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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschung zu "Digitalisierung im Bildungsbereich – Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen". Bundesanzeiger vom 26.09.2017

Vom 19.09.2017

Die zunehmende Digitalisierung verändert die Art, wie wir leben und arbeiten, wie wir miteinander kommunizieren und wie wir uns informieren. Digitalisierung verändert die moderne Lebenswirklichkeit und durchdringt auch das Bildungswesen.

Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2014 mit der Digitalen Agenda ( www.digitale-agenda.de ) einen ressortübergreifenden Prozess in Gang gebracht, um Innovationen durch Digitalisierung voranzutreiben und die positiven Wirkungen dieser Technologie zur Entfaltung zu bringen. Zentrale Handlungsfelder sind die (Weiter-)Entwicklung digitaler Infrastrukturen, die Gestaltung digitaler Lebenswelten in Gesellschaft und Arbeitswelt und nicht zuletzt in Bildung, Forschung, Kultur und Medien. Diese Entwicklungen können allen Bürgerinnen und Bürgern neue Chancen zum ­Lernen, für Aufstieg und Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben eröffnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher mit der Strategie "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" in mehreren Aktionslinien den Aufbau digitaler Kompetenz und das Lernen mit digitalen Medien. Gezielte Forschung soll diesen Prozess unterstützen, um die Potenziale digitaler Medien systematisch für die Qualitätssicherung und -verbesserung im Bildungswesen insgesamt sowie als Gewinn für jede und jeden Einzelnen auf dem individuellen Bildungsweg zu erschließen. Zugleich gilt es, die damit einhergehenden Risiken zu erforschen.

Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des BMBF wird mit dem Forschungsschwerpunkt "Digitalisierung im Bildungsbereich" die Umsetzung der Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft wissenschaftlich flankiert1: In dieser ersten Bekanntmachung steht zunächst Forschung zu grundsätzlichen Fragen über Wirkungen von Digitalisierungsprozessen und Anforderungen an ihre Implementierung im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden die ­Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Gestaltung von Veränderungsprozessen im Bildungswesen unter den Bedingungen der Digitalisierung gefördert. Die Förderung von Forschung zu Lehr-Lern-Prozessen in einem digitalen Umfeld, zu den notwendigen Kompetenzen, um sich selbstbestimmt in digitalen Lebens-, Kommunikations- und ­Informationswelten bewegen zu können, sowie zu den notwendigen Qualifikationen pädagogischer Fachkräfte wird folgen.

Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche. Daher ist es notwendig, Bildung sowohl über die gesamte Lebensspanne als auch in den vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Bildungsinstitutionen und Bildungsgelegenheiten ­außerhalb von Institutionen in den Blick zu nehmen. Für jede Lebensetappe sind Antworten auf die Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden – für die formale Bildung in Kitas, Schulen, Universitäten, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Erwachsenenbildung ebenso wie für non-formale und informelle Bildungsprozesse.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit dieser Förderrichtlinie zu "Grundsatzfragen zur Digitalisierung im Bildungsbereich" sowie "Gelingensbedingungen von Digitalisierungsprozessen im Bildungsbereich" beginnt das BMBF die Förderung von Forschungsvorhaben im Forschungsschwerpunkt „Digitalisierung in der Bildung“.

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die dazu beitragen, die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln, um die sich neu eröffnenden Chancen zu nutzen. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, zu verallgemeinerbaren Ergebnissen zu gelangen, die es ermöglichen, die mit der Digitalisierung einhergehenden Wandlungsprozesse zu verstehen und Bildungspolitik und -praxis dabei zu unterstützen, diese ­Prozesse wissenschaftlich fundiert zu gestalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungs­verordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach ­Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die Förderung erfolgt in der Form von Beihilfen für FuE2-Vorhaben (Artikel 25 AGVO).

