Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region". Bundesanzeiger vom 10.08.2017
Vom 27.07.2017
Hintergrund
Innovationen sind treibende Kräfte des Wohlstands und der Lebensqualität in Deutschland. Die Bundesregierung setzt sich mit der Hightech-Strategie dafür ein, dass gute Ideen schnell in innovative Lösungen überführt und damit die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovationen in den Regionen Deutschlands unterschiedlich ausgeprägt. Dies liegt u. a. an regional stark unterschiedlichen Branchen- und Unternehmensstrukturen sowie an unterschiedlichen Niveaus von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowohl in öffentlich getragenen Forschungseinrichtungen als auch in der Wirtschaft. Starke Unterschiede in der Innovations- und auch Wirtschaftskraft sind nach wie vor zwischen Ost- und Westdeutschland, aber z. B. auch zwischen dynamischen Stadtregionen und strukturschwachen ländlichen Regionen oder zwischen Regionen, die sich in einem industriellen Wandlungsprozess befinden und Regionen, die diesen bereits erfolgreich durchlaufen haben, zu beobachten.
Gleichzeitig stellen die Durchsetzung von disruptiven Innovationen, der kontinuierliche technologische Wandel, aber auch sozio-ökonomische Veränderungen wie der demographische Wandel die Regionen vor neue Herausforderungen, da sie einen umfassenden Strukturwandel erfordern. Der Strukturwandel kann dabei die Veränderung der Branchenstruktur, der erforderlichen Infrastrukturen sowie der Unternehmensstrukturen umfassen. Oftmals ist ein regionaler Strukturwandel auch mit veränderten Qualifikations- und Kompetenzanforderungen sowie veränderten Kooperations-, Zuliefer- und Kundennetzwerken verbunden. Damit einher gehen oft spezifische Herausforderungen, aber auch neue Möglichkeiten, z. B. in den Bereichen hochwertiger medizinischer Versorgung in dünnbesiedelten Räumen, Energieversorgung und Umgang mit Ressourcen, Vernetzung von Produktionsprozessen, nachhaltige Lebensmittel- und Landwirtschaft, Strukturwandel in altindustriellen Regionen oder Steigerung der Attraktivität ländlicher Räume als Wohn- und Arbeitsort. Um dem Strukturwandel erfolgreich begegnen zu können, müssen die regionalen Akteure Strategien zur Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen entwickeln und ihre spezifischen Potenziale für neue Innovationspfade nutzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region" Regionen in den Neuen Bundesländern inklusive Berlin (im Folgenden: Ostdeutschland), die vor besonderen Herausforderungen beim Strukturwandel stehen, in ihrer Innovationsfähigkeit. Mit der Förderung soll insbesondere Regionen jenseits der schon bestehenden Innovationszentren in Ostdeutschland die Möglichkeit gegeben werden, Themen umfassend zu bearbeiten, die von besonderer Bedeutung für den regionalen Strukturwandel sind. Die Förderung ist themenoffen angelegt. Durch die Entwicklung und Umsetzung regionaler Innovationskonzepte sollen vorhandene Innovationspotenziale in profilgebenden regionalen Themenbereichen gestärkt und damit nachhaltige Impulse für einen erfolgreichen Strukturwandel gesetzt werden. Hierdurch sollen langfristig regionale Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale gesichert und ausgebaut werden.
Mit dem Programm "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region" (im Folgenden: "WIR!") baut das BMBF auf den Erfahrungen mit der Programminitiative "Unternehmen Region" auf, mit der seit über 15 Jahren erfolgreiche Innovationsförderung in Ostdeutschland umgesetzt wird. "WIR!" ist Bestandteil des neuen Förderkonzepts "Innovation und Strukturwandel", mit dem das BMBF spätestens ab 2020 bundesweit die Innovationsfähigkeit von Regionen mit besonderen Herausforderungen beim Strukturwandel fördert.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das BMBF fördert mit dem Programm „WIR!“ regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase erarbeitet das Bündnis unter Einbezug relevanter Akteure ein strategisch orientiertes Innovationskonzept ("Konzeptphase"). Im Anschluss werden regionale Bündnisse mit besonders aussichtsreichen Innovationskonzepten ausgewählt. Diese erhalten in einer zweiten Phase ("Umsetzungsphase") eine Förderung für die Umsetzung ausgewählter Vorhaben, die sich aus dem Innovationskonzept ableiten, sowie für die weitere kontinuierliche Strategiearbeit.
