungen der Häufigkeit, Intensität, Dauer und räumlichen Ausdehnung von Ereignissen für Vergangenheit und Zukunft; Adressierung von Konfidenz- und Unsicherheitsbereichen für unterschiedliche Zeitskalen.

Modul C: Auswirkungen von extremen Wetterereignissen auf natürliche und sozio-ökonomische Systeme

Die Fördermaßnahme im Bereich des Moduls C konzentriert sich auf extreme Ereignisse, die Auswirkungen auf sozio-ökonomische Systeme haben. D. h., es ist nicht nur ein lokaler Extremwert eines meteorologischen Parameters von Interesse, sondern die Kombination von spezifischen Umweltattributen, welche ihn "Impact"-relevant machen. Das kann die räumliche Ausdehnung von Extremen, Nichtlinearitäten in den Abhängigkeiten, die Kombination von meteorologischen Parametern ("compound events"), der Einfluss von nicht-klimatischen menschlichen Faktoren oder die Vulnerabilität und Exposition einschließen.

In diesem Modul sollen Methoden zur Quantifizierung der Auswirkungen der vier oben genannten extremen Wetterereignisse (Hitzewellen, Dürren, Starkniederschläge/Hagel und Starkwind) erarbeitet werden.

Die Bewertung der Auswirkungen von extremen Wetterereignissen in Zentraleuropa kann die Verwendung von vor­handenen Modellen aus der Gemeinschaft der Wirkungsforscher ("Impact-Community") beinhalten. Diese Modelle fassen die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen auf ausgewählte Zeit- und Raumskalen in quantifizierbare Wirkungsmaßnahmen zusammen.

Beispiele möglicher Arbeitspakete sind:

  • Entwicklung, Anwendung und Evaluierung von Indizes zur Charakterisierung von Extremereignissen auf der Grundlage von Gitter- oder Stationsdaten mit dem Ziel einer Identifizierung der physikalischen Ereignis-Charakterisierung von besonders hoch wirksamer Relevanz oder Wahrscheinlichkeit. Evaluierung, welche Indizes die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen am besten abbilden.
  • Identifizierung von groß-skaligen Bedingungen und sonstigen Charakteristiken für hohe Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten von extremen "Impact"-Ereignissen; Schätzung von Wahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung der Ergebnisse in Modul B im Rahmen der Erkennungs- und Zuordnungsuntersuchungen ("detection and attribution").
  • Erforschung der Beziehung von Wiederkehrzeiten von physikalischen Ereignissen (potenziell variabel unter dem Klimawandel) und „Impact“-relevanten Zeitskalen.
  • Analyse von zeitlich zusammenfallenden Ereignissen ("compound events2) und deren Auswirkungen sowie Analyse von großen Auswirkungen von nicht-extremen zusammengesetzten Ereignissen ("lower level compound events"). Evaluierung und Bewertung des multivariaten Charakters von extremen Ereignissen gegenüber univariaten extremen Ereignisse mittels "Impact measures" auf ausgewählten Skalen, Orten und Jahreszeiten.
  • Evaluation der probabilistischen Einzel-Event-Attributions-Methode auf der Basis von "Impact"-Informationen (in Zusammenarbeit mit Modul B).
  • Untersuchung und Quantifizierung des Einflusses von nicht-klimatischen, anthropogenen Faktoren bei der Evaluierung von Auswirkungen von extremen Wetterereignissen (für die vier Gefahrentypen).

Hinweis: "Impact"- oder hydrologische Modellentwicklung ist im Rahmen dieses Moduls nicht vorgesehen.

Modul D: Modellierung, Daten- und Softwaremanagement

Übergeordnet zu den Modulen A bis C soll Modul D eine Strategie entwickeln, um die Modellierung, das Daten­management sowie die Software zu koordinieren. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erstellung neuer Datensätze und der Ausnutzung der neuen und der bereits vorhandenen Datensätze sind über die gesamte Fördermaßnahme zentral zu koordinieren.

Es wird erwartet, dass bestehende globale und regionale Datensätze von Re-Analysen, Prognosen und Klimaprojektionen einschließlich existierender "Downscalings" genutzt werden.

Projektanträge, die neue und zusätzliche Modelldatensätze erstellen wollen, müssen klar benennen, welche Lücken durch ihren Vorschlag geschlossen werden, wie die Daten in den verschiedenen Arbeitspaketen verwendet werden und wie die Modellierungsstudien zu den Gesamtzielen der Fördermaßnahme in den Modulen A und B beitragen können.

Hinsichtlich der Projektanträge wird erwartet, dass aktuelle und "up-to-date" Community-Modellsysteme verwendet werden, die in der deutschen atmosphärischen- und Klimawissenschafts-Community benutzt und weiterentwickelt werden. Zudem sollen nicht nur Daten aus globalen Simulationen (insbesondere CMIP), sondern auch aus anderen bestehenden Quellen (z. B. aus den Förderinitiativen CORDEX, MiKlip, HD[CP]2) verwendet werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, und gesellschaftliche Organisationen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php . Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Unternehmenseinstufung gemäß Anhang I der AGVO [bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422 (2003/361/EG)] im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Großunternehmen können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden. Sie können aber als assoziierte Partner in den Verbund eingegliedert werden, wenn sie ein unverzichtbares Glied der späteren Umsetzungskette am Standort bilden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projekt­förderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.

Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte (Details siehe Nummer 7.2). Die an einem Verbundprojekt Beteiligten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nach­gewiesen werden.

Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) entnommen werden.

Die Bildung des Konsortiums vollzieht sich in zwei Schritten (siehe auch Nummer 7.2).

Schritt 1:

Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Bekanntmachung eingereichten Projektskizzen ihren Fokus auf eines der in Nummer 2 genannten Module richten. Bevorzugt sollen diese Skizzen bereits Teil eines modulbezogenen Skizzenverbunds sein. Ein solcher Skizzenverbund wäre dann die Basis für die Bildung eines Modul-Verbundprojekts. Alle eingereichten Skizzen (Skizzenverbünde und Einzelskizzen) durchlaufen einen Begutachtungsprozess.

Schritt 2:

Der Koordinator des jeweils ausgewählten Modulverbunds übernimmt die Funktion des Modulkoordinators. Er stellt unter Berücksichtigung des Begutachtungsergebnisses den Modul-Verbundantrag zusammen. Detaillierte Hinweise zu diesem Auswahlprozess sind in Nummer 7.2 aufgeführt. Für die gesamte Fördermaßnahme benennen alle Verbünde in Absprache mit dem DLR-PT sowie dem BMBF einen Gesamtkoordinator. Der Gesamtkoordinator koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Modulen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten (Artikel 25 Absatz 5 AGVO):

  1. 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung,
  2. 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel − je nach Anwendungsnähe des Projekts − bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Für KMU sind nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

  1. Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können wie folgt auf maximal 80 % der beihilfefähigen Kosten erhöht werden (Artikel 25 Absatz 6 AGVO): um zehn Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen;
  2. um 15 Prozentpunkte, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
    1. das Vorhaben beinhaltet die wirksame Zusammenarbeit
      • zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder wird in mindestens zwei Mitglied­staaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens durchgeführt, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
      • zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungs­ergebnisse zu veröffentlichen;
    2. die Ergebnisse des Vorhabens finden durch Konferenzen, Veröffentlichung, Open-Access-Repositorien oder durch gebührenfreie Software beziehungsweise Open-Source-Software weite Verbreitung.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Zuwendungsfähig sind projektbedingt zusätzlich anfallende Ausgaben bzw. Kosten in den folgenden Bereichen:

  • Personalausgaben/-kosten für die Durchführung der Aufgaben von ClimXtreme. Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes, auf Etatstellen des Zuwendungsempfängers geführtes und bezahltes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig. Für wissenschaftliche Tätigkeiten kann in der Regel ein Entgelt bis E13 (TVöD/TV-L), bei besonders anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben bis E14, angesetzt werden. Daneben sind bei Bedarf auch Ausgaben/Kosten für studentische Mitarbeitende und/oder Assistenzkräfte zu­wendungsfähig.
  • Wenn erforderlich kann für bestimmte, klar abgegrenzte Dienstleistungen die Vergabe von Aufträgen vorgesehen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten sind zuwendungsfähig.
  • Sachausgaben bzw. sonstige Vorhabenkosten (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Druckarbeiten, Ausgaben/Kosten für Veranstaltungen u. Ä.).
  • Innerdeutsche und gegebenenfalls außerdeutsche Dienstreisen.
  • Im Einzelfall ist die Anschaffung von Gegenständen bis zu 410 Euro / über 410 Euro, sofern sie nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind und zwingend für die Durchführung des Projekts benötigt werden, zuwendungsfähig.

Bei Zuwendungen auf Kostenbasis sind zudem Gemeinkosten zuwendungsfähig.

Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Das BMBF hat mit der Bekanntmachung über die Nebenbestimmungen für Zuwendungen vom 29. September 2017 (BAnz AT 18.10.2017 B7) neue ressortspezifische Nebenbestimmungen veröffentlicht.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK und BNBest-BMBF 98) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsprojekt resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektro­nische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung ist es wünschenswert, wenn die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreitet. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Projekt resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Organisationseinheit Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Fachliche Ansprechpartner:

Dr. Jochen Elberskirch
Telefon: 02 28/38 21-15 19
E-Mail: jochen.elberskirch@dlr.de

Dr. Paul Dostal

Telefon: 02 28/38 21-15 44
E-Mail: paul.dostal@dlr.de

Dr. Armin Mathes

Telefon: 02 28/38 21-15 41
E-Mail: armin.mathes@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin (für die Antragstellung):

Silvia Schneider
Telefon: 02 28/38 21-19 69
E-Mail: Silvia.Schneider@dlr.de

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum 31. März 2018

über das Internetportal pt-outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/climxtreme ) in englischer Sprache einzureichen. Bzgl. der inhaltlichen Zuordnung und Konstruktion der Skizzen sei auf Nummer 2 dieser Bekanntmachung verwiesen.