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Die weitreichenden Veränderungsprozesse, die Digitalisierung auch im Bildungsbereich bewirkt, sind offenkundig, ebenso wie die damit verbundenen Herausforderungen für eine erfolgreiche Gestaltung derselben. Kinder, Jugendliche und Erwachsene leben in zunehmend digitalisierten Lebenswirklichkeiten. Ihr Alltagsleben ist von Informationstech­nologien und digitalen Medien geprägt, während sich dies in Bildungseinrichtungen oft noch nicht widerspiegelt. Auch die Forschung über Bildung in einer digitalen Welt steht noch am Anfang. Digitalisierung in der Bildung bedeutet nicht nur, Medien als Ergänzung oder Ersatz herkömmlicher Lehr-Lernmittel einzusetzen. Vielmehr verändert Digitalisierung Lehr-Lernsituationen sowie die Rollen von Lehrenden und Lernenden und stellt auch bewährte Begriffe und Organisationsstrukturen in Frage. Lernen in einer digitalen Welt verlangt daher nach neuen institutionellen, organisatorischen und didaktischen Lösungs- und Gestaltungsansätzen. Lernen in Bildungseinrichtungen und Lernen im sozialen oder betrieblichen Umfeld sind räumlich und zeitlich nicht mehr klar voneinander zu trennen. Die Digitalisierung eröffnet Perspektiven für zeitlich, räumlich und inhaltlich flexibel gestaltete Bildungsgelegenheiten und enthält große Potenziale für die individuelle Förderung. Dies schafft die Voraussetzungen für offene Zugänge zu Bildungsmöglichkeiten. Dabei erhält die Erforschung der Schnittstellen zwischen formalem, non-formalem und informellem Lernen besonderes Gewicht. Auf der anderen Seite stehen mögliche Restriktionen der Teilhabe durch z. B. regionale und sozialräumliche Disparitäten.

Vor diesem Hintergrund fördert das BMBF zum einen Vorhaben im Forschungsfeld zu Buchstabe a "Grundsatzfragen zur Digitalisierung im Bildungsbereich" mit dem Ziel, übergreifende Fragen zu Wirkungen der Digitalisierung im ­Bildungsbereich wissenschaftlich zu untersuchen und die Befunde mit Blick auf notwendige Veränderungsprozesse im Bildungswesen in gemeinsamen Diskursen von Wissenschaft und Praxis zu erörtern.

Im Forschungsfeld zu Buchstabe b "Gelingensbedingungen von Digitalisierung im Bildungsbereich" werden Vorhaben mit dem Ziel gefördert, die Wissensbasis für Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu ­verbreitern und Gestaltungskonzepte zu entwickeln und zu erproben. Hierzu soll der internationale Forschungsstand systematisch gesichtet, analysiert und bewertet werden. Nicht gefördert wird Forschung über Gelingensbedingungen von Digitalisierung in Universitäten und Fachhochschulen. Dies geschieht im Rahmen einer eigenen Bekanntmachung, die im August 2017 erschienen ist3.

Darüber hinaus ist zur systematischen Weiterentwicklung und Vernetzung der Forschung in den oben genannten Forschungsfeldern sowie zur Unterstützung des Transfers der Forschungsergebnisse (Buchstabe c) die Förderung eines Metavorhabens für den gesamten Forschungsschwerpunkt vorgesehen.