Ziel der Förderung ist es, die (Weiter-)Entwicklung sich langfristig selbsttragender Strukturen in Regionen, die vor besonderen Herausforderungen beim Strukturwandel stehen, anzustoßen. Es sollen Themenfelder gewählt werden, in denen die Region bereits über wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Kompetenzen verfügt und die ein hohes Innovationspotenzial aufweisen. Dabei wird ein weiter Innovationsbegriff zugrunde gelegt, der sowohl technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen umfasst. Das zu entwickelnde Innovationsfeld sollte interdisziplinär und branchenübergreifend ausgerichtet sein, da sich hieraus oft neue Innovationspotenziale ergeben. Zudem können eine Diversifizierung oder neuartige Verknüpfung bestehender Themen, Branchen oder Kompetenzen notwendige neue Pfade für den Strukturwandel eröffnen. Die gewählten Themen sollen umfassend bearbeitet werden; es wird davon ausgegangen, dass hierbei die Einbindung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenzen notwendig sein wird. Relevante wirtschaftliche, wissenschaftliche, gesellschaftliche und gegebenenfalls ökologische Aspekte des jeweiligen Innovationsfeldes sollen überzeugend abgedeckt werden.
Die regionalen Innovationskonzepte ("WIR!-Konzepte") sollen durch breit aufgestellte regionale Bündnisse entwickelt und getragen werden. Hierdurch sollen neue Kooperationsbeziehungen zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Vereinen, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen angeregt werden. Durch die gemeinsame Erarbeitung der "WIR!-Konzepte" sollen die regionalen Bündnisse in die Lage versetzt werden, die vorhandenen Potenziale und Hemmnisse für die Entwicklung des jeweiligen Innovationsfeldes in der Region systematisch zu analysieren und Strategien für dessen zukünftige Stärkung zu entwickeln. Bereits in der Konzeptphase werden dadurch die Kooperations- und Strategiefähigkeit der beteiligten Akteure verbessert und Ideen für neue Innovationsaktivitäten in der Region entwickelt. In der Umsetzungsphase sollen ausgewählte Bündnisse ihren strategischen Ansatz festigen, weiterentwickeln und durch geeignete Vorhaben umsetzen. Ziel ist es, in den Regionen nachhaltige Entwicklungsimpulse in den ausgewählten Innovationsfeldern zu setzen und gleichzeitig die Basis für längerfristige strategische Kooperationen zu legen, die den Strukturwandel in den Regionen befördern.
Die Förderung zielt vorrangig auf Regionen in Ostdeutschland, die noch nicht zu den nationalen Innovationszentren auf ihrem Themenfeld gehören und über ungenutzte Innovationspotenziale verfügen. Regionen sind dabei als funktionale Einheiten zu verstehen, die sich nicht durch administrative Grenzen (z. B. der Länder), sondern durch inhaltliche Verbindungen zwischen und eine kritische Masse an Akteuren definieren. Der Radius der Region ergibt sich damit aus der jeweiligen Themen- und Zielstellung und soll durch die regionalen Bündnisse begründet dargelegt werden. Um neue Impulse in den Regionen zu ermöglichen und gegebenenfalls fehlende Kompetenzen einbeziehen zu können, sollen ausgewählte überregionale Akteure in die Konzeptentwicklung und -umsetzung einbezogen werden. In Regionen, die durch einen erfolgreichen Strukturwandel bereits ein sichtbares Profil in bestimmten Innovationsfeldern entwickelt haben, können nur Initiativen gefördert werden, die einen deutlichen Mehrwert darstellen und sich von der bisherigen Entwicklungsrichtung abheben (z. B. Schaffung neuartiger Verbindung zwischen bestehenden starken Innovationsfeldern mit Potenzialfeldern in derselben Region oder einer anderen, schwächer entwickelten Region; Erarbeitung deutlich neuartiger Entwicklungsrichtungen für bestehende starke Innovationsfelder).
