Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben von KMU im Rahmen der Förderinitiative KMU-innovativ (KMU-innovativ: Einstiegsmodul), Bundesanzeiger vom 05.09.2017
Vom 25.08.2017
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle FuE1-Projekte von KMU2 sind. Das Angebot richtet sich auf die frühe Phase im Innovationsprozess, in der neue Ideen und Forschungsergebnisse auf ihre Relevanz für die Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsentwicklung in den Unternehmen bewertet und die Konzeption und Planung für spätere FuE-Arbeiten vorgenommen werden. Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang insbesondere zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.
Die Förderinitiative KMU-innovativ ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts „Vorfahrt für den Mittelstand – Das Zehn-Punkte-Programm des BMBF für mehr Innovation in KMU“ (https://www.bmbf.de/de/mittelstand-3133.html). Mit diesem in die „Neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung (https://www.bmbf.de/de/die-neue-hightech-strategie-86.html) eingebetteten Programm unterstützt das BMBF neue Ideen, neue Anwendungsmöglichkeiten sowie neue Geschäftsmodelle und setzt sich für eine weite Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen und Modelllösungen unter den KMU ein.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Projekte im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU. Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die FuE-Bedarfe sowie Kooperationspartner identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen.
Zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von KMU sollen im Einzelnen folgende Ziele erreicht werden:
- Stärkung des Ideenscoutings und des Ideenmanagements in der frühen Innovationsphase in KMU,
- Verbesserung der Umsetzung von Ideen in FuE-Projekte,
- Erschließen der richtigen Partner und ihre sinnvolle Einbindung in die Projekte,
- Abbau von Hürden und Stärkung der Motivation für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben, insbesondere bei weniger förder- und forschungserfahrenen KMU,
- Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Forschungsförderprogrammen des BMBF, insbesondere zur Förderinitiative KMU-innovativ.
Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um konkrete FuE-Projekte in KMU, in der Regel im Verbund mit weiteren Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, aufzustellen und zu realisieren. Die Ergebnisse der Förderung sind in Deutschland oder weiteren Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz zu verwerten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF, wobei als Ausnahmeregelung nach den Maßgaben der De-minimis-Beihilferegelungen eine Förderung von bis zu 100 % der Kosten möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Zuwendung ist eine „De-minimis“-Beihilfe (siehe auch Nummer 4). Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. „De-minimis“-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro nicht überschreiten.
Die dem Bescheid als Anlage beigefügte „De-minimis“-Bescheinigung ist
- zehn Jahre aufzubewahren,
- auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
- bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben, um
- neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,
- die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
- den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
- Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,
- notwendige FuE-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32003H0361 ). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7.1) persönlich beraten lassen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Mit der Förderung soll die Erfolgswahrscheinlichkeit von FuE-Vorhaben erhöht werden. Projekte, die dem Antragsteller eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen würden, werden nicht gefördert.
Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU zur Vorbereitung von nachfolgenden eigenen FuE-Projekten. Die vorzubereitenden Projekte sollen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und Kooperation mit weiteren Partnern gekennzeichnet sein. Voraussetzung für die Förderung von Folgeprojekten ist ein zu erwartender wissenschaftlich-technischer Fortschritt in den angestrebten Themenfeldern, orientiert am internationalen Stand der Technik, und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der jeweiligen Bekanntmachungen in der Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF. Diese sind auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de verfügbar.
Diese Fördermaßnahme für Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien zielt auf die Beteiligung von KMU, die noch keine oder wenig Erfahrung mit FuE-Förderung haben. Antragsteller sollen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in den letzten fünf Jahren keine Zuwendung im Rahmen von FuE-Fördermaßnahmen des BMBF erhalten haben. Als Bezugsdatum gilt das Enddatum (Laufzeitende) des letzten BMBF-geförderten Projekts des Unternehmens einschließlich verbundener oder Vorgängerunternehmen.
Die Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien müssen inhaltlich einem der Technologiefelder in der Förderinitiative KMU-innovativ und den in den jeweils aktuellen Bekanntmachungen des BMBF genannten Themenschwerpunkten zugeordnet werden können.
Die Förderdauer soll sechs Monate nicht überschreiten.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % (De-minimis) mit maximal 50 000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden können.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten mit einem Zuschlag für übrige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Gemeinkosten) in Höhe von 120 % der förderfähigen Personalkosten sowie Unteraufträge in Höhe von maximal 20 000 Euro, aber nicht mehr als die veranschlagten eigenen Personalkosten plus Zuschlag, für Analysen und Beratung durch Dritte. Die Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen auszuwählen und im Antrag zu benennen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98), soweit in dieser Richtlinie nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen sind.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Interessierten Unternehmen wird dringend empfohlen, sich im ersten Schritt für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen zu den Technologiefeldern, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).