  1. Grundsatzfragen zur Digitalisierung im Bildungsbereich
    Folgende Themen stehen als Beispiele für grundlegende Forschungsfragen:
    • Wandel von Lehr-Lernsituationen zu Lernarrangements, Lerngelegenheiten, Lernumwelten und (digitalen) ­Bildungssituationen, verbunden mit der Frage nach der Gültigkeit etablierter Begriffe und Konzepte von z. B. Bildung, Lernen und Kompetenzen,
    • Wandlungen im Bildungsverständnis und Veränderungen der Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf die Rolle sowie auf Zielsetzungen und Aufgaben von Bildungseinrichtungen und deren Personal,
    • Wirkungen der Digitalisierung im Bildungsbereich auf Chancenverteilung und Bildungsteilhabe,
    • Veränderungen des Rezeptions- und Produktionsverhaltens durch Digitalisierung bei Lernenden und Lehrenden einschließlich möglicher Veränderungen im Lernverhalten, in den Lernstrategien und in Lern- und Bildungs­prozessen,
    • Eignung und hinreichende Reichweite bestehender theoretischer und methodischer Ansätze zur Erforschung der mit der Digitalisierung einhergehenden Entwicklungen und gegebenenfalls erforderliche Ergänzung oder Weiterentwicklung dieser Ansätze.
  2. Gelingensbedingungen von Digitalisierungsprozessen im Bildungsbereich
    Aktuell wurden vielfältige Maßnahmen zur Digitalisierung auf den unterschiedlichen Ebenen im Bildungsbereich begonnen oder sind in Planung. Diese Veränderungsprozesse treffen je nach Bildungsetappe, Bildungsbereich und örtlichen Gegebenheiten auf unterschiedliche Ausgangsbedingungen. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, erfolgreiche Veränderungsprozesse zur Digitalisierung in verschiedenen Bildungsetappen zu identifizieren, treibende und hemmende Faktoren für den Erfolg der Prozesse herauszuarbeiten und für die Verallgemeinerbarkeit zu typisieren. In die Betrachtung einzubeziehen sind etwa der Umgang mit neuen Anforderungen und dem Veränderungsbedarf für Bildungseinrichtungen in Reaktion auf ein geändertes gesellschaftliches Umfeld, das Handeln des Personals in Bildungseinrichtungen (Leitung pädagogische Fachkräfte und Betriebspersonal) und die Formen der Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen. Relevant sind ferner die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Managementsystemen in Bildungseinrichtungen und der Gestaltung von Lehr-Lern-Situationen sowie das Zusammenspiel der jeweils verantwortlichen Akteurinnen und Akteure.
    Besonderes Interesse gilt den Beziehungen zwischen institutionellen Lernprozessen und dem Lernen im sozialen Umfeld entlang der Bildungsetappen. Daher ist es erwünscht, relevante Veränderungsprozesse im Bereich der ­informellen Bildung und an den Schnittstellen zwischen dem formalen Bereich und dem non-formalen sowie informellen Lernen einzubeziehen und die Potenziale möglicher Verbindungen von schulischem und außerschulischem Lernen aufzuzeigen.
    Forschungsvorhaben mit innovativen Forschungsmethoden und -formaten, die einerseits den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige interdisziplinäre Forschung entsprechen, und andererseits einen kontinuierlichen Austausch mit Praxispartnern bzw. Wissenschafts-Praxis-Kooperationen unterstützen, sind besonders erwünscht.

    Nicht gefördert werden Vorhaben, die die Entwicklung digitaler bzw. medienbasierter Bildungsangebote zum Gegenstand haben. Auch reine Evaluationsvorhaben einzelner Veränderungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung werden nicht gefördert.
    Die themenbezogenen Forschungsvorhaben sollen folgenden Erwartungen genügen:
    • Interdisziplinarität: Die Erforschung der beschriebenen umfassenden Veränderungsprozesse erfordert eine interdisziplinäre Zugangsweise. Es werden daher in Buchstabe a und b bevorzugt interdisziplinär angelegte Vorhaben gefördert, die neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung, wie Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Soziologie und Psychologie, auch beispielsweise Kommunikations- und Medienwissenschaften, Bildungsökonomie, Organisationssoziologie und -psychologie und Informatik einbeziehen.
    • Empirischer Zugang: Bei Vorhaben in Buchstabe a sind theoretisch und konzeptionell angelegte Fragestellungen möglich, soweit sie empirisch fundiert werden. In Buchstabe b werden Projekte gefördert, in denen qualitative wie quantitative Methoden der empirischen Forschung oder eine Kombination beider zum Einsatz kommen.
    • Anwendungsbezug: Die Forschungsvorhaben in Buchstabe b sollen einen Beitrag zum Verständnis und zur Gestaltung von Digitalisierungsprozessen im Bildungsbereich leisten. Bevorzugt werden daher Vorhaben gefördert, die in enger Zusammenarbeit mit der Bildungspraxis und mit weiteren Institutionen des Bildungssystems (z. B. Landesinstitute für Schulentwicklung bzw. -qualität, Berufsverbände etc.) ihre Forschungsfragen generieren, den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis als integrale Bestandteile in das Vorhaben einbeziehen und offen für die Kooperation mit der Bildungspraxis während des Forschungsprozesses sind, sofern dies sinnvoll möglich ist.
  3. Metavorhaben
    Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts "Digitalisierung im Bildungsbereich" wird ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschaftsgemeinschaft der Bildungsforschung die Ergebnisse der Vorhaben des Forschungsschwerpunkts und gegebenenfalls weiterer Förderlinien in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll. Die Aufgaben des Metavorhabens bestehen darin, die Ergebnisse und Entwicklungen im Forschungsschwerpunkt wissenschaftlich zu erfassen, aufzuarbeiten und mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Bildungsforschung zu verbinden. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das Forschungsfeld weiterzuentwickeln sowie die wissenschaftliche Vernetzung (innerwissenschaftlich, sog. Community-Building) mit Stakeholdern aus der Praxis voranzubringen und Erkenntnisse für den Transfer zu bündeln. Im Einzelnen soll das Metavorhaben im Sinne eines Prozesses der Selbstreflexion der Wissenschaft die untenstehenden Aufgaben übernehmen:
    • Forschung:
      • Verknüpfung der Themenbereiche dieser und weiterer Förderrichtlinien und Zusammenführung zu einem ­Gesamtbild auf der Grundlage eigener empirisch und international angelegter Expertisen und Forschungs­synthesen einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Vorhaben,
      • Unterstützung der Vernetzung der im Forschungsschwerpunkt „Digitalisierung in der Bildung“ geförderten Vorhaben untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten im In- und Ausland (u. a. durch die Organisation von regelmäßigen Workshops und Schwerpunkt-Symposien auf wissenschaftlichen Konferenzen, die Nutzung von Synergien z. B. durch koordinierte Datenerhebungen und Veranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement),
      • Unterstützung der Projekte beim Forschungsdatenmanagement.
    • Monitoring:
      • Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Förderschwerpunkt sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse,
      • Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfeldes sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld,
      • Generierung von Synergien in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung durch Vernetzungsaktivitäten für junge Forscherinnen und Forscher in den Vorhaben und die Durchführung von Schulungen zu zentralen, projektübergreifenden inhaltlichen und methodischen Fragen (z. B. Methoden und Forschungsdatenmanagement),
    • Transfer:
      • adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Publikationen und auf Veranstaltungen, die eine breitere Fachöffentlichkeit er­reichen.