Um den vielfältigen Herausforderungen des regionalen Strukturwandels angemessen begegnen zu können, sollen in den regionalen Innovationskonzepten verschiedene relevante Handlungsfelder berücksichtigt werden, insbesondere die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, die Stärkung der Innovationsfähigkeit regionaler Unternehmen – insbesondere kleiner und mittlerer sowie junger Unternehmen, sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Qualifikations- und Kompetenzbasis in der Region durch Qualifizierung oder Gewinnung von Nachwuchskräften für Wirtschaft und Wissenschaft. Ziel der Förderung ist es, für das jeweilige regionale Innovationsfeld passende strategische Ansätze in diesen Handlungsfeldern zu entwickeln und diese auch durch neue Formate und Methoden im Rahmen der "WIR!-Konzepte" umzusetzen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" bzw. der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendungen dieser Richtlinie erfolgen gemäß Artikel 22 und 25 bis 31 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VO (EU) 651/2014 – ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und sind demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 dieses Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 freigestellt. Diese Richtlinie ist Teil der Fördermaßnahme "Unternehmen Region – die BMBF-Innovationsinitiative für die Neuen Länder", die unter der Referenz-Nr. SA. 40231 bei der EU-Kommission angezeigt wurde.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b VO (EU) 651/2014 werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Wie in Nummer 1.1 beschrieben, gliedert sich die Förderung im Rahmen von "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region" in eine "Konzeptphase" und eine "Umsetzungsphase".
2.1 Konzeptphase
In der Konzeptphase erarbeiten bis zu 20 im Wettbewerb ("WIR!-Skizzen", siehe Nummer 7.2.1) ausgewählte Bündnisse in ihren spezifischen Innovationsfeldern regionale Innovationskonzepte ("WIR!-Konzepte"), mit denen die in Nummer 1.1 genannten förderpolitischen Ziele adressiert werden.
Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse für die Entwicklung des jeweiligen Innovationsfeldes und auf der Entwicklung einer Strategie zu dessen Stärkung, vor allem in den Handlungsfeldern Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Fachkräftesicherung. Eine grobe Planung, mit welchen Maßnahmen die Strategie umgesetzt werden kann, ist mit dem "WIR!-Konzept" bereits vorzulegen. In dieser Phase sind auch Ergänzungen der Partnerstruktur sowie die Organisation und das Management der zukünftigen Zusammenarbeit im Bündnis vorzubereiten. Der Prozess zur Erarbeitung des Innovationskonzepts soll nachweislich mit hoher organisatorischer und methodischer Expertise durchgeführt werden und eine umfassende Bearbeitung des gewählten Innovationsfelds beinhalten. Hierfür benötigte Expertise, u. a. aus dem Bereich Strategieentwicklung und Innovationsmanagement ist einzubeziehen.
In der Konzeptphase können Aktivitäten aus den folgenden Bereichen gefördert werden:
- Entwicklung einer Strategie zur Weiterentwicklung des Innovationsfelds des Bündnisses
- Erwerb oder Erarbeitung von unternehmensübergreifenden Potenzial- und Marktstudien
- Durchführung von Veranstaltungen mit dem Ziel einer Ergänzung der Partnerstruktur des Bündnisses
- Entwicklung eines für das Bündnis besonders geeigneten Organisations- und Managementmodells sowie von Prozessen des Innovationsmanagements
- Nutzung von Management- und Innovationsdienstleistungen (Coaching)
Die Förderung erfolgt konzentriert in höchstens drei Vorhaben (Einzel- oder Verbundprojekte), die durch einzelne Partner stellvertretend für das Bündnis als Ganzes beantragt werden.
2.2 Umsetzungsphase
In der zweiten Phase erfolgen die Umsetzung der "WIR!-Konzepte" sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Strategien der Bündnisse.
Nach Maßgabe eines Juryentscheids (siehe Nummer 7.2.3) erhalten bis zu zwölf Bündnisse Projektförderung für die Realisierung von Vorhaben ihres "WIR!-Konzepts", die nach Maßgabe dieser Richtlinie förderfähig und für das Erreichen der förderpolitischen Ziele bedeutsam sind.
Förderfähig sind hierbei Aktivitäten, die dem Erreichen der förderpolitischen Ziele des Programms dienen; insbesondere zählen hierzu Maßnahmen der organisatorischen Umsetzung und der Weiterentwicklung des "WIR!-Konzepts" sowie Einzel- und Verbundvorhaben auf den Handlungsfeldern "Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft", "Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen" und "Fachkräftesicherung":
- Weiterentwicklung der Strategie (des "WIR!-Konzepts") und Gewinnung weiterer Partner,
- Aufbau und Unterhaltung eines Innovationsmanagements des Bündnisses,
- Forschung und Entwicklung (FuE) in ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch in sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themenfeldern im Innovationsfeld des Bündnisses,
- Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen,
- Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben oder Qualifizierungsmaßnahmen des Bündnisses notwendig sind,
- Nachwuchsförderungs- und Qualifizierungsaktivitäten,
- Gewinnung von Fach- und Führungskräften; Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und KMU,
- Nutzung von Innovationsdienstleistungen und
- nationales und internationales Kompetenzmarketing sowie professionelle Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses insgesamt.