Der Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ist wie folgt zu erreichen:
Beratungstelefon: 08 00/26 23-0 09 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
URL:
https://www.foerderinfo.bund.de/
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit die Projektträger beauftragt, die auch die entsprechenden KMU-innovativ-Technologiefelder betreuen:
- KMU-innovativ: Biotechnologie − BioChance
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) - KMU-innovativ: Elektroniksysteme, Elektromobilität
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträger Elektroniksysteme, Elektromobilität - KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit
VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Sicherheitsforschung - KMU-innovativ: IKT/Datenwissenschaft, Informationstechnologie, Industrie 4.0 (DII)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger - KMU-innovativ: IKT/Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit - KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträger Mensch-Technik-Interaktion - KMU-innovativ: Materialforschung/Materialien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur und Materialien für Information und Kommunikation
VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Nano- und Werkstofftechnologie - KMU-innovativ: Materialforschung/Materialien für die Energietechnik, Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien und Materialien für Mobilität und Transport
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) - KMU-innovativ: Medizintechnik
VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Gesundheitswirtschaft - KMU-innovativ: Photonik
VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Photonik, Optische Technologien - KMU-innovativ: Produktionsforschung
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Projektträger Karlsruhe - KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz/Rohstoffeffizienz
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) - KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz/Energieeffizienz und Klimaschutz
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger - KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz/Nachhaltiges Wassermanagement
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Projektträger Karlsruhe - KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz/Nachhaltiges Flächenmanagement
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ)
Es wird empfohlen, im Anschluss an den Erstkontakt mit der Förderberatung zur Antragsberatung an den jeweils für das Projektthema zuständigen Projektträger heranzutreten. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Die Ansprechpartner und Kontaktdaten werden im Rahmen der Erstberatung durch die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes übermittelt und stehen auf den Internetseiten zur Förderinitiative KMU-innovativ zur Verfügung.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für die Beantragung der Zuwendung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter www.kmu-innovativ.de/einstiegsmodul abgerufen oder bei den Projektträgern angefordert werden.
Zur Erstellung der jeweiligen förmlichen Förderanträge (auf AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online" zu nutzen. Die Zugangsdaten werden vom zuständigen Projektträger zur Verfügung gestellt.
7.2 Einstufiges Verfahren
Es wird ein einstufiges, vereinfachtes Verfahren angewendet.
Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de verfügbar. Bewertungsstichtage für Anträge sind der 15. Januar 2018, der 15. Juli 2018 und der 15. Januar 2019. Die Einreichungsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Der Umfang der Vorhabenbeschreibung soll mindestens drei und maximal zehn Seiten (Schriftgrad 12, Arial, 1½-facher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) umfassen.
Die Anträge müssen enthalten:
- AZK-Formulare mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
- Vorhabenbeschreibung nach dem vorgegebenen Muster,
- De-minimis-Auskunft, Handelsregisterauszug.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- fachlicher Bezug zur Förderinitiative KMU-innovativ und den jeweiligen Technologiefeldern und Neuheit der Lösungsidee,
- gesellschaftlicher Bedarf und wirtschaftliche Relevanz der Lösungsidee sowie angestrebte Innovationshöhe,
- Schlüssigkeit der vorgesehenen Arbeiten im Hinblick auf die Lösungsidee und die Realisierungsbedingungen im Unternehmen,
- Beitrag des Projekts zu zukünftigen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten des Unternehmens und einer eigenen Verwertung.
Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von zwölf Wochen nach dem Bewertungsstichtag, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF bzw. den Projektträger entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Die zur Erfüllung der obigen Nachweispflichten erforderliche Berichterstattung muss, über den obligatorischen Eintrag der Projektbasisdaten im Förderkatalog des Bundes ( http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do ) hinaus, nicht veröffentlicht werden. Es ist eine vereinfachte Schlussberichterstattung nach einem einheitlichen Muster vorgesehen. Alternativ kann diese in Form einer Projektskizze für eines der Technologiefelder in KMU-innovativ (oder eine andere FuE-Fördermaßnahme des BMBF) erfolgen. Die Ergebnisse des Vorprojekts müssen darin erkennbar sein und gegebenenfalls gesondert erläutert werden. Ein Anspruch auf Förderung in einer dieser Maßnahmen besteht damit nicht.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie gilt vom Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 gültig.
Berlin, den 25. August 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Matthias Graf von Kielmansegg
1 FuE = Forschung und Entwicklung
2 KMU = kleine und mittlere Unternehmen