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Verbundskizzenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Damit die Onlineversion der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genanntem Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden, zusammen mit den über pt-outline generierten Formblättern.

Die Projektskizze ist in einfacher ungebundener und kopierfähiger Ausfertigung (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, Schriftform Arial, Schriftgröße zwölf, mindestens 2 cm Rand sowie zweiseitig gedruckt) vorzulegen. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Anlagen werden keine zugelassen.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Allgemeine Vorgaben für die Skizzenerstellung:

Den Projektskizzen ist eine Projektbeschreibung (je eine für Verbund- oder Einzelprojekt) mit einer Länge von maximal drei Seiten pro Verbundpartner bzw. sechs Seiten bei Einzelskizzen und nach folgender Gliederung beizufügen:

  • Thema,
  • zusammenfassende Darstellung des Projekts (maximal eine Seite),
  • Zielsetzung des Projekts,
  • spezifischer Beitrag des Projekts zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung,
  • Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, gegebenenfalls wirtschaftliche Bedeutung,
  • wissenschaftliches Konzept/Arbeitsprogramm und -methoden,
  • Struktur des Projekts, Projektmanagement/Koordination, Art und Intensität der Zusammenarbeit der beteiligten Partner,
  • Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der aufgebauten Strukturen nach Ende der Förderung,
  • grobes Finanzgerüst (bei Verbundprojekt mit Differenzierung der Teilprojekte),
  • Bewerber/Projektleiter,
  • Verwertungsplan.

Auswahlkriterien:

Als Grundlage für die Bewertung der Skizzen werden die folgenden Auswahlkriterien berücksichtigt:

  • Beitrag des Projekts zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie,
  • wissenschaftliche Qualität, Neuartigkeit und Originalität des Forschungsansatzes (Innovation),
  • Exzellenz der Bewerber (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner),
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Verbundprojekts/Angemessenheit der Forschungsverbundstrukturen und Finanzplanung,
  • Abdeckung der in Nummer 2 genannten themenspezifischen Fragenkomplexe.

Für die Koordination:

  • Qualität des Konzepts für die wissenschaftliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fördermaßnahme,
  • Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Vorerfahrung der Bewerber (inklusive Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner),
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Projekts.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die eingegangenen und begutachtungsfähigen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach den oben genannten Auswahlkriterien bewertet. Das BMBF und der DLR-PT behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Projektskizze, die Bewerber zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Neben der Auswahl der fachbezogenen Skizzen werden auch die Modul-Koordinatoren bestimmt. Die betreffenden Bewerber werden zur Abgabe eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Formierung des Konsortiums (vergleiche auch Nummer 2):

Die Modul-Koordinatoren konzipieren unter Berücksichtigung aller ausgewählten Skizzen des jeweiligen Moduls den jeweiligen Modul-Verbundantrag. Der Gesamt-Koordinator erstellt den Deckantrag für das gesamte Konsortium. Die formale Antragstellung (Vollantrag) erfolgt auf Basis der einzelnen Verbundpartner.

Die Modulkoordinatoren sind verpflichtet zusammenzuarbeiten und ihre Forschungsergebnisse mit den anderen Modulen abzustimmen, um zu einer zielgerichteten Verwertung der Fördermaßnahme beizutragen.

Die Bewerber müssen erläutern, wie der Informationsaustausch mit den anderen Modulen erfolgen wird. Positiv bewertete Antragsskizzen müssen eventuelle Hinweise und Anmerkungen der Gutachter beachten und gegebenenfalls Modifizierungen an ihren Skizzen vornehmen. Es besteht die Möglichkeit, den weiteren Abstimmungsprozess auf einem gemeinsamen Workshop mit den zur Einreichung eines Vollantrags aufgeforderten Bewerbern vor dem eigentlichen Beginn der Fördermaßnahme abzuschließen.

Die positiv begutachteten Einzelskizzen sollen sich im Rahmen des gemeinsamen Workshops den Modulverbünden anschließen. Die Beiträge und das Ergebnis der Begutachtung bilden die Grundlage für die Zusammenstellung und Strukturierung der Einzelmodule und des abgestimmten Gesamtkonzepts durch die ausgewählten Koordinatoren.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach der Formierung des Konsortiums legen die Antragsteller der ausgewählten Skizzen (Fach-, Modul- und Kon­sortiumsebene) förmliche Förderanträge vor, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Dieser umfasst, neben individuellen Formanträgen jedes vorgesehenen Verbundpartners, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die auf der Projektskizze aufbaut und diese konkretisiert. Insbesondere sind das Arbeitsprogramm, das Verbunddesign, die Ressourcen-, Zeit-, Meilenstein- und Verwertungsplanung (weiter) zu spezifizieren. Zudem wird erwartet, dass die Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung und Prüfung der Skizzen umgesetzt werden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden zusätzlich zu den oben angegebenen nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität der Umsetzung von Hinweisen und Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe;
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Es ist beabsichtigt, über die Projektanträge innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu entscheiden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den VV zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Bonn/Berlin, den 22. November 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. René Haak