3 Zuwendungsempfänger
Die Erstellung und Umsetzung eines "WIR!-Konzepts" erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher Innovationsträger und Akteure, zum Beispiel aus dem Bildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Antragsberechtigt sind dementsprechend Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Im Interesse der Formierung möglichst breit aufgestellter Bündnisse sind insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Großunternehmen als alleinige Einreicher von "WIR!-Skizzen" sowie als alleinige Antragsteller in der Konzeptphase ausgeschlossen, d. h. mindestens ein Vorhaben des Bündnisses muss durch einen anderen Antragsteller durchgeführt werden (siehe auch Nummer 2.1). Für die Umsetzungsphase gelten keine Beschränkungen hinsichtlich der Beteiligung von Hochschulen und Großunternehmen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Grundsätzlich können mehrere "WIR!-Bündnisse" aus der gleichen Region gefördert werden; zudem kann jeder Akteur an mehreren Bündnissen beteiligt und bei der Umsetzung (Umsetzungsphase) mehrerer "WIR!-Konzepte" Zuwendungsempfänger sein.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen von "WIR!" ist die Formierung eines regionalen Bündnisses auf einem Innovationsfeld mit besonderer Bedeutung für den regionalen Strukturwandel.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde richtet sich an regionale Initiativen, die ihren Schwerpunkt in Ostdeutschland haben, wobei sich die Abgrenzung einer Region aus der Ausprägung spezieller wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Merkmale sowie funktionalen und inhaltlichen Verbindungen der Akteure ergibt. Es wird davon ausgegangen, dass die von "WIR!" adressierten Regionen nur in Ausnahmefällen deckungsgleich mit Gebietskörperschaften sind; Bundesländer sind keine Regionen im Sinne von "WIR!".
Eine ergänzende Förderung von regionalen Bündnissen, die bereits ein national sichtbares Profil in ihren jeweiligen Innovationsfeldern erreicht und zu einem Aufbau von Wertschöpfung und Beschäftigung geführt haben, ist nicht vorgesehen.
Der federführende Einreicher der Skizze, mit der sich ein Bündnis um Förderung zur Erarbeitung eines "WIR!-Konzepts" bewirbt, muss seinen Sitz in Ostdeutschland haben. Die (maximal drei) Zuwendungsempfänger der Konzeptphase sollen überwiegend aus der Region des Bündnisses kommen. In der Umsetzungsphase soll der Schwerpunkt der geförderten Aktivitäten eindeutig in der durch die Bündnisse definierten Region liegen. Die Einbindung überregionaler, gegebenenfalls in Westdeutschland ansässiger Partner in die Förderung ist zur Schließung strategischer Lücken in der Innovationskette der jeweiligen Bündnisse jedoch ausdrücklich vorgesehen.
Um Lock-in-Effekten vorzubeugen, sind die geförderten Bündnisse zudem aufgefordert, sowohl in der Konzept- als auch in der Umsetzungsphase in geeigneter Weise Fach- und Managementkompetenz von außerhalb der Region in ihren Strategieprozess einzubeziehen.
Eine internationale Zusammenarbeit, z. B. mit benachbarten Kooperationspartnern in Polen und Tschechien, in regionalen "WIR!-Bündnissen" wird ausdrücklich begrüßt; eine Förderung von Kooperationspartnern außerhalb Deutschlands ist innerhalb des Programms allerdings nicht möglich.
Bei allen geförderten "WIR!-Bündnissen" ist ein Beirat mit mindestens sechs Mitgliedern einzurichten, der die Initiativen in wichtigen Fragen der Umsetzung des "WIR!-Konzepts" sowie der Weiterentwicklung der Strategie unterstützt. Die Beiratsmitglieder sollen in einem angemessenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stammen und nicht den Akteuren der Initiative angehören. Beiratssitzungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Zuwendungsgeber ist zu den Beiratssitzungen einzuladen, der Projektträger ist im Anschluss zeitnah über wesentliche Ergebnisse zu informieren.
Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben in der Konzeptphase ist die Vorlage einer Projektskizze, aus der in geeigneter Weise hervorgeht, dass das regionale Innovationsbündnis eine Antragstellung durch die vorgesehenen Akteure unterstützt. Das BMBF behält sich das Recht vor, im Ergebnis der Prüfung der "WIR!-Skizzen" Änderungen der vorgeschlagenen Projektstrukturen zu verlangen.
In der Umsetzungsphase können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die entweder im "WIR!-Konzept" vorgesehen sind oder die im Laufe der Umsetzungsphase von den Bündnissen vorgeschlagen und durch den Beirat empfohlen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Initiative für Fördervorhaben auch von der "WIR!-Jury" im Zuge des Auswahl- und Beurteilungsprozesses, vom Beirat sowie vom Zuwendungsgeber ausgehen.
Die Partner in Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF, siehe Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Das BMBF beabsichtigt, die Entwicklung und Umsetzung der "WIR!-Konzepte" im Hinblick auf die Konzipierung weiterer Fördermaßnahmen zu bewerten. Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einer Begleitforschung sowie anderen geförderten "WIR!-Bündnissen" erwartet. Zudem wird die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender umfassender Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Für die Förderung der Entwicklung und Umsetzung von "WIR!-Konzepten" sowie die Administrierung des Programms sind Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt. Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und andere Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Hochschulkliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) verwiesen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – mit einer Anteilfinanzierung bis zu 50 Prozent gefördert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten wird auf die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) verwiesen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote erfolgt gemäß Artikel 22 und 25 bis 31 der Verordnung Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt. Diese lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Die Einstufung von Unternehmen hinsichtlich ihres KMU-Status erfolgt auf Grundlage des Anhangs I der Verordnung.
Zuwendungen an nicht börsennotierte kleine Unternehmen können gegebenenfalls unter Anwendung von Artikel 22 der Verordnung Nr. 651/2014 der EU-Kommission (Beihilfen für Unternehmensneugründungen) besonders gefördert werden, wenn u. a. deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn mit der Förderung der nächste innovatorische Schritt des Unternehmens ermöglicht wird (z. B. Erschließung neuer Anwendungen, Kundensegmente oder Zielmärkte) und im Rahmen des Vorhabens ein Innovationsmanagement entwickelt werden soll, das bereits im Zuwendungsantrag skizziert ist und die Innovationskraft des Unternehmens signifikant erhöht.
5.1 Konzeptphase
Für die Konzeptphase können in jedem Bündnis ein bis maximal drei Vorhaben (als Einzel- oder Verbundprojekt) mit einer Fördersumme von in der Summe bis zu 200 000 Euro und einer Laufzeit von jeweils nicht mehr als sieben Monaten (siehe Nummer 7.2.2) zur Ausarbeitung des "WIR!-Konzepts" beantragt werden. Diese Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten gefördert werden.
5.2 Umsetzungsphase
Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von ca. fünf Jahren erstrecken (siehe Nummer 7.2.4). In dieser Zeit können die ausgewählten Bündnisse Fördermittel für Vorhaben mit einer Laufzeit von jeweils höchstens drei Jahren für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung ihrer "WIR!-Konzepte", für Vorhaben zur Weiterentwicklung der Strategie der Bündnisse sowie für Vorhaben zum Aufbau und zur Unterhaltung ihres Innovationsmanagements erhalten.
Die Bemessung der Fördermittel pro ausgewähltem Bündnis richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf zur Adressierung des jeweiligen Innovationsfeldes und der Möglichkeit, auch andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung der "WIR!-Konzepte" in Anspruch zu nehmen. In den ersten beiden Jahren der Umsetzungsphase werden den ausgewählten Bündnissen dementsprechend individuell maximal fünf bis acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die für Vorhaben gebunden werden können. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung, die nach ca. zwei Jahren stattfindet, entschieden (siehe Nummer 7.5).
Für Vorhaben zum Erwerb oder zum Aufbau von Instrumenten und Ausrüstungen, die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben des Bündnisses notwendig sind, sollen über die gesamte Umsetzungsphase hinweg höchstens 2 Millionen Euro Fördermittel beansprucht werden.
Für Vorhaben zur Weiterführung strategischer Arbeiten, Vorhaben zum Aufbau eines Innovationsmanagements sowie zur Umsetzung des Innovationsmanagements stehen über die Umsetzungsphase insgesamt höchstens 15 Prozent der Gesamtzuwendungssumme zur Verfügung.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)".