Gewünscht ist ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens zum einen mit ähnlichen Metavorhaben in anderen Forschungsschwerpunkten unter dem Dach des BMBF-Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung, zum anderen mit weiteren Schwerpunkten der BMBF-Forschungsförderung zur Digitalisierung in der beruflichen Bildung, Weiterbildung und Hochschulbildung sowie zu den infrastrukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Digitalisierung im Bildungsbereich. Vorzusehen ist mindestens ein jährliches Treffen sowie regelmäßige Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer).

Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.

Anträge von Kooperationsverbünden sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus mehreren ­Forschungsteams verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen bzw. Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten vorausgesetzt.

Partner innerhalb einer Institution haben eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förder­entscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorge­gebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu be­achten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) (siehe Nummer 7.2.1).

Für das Metavorhaben sind ausschließlich Verbünde antragsberechtigt.

Die Vorhaben sind im nicht wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.

Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein. Die Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem geförderten Metavorhaben.

Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ist grundsätzlich vorgesehen. Die Ein­stellung von Doktorandinnen und Doktoranden bzw. Postdoktorandinnen und -doktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern verbunden werden sollen (siehe Nummer 7.2.1).

Skizzeneinreicherinnen und Skizzeneinreicher sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Im Falle von notwendigen eigenen Datenerhebungen ist zu begründen, warum die Daten selbst erhoben werden ­müssen und warum dafür nicht auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden kann. Falls geplant ist, eigene Daten zu erheben, soll die Anschlussfähigkeit neu erhobener Daten an bestehende Datensätze beachtet werden. Zu beiden Punkten ist in der Skizze Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist Teil der Begutachtung (siehe Nummer 7.2.1).

Die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund Forschungsdaten Bildung [ www.forschungsdaten-bildung.de ]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten ­anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten ­finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement . Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Skizze darzulegen und wird begutachtet (siehe Nummer 7.2.1).

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)" sowie die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)" unberührt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren gewährt werden. In besonders begründeten Einzelfällen ist eine längere Laufzeit möglich. Für das Metavorhaben ist eine Projekt­laufzeit von fünf Jahren vorgesehen.

5.2 Finanzierungsart

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können (Vollfinanzierung). Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Soweit die antragstellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können aufgrund der Natur der hier zu fördernden anwendungsorientierten Grundlagenforschung nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der antragstellenden Einrichtung ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Der Artikel 25 der AGVO lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen.

Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden in der Regel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen. Es muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf vorliegen. Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Sach-, Investitions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt ­werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel beantragt werden für die Durchführung von Workshops und Symposien und Reisen zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stattfinden. Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden z. B. für Besuche inter­nationaler Konferenzen im In- und Ausland. Um den Austausch der Projekte untereinander zu gewährleisten, sollen die Projekte jährlich in mindestens einer Veranstaltung über ihre Arbeiten berichten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‐P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)" und zusätzlich die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF)", sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf ­Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)".

