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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" – IGSTC). Bundesanzeiger vom 01.12.2017

Vom 22.11.2017

Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" – IGSTC) vom 16. Oktober 2017 (BAnz AT 23.10.2017 B6) wird geändert.

  1. In Nummer 3 – Zuwendungsempfänger werden die Absätze 1 und 4 neu gefasst und lauten wie folgt:
    Antragsberechtigt sind Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, – insbesondere KMU (Die Definition für KMU der Europäischen Kommission ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen) – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422 (2003/361/EG), http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE ).
    Projektleiter, die ein laufendes IGSTC-Projekt haben, das mit Ablauf der Abgabefrist für diese Bekanntmachung (13. Februar 2018) noch nicht beendet ist, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
  2. In Nummer 7.2.1 – Vorlage und Auswahl von Projektskizzen wird Absatz 1 neu gefasst und lautet wie folgt:
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
    bis spätestens 13. Februar 2018
    zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Skizzentool "PT-Outline" ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/igstc2017 vorzulegen.
  3. Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22. November 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Lothar Mennicken