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis sind die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" in Verbindung mit den „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)" sowie den "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF)", sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bei Zuwendungen an Kommunen bzw. Gebietskörperschaften sind die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)" Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich GTI
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Reimann
Telefon: 0 30/2 01 99-4 04
Telefax: 0 30/ 2 01 99-4 00
E-Mail: PtJ-WIR@fz-juelich.de
Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Für den Verlauf der gesamten Maßnahme wird gebeten, vor dem Einreichen von Skizzen und Förderanträgen mit dem PT Kontakt aufzunehmen.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der nachfolgenden Internetadresse abgerufen werden:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen "easy-online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
7.2 Organisation des Verfahrens
Das wettbewerbliche Antrags- und Auswahlverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Die Förderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Bis zu 20 regionale Initiativen, die Ende 2017 auf Basis eingereichter Skizzen ausgewählt werden, erarbeiten voraussichtlich bis Herbst 2018 Konzepte für die Weiterentwicklung eines Innovationsfeldes, das von besonderer Bedeutung für den Strukturwandel in ihrer Region ist ("WIR!-Konzepte"). Auf Basis dieser Konzepte werden bis zu zwölf Bündnisse für eine auf ca. fünf Jahre ausgelegte Umsetzungsphase ausgewählt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen
In der ersten Verfahrensstufe werden dem vom BMBF beauftragten Projektträger bis zum 31.Oktober 2017 (Ausschlussfrist) Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (plus Anhang), 1,5-zeilig, Schriftgrad 12, in elektronischer Form vorgelegt. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich innerhalb einer Woche unterschrieben in Papierform (sechsfache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Aufbau der Skizze sollte sich dabei an folgender Gliederung orientieren:
- Zunächst sollen vor allem die Region abgegrenzt, das Innovationsfeld abgesteckt und dessen Bedeutung für den regionalen Strukturwandel plausibel begründet werden.
- Zudem sind zumindest in Grundzügen die adressierbaren Innovationspotenziale, innovatorische Hemmnisse, langfristige Entwicklungsziele, geeignete Handlungsfelder und Lösungsansätze sowie die vorgesehene Akteurskonstellation und Organisation des Bündnisses darzustellen.
- Es ist darzulegen, wie der Prozess zur Entwicklung eines "WIR!-Konzepts" gestaltet werden soll sowie welche Methoden und Instrumente hierfür eingesetzt werden sollen.
- Die maximal drei (siehe Nummer 5.1) Fördervorhaben, mit denen in der Konzeptphase die Erarbeitung eines Innovationskonzepts unterstützt werden soll, müssen bereits umrissen werden; geeignete mögliche Antragsteller und veranschlagte Fördersummen müssen benannt werden.
- Eine vorläufige Abschätzung der für die Umsetzung des "WIR!-Konzepts" benötigten Fördermittel ist vorzulegen (siehe Nummer 5); hierbei soll sofern bereits möglich eine Aufschlüsselung nach den in Nummer 2.2 genannten Arten von Vorhaben (FuE-Vorhaben, Geräteinvestitionen, Strategieentwicklung, Innovationsmanagement, …) erfolgen; mögliche weitere Finanzierungsmöglichkeiten sollen genannt werden.
- Es ist in geeigneter Weise darzulegen, durch welche Akteure die Einreichung der Projektskizze unterstützt wird (entsprechende Unterstützungsschreiben sind als Beleg in den Anhang aufzunehmen).
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für die Beurteilung ihrer Skizze von Bedeutung sind.
Die eingegangenen Skizzen werden nach den in Nummer 1.1 (Zuwendungszweck) genannten Kriterien bewertet. Besondere Beachtung finden dabei:
- Plausibilität der Darstellung des regionalen Profils hinsichtlich räumlicher Abgrenzung, vorhandener Innovationspotenziale und anderer Kompetenzen,
- Relevanz des adressierten Innovationsfeldes und der formulierten Zielstellung für den regionalen Strukturwandel,
- Plausibilität und Zielorientierung des vorgeschlagenen Prozesses zur Erstellung eines "WIR-Konzepts",
- Neuheitsgrad der thematischen und methodischen Ansätze für die Region,
- Übertragbarkeit der Ansätze auf andere Regionen,
- Eignung der skizzierten Handlungsfelder und Lösungsansätze vor dem Hintergrund der beschriebenen Zielsetzungen,
- Interdisziplinarität; Angemessenheit des Verhältnisses von geplanten ingenieur-, natur-, sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Aktivitäten,
- Angemessenheit der Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Aspekte des gewählten Innovationsfeldes,
- Eignung der geplanten Auswahl und Zusammenarbeit der Akteure in der Konzeptphase sowie darüber hinaus; Plausibilität des geplanten Vorgehens, weitere regionale Akteure (insbesondere auch innovationsunerfahrene) zu aktivieren,
- Angemessenheit der Einbindung überregionaler Akteure,
- Nachvollziehbarkeit des beschriebenen Bedarfs an Fördermitteln sowie
- Aussagekraft und Individualität der vorgelegten Unterstützungsschreiben.