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)" sowie die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)" unberührt. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich ferner bereiterklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung des Projektträgers, Hinweis Bundesanzeiger, Vordrucke, easy‐online für Skizzen und Antrags­verfahren, jeweils mit Link

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR-Projektträger
Projektträger Bildung, Gender, Empirische Bildungsforschung,
Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefax: +49 2 28/38 21 16 71

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner sind:

Frau Dr. Sandra Konrad
(Sandra.Konrad@dlr.de, Telefon: +49 2 28/38 21 17 82)

Herr Dr. Thomas Ebers
(thomas.ebers@dlr.de, Telefon: +49 2 28/38 21 18 59)

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. BMBF und Projektträger werden eine Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte durchführen. Antragstellerinnen und Antragsteller wird die Teilnahme dringend empfohlen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter http://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/2151.php .

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de (Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zunächst erfolgt eine Einreichung von Projektskizzen. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) bis spätestens 18. Dezember 2017 (Datum des Eingangsstempels im Projektträger) zunächst Projektskizzen sowohl in schriftlicher Form (dreifache Ausfertigung) auf dem Postweg als auch in elektronischer Form über das Antragsportal easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach Absendung der Projektskizze über das Portal wird ein Projektblatt generiert, das rechtsverbindlich unterschrieben zusammen mit der unterschriebenen Projektskizze in Papierform auf dem Postweg einzureichen ist.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Projektskizzen müssen die nachfolgend aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben.

Der maximale Seitenumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 12, Times New Roman, 1½-facher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) beträgt insgesamt 15 DIN-A4-Seiten für Einzelvorhaben und 20 Seiten für Verbundvorhaben (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessenbekundungen sowie gegebenenfalls Forschungsdatenmanagementplan). Darüber ­hinausgehende Darstellungen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizze soll von den beteiligten Partnern gemeinsam erarbeitet werden.

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu Folgendem enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
    • Deckblatt mit Titel/Thema des Forschungsprojekts/Akronym,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
    • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterin oder Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projekt­leiterinnen/Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben:
    1. Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite).
    2. Ziele:
      • Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens,
      • Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Ziele der Richtlinie.
    3. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld.
    4. Arbeitsprogramm:
      • theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n),
      • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren,
      • zeitlicher Ablauf des Arbeitsprogramms.
    5. Kurze Darstellung der wissenschaftlichen Erfolgsaussichten
    6. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    7. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
      Angaben, die nur bei gegebenem Skizzeninhalt notwendig sind ­(innerhalb der angegebenen Gesamtseitenzahl):
      • bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert,
      • entsprechenden LOI, soweit eine solche Zusammenarbeit vorgesehen ist.
        Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind weiterhin vorzulegen:
      • Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs,
      • Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung bereits vorhandener Datenbestände für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür ist durch umfassende Information über die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (z. B. unter www.forschungsdaten-bildung.de) zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl),
      • Vorlage eines Forschungsdatenmanagementplans, der alle grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke enthält. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen (als Anlage zur Skizze, maximal vier ­Seiten).
  3. Gesamtfinanzierungsplan:
    1. Angaben zur Abschätzung des Zeit- sowie Ausgaben-/Kostenrahmens:
      • Arbeitsplan mit Balkendiagramm (maximal zwei Seiten),
      • Ausgaben bzw. Kosten und Zuwendungsbedarf (tabellarisch).
  4. Anlagen (außerhalb der angegebenen Gesamtseitenzahl):
    1. CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
    2. eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuerinnen/Projektbetreuer als Auflistung zu folgenden Punkten (maximal zwei Seiten): einschlägige Publikationen der ­letzten fünf Jahre (maximal zehn); erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte; laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang),
    3. Literaturverzeichnis,
    4. gegebenenfalls Forschungsdatenmanagementplan (siehe oben),
    5. Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern aus der Bildungspraxis und/oder Bildungs­administration mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation.

Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Projektskizzen für die Forschungsvorhaben zu den Themenfeldern in Buchstabe a "Grundlegende Fragestellungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Wandlungsprozessen" und Buchstabe b "Vorhaben zur wissenschaftlichen Erforschung von Veränderungsprozessen im Bildungswesen unter den Bedingungen der Digitalisierung" werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter entsprechend der Bewertung der Potenziale für einen Beitrag der in Nummer 2 konkretisierten Themenfelder nach folgenden Kriterien im Einzelnen bewertet:

  • Relevanz der Themenstellung hinsichtlich der Ziele der Richtlinie und der im Fördergegenstand formulierten Themenfelder sowie Benennen von Schnittstellen und Abgrenzungen zu anderen Förderbereichen des BMBF im Themenfeld Digitalisierung, z. B. in der Hochschule und in der Weiterbildung,
  • theoretische Fundierung und Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • Verankerung des Forschungsansatzes in der Bildungsforschung unter Berücksichtigung der Diskurse zu Digitalisierungsprozessen im Bildungswesen,
  • Qualität des interdisziplinären Ansatzes und Einschlägigkeit der beteiligten Partner,
  • Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden ­sowie des Forschungsdatenmanagements,
  • Angemessenheit von Finanzierungs- und Zeitplan,
  • Struktur des Arbeitsplans,
  • Gewährleistung des Feld-/Datenzugangs,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Ausgestaltung der Wissenschafts-Praxis-Kooperation, sofern zutreffend.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Für die Projektskizzen zu Buchstabe c "Metavorhaben" gelten folgende Kriterien:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans,
  • Konzept zu den Abstimmungsprozessen mit dem Förderer zur weiteren Konkretisierung der Aufgaben,
  • Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb des Forschungsbereichs und übergreifend in der wissenschaftlichen Community,
  • Qualität des Disseminationskonzepts,
  • fachliche Ausgewiesenheit im Forschungsfeld, Erfahrungen mit interdisziplinärer/multidisziplinärer Kooperation,
  • Kommunikations- und Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis.

Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt. Die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen werden extern begutachtet und ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unterlagen nicht übertragen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen und Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit der bzw. dem bevollmächtigten Hauptverantwortlichen die Skizze gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Auflagen zum förmlichen Förderantrag auszuarbeiten. Der Vollantrag wird dann in elektronischer Form unter Nutzung von easy-Online eingereicht. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMBF über die Förderung. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der/dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Gliederung wie auch Formatierung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Projektbeschreibung beizubehalten. Zusätzlich sollen zu dem in Nummer 7.2.1 der Projektbeschreibung Ausführungen zu Nachstehendem enthalten sein:

  • Beschreibung wissenschaftlicher Arbeitsziele,
  • Beschreibung des Arbeitsplans und des Zeitplans,
  • Darstellung der projektbezogenen Ressourcenplanung,
  • Darstellung wissenschaftlicher Erfolgsaussichten,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Der maximale Seitenumfang der Vorhabenbeschreibung (Schriftgrad 12, Times New Roman, 1½-facher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) beträgt maximal 25 DIN-A4-Seiten bei Einzelprojekten und maximal 30 DIN-A4-Seiten bei Verbund­projekten (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessenbekundungen). Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Zusätzlich zur Prüfung der Umsetzung der im Rahmen der Ausarbeitung des Förderantrags gegebenenfalls formulierten Auflagen und Hinweise aus der externen Begutachtung, gelten folgende Bewertungskriterien:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und, wenn zutreffend, der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels,
  • Qualität und Angemessenheit des weiter ausgearbeiteten Arbeitsplans,
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen zur Verwertung,
  • soweit erforderlich: Einhaltung des im Rahmen der externen Begutachtung zur Förderung empfohlenen Finanz­rahmens.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte entscheidet das BMB, gegebenenfalls unterstützt von einem Gutachtergremium, entsprechend der oben angegebenen Kriterien.

Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der BHO. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 gültig.

Bonn, den 19. September 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ursula Zahn-Elliott

1 - Die in diesem Zusammenhang identifizierten Forschungsfelder wurden in zahlreichen Fachgesprächen und Interviews mit Expertinnen und Experten aus der Bildungsforschung und dem Bereich digitale Medien sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft und von öffentlichen Institutionen diskutiert und präzisiert.
2 - FuE = Forschung und Entwicklung
3 - Vgl. Richtlinie des BMBF zur Förderung von Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Innovationspotenziale Digitaler Hochschulbildung vom 31. Juli 2017 (BAnz AT 15.08.2017 B6).