Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" – IGSTC). Bundesanzeiger vom 01.12.2017
Vom 22.11.2017
Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" – IGSTC) vom 16. Oktober 2017 (BAnz AT 23.10.2017 B6) wird geändert.
- In Nummer 3 – Zuwendungsempfänger werden die Absätze 1 und 4 neu gefasst und lauten wie folgt:
Antragsberechtigt sind Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, – insbesondere KMU (Die Definition für KMU der Europäischen Kommission ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen) – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422 (2003/361/EG), http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE ).
Projektleiter, die ein laufendes IGSTC-Projekt haben, das mit Ablauf der Abgabefrist für diese Bekanntmachung (13. Februar 2018) noch nicht beendet ist, sind von der Antragstellung ausgeschlossen. - In Nummer 7.2.1 – Vorlage und Auswahl von Projektskizzen wird Absatz 1 neu gefasst und lautet wie folgt:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens 13. Februar 2018
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Skizzentool "PT-Outline" ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/igstc2017 vorzulegen. - Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. November 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Lothar Mennicken