Die Auswahl von bis zu 20 Initiativen für eine Konzeptphase erfolgt voraussichtlich im Dezember 2017 auf der Grundlage der vorgelegten Skizzen. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Entscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen für die Konzeptphase
Die aus dem Skizzenprozess erfolgreich hervorgegangenen Initiativen sollen nach Möglichkeit bis zum 31. Januar 2018 formale Förderanträge für die Vorhaben der Konzeptphase beim beauftragten Projektträger einreichen. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" (siehe Nummer 7.1) wird dringend empfohlen.
Die Anträge müssen sich dabei weitestmöglich an den in der Skizze dargelegten Planungen orientieren und eventuelle Auflagen des BMBF, die sich im Auswahlprozess als notwendig herausgestellt haben, berücksichtigen.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in den Nummern 1.1 (Zuwendungszweck), 2.1 (Gegenstand der Förderung in der Konzeptphase) und 7.2.1 (Vorlage und Auswahl von Skizzen) genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags. Die Laufzeit der Vorhaben der Konzeptphase beträgt maximal sieben Monate.
7.2.3 Vorlage und Auswahl von Konzepten für eine Umsetzungsphase
Teilnahmeberechtigt für eine Förderung in der Konzeptphase und berechtigt ein "WIR!-Konzept" einzureichen sind ausschließlich diejenigen Initiativen, die erfolgreich aus der Skizzenauswahl hervorgegangen sind (Nummer 7.2.1).
Die in der Konzeptphase erarbeiteten regionalen Innovationskonzepte ("WIR!-Konzepte") können bis zum 30. September 2018 (Ausschlussfrist) bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger in elektronischer Form eingereicht werden. Damit ein Konzept Bestandskraft erlangt, muss es zusätzlich binnen einer Woche auch unterschrieben in Papierform (zehnfache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) beim Projektträger eingetroffen sein. Konzepte, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die "WIR!-Konzepte" müssen in deutscher Sprache verfasst sein und dürfen einen Umfang von 40 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig, Schriftgrad 12) nicht überschreiten. Die Konzepte müssen für sich allein genommen begutachtungsfähig sein, Anlagen sind jedoch in unbegrenztem Umfang zugelassen.
Der Aufbau der "WIR!-Konzepte" sollte sich an dem der zuvor eingereichten Skizze orientieren und alle dort bereits aufgeführten Gliederungspunkte aufgreifen. Als Ergebnis der Arbeit in der Konzeptphase sind alle Darstellungen weiter zu präzisieren und zu detaillieren.
Zusätzlich zu den in Nummer 7.2.1 genannten Punkten sollen im "WIR!-Konzept" auch Angaben gemacht werden zu:
- der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Wettbewerbssituation der Region und der im sich bewerbenden Bündnis vereinten Akteure auf dem jeweiligen Innovationsfeld (Umsatzentwicklungen, Marktanteile, Patente, Publikationen, Gründungsdynamik, Beschäftigungsentwicklung etc.),
- der bisherigen Förderung der Akteure des Bündnisses im Innovationsfeld durch EU, Bund und Länder,
- konkreten Maßnahmen, die auf den Handlungsfeldern "Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft", "Innovationsfähigkeit von Unternehmen" und "Fachkräftesicherung" geplant sind,
- möglichen ersten Vorhaben der Umsetzungsphase, u. a. Vorhaben zum Innovationsmanagement und der weiteren Strategiearbeit des Bündnisses – diese Vorhaben sind im Konzept selbst äußerst knapp zu skizzieren und in einem Anhang mit ca. einer Seite pro Vorhaben darzustellen (Ziel des Vorhabens, Bezug zum Konzept und gegebenenfalls anderen Projektideen, Antragsteller/Kooperationspartner, Kosten, Laufzeit),
- weiteren Akteuren, die noch in das Bündnis eingebunden werden sollen,
- der Menge der Eigenmittel, mit denen sich Unternehmen voraussichtlich an der Finanzierung der Umsetzungsphase beteiligen werden,
- geeigneten Mitgliedern des für die Umsetzungsphase einzurichtenden Beirats (siehe Nummer 4),
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung des "WIR!-Konzepts" und zur Erreichung einer breiten, auch gesellschaftlichen, Basis für das adressierte Innovationsfeld in der Region,
- Planungen zur dauerhaften Etablierung des Bündnisses und zur Weiterführung der Strategiearbeit nach Ende der Förderung im "WIR!-Programm".
Die eingegangenen Konzepte werden nach den in Nummer 7.2.1 (Skizzenauswahl) bereits genannten Kriterien und der Einschätzung, inwieweit die hier obenstehend genannten zusätzlichen Punkte im Sinne des Zuwendungszwecks überzeugend adressiert werden, bewertet.
Voraussichtlich Ende 2018 erfolgt die Auswahl von bis zu zwölf Initiativen für eine Umsetzungsphase auf der Grundlage der vorgelegten Konzepte sowie von Auswahlgesprächen, die mit Vertretern aller Bündnisse, die teilnahmeberechtigt waren und ein Konzept vorgelegt haben, geführt werden. Das BMBF wird in diesem Zusammenhang eine Jury unabhängiger Experten ("WIR!-Jury") berufen, die das Ministerium bei der grundsätzlichen Auswahlentscheidung berät. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage eines Konzepts kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Konzepts und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.4 Vorlage und Bewilligung von Förderanträgen für die Umsetzungsphase
In der auf ca. fünf Jahre angelegten Umsetzungsphase können Vorhaben gefördert werden, die entweder im "WIR!-Konzept" (Nummer 7.2.3) vorgesehen sind oder die im Laufe der Umsetzungsphase durch den Beirat (Nummer 4) auf Vorschlag der Bündnisse zur Förderung empfohlen werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Initiative für Fördervorhaben auch von der „WIR!-Jury“ im Zuge des Auswahl- und Begutachtungsprozesses, vom Zuwendungsgeber oder vom Beirat selbst ausgehen.
Die im Prozess ausgewählten "WIR!-Bündnisse" werden aufgefordert, formale Förderanträge für die Vorhaben der Umsetzungsphase beim beauftragten Projektträger einzureichen. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" (siehe Nummer 7.1) wird hierzu dringend empfohlen.
In den ersten beiden Jahren der Umsetzungsphase können Vorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt nicht mehr als fünf bis acht Mio. Euro beantragt und bewilligt werden. Nach erfolgter Zwischenbegutachtung (siehe Nummer 7.2.5) wird die Gesamtfördersumme, die den einzelnen Bündnissen individuell zur Verfügung gestellt wird, endgültig festgelegt. Auf dieser Grundlage können dann weitere Fördervorhaben beantragt und bewilligt werden.
Der vom Zuwendungsgeber beauftragte Projektträger prüft alle Vorhaben nach Antragseingang auf fachliche Plausibilität und auf Einhaltung der Förderbestimmungen und entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit Möglichkeiten einer EU-Förderung vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.
7.2.5 Zwischenbegutachtung
Nach etwa zwei Jahren der Umsetzungsphase findet eine Zwischenbegutachtung statt. Hierfür sind "erweiterte WIR!-Konzepte" vorzulegen, die sowohl eine Soll-Ist-Analyse der bisherigen Entwicklung der geförderten Bündnisse als auch ihre mittel- bis langfristige Perspektive beinhalten sollen. Der Umfang des in zehnfacher Ausfertigung vorzulegenden Dokuments soll höchstens 60 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig, Schriftgrad 12) betragen und ähnlich gegliedert sein wie bereits Skizze und "WIR!-Konzept".
Die Zwischenbegutachtung erfolgt auf Basis der vorgelegten erweiterten Konzepte und deren Verteidigung durch Vertreter der Bündnisse gegenüber der "WIR!-Jury" (siehe Nummer 7.2.3) und dem BMBF. Im Ergebnis der Zwischenbegutachtung wird abschließend über die Fördersumme, die den einzelnen Bündnissen individuell zur Verfügung gestellt wird, entschieden.
Über weitere Details hinsichtlich des Verfahrens der Zwischenbegutachtung werden die geförderten Initiativen spätestens sechs Monate vor der Frist zur Einreichung eines erweiterten "WIR!-Konzepts" schriftlich informiert.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig.
Berlin, den 27. Juli 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Hans-Peter Hiepe